Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 6800Gt defekt
Pechvogel
2004-10-03, 11:40:28
habe mir vor ein paar Wochen die 6800GT POW gekauft
die wurde im Laden mit Ultrabios auf 6800Ultra übertaktet 370/1050
jetzt denke ich ist die Karte defekt.
wenn ich den PC starte kommen da so eigenartige grüne Striche ins Bild
ins Windows komme ich damit nicht mehr nur in den abgesicherten Modus.
habe das Problem im Internetladen geschildert Kommentar:
Hallo
Möglicherweise ist die Karte Defekt! Speicher.
Wichtig ist das sie den Takt nicht verändert haben. Sollte dies bei der überprüfung festgestellt werden ,erlischt ihre Garantie! Den die Meisten Karten werden durch übermäßiges übertakten Zerstört.Ende
Ist doch Witzig die habe doch die Karte selber übertaktet und schreiben "wenn ich die Karte übertakten würde ist die Garantie weg"
wie wollen die das feststellen?
Hatte jemand schon mal das Problem?
MFG
Lukas
joehler
2004-10-03, 11:48:18
habe mir vor ein paar Wochen die 6800GT POW gekauft
die wurde im Laden mit Ultrabios auf 6800Ultra übertaktet 370/1050
jetzt denke ich ist die Karte defekt.
wenn ich den PC starte kommen da so eigenartige grüne Striche ins Bild
ins Windows komme ich damit nicht mehr nur in den abgesicherten Modus.
habe das Problem im Internetladen geschildert Kommentar:
Hallo
Möglicherweise ist die Karte Defekt! Speicher.
Wichtig ist das sie den Takt nicht verändert haben. Sollte dies bei der überprüfung festgestellt werden ,erlischt ihre Garantie! Den die Meisten Karten werden durch übermäßiges übertakten Zerstört.Ende
Ist doch Witzig die habe doch die Karte selber übertaktet und schreiben "wenn ich die Karte übertakten würde ist die Garantie weg"
wie wollen die das feststellen?
Hatte jemand schon mal das Problem?
MFG
Lukas
Kannst Du beweisen, dass die Jungs im Laden die Karte übertaktet haben? Die werden sicherlich versuchen Dir die Sache in die Schuhe zu schieben. Der einzige Hersteller der OC Karten mit Garantie verkauft ist die "Golden Sample" Serie von Gainward.
Kannst Du beweisen, dass die Jungs im Laden die Karte übertaktet haben? Die werden sicherlich versuchen Dir die Sache in die Schuhe zu schieben. Der einzige Hersteller der OC Karten mit Garantie verkauft ist die "Golden Sample" Serie von Gainward.
Karte ist mir als 6800GT@Ultra verkauft worden steht auf der Rechnung!
Bios ist geflasht
BvB123
2004-10-03, 11:52:08
Eine Ultra hat aber 400/1100
Haste mal versuchst sie wieder runterzutakten?
Gruß
Pechvogel
2004-10-03, 11:57:02
Eine Ultra hat aber 400/1100
Haste mal versuchst sie wieder runterzutakten?
Gruß
nein habe ich nicht komm ja nicht mehr ins Windows
aber ist ja wohl der Speicher defekt
MFG
Lukas
Der Laden muss dir 2 jahre Gewährleistung geben, das hat nichts mit der Herstellergarantie zu tun. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Beweispflicht. Er muss beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an im Gerät war, das kann er i.d.R. nicht. Schicke die Karte zurück und bestehe auf einen Austausch.
nein habe ich nicht komm ja nicht mehr ins Windows
aber ist ja wohl der Speicher defekt
MFG
Lukas
ich würde mich an den hersteller wenden denen schildern was man dir da im laden angedreht hatt. das dürfen die nicht machen.
Chrisch
2004-10-03, 12:07:18
ich würde mich an den hersteller wenden denen schildern was man dir da im laden angedreht hatt. das dürfen die nicht machen.
türlich darf der laden den ne geflashte karte andrehen. Er hat se doch selber im
shop so ausgesucht... warum wurden denn soviele XT800 Pro ViVo @ XT verkauft?
dürfen die das eigentlich auch nicht? *LoL*
er hat die 2 Jahre Garantie. Und mit übertakten meinen die, das er die karte nicht
über den vor eingestellten wert übertaktet!
