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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mögliche anzeige?


Kamikaze
2004-06-24, 11:53:35
heute morgen ist mir mal wieder was passiert, weil ich bisschen eilig mit dem auto innerots unterwegs war! :D

also ich fuhr auf der rechten spur einer 2 spurigen fahrbahn, leicht rechts vor mir versetzt, ein ca mindestens 65 jahre alter "herr" und ca 20-30m vor mir nen anderes auto!
da ich es sehr eilig hatte(war spät dran) hab ich den "rentner" rechts ziemlich zügig überholt ( was ja innerorts erlaubt ist) und dann sofort auf die linke spur gewechselt und den auto was auf meiner spur fuhr, überholt! (denke die situation kann sich jeder vorstellen, passiert ja öfters mal)

nuja, irgendwie schien ich den rentner in seinen kreisen gestört zu haben :D, fährt er an der nächsten ampel neben mich hin, schreit rüber, "von dir lass ich mich nicht überholen" und wedelt mit so nem komischen grünen ausweis (kein perso), konnte nich erkennen was das war!

was kann das fürn ausweis gewesen sein, muss ich mit einer anzeige rechnen und wie kann das ausgehen?

also der mann war definitiv weit über 60, also eigentlich zu alt für den dienst bei der polizei...

ForbiddenSkill
2004-06-24, 11:58:32
Solang du keine Regel erletzt hast, kann dich keiner überholen...

Und selbst wenn es ein Polizist sein sollte, ohne Regelverletzung geht nix..

Ich denke nur der wollte dich etwas einschüchtern.

new_vision
2004-06-24, 11:59:07
Original geschrieben von Kamikaze
heute morgen ist mir mal wieder was passiert, weil ich bisschen eilig mit dem auto innerots unterwegs war! :D

also ich fuhr auf der rechten spur einer 2 spurigen fahrbahn, leicht rechts vor mir versetzt, ein ca mindestens 65 jahre alter "herr" und ca 20-30m vor mir nen anderes auto!
da ich es sehr eilig hatte(war spät dran) hab ich den "rentner" rechts ziemlich zügig überholt ( was ja innerorts erlaubt ist) und dann sofort auf die linke spur gewechselt und den auto was auf meiner spur fuhr, überholt! (denke die situation kann sich jeder vorstellen, passiert ja öfters mal)

nuja, irgendwie schien ich den rentner in seinen kreisen gestört zu haben :D, fährt er an der nächsten ampel neben mich hin, schreit rüber, "von dir lass ich mich nicht überholen" und wedelt mit so nem komischen grünen ausweis (kein perso), konnte nich erkennen was das war!

was kann das fürn ausweis gewesen sein, muss ich mit einer anzeige rechnen und wie kann das ausgehen?

also der mann war definitiv weit über 60, also eigentlich zu alt für den dienst bei der polizei...

Vielleicht Schwerbeschädigtenausweis? Keine Ahnung. Wenn er Dich anzeien sollte muß er ja angeben, wo das passiert ist. Und da es ja innerorts war (biste Dir da sicher?) - was soll da sein? Und überhöhte Geschwindigkeit kann er Dir ja nicht nachweisen. Also erstmal locker rangehen. Wird schon nix passieren. Im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage. Kannst Dir ja mal sicherheitshalber ein paar Notizen machen und die wegpacken, falls wirklich irgendwas nachkommt, weißte wenigstens, was Du sagen kannst.

nv

Kamikaze
2004-06-24, 12:07:41
jo, war ganz sicher innerorts und war sicher auch überhöhte geschwindigkeit, was er aber nich nachweisen kann!
naja wenn man so überlegt, kann da ja nich viel kommen :)

Faster
2004-06-24, 12:17:32
einfach aufhören innerorts zu rasen, das is nämlich bescheuert!

ansonsten: stay cool, der rentner hat sich halt in seiner ehre oder sonst was beleidigt gefühlt, aber was will er denn machen?

