-B@lu-
2004-09-24, 16:35:18
Nach der ganzen Urheberrecht, Privatkopie und Tauschbörsen debatte muss ich sagen ich bin wirklich etwas verwirrt. Was ist denn jetzt noch legal und was illegal:
1. Tauschbörsen nutzen allgemein ( für Linux u.s.w. )?
2. Mp3s aus einem Internet Radio aufnehmen?
3. Aus einem Internet Radio aufgenommene Mp3s an Freunde weitergeben, brennen u.s.w.
4. Mp3s aus einem Internet Radio auf einer Tauschbörse anbieten.
5. Urheberrechtlich geschützte Software ( Mp3s, Spiele, Filme ) , die ich allerdings schon im original besitze (!) , zwecks Privatkopie ( Kopierschutz umgehen ) herunterladen?
6. Urheberrechtlich geschützte Software ( zb. Spiele ), die ich schon in einer deutsch lokalisierten Version besitzte, als =riginal ( ungeschnitten und/oder nicht lokalisiert ) herunterladen.
7. Der Besitz eines Programmes, dass einen Kopierschutz aushebeln kann ( siehe Spanien )?
Desweiteren räumt das Recht auf Privatkopie doch eine Weitergabe des kopierten Materials an "Freunde" und "Familie". Wie kann denn dieser Begriff definiert werden??? Ab wann ist denn jemand mein Freund und wann nicht? Ich spiele hier wieder auf Tauschbörsen an.
Und wie sieht es im Endeffekt mit der Beweispflicht vor Gericht aus? Nehmen wir zb. einmal an: Ich kaufe mir im Inet ganz legal Mp3s ( zb. bei www.allofmp3.com ) und die Grünen beschlagnahmen meinen Rechner. Wer muss jetzt beweisen, dass die Mp3s auf meinem Rechner bezahlt wurden oder Raubkopiert sind? Oder noch besser diese Mp3s stammen von einem Radio-sender und es gibt keinerlei Belege über einen Kauf?!?
Nunja ich hoffe der Thread wird nicht gleich mit einem "wir unterstützen keine Leecher" geschlossen, denn darum handelt es sich nun wirklich nicht. Aber vielleicht ist es ganz gut zu wissen was man überhaupt noch darf.
mfg
1. Tauschbörsen nutzen allgemein ( für Linux u.s.w. )?
2. Mp3s aus einem Internet Radio aufnehmen?
3. Aus einem Internet Radio aufgenommene Mp3s an Freunde weitergeben, brennen u.s.w.
4. Mp3s aus einem Internet Radio auf einer Tauschbörse anbieten.
5. Urheberrechtlich geschützte Software ( Mp3s, Spiele, Filme ) , die ich allerdings schon im original besitze (!) , zwecks Privatkopie ( Kopierschutz umgehen ) herunterladen?
6. Urheberrechtlich geschützte Software ( zb. Spiele ), die ich schon in einer deutsch lokalisierten Version besitzte, als =riginal ( ungeschnitten und/oder nicht lokalisiert ) herunterladen.
7. Der Besitz eines Programmes, dass einen Kopierschutz aushebeln kann ( siehe Spanien )?
Desweiteren räumt das Recht auf Privatkopie doch eine Weitergabe des kopierten Materials an "Freunde" und "Familie". Wie kann denn dieser Begriff definiert werden??? Ab wann ist denn jemand mein Freund und wann nicht? Ich spiele hier wieder auf Tauschbörsen an.
Und wie sieht es im Endeffekt mit der Beweispflicht vor Gericht aus? Nehmen wir zb. einmal an: Ich kaufe mir im Inet ganz legal Mp3s ( zb. bei www.allofmp3.com ) und die Grünen beschlagnahmen meinen Rechner. Wer muss jetzt beweisen, dass die Mp3s auf meinem Rechner bezahlt wurden oder Raubkopiert sind? Oder noch besser diese Mp3s stammen von einem Radio-sender und es gibt keinerlei Belege über einen Kauf?!?
Nunja ich hoffe der Thread wird nicht gleich mit einem "wir unterstützen keine Leecher" geschlossen, denn darum handelt es sich nun wirklich nicht. Aber vielleicht ist es ganz gut zu wissen was man überhaupt noch darf.
mfg