Gruß
Chris
Der Laden muss dir 2 jahre Gewährleistung geben, das hat nichts mit der Herstellergarantie zu tun. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Beweispflicht. Er muss beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an im Gerät war, das kann er i.d.R. nicht. Schicke die Karte zurück und bestehe auf einen Austausch.
So einfach ist das nicht sie ist ja übertaktet. Zwar vom Laden aus aber egal, bei einer Übehrprüfung durch den Hersteller wird dies auch zu Tage kommen. Ich würde die Rechnung kopieren, (steht ja drauf das er sie übertaktet erworben hat) das ganze zum Hersteller senden und um Austausch bitten. Die werden dem werten Händler schon sagen was sie davon halten.
Aja falls du doch zum laden gehst besteh darauf falls die Karte nicht getauscht wird deine alte kaputte zu behalten
türlich darf der laden den ne geflashte karte andrehen. Er hat se doch selber im
shop so ausgesucht... warum wurden denn soviele XT800 Pro ViVo @ XT verkauft?
dürfen die das eigentlich auch nicht? *LoL*
er hat die 2 Jahre Garantie. Und mit übertakten meinen die, das er die karte nicht
über den vor eingestellten wert übertaktet!
Gruß
Chris
nö durfen sie nicht!!
Grund nicht inerhalb der spezifikation.
incurable
2004-10-03, 12:30:26
So einfach ist das nicht sie ist ja übertaktet. Zwar vom Laden aus aber egal, bei einer Übehrprüfung durch den Hersteller wird dies auch zu Tage kommen. Ich würde die Rechnung kopieren, (steht ja drauf das er sie übertaktet erworben hat) das ganze zum Hersteller senden und um Austausch bitten. Die werden dem werten Händler schon sagen was sie davon halten.
Und welche Rechte hat Pechvogel gegenüber dem Hersteller? Richtig, garkeine. (veränderte Karten haben natürlich keine Herstellergarantie mehr)
Sein Ansprechpartner ist der Shop, der hat ihm das Teil inkl. 2 Jahre Gewährleistung verkauft, der muss sich jetzt um den Ersatz kümmern. Eigentlich ganz einfach.
nö durfen sie nicht!!
Grund nicht inerhalb der spezifikation.
Dürfen sie wohl.
Und welche Rechte hat Pechvogel gegenüber dem Hersteller? Richtig, garkeine. (veränderte Karten haben natürlich keine Herstellergarantie mehr)
Sein Ansprechpartner ist der Shop, der hat ihm das Teil inkl. 2 Jahre Gewährleistung verkauft, der muss sich jetzt um den Ersatz kümmern. Eigentlich ganz einfach.
Dürfen sie wohl.
Der Hersteller darf als einziger sein Produkt ändern, andernfalls erlischt die Garantie. In diesem Fall kann er sich sehr wohl an den Hersteller wenden.
Jeder Hersteller hat eine rma Abteilung,die auch für den Endkunden zu Verfügung steht.
Der Pechvogel hat alle recht!
Der Händler darf die gpu nicht Übertakten! Genau deswegen kann er sich an den Hersteller wenden, da er es ja auf seiner Rechnung stehen hat.
Der Hersteller wird sich mit Freuden um den Händler kümmern.
Genau aus dem Grund, weil ein Händler das ja alles darf sehen wir ja auch an jeder Ecke A64 3000+@ 4000+ oder P4 3,2@4,5 ja ne is klar!
Meinst du nicht wenn das alles erlaubt währe, das sich diese Angebote außer bei ebay nicht überall erschlagen würden.
Hinzu kommt noch der Tatbestand der Täuschung da die Taktraten seiner Karte mit Nichten die einer ultra sind
Wieso sollte ein Händler übertaktete Karten nicht verkaufen dürfen. Natürlich darf er das, der Hersteller gibt nur keine Garantie mehr auf die Produkte. Mad-Moxx verkauft auch X800Pro@XT, sie übernehmen jedoch die Herstellergarantie wenn was kaputt geht. Wenn eine tuning Werkstatt ein Auto tuned kann der Hersteller auch nichts dagegen machen.
incurable
2004-10-03, 13:12:03
Der Hersteller darf als einziger sein Produkt ändern, andernfalls erlischt die Garantie.Jupp, hier wurde es verändert, der Kunde darüber informiert und er hat es trotzdem und ohne Herstellergarantie gekauft.
In diesem Fall kann er sich sehr wohl an den Hersteller wenden.
