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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Legal / Illegal?


-B@lu-
2004-09-24, 16:35:18
Nach der ganzen Urheberrecht, Privatkopie und Tauschbörsen debatte muss ich sagen ich bin wirklich etwas verwirrt. Was ist denn jetzt noch legal und was illegal:

1. Tauschbörsen nutzen allgemein ( für Linux u.s.w. )?
2. Mp3s aus einem Internet Radio aufnehmen?
3. Aus einem Internet Radio aufgenommene Mp3s an Freunde weitergeben, brennen u.s.w.
4. Mp3s aus einem Internet Radio auf einer Tauschbörse anbieten.
5. Urheberrechtlich geschützte Software ( Mp3s, Spiele, Filme ) , die ich allerdings schon im original besitze (!) , zwecks Privatkopie ( Kopierschutz umgehen ) herunterladen?
6. Urheberrechtlich geschützte Software ( zb. Spiele ), die ich schon in einer deutsch lokalisierten Version besitzte, als =riginal ( ungeschnitten und/oder nicht lokalisiert ) herunterladen.
7. Der Besitz eines Programmes, dass einen Kopierschutz aushebeln kann ( siehe Spanien )?

Desweiteren räumt das Recht auf Privatkopie doch eine Weitergabe des kopierten Materials an "Freunde" und "Familie". Wie kann denn dieser Begriff definiert werden??? Ab wann ist denn jemand mein Freund und wann nicht? Ich spiele hier wieder auf Tauschbörsen an.

Und wie sieht es im Endeffekt mit der Beweispflicht vor Gericht aus? Nehmen wir zb. einmal an: Ich kaufe mir im Inet ganz legal Mp3s ( zb. bei www.allofmp3.com ) und die Grünen beschlagnahmen meinen Rechner. Wer muss jetzt beweisen, dass die Mp3s auf meinem Rechner bezahlt wurden oder Raubkopiert sind? Oder noch besser diese Mp3s stammen von einem Radio-sender und es gibt keinerlei Belege über einen Kauf?!?

Nunja ich hoffe der Thread wird nicht gleich mit einem "wir unterstützen keine Leecher" geschlossen, denn darum handelt es sich nun wirklich nicht. Aber vielleicht ist es ganz gut zu wissen was man überhaupt noch darf.

mfg

Duran05
2004-09-24, 16:46:50
1. Tauschbörsen nutzen allgemein ( für Linux u.s.w. )?legal.

2. Mp3s aus einem Internet Radio aufnehmen?Gute Frage. Für den "privaten Gebrauch" und ohne kommerzielles Interesse, wahrscheinlich legal.

3. Aus einem Internet Radio aufgenommene Mp3s an Freunde weitergeben, brennen u.s.w.siehe Punkt 2

4. Mp3s aus einem Internet Radio auf einer Tauschbörse anbieten.Illegal, da dies kein "privater Gebrauch" mehr wäre.
Außerdem braucht man für eine Verbreitung geschützter Inhalte, das Einverständniss des Autors/Unternehmen.

5. Urheberrechtlich geschützte Software ( Mp3s, Spiele, Filme ) , die ich allerdings schon im original besitze (!) , zwecks Privatkopie ( Kopierschutz umgehen ) herunterladen?Illegal. Das bereitstellen der Software zum Download ist bereits illegal, das heruntergeladene somit auch.
Bei beschädigten CDs o.ä. immer direkt an den Hersteller wenden.

6. Urheberrechtlich geschützte Software ( zb. Spiele ), die ich schon in einer deutsch lokalisierten Version besitzte, als =riginal ( ungeschnitten und/oder nicht lokalisiert ) herunterladen.Illegal, wenn das gesamte Spiel heruntergeladen wird.
Auch hier: Die neue Version kaufen oder beim Hersteller melden, um sie gegen eine andere auszutauschen (falls möglich).

7. Der Besitz eines Programmes, dass einen Kopierschutz aushebeln kann ( siehe Spanien )?Legal, so lange es nicht dazu eingesetzt wird, um Kopien von Kopiergeschützten CDs/DVDs zu machen.

Und wie sieht es im Endeffekt mit der Beweispflicht vor Gericht aus? Nehmen wir zb. einmal an: Ich kaufe mir im Inet ganz legal Mp3s ( zb. bei www.allofmp3.com (http://www.allofmp3.com/) ) und die Grünen beschlagnahmen meinen Rechner. Wer muss jetzt beweisen, dass die Mp3s auf meinem Rechner bezahlt wurden oder Raubkopiert sind? Oder noch besser diese Mp3s stammen von einem Radio-sender und es gibt keinerlei Belege über einen Kauf?!?Prinzipiell muss immer nachgewiesen werden, das du die "Tat" wirklich begangen hast.
In der Praxis werden viele aber auf ein Gerichtsverfahren verzichten wollen, da die eventuell anfallenden Schadensersatz und Gerichtskosten sehr hoch ausfallen (könnten).

klumy
2004-09-24, 16:51:15
In der Praxis werden viele aber auf ein Gerichtsverfahren verzichten wollen, da die eventuell anfallenden Schadensersatz und Gerichtskosten sehr hoch ausfallen (könnten).

für wen?
den Kläger oder den Beklagten?

Duran05
2004-09-24, 16:57:34
für wen?
den Kläger oder den Beklagten?Wenn man unschuldig ist, könnte man es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
Sollte man aber auch nur eine illegale Datei auf dem Rechner haben, und den Prozess verlieren, dann muss man die Kosten für das Verfahren und eventuelle Schadensersatzansprüche tragen.

Die Musik/Film/Softwareindustrie wird daher meist versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, obwohl sie vor Gericht den Prozess verlieren könnte.

Sie muss nämlich Beweisen, das eine illegale Nutzung stattgefunden hat.
Die Frage ist hier: Lieber 1000 € bezahlen und Ruhe haben, oder das Risiko eingehen den Prozess zu verlieren und Kosten in Höhe von 5000€ oder mehr zu haben...

-B@lu-
2004-09-24, 17:10:31
Danke schonmal für die schnelle Antwort. Gerade, dass mit Punkt 6 ärgert mich. Heute ist Freitag und Dawn of War steht in den Läden aber nur in dieser deutsch lokalisierten Version. Mein Gedanke war vorhin zum Media Markt zu fahren und mir später die Englishe runterzuladen. War wohl nix.

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