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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kiss of the Dragon FSK Freigabe


aVenger
2004-09-02, 13:36:24
Wollte mir gerade Kiss of the Dragon bei amazon.at bestellen und dort gibt es nur eine FSK16 Version aber ich könnte schwören es gibt auch eine FSK18 Version oder???

Gast
2004-09-02, 14:12:27
jup die fsk 18 gibts in jedem media markt oder unter http://www.fsk18-marktplatz.de/

carcass
2004-09-02, 15:07:57
Da musst du aufpassen. Es gibt 2 Fassungen:
auf der FSK 16 steht ungekürzte Kinofassung -
auf der FSK 18 steht ungekürzte Fassung, 1min länger als die Kinofassung.
Schick die FSK16 zurück die suckt. Die 1min macht den Film ungefähr 1000x besser. Außerdem gibts die im MM für 10€

mfg

Korak
2004-09-02, 15:10:14
Taucht der Film denn was? War mir nicht sicher ob ich mir den kaufen soll :|

Catweasel
2004-09-02, 15:46:51
Taucht der Film denn was? War mir nicht sicher ob ich mir den kaufen soll :|

Er geht so, mir sind die älteren Jet Li Filme (Once upon a time in China, zum Bleistift) lieber. Und was die eine Minute betrifft, auf die kann man gut verzichten, die wurde nachträglich hinzgefügt, damit BMG doppelt abkassieren kann. So hat man die 16er Fassung mit allen Extras ausgestattet, die 18er kommt dagegen fast ohne daher (eben nur die 1. Minute und 3 Trailer).

MfG Swen :biggrin:

SamLombardo
2004-09-02, 17:11:39
Er geht so, mir sind die älteren Jet Li Filme (Once upon a time in China, zum Bleistift) lieber. Und was die eine Minute betrifft, auf die kann man gut verzichten, die wurde nachträglich hinzgefügt, damit BMG doppelt abkassieren kann. So hat man die 16er Fassung mit allen Extras ausgestattet, die 18er kommt dagegen fast ohne daher (eben nur die 1. Minute und 3 Trailer).

MfG Swen :biggrin:

Sorry aber das ist nicht korrekt. Der Film wurde von der FSK mit 18 bewertet. Dan hat man sich gedacht, 16 bringt mehr kohle und hat die geschnittene Fassung in die Kinos gebracht(wie so oft)! Auf DVD ist dann die verstümmelte "Kinofassung" veröffentlicht worden und zusätzlich die ungeschnittene 18er. Also ist bei der 18er nichts "nachträglich eingefügt", sondern bei der 16er aus Zensurgründen was nachträglich entfernt worden.
Schon aus Prinzip würde ich die zensierte Scheisse (die 16er) nicht kaufen. Außerdem hat c4rc4ss imo recht! Die eine Minute bringts sehrwohl! Macht den Film deutlich härter und daher wesentlich besser als die Kinderfassung. (erstaunlich was man mit einer Minute alles machen kann)

PS:@Kroak: Der Film ist meiner Meinung nach sehr gut, wenn man eben auf harte Martial Arts steht. Also für 10€ machst Du nichts falsch, Jet Lee rockt gewaltig in dem Film. (aber bloß nicht die 16er :D )

Sam

3st
2004-09-04, 14:23:53
was sieht man denn in der 18er was in der 16er geschnitten ist? Auf schnittberichte.com steht nix zu dem Film...

aVenger
2004-09-04, 14:38:36
Ich wollte mir den FIlm deswegen bei amazon.at bestellen da ich in sonst nirgends bekomme. Nicht im Media Markt,Libro,Cosmos,Videothek (falls jemand sowas wie Cosmos nicht kennt nicht wundern, ich komm aus Ö). Nirgends krieg ich den Film das bringt mich einfach zum heulen :(

Iceman346
2004-09-04, 15:39:29
was sieht man denn in der 18er was in der 16er geschnitten ist? Auf schnittberichte.com steht nix zu dem Film...

