Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhaltszahlung wärend der Ausbildung?
Savant
2005-06-27, 13:23:39
Also ich habe gerade ne schulische Ausbildung als Kaufmännischer Assistent abgeschlossen (wegen der FH-Reife) nun fange ich im Sommer ne Aubildung als Fachinformatiker an, und wollte wissen ob mein Vater weiterhin verpflichtet ist mir Unterhalt zuzahlen oder gilt das nur solange ich kein Geld für ne Ausbildung erhalte ?
weissichned
2005-06-27, 13:27:28
soweit ich das weiß muss er zahlen bis du deine ausbildung beendet hast.
Savant
2005-06-27, 16:54:38
soweit ich das weiß muss er zahlen bis du deine ausbildung beendet hast.
Is sich jemand sicher ? Muss er auch in voller Höhe weiterzahlen???
Schlupp
2005-06-27, 18:02:45
Also unterhaltspflichtig ist dein Vater bis zu deiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit, bzw. bis du das 27te Lebensjahr vollendet hast (in Ausnhamefällen auch länger).
Da du ja gerade ne Ausbildung abgeschlossen hast, ist er also nicht mehr verpflichtet dir Unterhalt zu zahlen.
SKYNET
2005-06-27, 20:57:46
Also unterhaltspflichtig ist dein Vater bis zu deiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit, bzw. bis du das 27te Lebensjahr vollendet hast (in Ausnhamefällen auch länger).
Da du ja gerade ne Ausbildung abgeschlossen hast, ist er also nicht mehr verpflichtet dir Unterhalt zu zahlen.
falsch, er muss weiter zahlen... bis zum 27. lebensjahr.... zumindest wenn er noch ne ausbildung macht.
Kenny1702
2005-06-27, 21:02:32
In voller Höhe muß er wohl keinen Unterhalt zahlen, wenn du bei deiner Ausbildung "genug" verdienst.
Savant
2005-06-27, 21:07:44
kann einem jemand da ne kostenlose verbindliche auskunft drüber geben ? Rechtsanwalt etc ?
new_vision
2005-06-27, 21:13:49
falsch, er muss weiter zahlen... bis zum 27. lebensjahr.... zumindest wenn er noch ne ausbildung macht.
So nicht ganz richtig: Die Eltern müssen sind unterhaltspflichtig, bis man seine erste berufsbefähigende Ausbildung absolviert hat.
Wenn man also meint, zwei oder drei Ausbildungen machen zu müssen (natürlich inkl. Abschluß), dann müssen die Eltern bis zum Abschluß der ersten Ausbildung Unterhalt zahlen.
nv
Savant
2005-06-27, 21:16:11
So nicht ganz richtig: Die Eltern müssen sind unterhaltspflichtig, bis man seine erste berufsbefähigende Ausbildung absolviert hat.
Wenn man also meint, zwei oder drei Ausbildungen machen zu müssen (natürlich inkl. Abschluß), dann müssen die Eltern bis zum Abschluß der ersten Ausbildung Unterhalt zahlen.
nv
naja das erste war aber so gesehn keine richtig ausbildung im normalen sinne ich saß den ganzen tag nur in der schule habe nix praktisches gemacht... macht das einen unterschied ?
Schlupp
2005-06-27, 21:17:02
falsch, er muss weiter zahlen... bis zum 27. lebensjahr.... zumindest wenn er noch ne ausbildung macht.
Ist nicht so.
Er hat ja bereits ne Ausbildung hinter sich, steht also bereits voll im Berufsleben mit nem "normalen" Gehalt. Oder zumindest könnte er es.
Wenn sich Savant aber entscheidet noch ne Ausbildung zu machen, dann ist das sein eigenes "Problem", wie er sein Leben finanziert.
Ansonsten könnte jeder mit 15 ne Ausbildung anfangen, ist mit 18 fertig, arbeitet bis 24 (hat bis dahin natürlich immer nen gutes Gehalt bekommen), entscheidet sich dann nochmal ne Ausbildung zu machen und verlangt Unterhalt bis 27.
Ergäbe keine Logik.
Es gilt immer das vollendete 27te Lebensjahr ODER die wirtschaftliche Selbstständigkeit (wie bereits geschrieben, mit Ausnhamen).
Schlupp
2005-06-27, 21:20:19
naja das erste war aber so gesehn keine richtig ausbildung im normalen sinne ich saß den ganzen tag nur in der schule habe nix praktisches gemacht... macht das einen unterschied ?
Es ist egal, ob du eine rein schulische oder eine klassische Ausbildung auf dem Dualen Weg (Betrieb + Berufsschule) gewählt hast.
Mit bestandenem Abschluss hast du einen Beruf erlernt.
In deinem Fall zwar "nur" als Assisitent, wenn ich mich noch Recht erinnere.