Muselbert
2004-06-24, 14:07:28
im Zweifel für den Angeklagten

Gast
2004-06-24, 14:13:05
einfach aufhören innerorts zu rasen, das is nämlich bescheuert!

So isses


Vieleicht zeigt er Dich an, diese möglichkeit hat er. Wenn mehrere Anzeigen wegen was auch immer im Straßenverkehr gegen Dich vorliegen, gibt es Ärger.

Stirling
2004-06-24, 14:50:55
Original geschrieben von Muselbert
im Zweifel für den Angeklagten

lol, die Zeiten sind schon lange vorbei!

{Alone}
2004-06-24, 15:52:02
Eine Verkehrswidrigkeit liegt vor, falls beim "Überholvorgang" die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten worden ist, imo.

Duran05
2004-06-24, 15:59:20
Original geschrieben von {Alone}
Eine Verkehrswidrigkeit liegt vor, falls beim "Überholvorgang" die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten worden ist, imo.

Aber kannst du das beweisen? ;)

Wird schwer die Geschwindigkeit von aussen zu beurteilen... ohne Beweise läuft da eh nichts!

HisN
2004-06-24, 16:02:18
Solange da einer alleine im Auto sitzt kann Dir nix passieren, müssen mindestens zu zweit sein, oder ne Geeichte und sauber Bediente Anlage dabei haben die Dir nen Regelverstoss nachweisen kann.


Alex

DerGute
2004-06-24, 16:02:41
Original geschrieben von Stirling
lol, die Zeiten sind schon lange vorbei!

nein, sind sie nicht.

Gast
2004-06-24, 16:04:35
Original geschrieben von Kamikaze
heute morgen ist mir mal wieder was passiert, weil ich bisschen eilig mit dem auto innerots unterwegs war! :D

also ich fuhr auf der rechten spur einer 2 spurigen fahrbahn, leicht rechts vor mir versetzt, ein ca mindestens 65 jahre alter "herr" und ca 20-30m vor mir nen anderes auto!
da ich es sehr eilig hatte(war spät dran) hab ich den "rentner" rechts ziemlich zügig überholt ( was ja innerorts erlaubt ist)
ist erst ab schrittgeschwindigkeit erlaubt...sonst nicht, auch innerorts

{Alone}
2004-06-24, 16:12:57
Original geschrieben von theSpy
Aber kannst du das beweisen? ;)



Deshalb ist eine Anklage auch recht lächerlich. Passiert doch tägl. 1000mal in 1000 Käffern bundesweit. Ist auch irgendwo lustig (bis jemand verletzt wird); warum diese Hektik?!

Kamikaze
2004-06-24, 16:46:49
Original geschrieben von Gast
ist erst ab schrittgeschwindigkeit erlaubt...sonst nicht, auch innerorts

seit wann ist rechtsüberholen in der stadt nur mit schrittgeschwindigkeit erlaubt? :|

dann hat mich mein fahrlehrer damals aber öfters mal zu ner verkehrswidrigkeit angestiftet :D

Liquaron
2004-06-24, 16:50:28
Außerdem steht einfach Aussage gegen Aussage.
Was meinste wieso immer 2 Polizisten im Auto sitzen.
Damit der zweite Polizist die Tat noch bezeugen kann.

Ein Polizist alleine kann nicht viel ausrichten.
Erst recht nicht wenn er außer Dienst ist.

Mfg Liquaron

Kai
2004-06-24, 16:52:17
Original geschrieben von Kamikaze
seit wann ist rechtsüberholen in der stadt nur mit schrittgeschwindigkeit erlaubt? :|

dann hat mich mein fahrlehrer damals aber öfters mal zu ner verkehrswidrigkeit angestiftet :D

Das haste falsch verstanden. Er meinte wohl, rechts überholen ist afaik nur erlaubt, wenn der den du überholen willst mit Schrittgeschwindigkeit herumfährt. Kann ich mir aber auch nicht vorstellen.

