Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was passiert wenn man Lizenbestimmungen nicht akzeptiert?
Eusti
2005-04-30, 09:24:32
Hallo!
Was mich schon immer mal interessiert hat: Wenn ich mir eine Software oder ein Spiel kaufe und dieses installieren möchte, so muss ich bei den meisten Installationen erst ein Lizenzabkommen (das Kleingedruckte) akzeptieren. Mache ich dieses nicht, kann ich die Software nicht intallieren.
Nun meine Frage: Wenn ich ein Computerspiel kaufe, ist von dem Kleingedruckten ja nichts zu sehen. Wenn ich bei der Installation die Bedingungen aber nun nicht akzeptieren will, was passiert dann? Ich kann das Soiel ja nicht installieren.
Habe ich dann das Recht, das Spiel zurückzugeben? Oder habe ich Pech und sitze mit einer nicht einsatzfähigen Software rum? Oder ist das Kleingedruckte sowiso nicht bindend, weil man es erst nach dem Kauf zu Gesicht bekommt?
Hat da jemand das Wissen, wie das rechtlich aussieht?
BlackArchon
2005-04-30, 09:39:52
In Deutschland müssen solche Endbenutzerverträge auf der Packung vorhanden sein, sprich schon vor der Nutzung einsehbar sein. Diese Lizenzbestimmungen, die du erst bei der Installation zu sehen bekommst, sind hier in Deutschland nichtig.
Aber eine geöffnete Softwarebox kann man praktisch kaum zurückgeben, auch wenn man mit dem EULA nicht einverstanden ist.
onkel2003
2005-04-30, 18:10:25
Aber eine geöffnete Softwarebox kann man praktisch kaum zurückgeben, auch wenn man mit dem EULA nicht einverstanden ist.
rechtlich gesehn schon, nur versuch das mal den laden klar zu machen ;-)
die wiessen genau das du da niemals gegen angehst, und daher lassen sie dich vor die wand laufen.
ich denke aber mal beim ersten anwalt schreiben, reagieren die schon.
Der Kauf der Software (des Datenträgers etc.) und der "Kauf" der Lizenz (bei der Installation) sind zwei eigenständige Rechtsgeschäfte, platt formuliert.
Wenn die EULA, AGB etc. nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, kann man beim Lizenzgeber das Produkt zurückgeben/wandeln. Allerdings nicht beim Händler, der ist hier nur für das Geschäft über den Datenträger und evtl. Zubehör verantwortlich, also wenn z.B. die CD defekt ist. Mit den Lizenzvereinbarungen hat er nichts zu tun.
Das (meist indirekt) immer wieder angeführte AGB Gesetz ist, wenn es z.B. um die EULA geht, nicht zwischen Händler und Kunden anwendbar, nur zwischen Hersteller/Lizenzgeber (sofern Händler und Letzterer nicht identisch sind) und Kunden.
Also: Zwei Geschäfte, zwei Verträge.
Kurgan
2005-05-01, 00:53:57
afaik ist es so, das du den kram ruhig akzeptieren kannst. da er nicht auf der packung war und damit ungültig ist brauchst du es erstens nichtmal zu lesne und zweitens erst recht nicht dran zu halten ;)
KinGGoliAth
2005-05-01, 01:04:48
mal im ernst:
hat sich auch nur einer hier den ganzen mistmal durchgelesen?
nicht aus langeweile oder neugierde sondern wirklich erst durchlesen und dann auf "weiter"?
ich hab mir den mistnoch nie reingezogen. auf akzeptieren und weiter gehts.
wenn ich mir das immer erst alles durchlesen würde wenn ich nen treiber, patch, spiel, programm oder sonstwas installiere würde ich ja nun echt zu garnix mehr kommen.
Genau das stimmt eben nicht, Kurgan, obwohl es oft angenommen wird.
Der Grund für diese Falschannahme ist, daß laut AGBG nur das Vertragsbestandteil wird, was beim Kauf/Vertragsabschluß "einsehbar" ist.
Das lernt jeder kaufmännische Azubi während der Lehre, und zieht daraus viele falsche Schlüsse. Allerdings ist er damit nicht allein, die Lehrer sind keinesfalls besser.
