Duran05
2005-01-28, 14:23:40
Im Auftrag diverser Großunternehmen der Musikindustrie (BMG (http://www.bmg.de/), edel (http://www.edel.de/), EMI (http://www.emimusic.de/), Sony Music (http://www.sonymusic.de/), Universal Music (http://www.universal-music.de/) und Warner Music (http://www.warnermusic.de/)) hat die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf am heutigen Freitag dem Heise Zeitschriften Verlag eine Abmahnung zugestellt. Darin wird dem Verlag unter anderem vorgeworfen, durch einen Artikel im Newsticker von heise online (AnyDVD überwindet Kopierschutz von "Un-DVDs" (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55297)) gegen § 95a (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html) des Urheberrechtsgesetzes (UrhG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/)) zu verstoßen und illegal "Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" zu verbreiten. Diese Vorschrift verbietet unter anderem Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Vermietung und Bewerbung derartiger Soft- und Hardware. http://www.heise.de/RealMedia/ads/adstream_lx.ads/www.heise.de/newsticker/meldungen/gesellschaft/961277560/Middle1/he-test-contentads/zaehler.html/63306138316531383431666133626530?_RM_EMPTY_
Nach Ansicht der Musikindustrie liegt ein Verstoß gegen diese Vorschrift bereits in dem Setzen eines Links auf die Eingangsseite der Online-Präsenz eines Herstellers von Kopiersoftware. Weiterhin wird dem Heise Verlag vorgeworfen, in der betreffenden Meldung eine "Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" geliefert zu haben. Damit nicht genug, sei der Beitrag sogar als "verbotene Werbung" für den Verkauf der Software zu bewerten.
Der Bundesverband (http://www.ifpi.de/) der Phonographischen Wirtschaft erklärte (http://www.ifpi.de/news/news-562.htm) zu der Abmahnung: "Das Urheberrechtsgesetz verbietet nicht nur die Herstellung und jede Form des Vertriebs von Software zum Knacken eines Kopierschutzes, sondern auch Umgehungsanleitungen und die Bewerbung von entsprechender Software." Dennoch beschreibe "der Heise-Verlag in einem online veröffentlichten Beitrag ausführlich, wie man sogar neue Kopierschutzsysteme 'knacken' kann". Der Verband betonte, aus seiner Sicht sei eine solche Berichterstattung nicht hinnehmbar: "Nachdem der Verlag nicht freiwillig einlenkte, wurde er durch die beauftragte Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte heute formell abgemahnt. Sollte sich der Verlag nicht einsichtig zeigen, wird ein Gerichtsverfahren folgen." Dr. Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände, erklärte: "Auch die Pressefreiheit ist kein Freibrief: Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun."
Der Heise Zeitschriften Verlag weist die Abmahnung zurück. "Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos", kommentierte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson. "Es muss doch gerade auch im Interesse der Rechteinhaber von Software, Filmen und Musik liegen, rechtzeitig über die Untauglichkeit von Kopierschutztechniken informiert zu werden. Nach der verqueren Logik der vorgetragenen Beschuldigung müsste sich die Presse künftig Beihilfe zu schwerem Diebstahl vorwerfen lassen, wenn sie Hausbesitzer wahrheitsgemäß davor warnt, auf bestimmte Sicherheitsschlösser zu vertrauen, die unzutreffend als unüberwindbar angepriesen werden." (jk (jk@ct.heise.de)/c't)
Quelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55676)
Wieder eine lächerliche Aktion der Musikindustrie...
Ein Link wird verboten, obwohl die Seite jedermann mit einer Suchmaschine (z.B. Google) finden kann.
Wer sagt überhaupt, das man die Software für illegale Zwecke nutzt?
Es bleibt zu hoffen, das heise online dagegen vorgeht, denn sonst ist bald jeglicher Link auf eine "Kopiersoftware" illegal - wenn es nach der Musikindustrie geht. :crazy2:
Nach Ansicht der Musikindustrie liegt ein Verstoß gegen diese Vorschrift bereits in dem Setzen eines Links auf die Eingangsseite der Online-Präsenz eines Herstellers von Kopiersoftware. Weiterhin wird dem Heise Verlag vorgeworfen, in der betreffenden Meldung eine "Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" geliefert zu haben. Damit nicht genug, sei der Beitrag sogar als "verbotene Werbung" für den Verkauf der Software zu bewerten.
Der Bundesverband (http://www.ifpi.de/) der Phonographischen Wirtschaft erklärte (http://www.ifpi.de/news/news-562.htm) zu der Abmahnung: "Das Urheberrechtsgesetz verbietet nicht nur die Herstellung und jede Form des Vertriebs von Software zum Knacken eines Kopierschutzes, sondern auch Umgehungsanleitungen und die Bewerbung von entsprechender Software." Dennoch beschreibe "der Heise-Verlag in einem online veröffentlichten Beitrag ausführlich, wie man sogar neue Kopierschutzsysteme 'knacken' kann". Der Verband betonte, aus seiner Sicht sei eine solche Berichterstattung nicht hinnehmbar: "Nachdem der Verlag nicht freiwillig einlenkte, wurde er durch die beauftragte Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte heute formell abgemahnt. Sollte sich der Verlag nicht einsichtig zeigen, wird ein Gerichtsverfahren folgen." Dr. Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände, erklärte: "Auch die Pressefreiheit ist kein Freibrief: Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun."
Der Heise Zeitschriften Verlag weist die Abmahnung zurück. "Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos", kommentierte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson. "Es muss doch gerade auch im Interesse der Rechteinhaber von Software, Filmen und Musik liegen, rechtzeitig über die Untauglichkeit von Kopierschutztechniken informiert zu werden. Nach der verqueren Logik der vorgetragenen Beschuldigung müsste sich die Presse künftig Beihilfe zu schwerem Diebstahl vorwerfen lassen, wenn sie Hausbesitzer wahrheitsgemäß davor warnt, auf bestimmte Sicherheitsschlösser zu vertrauen, die unzutreffend als unüberwindbar angepriesen werden." (jk (jk@ct.heise.de)/c't)
Quelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55676)
Wieder eine lächerliche Aktion der Musikindustrie...
Ein Link wird verboten, obwohl die Seite jedermann mit einer Suchmaschine (z.B. Google) finden kann.
Wer sagt überhaupt, das man die Software für illegale Zwecke nutzt?
Es bleibt zu hoffen, das heise online dagegen vorgeht, denn sonst ist bald jeglicher Link auf eine "Kopiersoftware" illegal - wenn es nach der Musikindustrie geht. :crazy2: