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Scream
2005-06-30, 17:55:10
Hallo ich habe ein Problem.
Ich habe vor einiger Zeit diesen Artikel hier verkauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8191351108

Heute bekam ich folgende E-Mail:



Leider wurde der Ogame Account, den ich bei Ihnen ersteigert habe, gesperrt! Da es sich bei dem Verkauf um einen illegalen Vorgang handelte, dies wurde mir soeben auch noch einmal telefonisch von einem Gameforge-Recht-Verantwortlichen bestätigt (!!!), müssen sie mir den gezahlten Betrag zurückzahlen! Die Ebay-Verkaufsgebühren erhalten Sie selbstverständlich gutgeschrieben! Ich bitte Sie, mir den gezahlten Betrag "freiwillig" zurückzuzahlen, da wir das sonst leider vor Gericht klären müssen! Und ich versichere Ihnen, dass ich Recht bekommen werde (es gab nämlich bereits solche Fälle)! Somit tragen Sie dann zusätzlich auch noch die Gerichtskosten! Wollen Sie das???

Der Betrag, den ich hiermit zurückfordere beläuft sich auf: 51,99 Euro



Meine Frage ist nun ob der Typ das wirklich machen kann? Denn eigentlich bin ich doch raus da ich es in meinem Angebot klar geschrieben habe dass ich keine Garantie, Gewährleistung und Rücknahme übernehme.

Bitte helft mir ich weiss nicht was ich machen soll!!!

mapel110
2005-06-30, 18:02:07
Ersteigert wird nur die Kontaktaufnahme zu mir, da der Verkauf von OGame- Acc´s laut AGB´s verboten ist. Den Account gibt es dann "geschenkt" dazu.

Damit bist du ohnehin schon abgesichert. Kontakt hat er ja zu dir gehabt. :D Mit anderen Worten ... lass ihn klagen.

Scream
2005-06-30, 18:07:53
bist du dir ganz sicher?
denn ich bin schüler und will nicht wegen so nem mist ne menge geld verlieren...

wie lange wird das angebot bei ebay eigentlich gespeichert? das wird doch nach 90 tagen oder so gelöscht?!

Gast
2005-06-30, 18:16:11
Du kannst die Seite ja lokal speichern.
Ebay speichert auf seinen US-Servern sowieso jeden Mausklick den jeder Nutzer mal irgendwann in der Geschichte Ebays getätigt hat. Die Verkaufsseite ist dann nur nicht mehr öffentlich einsehbar, aber immer noch vorhanden.

Shockmaster
2005-06-30, 18:34:09
mach dir keine gedanken
er kann dir nix
hast ja alles richtig geschrieben
und damit die dahinter kommen das du den verkauft hast muß ers schon rumposaunt haben ander gesagt------> er hat selber schuld

Gast
2005-06-30, 19:19:52
so eindeutig würde ich das nicht sehen. er weißt zwar mit seinem ersten satz daraufhin, dass nur auf die kontaktaufnahme geboten wird, aber im weiteren verlauf des textes und besonders am ende wird eindeutig der account als ware deklariert auf die die bedingungen zutreffen. in so fern denk ich mal wird er zumindest eine teilschuld zugesprochen bekommen.

Scream
2005-06-30, 19:24:01
Das ist alles unwichtig! Ich stehe wegen der Sache bereits in Kontakt mit Gameforge! Fakt ist: Der Verkauf war illegal! Fakt ist: Ich ziehe vor Gericht, wenn Sie mir mein Geld nicht freiwillig zurück geben! Fakt ist: Ich werde mein Geld so oder so bekommen! Die Frage ist einfach, ob Sie mir nur den Betrag freiwillig zurück zahlen wollen oder ob Sie zusätzlich auch noch die Gerichtskosten übernehmen möchten! Das liegt nun ganz allein bei Ihnen! Es ist völlig egal, warum der Account gesperrt wurde! Sie hatten nicht das Recht den Account zu verkaufen, da er nicht ihr Eigentum war, sondern der von Gameforge! Ich gebe Ihnen bis morgen Zeit sich für eine der Möglichkeiten zu entscheiden: 1. Geld freiwillig zurückgeben oder 2. Klärung vor Gericht!

Mfg xxx (Ogamefan)
...

Gast
2005-07-01, 00:40:23
Völlig überzogene Forderungen. Die Sperrung kann nur daher kommen dass entweder er oder du mit dem Verkauf „angegeben“ hast. Da ich davon ausgehe, dass er es war, würde ich mir keine Gedanken machen. Selbst wenn Du den Acont und nicht die „Kontaktaufnahme“ Verkauft hättest gäbe es Gerichtlich recht sicher keine Probleme. Laut AGB ist es zwar verboten, vor Gericht würde man aber niemals damit durchkommen!