Annator
2005-06-27, 21:25:35
Wenn du im Jahr mehr Verdienst also einen bestimmten Satz dann braucht er das nicht mehr. Wieviel das ist weiß ich nicht genau. Kann sein das dies auch die Grenze vom Kindergeld ist. Afaik war das 9700€.
alpha-centauri
2005-06-27, 21:28:08
Also ich habe gerade ne schulische Ausbildung als Kaufmännischer Assistent abgeschlossen (wegen der FH-Reife) nun fange ich im Sommer ne Aubildung als Fachinformatiker an, und wollte wissen ob mein Vater weiterhin verpflichtet ist mir Unterhalt zuzahlen oder gilt das nur solange ich kein Geld für ne Ausbildung erhalte ?
ja, muss er. entweder direkt an dich oder an deine mutter, wenn du dort wohnst.
wohnst du alleine, mutter+vater.
alpha-centauri
2005-06-27, 21:30:36
kann einem jemand da ne kostenlose verbindliche auskunft drüber geben ? Rechtsanwalt etc ?
freundlich beim amtsgericht nachfragen.
wenn du nur auskunft willst.
der einfache weg: rechtschutzversicherung, 3 monate warte. dann rechtsanwalt.
die harte tour: aufs amtsgericht, diese gerichtshilfe beantragen.
der unangenehme weg: vater anrufen.
Savant
2005-06-27, 21:56:47
freundlich beim amtsgericht nachfragen.
wenn du nur auskunft willst.
der einfache weg: rechtschutzversicherung, 3 monate warte. dann rechtsanwalt.
die harte tour: aufs amtsgericht, diese gerichtshilfe beantragen.
der unangenehme weg: vater anrufen.
mhh klingt alles sehr spannend :biggrin: das is wie russisch roulette ;(
Schlupp
2005-06-27, 22:10:17
die harte tour: aufs amtsgericht, diese gerichtshilfe beantragen.
Wieso ist des die harte Tour?
Du gehst ganz normal aufs Amtsgericht (gleich mit letzten Lohnabrechnungen etc.) und verlangst nen 'Beratungsschein' (weiß nich mehr, wie des Ding genau heißt).
Mit dem gehst dann zu nem Anwalt (in dem Fall zu einem der auf Familienrecht spezialisiert ist) und gut ist.
Ist einfacher, schneller und billiger, wie die Sache mit der Rechtsschutzversicherung.
Man darf nur einfach keine Angst vor Behörden haben und sich nicht scheuen auch mal was "assoziales" zu beantragen (assozial bitte nicht falsch verstehen, aber diesen Kommentar durfte ich schon hören, nur weil ich mir so nen Schein geholt hab, den ja sonst nur Gesocks braucht).
PatkIllA
2005-06-27, 22:13:41
Also ich bin mir verdammt sicher, dass er nur eine Ausbildung lang Unterhalt zahlen muss. Das habe ich mehrfach gelesen/gehört. Wird sich auch wohl eine Quelle für finden.
edit:
Es gibt wohl einige Ausnahmen, wo sie unter Umständen auch noch für eine zweite zahlen müssen.
Das ergeben zumindest die treffer wenn man nach Unterhalt "zweite Ausbildung" sucht.
Stormtrooper
2005-06-27, 22:33:41
Direkt zahlen müssen deine Eltern gar nicht ...
1. Gilt das nur für unverheiratete Kinder bis zum Abschluß der 1. Ausbildung und
2. Wie deine Eltern dir den Unterhalt bezahlen ist ihre Sache, sprich Essen und Unterkunft frei bzw dir geld geben.
Also hast du PECH gehabt.
SentinelBorg
2005-06-28, 01:34:21
Das mit der 1. Ausbildung stimmt nicht ganz. Wenn die zweite direkt anschliesst und auf der ersten aufbaut, so muss auch hier noch gezahlt werden. Kaufmännischer Assistent scheint mir auch noch nix wirklich vollwertiges zu sein. Je nachdem muss aber vielleicht das Gericht entscheiden.
Und wie deine Eltern dir den Unterhalt zahlen ist auch nicht ganz ihre Sache. Wenn du bereits ausgezogen bist, weil z.B. die Ausbildung ein gutes Stück weg vom Elternort stattfindet bzw. stattfand oder aber einfach aus familären Gründen, können sie dich nicht zwingen, ins Elternhaus zurückzukehren.
Sentinel
Stormtrooper
2005-06-28, 08:29:18
Naja aber bei solchen Kindern und bei unseren Gesetzen versteh ich warum die Deutschen immer weniger Kinder haben wollen.... :mad:
Savant
2005-06-29, 11:10:22
Naja aber bei solchen Kindern und bei unseren Gesetzen versteh ich warum die Deutschen immer weniger Kinder haben wollen.... :mad:
Da du nicht annähernd weisst was in meinem eltern haus abgegangen ist würde ich dir vorschlagen ganz schön vorsichtig mit deiner kritik sein!
An alle anderen herzlichen Dank!
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