Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fernsehserien runterladen - legal oder nicht?
derJay
2004-02-22, 12:44:16
Ich habe mir bspw. die Folgen von Viva La Bam runtergeladen - zum einen weil ich zu den Sendezeiten auf MTV meistens noch auf der Arbeit bin und zum anderen weil mir die englische Originalfassung lieber ist. Wie ist da die Rechtslage? Ich hätte mir die Folgen ja auch einfach selber aufnehmen können - also legal?
GamerX
2004-02-22, 12:48:28
Nein, nicht einmal das downloaden von Ferhnsehprogramm ist erlaubt
Abraxaς
2004-02-22, 12:51:25
kommt aus irgendeinem anderen forum:
? Wie sieht es mit Aufnahmen von Fernsehserien oder -filmen aus? Darf ich die weiter saugen?
! Radio- und Fernsehausstrahlungen sind nicht kopiergeschützt und eine ganz offensichtlich rechtskonforme Quelle. Daher dürfen Sie wie bisher im Rahmen der Privatkopie für eigene Zwecke verwendet und weitergegeben werden. Juristisch umstritten ist die Beurteilung der Frage nach der Nutzung in P2P-Netzwerken. Da die Vorlage, die vervielfältigt wird, wohl kaum erkennbar "offensichtlich rechtswidrig" ist. könnte ein Download für den Privatgebrauch zulässig sein, nicht jedoch die Verbreitung.
derJay
2004-02-22, 12:55:23
Aha, mal wieder eine recht verzwickte Rechtslage...
Dann müsste ich mir den Kram wohl auf deutsch aufnehmen, digitalisieren und dann irgendwie an die englische Tonspur kommen? :???: Ich glaub ich spinne ;)
darph
2004-02-22, 13:23:04
Original geschrieben von Deli
... könnte ein Download für den Privatgebrauch zulässig sein, nicht jedoch die Verbreitung.
Das beißt sich aber doch. Zumindest bei den aktuellen Filesharinprogrammen, die ich kenne. Wer was zieht muß es auch wieder sharen - und das ist ja dann wieder illegal. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Matrix316
2004-02-22, 13:23:32
Die Frage ist ob die Lizenz in Deutschland auch für die englische Ausgabe gilt oder ob das nicht zwei verschiedene Sachen sind.
Es war soweit ich weiß nämlich nicht illegal wenn man Sky in Deutschland gehackt hat weil die garkeine Rechte in Deutschland hatten und weil man das Programm (anders als zum Beispiel Premiere) in Deutschland offiziell garnicht empfangen konnte.
Das könnte man unter Umständen auch auf englischsprachige TV Sendungen auslegen, solange man sie nicht auch auf DVD kaufen kann und diese eine englische Tonspur haben.
Radio- und Fernsehausstrahlungen sind nicht kopiergeschützt und eine ganz offensichtlich rechtskonforme Quelle
Die Frage wäre was ist, wenn die Sachen auf DVD rauskommen. Dürfte man die TV Aufnahme downloden und den DVD Rip nicht obwohl es die gleiche Sendung ist?
darph
2004-02-22, 13:36:28
§ 121 urhg Ausländische Staatsangehörige
(1) Ausländische Staatsangehörige genießen den urheberrechtlichen Schutz für ihre im Geltungsbereich dieses Gesetzes erschienenen Werke, es sei denn, daß das Werk oder eine Übersetzung des Werkes früher als dreißig Tage vor dem Erscheinen im Geltungsbereich dieses Gesetzes außerhalb dieses Gebietes erschienen ist. Mit der gleichen Einschränkung genießen ausländische Staatsangehörige den Schutz auch für solche Werke, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in Übersetzung erschienen sind.
Wenn etwas im Ausland ausgestrahlt wird, aber hier noch nicht, dann ist die Verbreitung hier legal, si sind zum Beispiel auch Fansubs legal, bis 30 Tage vor der offiziellen Veröffentlichung in der EU. Zumindest ist es das, was ich hier rauslese.
cyjoe
2004-02-22, 14:15:03
Dieses quote aus dem Forum stammt aus einer c't. Die haben mal ein FAQ zum neuen Urheberrecht erstellt.
Es ist halt der Unterschied zwischen Verletzung des Urheberrechts (i.e. verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Inhalt) und Umgehen von "wirksamen" Kopierschutzmaßnahmen. Ersteres ist keine Straftat, letzteres schon.
D.h. wenn du Fernseh- und Radioaufnahmen per filesharing saugst und damit auch verbreitest und der Rechteinhaber erwischt dich (hat deine IP und bekommt deine Identität vom Provider uswusf), kann er dich anzeigen und du wirst wahrscheinlich zu Schadensersatz verdonnert. Aber es ist eben nicht die Polizei oder welche Behörde auch immer, die dir auf die Schliche kommen muss.
mobius
2004-02-22, 14:30:20
Original geschrieben von darph
§ 121 urhg Ausländische Staatsangehörige
(1) Ausländische Staatsangehörige genießen den urheberrechtlichen Schutz für ihre im Geltungsbereich dieses Gesetzes erschienenen Werke, es sei denn, daß das Werk oder eine Übersetzung des Werkes früher als dreißig Tage vor dem Erscheinen im Geltungsbereich dieses Gesetzes außerhalb dieses Gebietes erschienen ist. Mit der gleichen Einschränkung genießen ausländische Staatsangehörige den Schutz auch für solche Werke, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in Übersetzung erschienen sind.
Wenn etwas im Ausland ausgestrahlt wird, aber hier noch nicht, dann ist die Verbreitung hier legal, si sind zum Beispiel auch Fansubs legal, bis 30 Tage vor der offiziellen Veröffentlichung in der EU. Zumindest ist es das, was ich hier rauslese.
Kann das noch jemand bestätigen? Wenn ihr recht habt, werf ich mich vor euch auf die Knie, denn dann darf ich endlich wieder gute jap Subs ziehen :)
cyjoe
2004-02-22, 14:38:54
und wenn schon: wo kein Kläger...
Meinst du die japanischen Urheber machen sich die Mühe einen Europäer zu beklagen, weil er ihre Animes, die eh nicht auf dem europäischen Markt erscheinen aus dem Netz zieht?
mobius
2004-02-22, 17:04:41
Wenns sogar Möchtegernanwälte gibt, die einen Ebayartikel ersteigern, weil er einen Tag vor Europerelease reingesetzt wurde (nicht Auktionsende), um dem Anbieter dann den Prozess zu machen, dann bin ich mir sogar sicher, dass es solche gibt, die in Sharingprogrammen warten. In unserem Staat kann ich mir alles vorstellen. Außerdem fühlt man sich besser, wenn man weiß, dass es wirklich legal ist, anstatt in so einer "grau Zone".
derJay
2004-02-22, 18:57:51
Danke schonmal für die Antworten. Da ich nicht denke, das Bam Margera mich verklagen wird weil ich mir die erste Episode seiner Sendung runtergeladen habe geht mir das also am :asshole: vorbei ;D
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