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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teure Ebay-Grafikkartenrechnung


Gast
2005-07-31, 16:03:53
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=99528&item=5224608939&rd=1

Wenn das so gut geht, werde ich jetzt auch meine alte Rechnungen verkaufen.

Super Grobi
2005-07-31, 16:07:29
Na da kann ich nur hoffen das Fake-Bieter den Preis so richtig hochjubeln, damit der Verkäufer eine Menge Schererein mit eBay hat!!!

SG

Liam
2005-07-31, 16:07:39
lol

protom
2005-07-31, 16:12:56
absoluter Betrüger, so einen sollte man melden

Liam
2005-07-31, 16:18:34
absoluter Betrüger, so einen sollte man melden

Stimmt zwar..aber wenn jemand so Blöd ist und nicht liest worauf er bietet hat er selber Schuld ;)

Super Grobi
2005-07-31, 16:24:20
absoluter Betrüger, so einen sollte man melden

Ich habe Arlt.com erstmal ne Mail geschickt. Den schliesslich will er ja offensichtlich erstmal eine RG verticken damit jemand anders Arlt bescheissen kann!

SG

Gast
2005-07-31, 19:07:40
Ich habe Arlt.com erstmal ne Mail geschickt. Den schliesslich will er ja offensichtlich erstmal eine RG verticken damit jemand anders Arlt bescheissen kann!

SG

aha, der selbsternannte Dorfsheriff ist auch schon da!

SKYNET
2005-07-31, 19:11:01
Ich habe Arlt.com erstmal ne Mail geschickt. Den schliesslich will er ja offensichtlich erstmal eine RG verticken damit jemand anders Arlt bescheissen kann!

SG


warum bescheißen?

habe auch schonmal ne rechnung von nem kumpel bekommen weil ich meine ( vom selben laden) verschlampt hatte.

ne fehlende rechnung muss nicht zwangsläufig betrug sein. :P

Azze
2005-07-31, 19:34:38
Steht klar am ende das man nur ne Rechnung kauft.
^^

Es erleichtert eben ungemein wenn man lesen kann ;)

protom
2005-07-31, 19:41:42
Zahlungshinweise des Verkäufers
Sobald das Geld auf meinem Konto ist geht die Ware raus!

Pinoccio
2005-07-31, 19:43:27
warum bescheißen?

habe auch schonmal ne rechnung von nem kumpel bekommen weil ich meine ( vom selben laden) verschlampt hatte.

ne fehlende rechnung muss nicht zwangsläufig betrug sein. :PFehlende Rechnung ist sicher kein Betrug, nur mit fremder/anderer Rechnung einen Garantie- oder -Gewährleistungsanspruch zu untermauern ist zumindest versuchter Betrug. imho/ianal

mfg Sebastian

Super Grobi
2005-07-31, 19:48:41
Die gekaufte Rechnung gehört nicht zu der Hardware. Somit ist das für mich betrug! Wer so dumm ist und die RG verschlampt, könnte ja auch einfach mal bei dem Händler frage und sich eine Kopie schicken lassen.

Und ich finde das hat mit Dorfsheriff wenig zu tun. Mich kotzt sowas an! ICH muss so einen Mist mitbezahlen (und alle anderen ehrlichen Käufer auch).

SG

Edit: Weil sich damit jemand einen Garantieanspruch erschwindelt, welchem ihm wohl nicht mehr zu steht

SKYNET
2005-07-31, 19:51:05
Die gekaufte Rechnung gehört nicht zu der Hardware. Somit ist das für mich betrug! Wer so dumm ist und die RG verschlampt, könnte ja auch einfach mal bei dem Händler frage und sich eine Kopie schicken lassen.

Und ich finde das hat mit Dorfsheriff wenig zu tun. Mich kotzt sowas an! ICH muss so einen Mist mitbezahlen (und alle anderen ehrlichen Käufer auch).

SG

danke fürs kompliment, 1000x zurück geschenkt... http://217.160.138.71/phpBB/images/smiles/new_321.gif

Super Grobi
2005-07-31, 19:54:11
danke fürs kompliment, 1000x zurück geschenkt... http://217.160.138.71/phpBB/images/smiles/new_321.gif

Bitte schön und gern wieder.

SG

headlion
2005-07-31, 21:27:35
Stimmt zwar..aber wenn jemand so Blöd ist und nicht liest worauf er bietet hat er selber Schuld ;)


;D stimmt .... da kenn ich auch jemanden. der fast so ist :wink:

Gast
2005-07-31, 21:37:25
Was hat ein Stück bedrucktes Papier in der Kategorie "Computer > Grafikkarten > AGP mit 3D-Chipsatz > GeForce > GeForce 6" zu suchen?

AlfredENeumann
2005-07-31, 22:31:04
Typen die so eine Auktion so gestalten, das alles mögliche im Trxt steht, was it dem Artikel nix zu tun hat und am Ende irgendo schreiben das es sich um ein Rechnung handelt, sollten generell von Ebay und anderen Auktionshäusern ausgeschlossen werden.



Mir fällt gerade ein:
Das wäre ne Marktlücke. So ne Art "Schufa für Aultionshäuser."

che0
2005-07-31, 22:45:00
"Rechnung" steht auch in der Titelzeile.
Aber sowas gibt es doch andauernt, zu meist aber mit Kartons. Aber es ist trotzdem recht unsinnig sich hier gegenseitig wegen so nem Typen anzumachen...

Sailor Moon
2005-07-31, 22:48:40
Der Käufer wird den Betrag ohnehin nicht zahlen müssen. In einer Bananenrepublik leben wir Gott sei Dank noch nicht.