StefanV
2004-06-24, 17:08:03
Original geschrieben von Kamikaze
heute morgen ist mir mal wieder was passiert, weil ich bisschen eilig mit dem auto innerots unterwegs war! :D

also ich fuhr auf der rechten spur einer 2 spurigen fahrbahn, leicht rechts vor mir versetzt, ein ca mindestens 65 jahre alter "herr" und ca 20-30m vor mir nen anderes auto!
da ich es sehr eilig hatte(war spät dran) hab ich den "rentner" rechts ziemlich zügig überholt ( was ja innerorts erlaubt ist) und dann sofort auf die linke spur gewechselt und den auto was auf meiner spur fuhr, überholt! (denke die situation kann sich jeder vorstellen, passiert ja öfters mal)

nuja, irgendwie schien ich den rentner in seinen kreisen gestört zu haben :D, fährt er an der nächsten ampel neben mich hin, schreit rüber, "von dir lass ich mich nicht überholen" und wedelt mit so nem komischen grünen ausweis (kein perso), konnte nich erkennen was das war!

was kann das fürn ausweis gewesen sein, muss ich mit einer anzeige rechnen und wie kann das ausgehen?

also der mann war definitiv weit über 60, also eigentlich zu alt für den dienst bei der polizei...

Wenn du von rechts gekommen bist, blüht dir GARNICHTS du hast den älteren Herren nämlich NICHT überholt!!

Du bist an ihm vorbeigefahren.

Überhöhte Geschwindigkeit ist so eine Sache, glaub nicht, daß er damit durchkommt...

wuschel12
2004-06-24, 17:33:05
Sage doch einfach, der hat geblinkt und Du bist dann rechts vorbei gefahren, weil du dachtest, dass der opa abbiegen wollte.

Kamikaze
2004-06-24, 17:45:05
ich sag einfach wies war, ich bin an ihm vorbeigefahren und vor ihm auf die linke fahrspur gewechselt (natürlich geblinkt)!

AtTheDriveIn
2004-06-24, 20:00:22
Du sagst am besten gar nichts und bestreitest alles. Ohne Zeugen kann der Opi eh nichts machen.

Das ist bestimmt so ein kleiner Weltverbesserer, die ehrenamtlich Knöllchen verteilen :freak:

Gast
2004-06-24, 20:04:42
Original geschrieben von Kamikaze
seit wann ist rechtsüberholen in der stadt nur mit schrittgeschwindigkeit erlaubt? :|

dann hat mich mein fahrlehrer damals aber öfters mal zu ner verkehrswidrigkeit angestiftet :D ist schon immer verboten, hab damit extra mal die 110 belastet um nachzufragen :D...die wusstens auch erst nicht genau...ham "nachgeforscht" zurückgerufen und mirs dann gesagt...allerdings mit dem anhängsel, "die kollegen werden ihnen da sicher aber net auf den füssen stehn"


also eigentlich...eine verordnung ohne wirkung, weils allen egal ist

new_vision
2004-06-25, 07:22:02
Quatsch. Innerorts herrscht freie Fahrspurwahl. Nur mit überhöhter Geschwindigkeit isses nicht erlaubt. In welcher Stadt/Dort hast Du Dir denn die 110-Info geholt?!

nv

oktolyt
2004-06-25, 08:01:31
Ich denke zwar nicht dass da was passiert (wie schon vielfach angemerkt: mangelnde Zeugen und so weiter...), aber wenn was kommt - lass uns teilhaben.
Fred ausgraben und so... ;)

Gast
2004-06-25, 11:08:02
Original geschrieben von new_vision
Quatsch. Innerorts herrscht freie Fahrspurwahl. Nur mit überhöhter Geschwindigkeit isses nicht erlaubt. In welcher Stadt/Dort hast Du Dir denn die 110-Info geholt?!

nv Hä?

