Tomi
2005-05-07, 10:29:23
Still und leise wird am 01.06.2005 eine wichtige Änderung in Kraft treten. Seit dem 01.09.2001 gilt bereits für alle ab da geschlossenen Mietverträge für den Mieter eine kurze Kündigungsfrist von 3 Monaten (nach altem Recht je nach Mietdauer bis zu 12 Monate !).
Ab dem 01.06.2005 wird diese Regelung nun auch für alle Mietverträge gelten, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden. Einschränkung...es muss sich um Formularmietverträge bzw. Kündigungsfristklauseln handeln. Dazu gehört bspw. das bloße zitieren der alten BGB Regelung oder der Verweis darauf.
Individuell vereinbarte und damit vom BGB abweichende Kündigungsfristen bleiben nach wie vor wirksam, sowohl bei alten als auch neuen Verträgen, auch wenn sie länger als 3 Monate sind.
Ab dem 01.06.2005 wird diese Regelung nun auch für alle Mietverträge gelten, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden. Einschränkung...es muss sich um Formularmietverträge bzw. Kündigungsfristklauseln handeln. Dazu gehört bspw. das bloße zitieren der alten BGB Regelung oder der Verweis darauf.
Individuell vereinbarte und damit vom BGB abweichende Kündigungsfristen bleiben nach wie vor wirksam, sowohl bei alten als auch neuen Verträgen, auch wenn sie länger als 3 Monate sind.