wetterwax
2004-02-13, 18:12:31
Hallo!
Ich will unter allen Umständen, die eintreten könnten, vermeiden, dass ich nach dem Tod obduziert werde. Daher will ich ein Testament aufsetzen lassen.
Ich fürchte allerdings, dass man sich darüber hinwegsetzen könnte, sobald der Verdacht auf Fremdeinwirkung besteht oder ausgeschlossen werden soll.
Ich habe mal gegoogelt und Folgendes gefunden:
Freibrief für "Aufschneider"
(r-g-z). In "Akte X" wirkt es noch cool: Da findet Scully bei einer Obduktion z.B. verdächtige Spuren, die auf die Mittäterschaft von Aliens hinweisen. Doch eine große Zahl von Menschen bestehen entweder testamentarisch oder im vertraulichen Gespräch mit dem Lebenspartner darauf, dass sie nach ihrem Ableben keinesfalls eine Obduktion durch den Gerichtsmediziner wünschen. Die rote Karte für "Aufschneider" ist so lange für alle Beteiligten okay, solange kein Unfall im Spiel ist. Aber: ARAG-Experten weisen darauf hin, dass zwar jeder das Recht hat, die Obduktion des Partners zu verweigern. Bei einer unklaren Todesursache jedoch kann beispielsweise ein Arbeitsunfall nur dann angenommen werden, wenn dies durch eine Obduktion belegt werden kann. So lange diese nicht erfolgt, muss die Versicherung nicht zahlen. Im betreffenden Fall war ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann während einer Übung tot zusammengebrochen, doch konnte die genaue Todesursache nicht geklärt werden, weil seine Frau keine Zustimmung zu einer Obduktion gab. Sie verlor darauf hin ihren Zahlungsanspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, AZ: L 7 U 350/99). Fazit: Menschliche Würde endet in unserer Rechtssprechung spätestens da, wo der Geldbeutel eines anderen betroffen ist. Das wäre noch zu tolerieren, wenn es sich um eine natürliche Person handelte. Bei einer Versicherung allerdings liegt der Verdacht nahe, dass die Würde des Menschen systematisch als eine zu vernachlässigende Größe behandelt wird.
Okay, das klingt zunächst nicht schlecht, aber es stimmt nicht ganz. Zumindest glaube ich es nicht wegen dieses Satzes: "dass zwar jeder das Recht hat, die Obduktion des Partners zu verweigern".
Nehmen wir an, es sieht nach Fremdeinwirkung aus oder es besteht der Verdacht, dann ist ja zunächst jeder verdächtig, also auch der Lebenspartner oder Angehörige. Da wird man wohl nicht, weil die es nicht wünschen, auf die Obduktion verzichten.
Wenn es überhaupt möglich ist, dann also wohl nur über's Testament. Hat schon mal jemand von einem Fall gehört, bei dem trotz unklarer Todesursache oder Verdacht auf Fremdeinwirkung aufgrund eines Testaments auf die Obduktion verzichtet wurde?
Und wie sollte es im Testament formuliert werden? Aus Glaubensgründen?
Ein Testament würde ich sinnvollerweise beim Amtsgericht hinterlegen. Wie erfährt es aber rechtzeitig von meinem Tod, denn es dauert sicherlich nur wenige Tage, bis eine Obduktion von der Staatsanwaltschaft beantragt wird. Den Hinterlegungsschein kopieren und die Kopie immer mit mir rumtragen?
Und noch etwas: Ein Testament wird unwirksam, sobald man ein neues verfasst. Aber wie ist es, wenn ich nach der Testamentshinterlegung etwas unterschreibe? Z.B. unterschreibt man in einem Krankenhausvertrag (ich weiß nicht, ob das in jedem so ist, aber bei uns war es so), dass man mit der Obduktion in der Pathologie einverstanden ist, sollte man im Krankenhaus sterben. Wenn ich den Satz nun aus Versehen nicht streiche, was gewichtet dann stärker, was meint ihr?
bye
ago
Ich will unter allen Umständen, die eintreten könnten, vermeiden, dass ich nach dem Tod obduziert werde. Daher will ich ein Testament aufsetzen lassen.