Wer innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt (§ 5 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 5): 30 €

Quelle: Bussgeldkatalog

radi
2004-06-25, 11:18:22
Original geschrieben von Gast
Hä?

Wer innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt (§ 5 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 5): 30 €

Quelle: Bussgeldkatalog

Sogar im ADAC-Heft stehts drin dass man innerorts rechts überholen darf. die werdens wohl wissen. hab die ausgabe extra aufgehoben :) Gast vielleicht bezieht sich deine Quelle auf ne Situation wo nur eine Fahrspur da ist :D

Gast
2004-06-25, 11:21:30
Original geschrieben von radi
Sogar im ADAC-Heft stehts drin dass man innerorts rechts überholen darf. die werdens wohl wissen. hab die ausgabe extra aufgehoben :) Gast vielleicht bezieht sich deine Quelle auf ne Situation wo nur eine Fahrspur da ist :D Kann nicht beurteilen, was der ADAC weiß, aber im aktuellen Busgeldkatalog steht eindeutig das von mir gepostete.

Und rechts überholen bei nur einer Fahrspur? Wo denn? Auf dem Grünstreifen oder Gehweg? Oder fährt der zu Überholende auf der linken Spur?

Gast
2004-06-25, 11:32:53
Hier steht eigentlich alles, was man zum Thema rechts überholen wissen muss:

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t rechts schneller fahren. Fehlen die Fahrstreifenmarkierungen, so ist das nicht gestattet. Selbstverständlich darf man dabei die zulässige Höchstgeschwindikgeit nicht überschreiten.

Gast
2004-06-25, 11:36:20
Original geschrieben von Kamikaze , fährt er an der nächsten ampel neben mich hin, schreit rüber, Was wieder einmal beweist, dass solche Überholaktionen offensichtlich sinnlos sind.

ilPatrino
2004-06-25, 11:37:00
auf mehrspurigen straßen inerhalb geschlossener ortschaften isses kein überholen, sondern ein schnellerfahren (erlaubt solange nicht zu schnell, freie fahrspurwahl) mit anschließendem fahrspurwechsel. der kann dir gar nix

innerhalb geschlossener ortschaften gibt es für pkw keine bevorzugten fahrspuren (im sinne des rechtsfahrgebotes), daher gibt es (rein rechtlich) auch kein überholen (keine ahnung, wie es auf stadtautobahnen aussieht, da fahr ich vorsichtshalber (und weils sinn macht) wie auf normalen autobahnen)

StefanV
2004-06-25, 12:13:41
Original geschrieben von Gast
Hä?

Wer innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt (§ 5 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 5): 30 €

Quelle: Bussgeldkatalog

Folgender Fall:

Du kommst von rechts, beschleunigst auf etwa 45km/h, links fährt einer, der nur 30km/h (und weniger) fährt.

Unter diesen Umständen darfst auch rechts vorbeifahren.

Gleiches gilt übrigens auch auf der Autobahn: wenn du rechte Spur fährst und links schleicht einer mit 80km/h, dann darfst auch vorbeifahren (übrigens: Die Polizei ahndet auch eher den Linksfahrer als den, der rechts überholt hat :eyes: )

Kenny1702
2004-06-25, 12:20:28
Original geschrieben von ilPatrino
(keine ahnung, wie es auf stadtautobahnen aussieht, da fahr ich vorsichtshalber (und weils sinn macht) wie auf normalen autobahnen)
Bei der Auffahrt auf Stadtautobahnen steht normalerweise ein gelbes Schildchen mit dem Stadtnamen drauf, der durchgestrichen ist, also liegt die Stadtautobahn verkehrsrechtlich außerorts.

-error-
2004-06-25, 13:35:55
Original geschrieben von Stefan Payne
Folgender Fall:

Du kommst von rechts, beschleunigst auf etwa 45km/h, links fährt einer, der nur 30km/h (und weniger) fährt.