Jeder Hersteller hat eine rma Abteilung,die auch für den Endkunden zu Verfügung steht.Der Hersteller kann seinem Produkt eine Garantie mit auf dem Weg geben, die aber, wie oben bereits festgestellt, erloschen ist. Ergo: Pechvogel hat keine Ansprüche gegen den Hersteller.
Der Pechvogel hat alle recht!
Der Händler darf die gpu nicht Übertakten! Genau deswegen kann er sich an den Hersteller wenden, da er es ja auf seiner Rechnung stehen hat.Klar darf der Händler die GPU übertakten, er darf die Karte auch zartrosa anmalen und den Lüfter mit Rüschen verzieren, wenn er das will und Kunden dafür findet. ;)
Der Hersteller wird sich mit Freuden um den Händler kümmern.Und was soll er machen? Die beiden haben im Zweifel ja nichtmal eine direkt Geschäftsbeziehung. Da passiert garnichts.
Genau aus dem Grund, weil ein Händler das ja alles darf sehen wir ja auch an jeder Ecke A64 3000+@ 4000+ oder P4 3,2@4,5 ja ne is klar!
Meinst du nicht wenn das alles erlaubt währe, das sich diese Angebote außer bei ebay nicht überall erschlagen würden.Das Problem mit solchen Sachen ist doch das Risiko für den Händler, wenn er ein übertaktetes oder sonstwie verändertes Produkt vertickt, verzichtet er auch auf seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. Distributor. Mithin bleibt er auf Rückläufern alleine sitzen und muss das irgendwie in seine Kalkulation einbauen. Und da sich das eher selten lohnt gibts auch nicht viele Läden mit solchen aufgeborten Angeboten.
Die Sache ist ganz einfach, wenn die Karte kaputt ist, muss sich Pechvogel an seinen Vertragspartner wenden, also den Shop, bei dem er sie erstanden hat. Nur gegen diesen hat er Ansprüche, nur von diesem hat er Anrecht auf Ersatz.
PS/Edit:
Hinzu kommt noch der Tatbestand der Täuschung da die Taktraten seiner Karte mit Nichten die einer ultra sindImmer ruhig mit den jungen Pferden, da musst du schon die genaue Artikelbeschreibung kennen, um das beurteilen zu können.
Jupp, hier wurde es verändert, der Kunde darüber informiert und er hat es trotzdem und ohne Herstellergarantie gekauft.
Der Hersteller kann seinem Produkt eine Garantie mit auf dem Weg geben, die aber, wie oben bereits festgestellt, erloschen ist. Ergo: Pechvogel hat keine Ansprüche gegen den Hersteller.
Klar darf der Händler die GPU übertakten, er darf die Karte auch zartrosa anmalen und den Lüfter mit Rüschen verzieren, wenn er das will und Kunden dafür findet. ;)
Und was soll er machen? Die beiden haben im Zweifel ja nichtmal eine direkt Geschäftsbeziehung. Da passiert garnichts.
Das Problem mit solchen Sachen ist doch das Risiko für den Händler, wenn er ein übertaktetes oder sonstwie verändertes Produkt vertickt, verzichtet er auch auf seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. Distributor. Mithin bleibt er auf Rückläufern alleine sitzen und muss das irgendwie in seine Kalkulation einbauen. Und da sich das eher selten lohnt gibts auch nicht viele Läden mit solchen aufgeborten Angeboten.
Die Sache ist ganz einfach, wenn die Karte kaputt ist, muss sich Pechvogel an seinen Vertragspartner wenden, also den Shop, bei dem er sie erstanden hat. Nur gegen diesen hat er Ansprüche, nur von diesem hat er Anrecht auf Ersatz.
PS/Edit:
Immer ruhig mit den jungen Pferden, da musst du schon die genaue Artikelbeschreibung kennen, um das beurteilen zu können.
Warum lies seinen Post damit stimmt das schon was ich sagte!
Ultra versprochen nicht bekommen.
Dazu hätte ich dann mal ein paar links mit Angabe von Pragrafen (HGB! BGB ist nicht von Interesse), uns ist es ausdrücklich untersagt solche Produkte zu verkaufen. Damit würden wir uns strafbar machen.
Huskie
2004-10-03, 13:34:37
In dem Internet laden steht das sie übertaktet ist und als Ultra erkannt wird sie aber nur ein Takt von 370 und 1050 hat..Und so hat er sie gekauft.
Wenn jetzt was kaputt ist haftet der Händler weil er sie mit Garantie verkauft hat.
