{655321}-Hades
2004-03-28, 10:39:30
Hallo Leutz!
Ich hab mich mal auf die Suche gemacht nach der aktuellen Rechtslage für ROMs. Ich halte dies für sehr sinnvoll und notwendig, gerade wenn wir hier über eben über Retrogaming reden sollten wir uns der Rechtslage bewußt sein.
Zwar denke ich dass alle hier wissen der Unterschied zwischen auf Konsole daddeln und einem Emulator himmelweit ist und der Spaßfaktor gegen 100 hochgeht, trotzdem sollte das geklärt sein.
So, ich steuer mal meinen Teil dazu, wenn noch jemand Ergänzungen hat wäre das wunderbar, wenn es dann komplett scheint wäre eine Sticky nett ;)
Zuerst dieses hier:
Der Download von Romfiles ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Folgende Kriterien müssen zutreffen um Romfiles zu besitzen bzw. zu nutzen :
* Der Original-Hersteller hat das Spiel als Public-Domain dem Markt zur Verfügung gestellt.
* Es existiert kein Copyright-Inhaber mehr.
* Man besitzt die Original Spieleplatine, Game-Cartridge oder das Medium auf welchem das Spiel auch immer erschienen ist.
* Man besitzt die Zustimmung des Copyright-Inhabers zum Besitz des Romfiles.
Ferner ist folgendes zu beachten:
* Die Romfiles dürfen niemals mit Emulatoren oder Frontends auf demselben Medium gespeichert werden.
* Der Verkauf von Romfiles ist illegal.
* Verliert man die Berechtigung zum Besitz eines Romfiles (z.B. durch Verkauf der Original-Spieleplatine) muß der Romfile unverzüglich gelöscht werden.
Zu den ersten Punkten: es muss jeweils nur ein Punkt erfüllt sein, das reicht völlig aus um einen ROM-Besitz legal zu machen.
Etwas seltsam finde ich dann allerdings dass ROMs nicht zusammen mit Emulatoren auf ein Medium dürfen. Was für Medien sind damit gemeint? Darf ich sie nicht auf einer Festplatte haben? Das wäre doch zu leicht umgänglich, da habe ich doch eine zweite, speichere man getrennt voneinander. So schwer war es nicht dieses Gesetz auszuhebeln.
So, freue mich auf weitere Beiträge.
Ich hab mich mal auf die Suche gemacht nach der aktuellen Rechtslage für ROMs. Ich halte dies für sehr sinnvoll und notwendig, gerade wenn wir hier über eben über Retrogaming reden sollten wir uns der Rechtslage bewußt sein.
Zwar denke ich dass alle hier wissen der Unterschied zwischen auf Konsole daddeln und einem Emulator himmelweit ist und der Spaßfaktor gegen 100 hochgeht, trotzdem sollte das geklärt sein.
So, ich steuer mal meinen Teil dazu, wenn noch jemand Ergänzungen hat wäre das wunderbar, wenn es dann komplett scheint wäre eine Sticky nett ;)
Zuerst dieses hier:
Der Download von Romfiles ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Folgende Kriterien müssen zutreffen um Romfiles zu besitzen bzw. zu nutzen :
* Der Original-Hersteller hat das Spiel als Public-Domain dem Markt zur Verfügung gestellt.
* Es existiert kein Copyright-Inhaber mehr.
* Man besitzt die Original Spieleplatine, Game-Cartridge oder das Medium auf welchem das Spiel auch immer erschienen ist.
* Man besitzt die Zustimmung des Copyright-Inhabers zum Besitz des Romfiles.
Ferner ist folgendes zu beachten:
* Die Romfiles dürfen niemals mit Emulatoren oder Frontends auf demselben Medium gespeichert werden.
* Der Verkauf von Romfiles ist illegal.
* Verliert man die Berechtigung zum Besitz eines Romfiles (z.B. durch Verkauf der Original-Spieleplatine) muß der Romfile unverzüglich gelöscht werden.
Zu den ersten Punkten: es muss jeweils nur ein Punkt erfüllt sein, das reicht völlig aus um einen ROM-Besitz legal zu machen.
Etwas seltsam finde ich dann allerdings dass ROMs nicht zusammen mit Emulatoren auf ein Medium dürfen. Was für Medien sind damit gemeint? Darf ich sie nicht auf einer Festplatte haben? Das wäre doch zu leicht umgänglich, da habe ich doch eine zweite, speichere man getrennt voneinander. So schwer war es nicht dieses Gesetz auszuhebeln.
So, freue mich auf weitere Beiträge.