AGBs vom ALDI kann man getrost vergessen, da diese kaum in der Filiale aushängen, oder sonstwie zugänglich gemacht werden, noch wird der Käufer auf diese hingewiesen.
Das gilt allerdings hier nicht für die EULA, sofern vorhanden. Bei der Installation der Software schließt man einen weiteren Vertrag, der die EULA beinhaltet (klick "EINVERSTANDEN"). Dieser hat garnichts mit dem Kauf des Datenträgers zu tun. Der Händler läßt sich streng genommen nur dafür bezahlen, daß er die Software zur Verfügung stellt etc.
Eusti
2005-05-01, 11:53:31
Wenn ich das alles richtig lese, bedeutet das, das ich eigendlich jedes Spiel nach dem Kauf zurückgeben kann (wenn ich den Lizenzbedingungen nicht zustimme).
Wenn der Händler jetzt nicht zuständig ist und ich angeblich nur beim Hersteller wandeln kann, wie legt man dann den Preis fest. Angenommen, mein Kumpel verkauft mir ein Spiel (dann ist er ja der Händler). Mal angenommen, er verkauft mir das für 500 Euro. Und weiter angenommen, ich akzeptiere die EULA nicht. Bekomme ich dann 500 Euro vom Hertsteller zurück???
Kurgan
2005-05-01, 12:50:18
würde mich auch interessieren lieber gast. wie setz ich meine rechte als kunde durch, wenn ich meine pflichten erst nach dem kauf erfahre?
onkel2003
2005-05-01, 13:33:53
Wenn ich das alles richtig lese, bedeutet das, das ich eigendlich jedes Spiel nach dem Kauf zurückgeben kann (wenn ich den Lizenzbedingungen nicht zustimme).
Wenn der Händler jetzt nicht zuständig ist und ich angeblich nur beim Hersteller wandeln kann, wie legt man dann den Preis fest. Angenommen, mein Kumpel verkauft mir ein Spiel (dann ist er ja der Händler). Mal angenommen, er verkauft mir das für 500 Euro. Und weiter angenommen, ich akzeptiere die EULA nicht. Bekomme ich dann 500 Euro vom Hertsteller zurück???
Du hast erst mal mit den Hersteller garnichts zu tun.
Der verkäufer ist für dich erst mal die ersten 6 Monate da.
So wie es jetzt gelssen habe.
Software,Audio,Filme die versiegelt sind, sind vom umtausch ausgeschlossen, auch von gesetzgeber.
Alles andere was nicht Versiegelt ist, bleibt, es wie es normal ist.
Onlineshop 14 tage Rückgaberecht, auch software, Kaufst du um die ecke, pech den da zählt das Fernabsatzgesetz nicht.
Ausschluss des Widerrufsrechts bei (§ 312d Abs. 4 BGB) bei:
- Speziell für den Kunden angefertigten Waren und verderblichen Waren;
- CD oder Software o.ä., die entsiegelt ist;
- Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten;
- Lotterien;
bedeutet in klartext, software,audio,film cds kann man umtauschen, wenn sie nicht entsiegelt worden sind.
ist erst garkein siegel drauf, dann erst recht.
so da noch aber ne sache, etwas was entsiegelt wird, aufgrund dessen das es benötigt wurde.
Fall:
Kaufe ein PC, icnl windows xp.
Windows ist nicht wekseitig drauf, also muss ich selber machen.
aus welchen grund auch immer ich den rechner jetzt reklamiere, muss auch das BS zurück genommen werden, wenn ich es als Bundle gekauft habe.
Da die Software nötig war zum Testen.
Kaufe ich in Onlineshop ein fertigen PC, wo es nur die CD mit Lizenz bei gibt, ich dies aber selber drauf machen muss, kann ich dies entsiegeln, ohne das mir umtauschrecht flöten geht.
jetzt aber kaufe ich ein rechner der auf meinen wünschen zusammengebaut wird, also ich sage den händler was rein soll.
dann kann er mir sogar den umtausch verweigern.
da dies ein kundenwunsch ist.
Und zum schluss bleibt noch.
