Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Unterstützung vom Arbeitsamt? Brauche Infos...
KillerCookie
2005-06-13, 18:11:06
Hi,
also folgende Situation: Ich werde wohl bald mit einem Kumpel zusammen in eine Wohnung ziehen... wir sind dann beide 17 Jahre alt und haben auch beide Ausbildungsstellen. Ich werde so 650€ und er um die 400€ verdienen.
Alles schön und gut, aber jetzt wäre die Frage ob einer von Uns oder beide noch irgendwas vom Arbeitsamt an Unterstützung zu erwarten haben (Wohngeld oder so?)
Evtl. kennt sich da ja einer von euch aus und kann mir mal ein paar Tipps geben... wäre auf jeden Fall nicht schlecht.
Thx Maik
nemesiz
2005-06-13, 18:43:49
Also.. Wohngeld hat mit Arbeitsamt nicht unbedingt was zu tun...
Vom Arbeitsamt bekommt ihr schonmal garnix.
Wohngeld solltet ihr auf jeden Fall beide stellen !!BEIDE!!
Also eigentlich müsstet ihr ja dann beide dort gemeldet sein (Wohnsitz).
Ich nehme mal an ihr habt keine Partnerschaft..somit dürfte es eine Wohngemeinschaft sein wo die Miete geteilt sind.. ihr müsst halt die Anträge dementsprechen ausfüllen (wie gesagt ich empfehle das beide einen ausfüllen).
Man kann auch noch rumtricksen von wegen nur eine zahlt und der andere darf aus freundschaft umsonst da wohnen..aber is nid so einfach und ob dann mehr rauskommt is fraglich.
also abmarsch aufs wohnungsamt und antrag holen
KillerCookie
2005-06-13, 18:52:54
Also Partnerschaft ist definitiv auszuschließen ;)
Also wenn in diesem Formular dann die Miete angegeben werden soll, was schreibe ich da rein? Meinen Teil den ich zahle oder alles?
MfG Maik
nemesiz
2005-06-13, 19:38:31
normalerweise dein teil.. besorg dir mal den antrag.. und frag vorher nochmal was besser is. beide einen oder nur einer.
normalerweise muss die qm zahl angegeben werden und wieviel die miete ist und wieviel personen mit dir da leben usw.
hab meinen leider nimmer da sonst hätt ichs mal genau angegugt
Black-Scorpion
2005-06-13, 19:40:43
Wenn ihr beide jeweils den vollen Betrag angebt ist das Betrug. ;)
Natürlich darfst du nur das angeben was du bezahlst.
nemesiz
2005-06-13, 19:50:15
Jason15 ..hier schau mal.. ich denke inzwischen sind die Anträge in jeder Stadt gleich.
https://formulare.esslingen.de/cache/56/566c8d4116a2df6adeefb127fe50c43d_46b0a8be93a61e2b42462f7eb17f9766.pdf
Wer von euch ist denn als Mieter eingetragen?
Denkt drann auch da müsst ihr aufpassen nicht dass ihr das als Untermieter laufen lasst aber der Vermieter davon nix weiss.
Tanya
2005-06-14, 15:51:26
In vielen Städten braucht man zunächst einen Wohnberechtigungsschein um überhaupt Wohngeld zu bekommen. Wohngeld bekommt man, wenn die Wohnung teurer ist, als 50 % des Einkommens. Ihr habt zusammen ~1000€- kostet die Wohnung also mehr als 500€ habt ihr gute Chancen. Allerdings darf die Wohnung nicht zu groß und zu teuer/qm sein- sie muß "angemessen" sein, wie es so schön heißt. Am besten gehst du in deiner Stadt zum Amt für Wohnwesen (oder so ähnlich) und informierst dich dort.
Wichtig ist, dass ihr beide ein eigenes Konto habt, getrennte Schlafräume und am besten auch im Bad ein Schränkchen für jeden- ansonsten droht euch der Zustand einer sogenannten "eheähnlichen Gemeinschaft"- wobei ich nicht weiß, wie das bei 2 Männern gehandhabt wird.
Schlupp
2005-06-16, 21:16:08
Also.. Wohngeld hat mit Arbeitsamt nicht unbedingt was zu tun...
Vom Arbeitsamt bekommt ihr schonmal garnix.
Das stimmt so nicht.
Da die beiden 17 sein werden (warum muss man da schon ausziehen?), geh ich mal davon aus, dass es bei beiden die erste Ausbildung ist.
Somit bekommt man keine Sozialhilfe (oder ähnliches), sondern man bekommt BAB (Berufsausbildungsbeihilfe).
Diese läuft komplett übers Arbeitsamt.
Wird genauso beantragt wie Sozialhilfe (oder ähnliches).
Allerdings hat man nur Anrecht darauf, wenn die Eltern einem keinen Unterhalt zahlen können. Man muss Lohnabrechnungen (oder auch Rentenbescheinigungen (oder ähnliches)) der Eltern der letzten 12 Monate vorlegen.