Gruß

Denis

Dr. Brain
2005-07-31, 23:03:02
"Rechnung" steht auch in der Titelzeile.
Aber sowas gibt es doch andauernt, zu meist aber mit Kartons. Aber es ist trotzdem recht unsinnig sich hier gegenseitig wegen so nem Typen anzumachen...Okay, es steht zwar in der Titelzeile, aber damit könnte man auch genausogut assoziieren, dass der eingestellte Artikel die genannte Karte ist und die Originalrechnung beinhaltet.
Etwa so wie "Porsche 911 Carrera 4S 3,6 Liter Boxer 1 Satz Winterreifen", obwohl nur die Reifen zur Auktion stehen. Dann kommen (für die Auktion völlig belanglos) die ganzen technischen Daten des Autos, und als letzter Satz steht dann ganz klein, dass es nur um die Reifen und nicht um das Auto geht. Natürlich kann man den Bietern gewisse "Dummheit" unterstellen, aber genauso kann man den Anbietern auch Absicht unterstellen, die darauf abzielt, dass Leute die Beschreibung nicht richtig lesen und auf das Angebot hereinfallen.
Warum nicht einfach so schreiben, dass keine solche unabsichtlichen (davon gehe ich bei der Summe mal aus) Gebote abgegeben werden? Dazu hätte man einfach den Satz umdrehen müssen, also etwa "Originale Rechnung einer GeForce 6800GT Leadtek A400GT" und im Gebot den ganzen technischen Schnickschnack weggelassen. Dann wäre die Sache zumindest von der Beschreibung her eindeutig gewesen... :rolleyes:

Sailor Moon
2005-07-31, 23:08:49
In der Titelzeile steht Rechnung; im Ernstfall würde man das aber Zugunsten des geschädigten Käufers auslegen. TOP GeForce 6800GT Leadtek A400GT Rechnung = Karte mit Rechnung.
Denn es kann ja nicht darum gehen, einen Käufer mit Spitzfindigkeiten zu täuschen.

Gruß

Denis

Dr. Brain
2005-07-31, 23:09:29
Sag ich doch ;)

Sailor Moon
2005-07-31, 23:10:41
Wollte dich ja nur nochmal unterstützen ;-)

Freakazoid
2005-07-31, 23:13:12
Nennt man sowas nicht arglistige Täuschung oder so?

Dr. Brain
2005-07-31, 23:26:10
Wollte dich ja nur nochmal unterstützen ;-)Ok, thx ;)


@Freakazoid:

Nein, denke nicht. Arglistige Täuschung wäre imho, wenn du eine negative Eigenschaft kennst (bspw. Unfallschaden an deinem Auto), diese aber nicht dem Käufer mitteilst und ihm im Glauben lässt, dass der Wagen unfallfrei sei.


Möglicherweise greift hier aber §119 BGB ("Anfechtbarkeit wegen Irrtums"):

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Klingt zumindest plausibel, aber ich bin leider kein Jurist. Möglicherweise kennt sich ja einer mit so einer Situation aus und meldet sich hier :).

AlfredENeumann
2005-08-01, 00:20:39
"Rechnung" steht auch in der Titelzeile.
Aber sowas gibt es doch andauernt, zu meist aber mit Kartons. Aber es ist trotzdem recht unsinnig sich hier gegenseitig wegen so nem Typen anzumachen...

Rechnung im Titel kann auch bedeuten "mit Rechnung".

Hübie
2005-08-01, 06:36:28
Doof bleibt doof da helfen keine Pillen. Bei egay rennen auch echt viele Verrückte rum :cool: :rolleyes: :D


bye hübie

che0
2005-08-01, 14:33:53
Rechnung im Titel kann auch bedeuten "mit Rechnung".

Steht da aber nicht, da ist auch kein Komma zwischen.

Ich denke auch das der Verkäufer seine Kohle bekommen wird, da es der Käufer wohl nicht auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen wird. Es steht schließlich 2mal relativ deutlich drin das es sich nur um eine Rechnung handelt.
Willkommen in der Welt des Kleingedruckten (obwohl bei dieser Auktion nichts kleingedruckt ist ;D ).

Sailor Moon
2005-08-01, 15:00:15
Es steht schließlich 2mal relativ deutlich drin das es sich nur um eine Rechnung handelt.
Willkommen in der Welt des Kleingedruckten (obwohl bei dieser Auktion nichts kleingedruckt ist ).
Selbst im Kleingedruckten darf nicht alles ausgeschlossen werden. Ein Grund, warum die AGBs ja auch kein Wunschkonzert für den Händler ist sind.
Der Verkäufer wird sein Geld nicht erhalten, es sei denn der Käufer ist eine solche Trantüte, dass er sich fügt. Vielleicht fällts dem Käufer ja noch auf, bevor er das Geld überweist. Dann ist der Verkäufer an der Reihe, sein "Recht" einzuforden. Dabei wünsche ich ihm viel Spaß, denke, dass sein Anwalt ihn dann gleich davon abhalten wird.

Steht da aber nicht, da ist auch kein Komma zwischen.
Das sind reine Spitzfindigkeiten, der Käufer hat natürlich im guten Glauben gekauft. Auch wenn man genau lesen sollte - in diesem Fall hat der Verkäufer keine Chance, das durchzudrücken. Wie gesagt, Deutschland ist Gott sei Dank noch keine Bananenrepublik.

Gruß

Denis

che0
2005-08-01, 15:52:12
Nun zerschlagt doch nicht alle meine Hoffnungen meine ganzen Rechnungen bei eBay reinzusetzten ;)