Unter diesen Umständen darfst auch rechts vorbeifahren.

Gleiches gilt übrigens auch auf der Autobahn: wenn du rechte Spur fährst und links schleicht einer mit 80km/h, dann darfst auch vorbeifahren (übrigens: Die Polizei ahndet auch eher den Linksfahrer als den, der rechts überholt hat :eyes: )

Das mit der Autobahn stimmt so nicht! Ersr wenn der Verkehr auf der linken Spur stockt oder sehr zähflüssig läuft (sich Schlangen gebildet haben) darf man auch rechts überholen, allerdings nur bis maximal 60km/h

Quelle: Fahrschulbuch Seite 40:D

ilPatrino
2004-06-25, 13:46:46
Original geschrieben von Kenny1702
Bei der Auffahrt auf Stadtautobahnen steht normalerweise ein gelbes Schildchen mit dem Stadtnamen drauf, der durchgestrichen ist, also liegt die Stadtautobahn verkehrsrechtlich außerorts.

jau, danke. klingt logisch...muß ich bei gelegenheit (fahr auf sowas alle jubeljahre mal) mal drauf achten

Gast
2004-06-25, 14:28:48
Original geschrieben von Desire
Das mit der Autobahn stimmt so nicht! Ersr wenn der Verkehr auf der linken Spur stockt oder sehr zähflüssig läuft (sich Schlangen gebildet haben) darf man auch rechts überholen, allerdings nur bis maximal 60km/h

Quelle: Fahrschulbuch Seite 40:D

Wenn du 120 rechts fährst, die Fahrzeuge auf der linken auf einmal auf 80 bremsen, dann machst du es auch? :bonk:

-error-
2004-06-25, 15:22:27
Wiedermal nichts kapiert! Nein natürlich nicht, lesen sollte man schon können.

StefanV
2004-06-25, 16:06:40
Original geschrieben von Desire
Quelle: Fahrschulbuch Seite 40:D

Wie alt ist das??

Berücksichtig das Fahrschulbuch auch, daß du RECHTS fahren könntest, auf einer freien Autobahn und LINKS einer mit 80 am rumschleichen ist?!

In dem Fall darfst du durchaus mit 120 am 'Träumer' vorbeifahren...

Und nicht vergessen 'die Grünen' anzurufen, die holen den gerne raus *eg*

St@N
2004-06-25, 19:09:19
die grünen ziehen den eh eher raus , weil wenn die autobahn frei ist man nicht in der mitte fahren darf sondern man muss rechts fahren!!!

und wenn der lamer dann inner mitte fährt iss er dran und net man selbst...außer wenns natürlich 3 spurig iss dann könnte das komisch werden dann könnten die bullen sagen man hätte ja rüber zerren können auf die ganz linke (ok außer der lamer fährt da ;D)



das mit der stadt stimmt so...
du brauchst da nix befürchten und zu schnell fahren sollense dir erstmal nachweisen ;-) :bäh:

MaV3RiX
2004-06-25, 19:24:37
ich hatte vor jahren als ich meinen führerschein noch ziemlich neu hatte auch mal so einen fall. weisst nich mehr genau was damals das problem war, aber da hat auch so ein opa mit nem wisch von der polizei rumgefuchtelt. sah aus wie n werbezettel oder so. gekommen is natürlich nie was, ob ers versucht hat weiss ich dementsprechend auch nicht.

vermutlich wollte er Dich nur "einschüchtern", was ja auch tadellos funktioniert hat.

wahrscheinlich würde die polizei wegen sowas eh keinen finger krum machen. es gibt keinerlei beweise und die schwere der tat wird wohl auch nicht ausreichen um deswegen ein verfahren zu eröffnen.

mein tip: ball flach halten und solche möchtegern hilfspolizisten nicht zu ernst nehmen. von denen gibts eh zuviele und sie werden meistens nur belächelt.