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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Doom 3 und die BPjM


mezzo
2004-07-15, 20:07:01
Gerade steht im Newsteil von 3DCenter:

"In bundesdeutschen Landen wird ein englischsprachiges Spiel mit deutscher Verpackung erscheinen, auf eine deutsche Lokalisierung wurde verzichtet. Durch die Vorab-Prüfung der FSK, welche dem Spiel eine FSK18-Einstufung gab, ist dieses auch effektiv vor dem Zugriff der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geschützt, kann also (auch nachträglich) nicht mehr indiziert werden ..."

Warum ist es dann automatisch vor der BPjM geschützt? Und wenn das so einfach geht, warum schützt dann nicht jeder Hersteller sein Spiel auf diese Weise vor der BPjM?

cyjoe
2004-07-15, 20:16:47
Wenn ein Spiel einmal eine (oder eben keine) Altersfreigabe verpasst bekommen hat, kann es nicht mehr indiziert werden. Das steht so ähnlich im Jugendschutzgesetz. Es hätte auch von vornherein indiziert werden können.

Mystery
2004-07-15, 20:16:48
"Is so" ;)
Durch das "neue" Jugend Medien Schutzgesetz (oder wie das auch immer heisst) können Spiele die eine USK/FSK (whatever...kein Plan) 18, oder niedriger, Einstufung erhalten haben nicht mehr indiziert werden.
Das war ja z.B. bei UT2K3 der Stumpfsinn dass das Game ab 16 war und doch noch indiziert wurde. Sowas kann jetzt nicht mehr passieren.

SamLombardo
2004-07-16, 07:58:56
Allerdings: Beschlagnahmt kann es immer noch werden. Braucht nur ein blödes Regionalgericht (AG Tiergarten Berlin hat sich hier oft hervorgetan) zu tun. Allerdings sind glaub ich seit längerem keine Games mehr beschlagnahmt worden. Möglich wäre es aber durchaus.

Sam

Mystery
2004-07-16, 08:01:02
Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Wenn das Game Potential zur Beschlagnahmung hätte, wäre es nicht mit einer 18er Freigabe durchgekommen sondern schon vorab auf dem Index gelandet.
Und der Schritt Freigabe ab 18 > Beschlagnahmung wäre noch etwas krasser als bei UT2K3 Freigabe ab 16 > Indizierung.
Ich denke nicht dass wir uns da Sorgen machen brauchen.

radi
2004-07-16, 09:48:11
Original geschrieben von SamLombardo
Allerdings: Beschlagnahmt kann es immer noch werden. Braucht nur ein blödes Regionalgericht (AG Tiergarten Berlin hat sich hier oft hervorgetan) zu tun. Allerdings sind glaub ich seit längerem keine Games mehr beschlagnahmt worden. Möglich wäre es aber durchaus.

Sam

ManHunt war das letzte was beschlagnahmt wurde! und das war dieses jahr.

Müller-Lüdenscheidt
2004-07-16, 10:47:21
Original geschrieben von radi
ManHunt war das letzte was beschlagnahmt wurde! und das war dieses jahr.

Noch ist "Manhunt" nicht beschlagnahmt, dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein.

radi
2004-07-16, 15:28:00
Original geschrieben von Müller-Lüdenscheidt
Noch ist "Manhunt" nicht beschlagnahmt, dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein.

in unsrer Videothek mussten wir die schon aus dem Programm nehmen, haben da nen Brief bekommen. aber wie es genau ist weiss ich nicht.

Müller-Lüdenscheidt
2004-07-16, 20:58:51
Original geschrieben von radi
in unsrer Videothek mussten wir die schon aus dem Programm nehmen, haben da nen Brief bekommen. aber wie es genau ist weiss ich nicht.

Es wurde in "Liste B" aufgenommen, was Monssen-Engberding auch in der Stern-TV-Sendung gesagt hat. Das heißt das es an die zuständigen Strafbehörden übergeben wurde, die es auf eine Beschlagnahme prüfen und die kommt ganz sicher, nur noch isses nicht soweit und es ist bislang nur indiziert.

Peppo
2004-07-16, 22:21:41
Also ihr Deutschen sind wirklich arm drauf, was eure BPjM betrifft. ;(
Hier in Österreich haben wir, zum Glück, keine Solche Probleme. Ihr wäret wirklich erstaunt, was alles bei uns offen aufliegt... ;) (auch Manhunt)

zu Topic:
Es wurde hier schon richtig erwäht, die BPjM ist eine Behörde, welche die "Jugend schützen" als Ziel hat.
Also, wenn sie DOOM³ indizieren wollen, dann werden sie es auch tun.
Und die Medien werden dies noch unterstützen, das dies zum "Schutze der Jugend" geschehen ist...

Leonidas
2004-07-17, 20:08:28
Original geschrieben von SamLombardo
Allerdings: Beschlagnahmt kann es immer noch werden. Braucht nur ein blödes Regionalgericht (AG Tiergarten Berlin hat sich hier oft hervorgetan) zu tun. Allerdings sind glaub ich seit längerem keine Games mehr beschlagnahmt worden. Möglich wäre es aber durchaus.

Sam



Dazu müsste es die Menschenwürde verletzten. Wenn das der Fall wäre, hätte die BPjM vorher schon was gesagt. Kann natürlich immer noch passieren, aber in diesem Fall würde es wohl zu einer Gegenklage kommen, die der deutsche Staat (mittels Vergleichs-Beispielen) verliert. Wer D3 als strafrechtlich relevant einordnet, der muß auch alle anderen Action-Games gleich mitnehmen.