Alle Angaben ohne Gewähr! Habe keine Lust auf nen Rechtsstreit mit Dir ;)

Philipp333
2005-07-01, 00:41:47
des war ich und kein komischer gast ;)

Gast
2005-07-01, 01:06:38
Tja, hättest du überall angegeben, dass du nur den Kontakt verkaufst, wäre die Sache jetzt schon gegessen. Aber die Überschrift & Großteil des Textes preisen eben nur den Verkauf des Accounts an, also dreht sich die Auktion um den Account (Präzedenzfälle siehe "leere Kartons"; da gabs auch Ärger, wenn in der Überschrift nur die Graka angepriesen wurde).

Dein EU-Kram ist völlig irrelevant, das kannst du z.B. hier (http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html) nachlesen. Garantie muss ein Privatverkäufer nie geben, EU-Recht gibts nicht.
Du kannst als Privatverkäufer nur die Gewährleistung auf praktisch 0 Tage beschränken.

Das ändert aber nichts daran, dass der Artikel wie beschrieben beim Kunden ankommen muss! Verkaufst du eine funktionierende Karte (und schreibst das in die Auktion), dann bist du gearscht, wenn du eine defekte Karte schickst - egal, was du an wirksamen & unwirksamen Texten in die Auktion schreibst.

War der Account also nicht nicht gesperrt, als er die Zugangsdaten bekommen hat und hat er sich eingeloggt (und z.B. das PW geändert), bist du aus der Sache raus. Du musst keine Gewährleistung über einen längeren Zeitraum leisten (wenn dein EU-Geschreibsel als "Gewährleistung auf 0 Tage" anerkannt wird). Und dass Gefahr Bestand, dass der Account gesperrt wird, war klar.

elektrischer Ziegenbock
2005-07-01, 01:17:09
Gut möglich, dass dir der Typ nur Angst machen will und halt darauf hofft, dass du eingeschüchtert wirst und bezahlst. Vielleicht ist es aber auch wirklich ein Verrückter, der meint, wirklich vor Gericht zu müssen.

Laut den AGBs der Firma kann ja viel illegal sein. Ob das aber von einem deutschen Gericht auch so gesehen wird, ist aber wieder was anderes. Gibt es da keine Präzedenzfälle (schreibt man das so?)?

Scream
2005-07-01, 01:40:09
War der Account also nicht nicht gesperrt, als er die Zugangsdaten bekommen hat und hat er sich eingeloggt (und z.B. das PW geändert), bist du aus der Sache raus. Du musst keine Gewährleistung über einen längeren Zeitraum leisten (wenn dein EU-Geschreibsel als "Gewährleistung auf 0 Tage" anerkannt wird). Und dass Gefahr Bestand, dass der Account gesperrt wird, war klar.

Er hat definitiv bis jetzt ohne Probleme gespielt, also fast 6 Wochen.

Gast
2005-07-01, 07:36:50
Er hat definitiv bis jetzt ohne Probleme gespielt, also fast 6 Wochen.Wegen so nem kleinen Betrag krümmt doch kein Gericht den Finger. Ich würd dem einfach nimmer antworten.

Gast
2005-07-01, 07:41:45
Wenn der Verkauf illegal war, dann war es der Kauf auch. Das hätte der Typ wissen müssen. Der hat sechs Wochen gespielt, die Lust verloren und will jetzt sein Geld zurück.

Schreib ihm, dass du beim Anwalt warst und jetzt einer Klage gelassen entgegen siehst.

darph
2005-07-01, 07:43:02
Ob der Verkauf von Game-Accounts wirklich hierzulande nicht erlaubt ist (EULAs sind ja nur sehr begrenzt gültig) müßte mal ein Gericht klären.

Falls das aber der Fall sein sollte, ist der Kaufvertrag nichtig, was heißt, daß er sein Geld zurück zu kriegen hat.

Scream
2005-07-01, 09:42:16
ich hab ja nicht den account verkauft sondern nur den kontakt...

Gast
2005-07-01, 09:49:14
stimmt ich hatte auch mal nen fall, wo in der überschrift nen anderes produkt als in der beschreibung angepriesen wurde. (waren netzwerkkarten eine mit intel und eine mit realtek-chip)
ich wollte natürlich die mit intel und hab die mit realtek bekommen. aber die überschrift ist bindend - der shop war auch verwirrt, weil er eigentlich nur intels im programm hat > zurückgeschickt und neue intels bekommen

und da er in seiner überschrift eindeutig den account preist und auch sonst nur ein satz andeutet, dass man nicht auf den account bietet, sollte er von daher im unrecht sein, aber wie sich das mit dem verkaufsverbot von accounts verhält muss er prüfen >> anwalt und dann ist noch zu klären, ob er ne entschädigung erhält, weil der nette käufer den account zermurkst hat.