Ich würde sie dem Händler zurücksenden und um austausch bitten.
In dem Internet laden steht das sie übertaktet ist und als Ultra erkannt wird sie aber nur ein Takt von 370 und 1050 hat..Und so hat er sie gekauft.
Wenn jetzt was kaputt ist haftet der Händler weil er sie mit Garantie verkauft hat.
Ich würde sie dem Händler zurücksenden und um austausch bitten.
wlcher internet laden url bitte
Es kann schon sein, dass es einigen Händlern verboten ist solche Produkte zu verkaufen. Die haben aber einen Vertrag mit dem Hersteller oder Zulieferer. Bei Nichtachtung gibts Sanktionen wegen Vertragsbruch. Strafbar machen im Sinne des STGB würdet ihr euch aber nicht.
Ein freier Händloer, der seine Produkte was weiß ich woher bekommt muss sich an gar nichts halten.
Pechvogel
2004-10-03, 13:46:19
zum Händler werde ich die Karte schicken Point of view Vertrieb oder Werk ?
liegt ja in Holland
Ka. ob das dann gut geht wenn ich die Karte nach Holland schicke.
nur komisch ist es schon wenn der Laden schreibt "Garantie ja aber nur wenn Karte nicht übertaktet worden sei"
ist doch ein Witz oder?
incurable
2004-10-03, 13:50:00
Warum lies seinen Post damit stimmt das schon was ich sagte!
Ultra versprochen nicht bekommen.
Also ich lese dort "6800GT@Ultra", und soweit ich weiß hat nVidia keine solche Spezifikation. Vielleicht heißt "6800GT@Ultra" bei dem Händler ja einfach eine GT mit verändertem Ultra BIOS oder auch ganz was Neues. Was anderes wäre es natürlich, wenn zB explizit 400/550 MHz versprochen worden wären, die Karte dann aber nur mit 370/525 MHz geliefert worden wäre, dass wäre dann natürlich ein Sachmangel, den Pechvogel allerdings wieder -Überraschung- beim Händler reklamieren müßte.
Dazu hätte ich dann mal ein paar links mit Angabe von Pragrafen (HGB! BGB ist nicht von Interesse),So funktioniert unsere Recht nicht, im Grundsatz gilt, es ist erlaubt, was nicht verboten, also wäre es an Dir, die entsprechenden Paragraphen zu nennen.
Außerdem ist das HGB für Pechvogel herzlich unerheblich, wenn er als Nichtkaufmann ein Produkt erworben hat.
uns ist es ausdrücklich untersagt solche Produkte zu verkaufen.Wer ist "uns" und wer untersagt "euch" das?
Damit würden wir uns strafbar machen.§___?
incurable
2004-10-03, 13:53:36
zum Händler werde ich die Karte schicken Point of view Vertrieb oder Werk ?
liegt ja in Holland
Ka. ob das dann gut geht wenn ich die Karte nach Holland schicke.
nur komisch ist es schon wenn der Laden schreibt "Garantie ja aber nur wenn Karte nicht übertaktet worden sei"
ist doch ein Witz oder?
I) Die Karte muss zum Händler, nicht zum Hersteller.
II) Ist doch klar, dass der Händler nicht einsteht, wenn Du die Karte noch weiter, also über die von ihm garantierten xyz MHz, übertaktet hast. (wobei die Frage des Nachweises da lustig wäre)
Ich denke mal der Händler ist Grafikkartenpower. Schicke die Karte an ihn, selbst wenn die Karte höher als 370MHz/1050MHz gelaufen wäre kann er das nicht beweisen. Es gilt die Gewährleistung und nicht die Garantie, also ist er in der Beweispflicht. Wenn du die Karte nach Holland schickst kostet das nur ne Gebühr. Der Händler muss alle Kosten übernehmen, wenn du die Versandquittung beilegst. Außerdem müsstest du das original Bios auf die Karte flashen, da der Hersteller nicht ganz blöd ist.
Also ich lese dort "6800GT@Ultra", und soweit ich weiß hat nVidia keine solche Spezifikation. Vielleicht heißt "6800GT@Ultra" bei dem Händler ja einfach eine GT mit verändertem Ultra BIOS oder auch ganz was Neues. Was anderes wäre es natürlich, wenn zB explizit 400/550 MHz versprochen worden wären, die Karte dann aber nur mit 370/525 MHz geliefert worden wäre, dass wäre dann natürlich ein Sachmangel, den Pechvogel allerdings wieder -Überraschung- beim Händler reklamieren müßte.