Eigener Verdienst muss angegeben werden, etc.
Nach einiger Zeit bekommt man dann ein Schreiben, indem einem die Sachlage mitgeteilt wird.
Bei mir war es folgendermaßen:
Mein Vater ist im Ruhestand und bekommt ca 2500,-.
Meine Mutter ist Hausfrau ohne eigenes Einkommen und (noch) ohne Rente.
Die Antwort meines Antrags lautete dann, dass mein Vater ca 950,- zuviel verdienen würde, also abgelehnt.
Die Eltern müssen also recht wenig verdienen, damit der Antrag gewährt wird.
Was man allerdings machen kann, ist das Kindergeld an sich abzweigen zu lassen.
Wie das unter 18 aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber über 18 stellt das kein Problem dar.
Musst nur schauen, ob du dann überhaupt berechtigt dafür bist.
Denn wenn deine 650,- bereits dein Nettolohn ist, dann wird des arg knapp.
Hamster
2005-06-16, 21:28:42
unter 18 jahren ausziehen, halte ich für sehr, mhhh nicht sonderlich schlau bzw. praktikabel. für jede wichtige unterschrift, müsstest du erst zu deinen eltern rennen. :eek:
ich an deiner stelle würde bis zur volljährigkeit warten, dann biste auch vertragsfähig.
(davon ab: das geld in der ausbildung ist doch eh schon knapp, und dann auch noch für eignenen lebensunterhalt aufkommen? wenn man nicht unbedingt von zu hause raus muss, würd ichs in dem alter lassen)
Heimatsuchender
2005-06-16, 23:03:01
Das stimmt so nicht.
Da die beiden 17 sein werden (warum muss man da schon ausziehen?), geh ich mal davon aus, dass es bei beiden die erste Ausbildung ist.
Somit bekommt man keine Sozialhilfe (oder ähnliches), sondern man bekommt BAB (Berufsausbildungsbeihilfe).
Diese läuft komplett übers Arbeitsamt.
Wird genauso beantragt wie Sozialhilfe (oder ähnliches).
Allerdings hat man nur Anrecht darauf, wenn die Eltern einem keinen Unterhalt zahlen können. Man muss Lohnabrechnungen (oder auch Rentenbescheinigungen (oder ähnliches)) der Eltern der letzten 12 Monate vorlegen.
Eigener Verdienst muss angegeben werden, etc.
Nach einiger Zeit bekommt man dann ein Schreiben, indem einem die Sachlage mitgeteilt wird.
Bei mir war es folgendermaßen:
Mein Vater ist im Ruhestand und bekommt ca 2500,-.
Meine Mutter ist Hausfrau ohne eigenes Einkommen und (noch) ohne Rente.
Die Antwort meines Antrags lautete dann, dass mein Vater ca 950,- zuviel verdienen würde, also abgelehnt.
Die Eltern müssen also recht wenig verdienen, damit der Antrag gewährt wird.
Was man allerdings machen kann, ist das Kindergeld an sich abzweigen zu lassen.
Wie das unter 18 aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber über 18 stellt das kein Problem dar.
Musst nur schauen, ob du dann überhaupt berechtigt dafür bist.
Denn wenn deine 650,- bereits dein Nettolohn ist, dann wird des arg knapp.
Das stimmt. Es gibt zwar BAB, aber es ist verdammt schwer, das zu bekommen. Ich habe damals zig Anträge gestellt. Jedesmal, wenn sich die Einkommenssituation meiner Eltern verändert hat, ging der Papierkrieg von vorne los.
@Threadstarter:
Wenn ihr beide eine Ausbildung macht, müsst ihr zuerst den Antrag auf BAB bei der Agentur für Arbeit stellen. Wird dieser positiv entschieden bekommt ihr Geld. Fällt der Bescheid negativ aus, natürlich nicht. Sollte der Bescheid negativ ausfallen, könnt ihr noch Wohngeld, bzw. Sozialhilfe, bzw. Einmalhilfen vom Sozialamt beantragen. Hier allerdings aus eigener Erfahrung: Wird der BAB-Antrag abgelehnt, wird es dort auch nichts geben. Die sind noch gründlicher. Was ganz wichtig ist: Lasst euch nicht abwimmeln. Gebt die Anträge ab. Bei mir sagten die damals beim Wohnungsamt: Wenn ihr BAB-Antrrag abgelehnt wurde, brauchen sie gar keinen Antrag abgeben. Da kommt sowieso nichts bei rum. Ich mußte einen Anwalt einschalten. Das einzige, das ihr vermutlich bekommen werdet, ist die GEZ-Befreiung + Ermäßigung bei der T-com.
tobife
PS: Warum mit 17 schon eine eigene Wohnung?
PPS: Die Finanzierung klärt man vorher, sonst endet sowas böse.
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