Frag ich mich auch. Ich hab die US DVD des Filmes und kann mich eigentlich an keine Szene erinnern die imo eine 18er Freigabe nötig machen würde.

@Korak

Schlecht finde ich ihn nicht. Auf jeden Fall besser als "Romeo Must Die". Wenn du die DVD günstig bekommst würde ich durchaus zugreifen.

SamLombardo
2004-09-04, 16:06:52
Leider scheint es tatsächlich nirgendwo im Netz einen Schnittbericht zu geben. Habe aber auf DVD-Inside einen Schnittbericht eines Users gefunden der beide Versionen hat. Er sagt aber auch, dass keine Garantie auf Vollständigkeit. (also nur die Offensichtlichsten Sachen die ihm aufgefallen sind).

Die Zeiten beziehen sich auf die 18er Version.
FSK 16 Version ist ca. 60 Sekunden geschnitten

0.09.03 (9 Sek..)
In der Küche wird noch in Nahaufnahme gezeigt wie der zusammen Geschlagene weggezogen wird.
Anschließend hält ihn der „große Blonde“ hoch und der „kleine Blonde“ verpaßt ihn einen brutal aussehenden Kick ins Gesicht.

0.15.10 (2 Sek.)
Die Nutte sticht noch 2mal mehr auf den Gangster ein (blutige Nahaufnahmen)

0.20.22 (2 Sek.)
Der Unterkörper, des von der Handgranate Zerfezten, rutscht sehr blutig am Wäscheschacht herrunter. (Wirkt äußerst makaber, geile Szene)

0.59.53 (5 Sek.)
Der Mann mit den Eßstäbchen im Hals röchelt noch 2mal bis er umfällt und es gibt eine Nahaufnahme auf dem Boden.

1.24.17 (3 Sek.)
2 Nahaufnahmen vom Genickbruch des „kleinen Blonden“ in den Armen von Jet Li.

1.24.50 (13 Sek.)
Genickbruch des „großen Blonden“ der mit hängendem Kopf knien bleibt und erst umkippt als Jet Li an ihm vorbei gegangen ist. (sieht sehr cool aus)

1.27.31 (24 Sek.)
Der Kuss des Drachen:Der längste Schnitt. Mehere extrem sadistische Nahaufnahmen wie Blut aus Mund, Nase, Ohren und Augen kommt. Im Stehen als auch im Liegen spritzt es sehr heftig.

Korak
2004-09-04, 16:23:54
@Korak

Schlecht finde ich ihn nicht. Auf jeden Fall besser als "Romeo Must Die". Wenn du die DVD günstig bekommst würde ich durchaus zugreifen.


Bin günstig rangekommen und werde ihn mir heute ansehen =)

SamLombardo
2004-09-04, 16:39:26
Bin günstig rangekommen und werde ihn mir heute ansehen =)
Na dann schreib mal wie Du ihn fandest :)

Sam

JTHawK
2004-09-04, 17:59:15
Ich hab die FSK18er hier und war auch im Kino .. mir gefällt der Film gut.

Catweasel
2004-09-05, 13:58:21
Sorry aber das ist nicht korrekt. Der Film wurde von der FSK mit 18 bewertet.

Woher hast Du die Info? Ich konnte diesbezüglich nämlich nix finden.

AFAIK wurde fürs Kino der FSK die 16er Fassung vorgelegt und die 18er erst für die DVD Verwertung nachgereicht. :confused:

Wie auch immer, wer sich die DVD kaufen will muß sich halt entscheiden was er will. Will man die Version, die auch im Kino lief, mit allen Extras (DTS Ton, Making Of usw.) oder gibt man sich, mit einer etwas längeren Fassung, die aber außer der zusätzlichen Minute nichts weiter bietet, zufrieden.


Auf DVD ist dann die verstümmelte "Kinofassung" veröffentlicht worden und zusätzlich die ungeschnittene 18er. Also ist bei der 18er nichts "nachträglich eingefügt", sondern bei der 16er aus Zensurgründen was nachträglich entfernt worden.