So funktioniert unsere Recht nicht, im Grundsatz gilt, es ist erlaubt, was nicht verboten, also wäre es an Dir, die entsprechenden Paragraphen zu nennen.
Außerdem ist das HGB für Pechvogel herzlich unerheblich, wenn er als Nichtkaufmann ein Produkt erworben hat.
Wer ist "uns" und wer untersagt "euch" das?
§___?
Denke mal nach und poste erst danach!
Wir sind die Leute dir hier angestellt sind.
Deswegen würde ich mal gerne die hgb Paragrafen sehen die ihm das erlauben, ein Händler muss sich halt an das hgb halten und nicht and das sgb.
Also rede bitte über nix wovon du keine Ahnung hast.
Du glaubst wohl auch das agbs bindend sind.
Pechvogel magst du mal die url posten bitte
Ich denke mal der Händler ist Grafikkartenpower. Schicke die Karte an ihn, selbst wenn die Karte höher als 370MHz/1050MHz gelaufen wäre kann er das nicht beweisen. Es gilt die Gewährleistung und nicht die Garantie, also ist er in der Beweispflicht. Wenn du die Karte nach Holland schickst kostet das nur ne Gebühr. Der Händler muss alle Kosten übernehmen, wenn du die Versandquittung beilegst. Außerdem müsstest du das original Bios auf die Karte flashen, da der Hersteller nicht ganz blöd ist.
Das mit dem bios muss er nicht da im laden gemacht und nicht von ihm selber
Das mit dem bios muss er nicht da im laden gemacht und nicht von ihm selber
Doch, wenn er direkt zum Hersteller schickt dann schon.
Denke mal nach und poste erst danach!
Wir sind die Leute dir hier angestellt sind.
Deswegen würde ich mal gerne die hgb Paragrafen sehen die ihm das erlauben, ein Händler muss sich halt an das hgb halten und nicht and das sgb.
Also rede bitte über nix wovon du keine Ahnung hast.
Du glaubst wohl auch das agbs bindend sind.
Pechvogel magst du mal die url posten bitte
Mit Zitat antworten
Was hat das HGB mit dem Verkauf von getuntenen Produkten zu tun. Es ist nicht grundsätzlich verboten getunte Teile zu verkaufen. Es kann nur durch einen Vertrag zw. Lieferanten oder Hersteller mit dem Shop derartiges untersagt werden. Incurable hat da schon recht.
incurable
2004-10-03, 14:11:12
Deswegen würde ich mal gerne die hgb Paragrafen sehen die ihm das erlauben,
Nochmal der beliebte Rechtsgrundsatz: Es ist erlaubt, was nicht verboten. Ich kann Dir also schlecht einen Paragraphen zeigen, der den Verkauf von Produkten im Nicht-Originalzustand erlaubt.
ein Händler muss sich halt an das hgb halten und nicht and das sgb.
Das HGB gilt nur, wenn alle Vertragspartner gemäßt §1 HGB Kaufleute sind. Hier geht es aber, soweit ich das sehe, um einen Verkauf von einem Kaufmann an einen Nichtkaufmann, mithin gilt dafür das BGB.
Also rede bitte über nix wovon du keine Ahnung hast.
Du glaubst wohl auch das agbs bindend sind.
Du hast wohl nichts mehr zum Thema beizutragen, oder?
Bucklava
2004-10-03, 14:12:35
auf jeden fall viel glück beim umtausch, halt uns mal auf dem laufenden was der händler dazu sagt.
Pechvogel
2004-10-03, 14:19:28
Pechvogel magst du mal die url posten bitte
Die Poste ich dann wenn die Karte nicht getauscht wird in alles mir bekannten Foren dann http://www.handykult.de/plaudersmilies.de/jump.gif
Nochmal der beliebte Rechtsgrundsatz: Es ist erlaubt, was nicht verboten. Ich kann Dir also schlecht einen Paragraphen zeigen, der den Verkauf von Produkten im Nicht-Originalzustand erlaubt.
Das HGB gilt nur, wenn alle Vertragspartner gemäßt §1 HGB Kaufleute sind. Hier geht es aber, soweit ich das sehe, um einen Verkauf von einem Kaufmann an einen Nichtkaufmann, mithin gilt dafür das BGB.
Du hast wohl nichts mehr zum Thema beizutragen, oder?
