Gast12
2005-04-05, 20:18:19
Hallo,
ich habe vor längerer Zeit eine Digitalkamera bei einem deutschen Onlineshop gekauft. Nach über einen Jahr war ein Teil defekt und ich hab sie an den Hersteller geschickt. Dieser schrieb mir, dass die Kamera aus der Schweiz kommt und da nur 12-Monate Garantie gelten. Weil ich die Kamera brauchte willigte ich der Reparatur auf meinen Kosten ein (es gab einen Höchstpreis). Nun fragte ich bei dem Online-Händler nach, warum die Kamera aus der Schweiz ist und mir eigentlich 24-Monate-Garantie zustehen. Der schrieb daraufhin, dass die einen Deal mit den Schweizern hätten, dass auf der Kamera schon 24-Monate Garantie ist, aber nur, wenn ich die Kamera an den Online-Shop schicke und die dann das selber regeln. Der Reparaturkosten betrugen 60,42 EUR und aus Kulanz bekam ich vom Online-Shop einen Gutschein über 35 EUR.
Meine Frage: Wie ist dazu die rechtliche Lage?
Habt ihr schon mal ähnliches gehabt?
Danke
ich habe vor längerer Zeit eine Digitalkamera bei einem deutschen Onlineshop gekauft. Nach über einen Jahr war ein Teil defekt und ich hab sie an den Hersteller geschickt. Dieser schrieb mir, dass die Kamera aus der Schweiz kommt und da nur 12-Monate Garantie gelten. Weil ich die Kamera brauchte willigte ich der Reparatur auf meinen Kosten ein (es gab einen Höchstpreis). Nun fragte ich bei dem Online-Händler nach, warum die Kamera aus der Schweiz ist und mir eigentlich 24-Monate-Garantie zustehen. Der schrieb daraufhin, dass die einen Deal mit den Schweizern hätten, dass auf der Kamera schon 24-Monate Garantie ist, aber nur, wenn ich die Kamera an den Online-Shop schicke und die dann das selber regeln. Der Reparaturkosten betrugen 60,42 EUR und aus Kulanz bekam ich vom Online-Shop einen Gutschein über 35 EUR.
Meine Frage: Wie ist dazu die rechtliche Lage?
Habt ihr schon mal ähnliches gehabt?
Danke