Ich fürchte allerdings, dass man sich darüber hinwegsetzen könnte, sobald der Verdacht auf Fremdeinwirkung besteht oder ausgeschlossen werden soll.
Ich habe mal gegoogelt und Folgendes gefunden:
Freibrief für "Aufschneider"
(r-g-z). In "Akte X" wirkt es noch cool: Da findet Scully bei einer Obduktion z.B. verdächtige Spuren, die auf die Mittäterschaft von Aliens hinweisen. Doch eine große Zahl von Menschen bestehen entweder testamentarisch oder im vertraulichen Gespräch mit dem Lebenspartner darauf, dass sie nach ihrem Ableben keinesfalls eine Obduktion durch den Gerichtsmediziner wünschen. Die rote Karte für "Aufschneider" ist so lange für alle Beteiligten okay, solange kein Unfall im Spiel ist. Aber: ARAG-Experten weisen darauf hin, dass zwar jeder das Recht hat, die Obduktion des Partners zu verweigern. Bei einer unklaren Todesursache jedoch kann beispielsweise ein Arbeitsunfall nur dann angenommen werden, wenn dies durch eine Obduktion belegt werden kann. So lange diese nicht erfolgt, muss die Versicherung nicht zahlen. Im betreffenden Fall war ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann während einer Übung tot zusammengebrochen, doch konnte die genaue Todesursache nicht geklärt werden, weil seine Frau keine Zustimmung zu einer Obduktion gab. Sie verlor darauf hin ihren Zahlungsanspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, AZ: L 7 U 350/99). Fazit: Menschliche Würde endet in unserer Rechtssprechung spätestens da, wo der Geldbeutel eines anderen betroffen ist. Das wäre noch zu tolerieren, wenn es sich um eine natürliche Person handelte. Bei einer Versicherung allerdings liegt der Verdacht nahe, dass die Würde des Menschen systematisch als eine zu vernachlässigende Größe behandelt wird.
Okay, das klingt zunächst nicht schlecht, aber es stimmt nicht ganz. Zumindest glaube ich es nicht wegen dieses Satzes: "dass zwar jeder das Recht hat, die Obduktion des Partners zu verweigern".
Nehmen wir an, es sieht nach Fremdeinwirkung aus oder es besteht der Verdacht, dann ist ja zunächst jeder verdächtig, also auch der Lebenspartner oder Angehörige. Da wird man wohl nicht, weil die es nicht wünschen, auf die Obduktion verzichten.
Wenn es überhaupt möglich ist, dann also wohl nur über's Testament. Hat schon mal jemand von einem Fall gehört, bei dem trotz unklarer Todesursache oder Verdacht auf Fremdeinwirkung aufgrund eines Testaments auf die Obduktion verzichtet wurde?
Und wie sollte es im Testament formuliert werden? Aus Glaubensgründen?
Ein Testament würde ich sinnvollerweise beim Amtsgericht hinterlegen. Wie erfährt es aber rechtzeitig von meinem Tod, denn es dauert sicherlich nur wenige Tage, bis eine Obduktion von der Staatsanwaltschaft beantragt wird. Den Hinterlegungsschein kopieren und die Kopie immer mit mir rumtragen?
Und noch etwas: Ein Testament wird unwirksam, sobald man ein neues verfasst. Aber wie ist es, wenn ich nach der Testamentshinterlegung etwas unterschreibe? Z.B. unterschreibt man in einem Krankenhausvertrag (ich weiß nicht, ob das in jedem so ist, aber bei uns war es so), dass man mit der Obduktion in der Pathologie einverstanden ist, sollte man im Krankenhaus sterben. Wenn ich den Satz nun aus Versehen nicht streiche, was gewichtet dann stärker, was meint ihr?
bye
ago