Doch
Also, ich möchte ja das er die karte an den hersteller schickt, dieser sich dann mit dem händler auseinandersetz. Womit wir ja wieder beim hgb sind usw
Der Hersteller kann nichts machen, da er keinen direkten Vertrag mit dem Shop hat, der sowas untersagen könnte.
Ich glaube der Händler ist www.grafikkartenpower.de
Er verkauft POV GT@Ultra mit nem Takt von 370/1070.
incurable
2004-10-03, 18:31:00
Doch
Also, ich möchte ja das er die karte an den hersteller schickt, dieser sich dann mit dem händler auseinandersetz. Womit wir ja wieder beim hgb sind usw
Mit anderen Worten, Dir ist mehr daran gelegen, dem Händler/Disti/Hersteller Ärger bzw. Mühe zu bereiten, als Pechvogel 'ne funktionierende Karte zu besorgen? :confused:
Bucklava
2004-10-03, 19:14:20
der hersteller wird die seite sicher kennen und weiß auch von dem angebot @ultra und wird daher dem shop keine garantie geben, so oder so wird der shop versuchen das auf eigenverschulden zu schieben um nichts draufzulegen, das kommt davon, ein solches angebot zu unterbreiten und auch auf ein solches angebot einzugehen...
@incurable
Ein Händler darf keine Karte ohne Gewährleistung verkaufen. Er ist verpflichtet gewährleistung zu geben lt. Gesetz ganz egal ob er in die AGB schreibt dass er keine gibt. Wenn er dies doch getan hat war der Kaufvertrag ungültig weil nicht Gesetzeskonform und ist somit nichtig.
skynetwork
2004-10-04, 03:32:36
mir is garnich klar wieso ihr jetzt schon 2 seiten über ein total lapidares thema rumeiert.....
1. hat er garantie/gewährleistung über 2 jahre auf das ding (1. jahr über den händler, 2. jahr über den hersteller/händler)
2. kann der händler die karte so modifiziert verkaufen wie er will, haften tut er so oder so für jede modifikation die er macht.
3. wenn die glocke nich läuft mit der VOM HÄNDLER getätigten modifikation greift wieder die garantie/gewährleistung
4. kann so ein popliger händler keinesfalls nen schaden durch übertakten nachweisen
5. soll der "pechvogel" sich ne RMA nummer holen und die glocke zurücksenden
punkt aus ende....
ist doch ganz einfach, ich weiss nich wo da das problem liegt!? :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
incurable
2004-10-04, 12:32:55
@incurable
Ein Händler darf keine Karte ohne Gewährleistung verkaufen. Er ist verpflichtet gewährleistung zu geben lt. Gesetz ganz egal ob er in die AGB schreibt dass er keine gibt.
Ja, und? Ist doch klar, genau deshalb schreibe ich nun schon zum x-ten Mal, dass der Händler der richtige Ansprechpartner für Pechvogel ist.
1. hat er garantie/gewährleistung über 2 jahre auf das ding (1. jahr über den händler, 2. jahr über den hersteller/händler)
Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Schuhe:
- Der Händler ist gesetzlich verpflichtet, für neue Waren 2 Jahre dafür Gewähr zu leisten, dass sie bei Auslieferung intakt waren. Bei der Gewährleistung gilt in den ersten 6 Monaten, dass der Händler nachweisen muss, dass der Defekt nicht schon bei Auslieferung bestand oder angelegt war, danach tritt eine sogenannte Beweilastumkehr ein, d.h. der Kunde muss ab dem 7. Monat nach Erwerb der Ware im Gewährleistungsfall nachweisen, dass die Waren den Fehler schon bei Auslieferung aufwies oder er in ihr bereits angelegt war.
- Unabhängig davon kann der Händler (oder auch ein Hersteller) eine Garantie auf seine Produkte geben, dabei handelt es sich dann allerdings um eine freiwillige Leistung. Garantien sind meist an bestimmte Bedingungen geknüpft, werden diese verletzt, verfällt die Garantie.
Im Gewährleistungsfall ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden, bei Garantieen der Garantiegeber.
Pechvogel
2004-10-08, 23:37:05
habe die Karte zurückgeschickt
ein Kumpel von mir hatte auch ein Problem mit der POW Ultra Karte,
auch zurückgeschickt.
und siehe da die Point Of View Karten werden nicht mehr
im Shop von Grafikkartenpower.de geführt.
Ist ja sehr merkwürdig
MFG
Lukas
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