Nix für ungut, aber das ist Bullshit. In Deutschland findet keine Zensur (erkundige Dich bitte was Zensur bedeutet) statt und schon garnicht, wenn ein Verleih aus kommerziellen Gründen entscheidet, nur eine geschnitte Fassung in die Kinos zu bringen.


Schon aus Prinzip würde ich die zensierte Scheisse (die 16er) nicht kaufen.

Was die Zensur betrifft, s.o. Ansonten stimme ich Dir eigentlich zu, ich kaufe normalerweise auch lieber die 18er Fassungen, aber in diesem Fall habe ich es nicht eingesehen BMG auch noch extra Geld in den Rachen zu werfen.

MfG Swen :biggrin:

DasToem
2004-09-05, 14:11:46
Die 16er Kinofassung war bzw. ist cut. Es wurde vorab für's Kino geschnitten, um eine niedrigere Freigabe zu erreichen.


Nix für ungut, aber das ist Bullshit. In Deutschland findet keine Zensur (erkundige Dich bitte was Zensur bedeutet) statt und schon garnicht, wenn ein Verleih aus kommerziellen Gründen entscheidet, nur eine geschnitte Fassung in die Kinos zu bringen.


Träum weiter. In Deutschland findet sehr wohl Zensur statt. Ich behaupte einfach mal, dass wir Zensur-EU-Meister sind.

Catweasel
2004-09-05, 14:21:07
Träum weiter. In Deutschland findet sehr wohl Zensur statt. Ich behaupte einfach mal, dass wir Zensur-EU-Meister sind.

Dann möchte ich auch Dir nahelegen, Dich darüber zu informieren, was Zensur bedeutet.

MfG Swen :biggrin:

DasToem
2004-09-05, 14:29:32
Dann möchte ich auch Dir nahelegen, Dich darüber zu informieren, was Zensur bedeutet.

MfG Swen :biggrin:

Und ich möchte dir nahe legen, dich näher mit dem Thema Zensur in Deutschland zu beschäftigen.

Delmond
2004-09-05, 14:32:26
@Catweasel: Die Beschlagnahmung von Filmen und die damit verbundenen Vertriebs- und Verleihverbote gelten für dich also nicht als Zensur?

Korak
2004-09-05, 14:33:24
Na dann schreib mal wie Du ihn fandest :)

Sam


:)

Guter Film, hat mir sehr gefallen (ich steh eben auf Martial Arts Filme :)). Ob er allerdings durch das weglassen der genannten Szenen wirklich schlechter wäre? :| Keine Ahnung :D Ist mir auch egal X-D

Kann ihn weiter empfehlen (y)

SamLombardo
2004-09-05, 18:18:15
Woher hast Du die Info? Ich konnte diesbezüglich nämlich nix finden.

AFAIK wurde fürs Kino der FSK die 16er Fassung vorgelegt und die 18er erst für die DVD Verwertung nachgereicht. :confused:



Also: Der Film wurde von der FSK mit 18 bewertet. Das hat dem Verleiher nicht gefallen und man hat sich entschlossen den Film zu schneiden (würde ich als Selbstzensur bezeichnen) und hat dann die erwünschte 16 bekommen.
Das heisst, das NUR in D eine geschnittene fassung lief, und überall sonst in der Welt die US R Rated (aka FSK 18) Version. Auf DVD hat man dann die ungeschnittene genommen und als "extendet Version" verkauft. Leider ist das in D mittlerweile üblich, dass der verleih fürs Kino wegen einer niedrigeren Freigabe schneidet und dann wenn man Glück hat, auf DVD die internationale Version(mit der höheren deutschen Freigabe) veröffentlicht

Catweasel
2004-09-11, 13:24:32
@Catweasel: Die Beschlagnahmung von Filmen und die damit verbundenen Vertriebs- und Verleihverbote gelten für dich also nicht als Zensur?

Nein, da es sich dabei in aller Regel um Verstöße gegen geltendes Recht (meist §131 StGB) handelt.

Über die sinnhaftig u.a dieses Paragraphen (und deren Handhabung) kann man ja trefflich streiten, aber das Vorgehen degen diese Gesetzesverstöße ist deshalb noch lange keine Zensur.