Gast
2005-07-01, 09:51:53
ich hab ja nicht den account verkauft sondern nur den kontakt...

laut deiner meinung, aber deine überschrift und 80% deiner beschreibung sagen was anderes. und laut den ebay-agbs muss aus der überschrift eindeutig hervorgehen, was du verkaufst. das wurde auch schon mehrfach vor gericht bestätigt > siehe leerkarton bsps.

Gast
2005-07-01, 09:55:36
ich hab ja nicht den account verkauft sondern nur den kontakt...
du hast schon den Thread gelesen oder?

/dev/NULL
2005-07-01, 11:32:30
Hmm weil ich ja gleich drüber ne Klausur schreibe:

(bin kein Anwalt):

Nach BGB §435III handelt es sich um einen Rechtskauf, der aber nicht Mängelfrei war (da Du kein Recht hattest den zu verkaufen), allerdings war dem Käufer der Mangel vorher bekannt (BGB §442) und er hat dementsprechend seine Rechte bei Mängeln gemäß BGB §437 verwirkt.

Ob der Kauf nichtig war.. hmm gute Frage, Anwalt fragen!

Allerdings finde ich es schon gerecht wenn Du gegen die AGBs verstößt, dann zahlen darfst.. so jemand wie du macht Browser spiele kaputt...


Na egal: Du hast nichts zu befürchten denke ich, vor allem wenn er damit 6 Wochen lang gezockt hat..

Scream
2005-07-01, 13:04:43
auf jeden fall hat der typ jetzt seinen namen bei ebay geändert...schon sehr komisch finde ich

Mischler
2005-07-01, 15:26:20
Ich frage mich wie es sein kann, dass der Account erst 6 Wochen nach dem Verkauf gesperrt wurde. Der Link zur ebay Auktion lässt sich doch nach Ablauf der Aktion nicht mehr so leicht finden, oder?

Christian

Scream
2005-07-01, 15:46:54
ja die sperrung hat vermutlich überhaupt nichts mit der auktion zu tun sondern ist durch sein eigenverschulden ausgelöst worden
darum verstehe ich auch nicht was er von mir will

Gast
2005-07-01, 17:45:37
er will seine kohle wieder haben;)
weil er mist gebaut hat. er spielt jetzt den ahnungslosen unschuldigen käufer. geh endlich zu nem anwalt, der sich damit auskennt und sag uns dann was der meint. ne rechtsschutz wirst ja wohl noch haben.

Scream
2005-07-01, 20:48:46
ich bin schüler und hab davon net viel ahnung
auserdem kostet mich dann ein beratungsgespräch mehr als die summe um die es geht ;)

mapel110
2005-07-01, 20:50:45
ich bin schüler und hab davon net viel ahnung
auserdem kostet mich dann ein beratungsgespräch mehr als die summe um die es geht ;)
Es gibt auch kostenlose Rechtberatung. Müsste im Amtsgericht deiner Stadt sein. Ich weiß jetzt allerdings nicht mehr, wie die Leute heißen, die das machen.

Gast
2005-07-01, 21:31:29
oh man!!!
du hast doch sicher eltern. schonmal mit denen gesprochen? die werden vermutlich ne rechtsschutz haben, die dich dann beinhaltet. wenn nicht, dann werden die genug kohle haben dir nen gespräch zu finanzieren. sowas nee. man bekommt den eindruck du verbringst dein ganzes leben ohne kontakt zur umwelt vorm rechner.

govou
2005-07-01, 22:48:58
Hunde, die bellen, beißen nicht. Einfach ignorieren. Da er scheinbar das Geld braucht, kann der sich auch keinen Anwalt leisten :D.

harley911
2005-07-02, 00:34:31
Reine Einschüchterung.

/dev/NULL
2005-07-02, 02:02:40
Reine Einschüchterung?? mir hat einer immer noch nicht mein bezahltes DSL Modem geliefert.. ich hab ihn angerufen, hab seine Eltern angerufen, hab ihm per Einschreiben Rückschein ne Mahnung gesetzt (welche er wohl nicht angenommen hat). Nächste Woche gehts wegen Betrugsverdacht zu den Grünen und nen Mahnvollstreckungsbescheid werde ich auch noch machen.. kostet mich 40 Euro aber wäre es wert wenn der Typ wegen 10€ Modem Besuch vom Kuckuck bekommt..

Wie sagte mein DV Rechts Lehrer: Ebay Betrüger mußt Du Platt schlagen solang sie klein sind, sonst wachsen die und machen alles kaputt..