Es gibt in gesetzbuch auch ein teil da steht drin.
Das teil was ich kaufe muss fehlerfrei sein, und darf keine mängel haben.
so jetzt zeigt mir mal ne software die fehlerfrei ist ;-)
irgend eine seite hat mal ein test gemacht, wonach mehr als 90 % der software nicht fehlerfrei ist.
Kurgan
2005-05-01, 13:43:37
jetzt aber kaufe ich ein rechner der auf meinen wünschen zusammengebaut wird, also ich sage den händler was rein soll.
dann kann er mir sogar den umtausch verweigern.
da dies ein kundenwunsch ist.
das ist falsch, da das auseinanderschrauben der einzelnen komponenten kein größerer akt ist. da gibts auch schon ein paar urteile zu, steht auch gelegentlich in der c´t.
was die software angeht: soweit so gut, aber es kann doch nicht angehen, das ich etwas kaufe für sagen wir 50€ und beim installieren (also nach dem entsiegeln) in der eula dann steht:
mit akzeptieren der eula verpflichtet sich der kunde monatlich 100€ an den hersteller abzudrücken.
zurückgeben kann ich nciht, installieren kann (will) ich nicht .. also bin ich als kunde der gearschte.
zumal ich nicht glaub das das nicht irgendein abzocker schon versucht hätte, wenn das möglich wäre. also irgendwie muss man da wieder rauskommen ;)
edit: wie war das damals mit hp, als die die druckerinformationen online einholen wollten und sich das per eula erlauben liessen .. das ist doch auch für nichtig erklärt worden ...
onkel2003
2005-05-01, 13:48:08
das ist falsch, da das auseinanderschrauben der einzelnen komponenten kein größerer akt ist. da gibts auch schon ein paar urteile zu, steht auch gelegentlich in der c´t.
was die software angeht: soweit so gut, aber es kann doch nicht angehen, das ich etwas kaufe für sagen wir 50€ und beim installieren (also nach dem entsiegeln) in der eula dann steht:
mit akzeptieren der eula verpflichtet sich der kunde monatlich 100€ an den hersteller abzudrücken.
zurückgeben kann ich nciht, installieren kann (will) ich nicht .. also bin ich als kunde der gearschte.
zumal ich nicht glaub das das nicht irgendein abzocker schon versucht hätte, wenn das möglich wäre. also irgendwie muss man da wieder rauskommen ;)
edit: wie war das damals mit hp, als die die druckerinformationen online einholen wollten und sich das per eula erlauben liessen .. das ist doch auch für nichtig erklärt worden ...
deswegen ist auch auch ein teil der eula mehr als quatsch, wo du dich nicht dran halten musst.
wenn in der eula steht du musst jeden monat 100 euro dahin überweisen, und du stimmst es zu, bedeutet dies noch lange nicht das du es musst.
ne eula ist noch lange kein vertrag.
onkel2003
2005-05-01, 13:50:29
das ist falsch, da das auseinanderschrauben der einzelnen komponenten kein größerer akt ist. da gibts auch schon ein paar urteile zu, steht auch gelegentlich in der c´t.
...
das Prob ist Retail verpackung, ich denke mal die Shops werden diese wegwerfen, danach ist dies nicht mehr als ratailverpackte wahre zu verkaufen.
rein rechtlichgesehn ist ein nach meinen wünschen zusammengebauter pc, ein kundenwunsch, und somit nicht umtauschbar.
natürlich vermutung, kann auch anders sein.
Kurgan
2005-05-01, 15:05:47
das Prob ist Retail verpackung, ich denke mal die Shops werden diese wegwerfen, danach ist dies nicht mehr als ratailverpackte wahre zu verkaufen.
rein rechtlichgesehn ist ein nach meinen wünschen zusammengebauter pc, ein kundenwunsch, und somit nicht umtauschbar.
natürlich vermutung, kann auch anders sein.
das verpackungsproblem ist ja wohl nicht dem kunden anzulasten, enweder bewahrt der händler die auf oder liefert sie mit aus.
und wie gesagt, es gibt urteile dazu: solange es sich um standartkomponenten handelt muss der händler die kiste zurücknehmen.
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