MfG Swen :biggrin:

EDIT: Fipptehler

Catweasel
2004-09-11, 13:40:11
Al Der Film wurde von der FSK mit 18 bewertet. Das hat dem Verleiher nicht gefallen und man hat sich entschlossen den Film zu schneiden (würde ich als Selbstzensur bezeichnen) und hat dann die erwünschte 16 bekommen.
Das heisst, das NUR in D eine geschnittene fassung lief, und überall sonst in der Welt die US R Rated (aka FSK 18) Version. Auf DVD hat man dann die ungeschnittene genommen und als "extendet Version" verkauft.

Es geht mir nur darum, ob der FSK wirklich erst die R-Rated vorgelegt wurde und dann geschnitten wurde oder ob erst geschnitten wurde. Das lässt sich via Google nämlich leider nicht in Erfahrung bringen und ich bin bis dato eben von letzterem ausgegangen.


Leider ist das in D mittlerweile üblich, dass der verleih fürs Kino wegen einer niedrigeren Freigabe schneidet und dann wenn man Glück hat, auf DVD die internationale Version(mit der höheren deutschen Freigabe) veröffentlicht

Ausnahmen bestätigen die Regel, siehe Hannibal. Der lief, entgegen zahlreicher Proteste seitens der Medien und irgendwelcher profilierungsgeilen Politikern, uncut im Kino.

MfG Sw "Der das Theater um 'Hannibal' nie verstanden hat." en

DasToem
2004-09-11, 13:49:43
Nein, da es sich dabei in aller Regel um Verstöße gegen geltendes Recht (meist §131 StGB) handelt.

Über die sinnhaftig u.a dieses Paragraphen (und deren Handhabung) kann man ja trefflich streiten, aber das Vorgehen degen diese Gesetzesverstöße ist deshalb noch lange keine Zensur.

MfG Swen :biggrin:

EDIT: Fipptehler

In den ehemaligen Ostblockländern war es gesetzlich verboten sich allzu kritisch über den Staat zu äußern. Auch keine Zensur?

SamLombardo
2004-09-11, 18:01:16
Ausnahmen bestätigen die Regel, siehe Hannibal. Der lief, entgegen zahlreicher Proteste seitens der Medien und irgendwelcher profilierungsgeilen Politikern, uncut im Kino.
MfG Sw "Der das Theater um 'Hannibal' nie verstanden hat." en

das war aber tatsächlich eine Ausnahme. leider werden die deutschen Kinogänger regelmäßig verarscht, indem man ihnen geschnittenen Mist vorsetzt.

Nur was mir jetzt spontan einfällt:
Im Kino CUT:

The Rock,
Con Air,
Wir waren Helden,
Harte Ziele,
Sleepy Hollow,
Harry Potter 2,
Soldier,
Kiss of the Dragon,
The One,
Bad Boys,
Bad Boys 2,
Alarmstufe Rot 1
The Scorpion King,
Scream,
Scream 2,
Ich weiss was Du letzten Sommer...,
Sex oder Stirb,
Blair Witch 2,
Dich kriegen wir auch noch,
Lilo und Stitch,
Welcome to the Jungle,
Daredevil,
Troja
Ghost Ship
Hulk
Peter Pan (ganze 7 Minuten!)
Lethal Weapon 4

wie gesagt, nur das was mir nach 2 Minuten nachdenken einfällt. Die Liste könnte sicher noch fortgesetzt werden.

