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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : führerschein / 18. Geburtstag


Gast
2003-10-20, 16:12:00
Mal ne Frage:

Gesetzt dem Fall, jemand wird am Freitag (31.10. = Feiertag) 18 Jahre, logischerweise haben am Feiertag
und auch am Samstag die Behörden geschlossen.
Ist man trotzdem berechtigt, ab dem besagten Freitag
schon zu Fahren, da man ja die Prüfung bestanden hat
und volljährig ist? Muß man das eventuell irgendwo beantragen?
Danke für Eure Hilfe

Braincatcher
2003-10-20, 16:12:41
Du hast deinen Lappen doch noch nicht in der Hand, nej.

Sergej
2003-10-20, 16:16:59
Da würd ich aber sauer werden!

Hansolo
2003-10-20, 16:18:26
Man kann sich den Lappen ja auch zuschicken lassen, und dann eben am Geburtstag Auto fahren oder?!

LilaLauneBaer
2003-10-20, 17:10:37
wie isn das aufn Samstag, kann man da den Führerschein irgendwo abholen?

gabs auch nicht mal die Möglichkeit, dass die Eltern den schon bekommen gegen eine Unterschrift wo sie sich verpflichten, den Führerschein erst am Geburtstag auszuhändigen?

Redeemer
2003-10-20, 21:27:03
Original geschrieben von LilaLauneBaer
wie isn das aufn Samstag, kann man da den Führerschein irgendwo abholen?

gabs auch nicht mal die Möglichkeit, dass die Eltern den schon bekommen gegen eine Unterschrift wo sie sich verpflichten, den Führerschein erst am Geburtstag auszuhändigen?

Schön wäre es...

Den Führerschein kann man nur persönlich (Meine Mutter haben sie mal wieder zurückgeschickt, als sie den Führerschein abholen wollte) bei der Behörde abholen. Und zwar nur an Werktagen (also nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen).
Ich habe aber mal gehört, das man den Lappen auch bei der Polizei zurücklegen lassen könnte, ob das stimmt weiß ich ich aber nicht.

zild@home
2003-10-20, 22:36:01
he die paar tage kannste ja noch warten oder?

ich mein nix dagegen wenn du die prüfung geschafft hast und die paar tage ohne lappen fährst !ABER! absolut schei... wärs natürlich wenn die dich genau in den paar tagen erwischen.

1.) geldstraffe
2.) führerschein weg
3.) laut gesetz bist du dann quasi ohne berechtigung gefahren und somit kannst du dir den führerschein für paar monate / jahre aufzeichnen *g*

Stone2001
2003-10-21, 09:16:32
Früher ging das mal, das man den Führerschein schon vor dem Geburtstag abholen konnte (sofern vorher bestanden). Heute geht es leider nicht mehr.

Ich persönlich würde nicht ohne Führerschein fahren. Mir ist die Strafe dafür zu hoch. Fahren ohne Führerschein, fahren ohne Versicherungsschutz, ... . Das fällt schon lange nicht mehr unter Ordnungwidrigkeit, das ist längst eine Straftat und wird auch dementsprechend geahndet. (AFAIK das min. was man bekommt, das man den Führerschein mit 21 nochmal machen kann)

Schroeder
2003-10-21, 09:29:56
mmh hypothetisch angenommen er hat bestanden, die fahrerlaubnis wird mit datum 31.10.03 ausgestellt, könnte er doch am 1. und 2. 11. fahren, und falls man ihn anhält, sagen er hätte die fahrerlaubnis meinetwegen daheim vergessen, dann bekommt er doch die möglichkeit (ich glaube) innerhalb einer woche die fahrerlaubnis auf dem revier vorzuzeigen. also dann am montag auf führerscheinstelle fahrerlaubnis abholen und denne aufs revier dingen hinzeigen und fertig. es könnte aber sein, das da trotzdem ne kleine (10€?) strafe fällig wird.

sicher bin ich mir da zwar nicht zu 100% aber könnte funktionieren oder?

LilaLauneBaer
2003-10-21, 09:44:03
dann werd ich mich mal informieren wie das ist, wenn man den Füherschein bei der Polizei abholen will, ob das möglich ist.

hab nämlich auf einem Samstag Geb :( will aber dann schon Auto fahren, vorausgesetzt ich besteh die Prüfung auch vorher :D

Chris1337
2003-10-21, 16:12:36
Das wäre echt dumm! :D
Genauso dumm, als wenn man am 29. Februar geboren wurde. :asshole:

-=DILA=-
2003-10-21, 19:43:21
Ich würde einfach bis Montag warten, da kann man am WE wenigstens ordentlich bechern (und das ist ja wohl Pflicht beim 18. oder? ;))


MfG
DILA

wulfman
2003-10-21, 20:22:56
du bist 18 jahre nicht gefahren, da wird es wohl auf zwei mickrige tage nicht ankommen?

mfg
wulfman