Übrigens: Wo ist denn der Unterschied, ob der Verleiher bei Kiss of the Dragon (gewissermaßen in Selbstzensur) eine geschnittene Fassung eingereicht hat um eine "mildere" Freigabe zu kriegen, oder ob er es getan hat nachdem ihm die 18er verwehrt wurde? (Ich glaube das zweite trifft zu, Ich arbeite im Cinestar und kann mich an eine Änderung von 18 zu 16 "in letzter minute" erinnern. Kann es aber nicht beweisen, es scheint tatsächlich dazu nichts im Netz zu geben. :rolleyes: ) Das Resultat ist aber das Gleiche, nämlich dass die Deutschen die EINZIGEN weltweit waren, die die Originalfassung des Filmes nicht im Kino sehen durften.
Ich denke schon dass der "mündige" Erwachsene in Deutschland wesentlich stärker verarscht wird als anderswo. Und das Verbieten, bzw. schneiden von Filmen würde ich eindeutig als Zensur bezeichnen (Ein Gremium schaut sich den Film an und sagt: Dass darf das Volk sehen, und dass nicht - als was soll man das sonst bezeichnen denn als Zensur) :)

Delmond
2004-09-11, 18:13:19
Nein, da es sich dabei in aller Regel um Verstöße gegen geltendes Recht (meist §131 StGB) handelt.

Über die sinnhaftig u.a dieses Paragraphen (und deren Handhabung) kann man ja trefflich streiten, aber das Vorgehen degen diese Gesetzesverstöße ist deshalb noch lange keine Zensur.

MfG Swen :biggrin:

EDIT: Fipptehler
Wenn du so argumentierst, dann würde es ja auf der ganzen Welt keine Zensur geben, denn schließlich ist ja alles formaljuristisch durch Paragraphen gedeckt. Demnach wäre es also auch keine Zensur sämtliche Action- oder Horrorfilme zu verbieten, wenn es denn einen entsprechenden Paragraphen dafür gäbe.

Es ist klar, dass irgendwo auch der Schutz über die Kunst enden muss und das Strafrecht beginnt, aber in der momentanen Situation fühle ich mich doch bevormundet, da schließlich einige hochgefeierte Filmklassiker für mich auf legalem Wege nicht zu beziehen sind.

Catweasel
2004-09-19, 12:38:05
Wenn du so argumentierst, dann würde es ja auf der ganzen Welt keine Zensur geben, denn schließlich ist ja alles formaljuristisch durch Paragraphen gedeckt.

Das ist es eben nicht, in der DDR gab es bspw. offiziell keine Zensur, trotzdem fand sie statt (so wurden bspw. die Nachrichten und Bücher vom Staat vor der Veröffentlichung geprüft).


Es ist klar, dass irgendwo auch der Schutz über die Kunst enden muss und das Strafrecht beginnt, aber in der momentanen Situation fühle ich mich doch bevormundet, da schließlich einige hochgefeierte Filmklassiker für mich auf legalem Wege nicht zu beziehen sind.

Ich sag ja, über die Sinnhaftigkeit und/oder die Auslegung/Anwendung bestimmter Gesetze kann man sich trefflich streiten. Ich kann auch gewisse Dinge absolut nicht nachvollziehen und möchte denen manchmal den Hals umdrehen ;), weil es wirklich fast unmöglich ist an bestimmte Filme (deren Besitz ja trotzdem noch erlaubt ist) zu kommen. :(

MfG Swen :biggrin:

Catweasel
2004-09-19, 12:51:46
Ich denke schon dass der "mündige" Erwachsene in Deutschland wesentlich stärker verarscht wird als anderswo. Und das Verbieten, bzw. schneiden von Filmen würde ich eindeutig als Zensur bezeichnen (Ein Gremium schaut sich den Film an und sagt: Dass darf das Volk sehen, und dass nicht - als was soll man das sonst bezeichnen denn als Zensur) :)

Ein solches Gremium gibt es nicht. Die FSK ist, wie der Name schon sagt, eine freiwillige Angelegenheit und niemand muß die Filme der FSK vorlegen. Auch sagt die FSK nicht, dieses darfst Du nicht und das darfst Du auch nicht. Sie bewertet den Film nur und vergibt die entsprechende Freigaben. Alles andere käme nämlich wirklich einer Zensur gleich und würde gegen das Grungesetz verstoßen.

Was die Verleiher dann daraus machen, liegt nun wirklich allein in deren Hand. Ein krasses Beispiel für den Verleiherwahnsinn ist da Harry Potter 2. Den haben sie, weil er "nur" eine FSK12 Freigabe erhielt, nachträglich auf FSK6 zurechtgeschnippelt (und für FSK6 soll er vielen immer noch zu hart gewesen sein) und das nur, um mehr Kohle machen zu können.

MfG Swen :biggrin:

DasToem
2004-09-19, 13:58:21
Ein solches Gremium gibt es nicht. Die FSK ist, wie der Name schon sagt, eine freiwillige Angelegenheit und niemand muß die Filme der FSK vorlegen.

Aha, dir sind die massiven Verkaufsauflagen bzw. Beschränkungen bekannt?


Auch sagt die FSK nicht, dieses darfst Du nicht und das darfst Du auch nicht.

Die FSK macht sehr wohl Schnittauflagen.

Catweasel
2004-09-19, 20:40:44
Aha, dir sind die massiven Verkaufsauflagen bzw. Beschränkungen bekannt?

Welche Beschränkungen und Auflagen? Als Erwachsener ist es problemlos möglich fast jeden Film (bis halt auf die Filme die wirklich verboten wurden, da ist es in der Tat etwas schwieriger) zu Erwerben und das völlig legal und auch per Versand.


Die FSK macht sehr wohl Schnittauflagen.

Nicht wirklich, denn es liegt immernoch am Verleiher, ob er bspw. (wie im Falle von HP2) auf FSK6 besteht und deswegen 2-3 Szenen etwas kürzt oder als FSK12 veröffentlicht.

MfG Swen :biggrin:

SamLombardo
2004-09-19, 20:49:37
Welche Beschränkungen und Auflagen? Als Erwachsener ist es problemlos möglich fast jeden Film (bis halt auf die Filme die wirklich verboten wurden, da ist es in der Tat etwas schwieriger) zu Erwerben und das völlig legal und auch per Versand.



Nicht wirklich, denn es liegt immernoch am Verleiher, ob er bspw. (wie im Falle von HP2) auf FSK6 besteht und deswegen 2-3 Szenen etwas kürzt oder als FSK12 veröffentlicht.

MfG Swen :biggrin:

Leider nicht richtig! Neuestes Beispiel: The Punisher: Dem wurde doch in der tat die FSK18 (Prädikat: "Keine Jugendfreigabe") verweigert!. Solche Fälle gibt es leider nicht selten. Die FSK hat gesagt, wass sie zu beanstanden hat, hat also indirekt Schnittauflagen gemacht!, und dann hat der Film mit 2 Minunen Kürzung die Erwachsenen-Freigabe bekommen. Einfach nur besch...eiden, solche Praktiken :(

Iceman346
2004-09-19, 22:21:42
Leider nicht richtig! Neuestes Beispiel: The Punisher: Dem wurde doch in der tat die FSK18 (Prädikat: "Keine Jugendfreigabe") verweigert!. Solche Fälle gibt es leider nicht selten. Die FSK hat gesagt, wass sie zu beanstanden hat, hat also indirekt Schnittauflagen gemacht!, und dann hat der Film mit 2 Minunen Kürzung die Erwachsenen-Freigabe bekommen. Einfach nur besch...eiden, solche Praktiken :(

Auch hier hätte es die Alternative gegeben den Film FSK Prüfung in die Kinos zu bringen, nur normalerweise machen die Kinos darum einen grossen Bogen weil jederzeit die Gefahr der Indizierung besteht was im Endeffekt das Aus für den Film bedeutet. Denn wie soll man einen Film im Kino laufen lassen den man nicht bewerben darf?

Insofern macht die FSK keine wirklichen Schnittauflagen, aber sie hat eine menge Macht. Wobei ich persönlich beim Fall Harry Potter eher Warner die "Schuld" geben würde (HP3 ist schliesslich auch mit FSK12 ins Kino gekommen).
Andererseits finde ich es pervers Erwachsenen vorzuschreiben was sie sehen dürfen, wie es beim Punisher passiert ist. Ironischerweise hätte ja jeder 18+jährige den Film auch sehen dürfen wenn er ohne FSK Siegel ins Kino gekommen wäre, genauso wie es bei der geschnittenen Fassung war.