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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie bekommt die Kindergeldkasse raus das man zuviel verdient?


TheNeo1980
2005-10-18, 06:55:14
Also als ich anfangs des Jahres mein Kindergeld beantragt habe hatte ich nur meinen AZUBI Lohn den musste ich auf so einer Bescheinigung bescheinigen lassen von meinem Arbeitgeber und der ging dann zur Kindergeldkasse...das waren glaub ich 7700€ zusammen für das laufende Jahr 2005. Jetzt habe ich aber einen Nebenjob angenommen (die wollten auch nicht meine Steuerkarte, nur SOZI Ausweis/KV Karte und so) zahlte dort 2€ pauschal Lohnsteuer. Das Problem ist mit diesem Nebenverdienst wäre ich über der Kindergeldgrenze um 150€ dieses Jahr drüber. Bekommt die Kindergeldkasse das raus das ich einen Nebenjob hab? Sehen die ende des Jahres meine Lohnsteuerkarte Öö oder muss ich denen die Vorlegen oder was mach ich jetzt? Werbungskosten hab ich keine mehr (bin über der grenze von 8600€ leider drüber =()...bekommen die ehrlich alles raus?

atlantic
2005-10-18, 10:16:01
Könnte mir vorstellen, das durch den immer höher werdenden Informationsaustausch der Ämter und Banken da was durchsickern könnte. Aber da die KG-Kasse genauso wie das Finanzamt Werbungskosten für Ausbildung und Job anerkennt, auch wenn du keine Steuer bezahlen mußt, läßt sich der Einkommensbetrag damit vielleicht unter die Grenze drücken. Interessanter link zu dem Thema (http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#einkgr)

Stone2001
2005-10-18, 10:16:31
Also als ich anfangs des Jahres mein Kindergeld beantragt habe hatte ich nur meinen AZUBI Lohn den musste ich auf so einer Bescheinigung bescheinigen lassen von meinem Arbeitgeber und der ging dann zur Kindergeldkasse...das waren glaub ich 7700€ zusammen für das laufende Jahr 2005. Jetzt habe ich aber einen Nebenjob angenommen (die wollten auch nicht meine Steuerkarte, nur SOZI Ausweis/KV Karte und so) zahlte dort 2€ pauschal Lohnsteuer. Das Problem ist mit diesem Nebenverdienst wäre ich über der Kindergeldgrenze um 150€ dieses Jahr drüber. Bekommt die Kindergeldkasse das raus das ich einen Nebenjob hab? Sehen die ende des Jahres meine Lohnsteuerkarte Öö oder muss ich denen die Vorlegen oder was mach ich jetzt? Werbungskosten hab ich keine mehr (bin über der grenze von 8600€ leider drüber =()...bekommen die ehrlich alles raus?
Ehrlich gesagt ich würde da nichts riskieren, auch wenn es jetzt teuer wird. Eine entsprechende Anzeige ung Verurteilung wegen Betrugs hat weitaus schlimmere Konsequenzen.
Neulich haben sie wieder ein paar "BaFöG-Betrüger" angezeigt. Die meisten von ihnen hatten irgendwo noch Geld, dass sie beim Antrag hätten angeben müssen. Tja, für Leute die auf Lehramt studiert haben ist die Karriere schon vorbei. Der Staat stellt z.Z. keine Vorbestraften ein.

BTW: Meine Krankenkasse hat auch sofort gewußt, daß ich 4 Monate lang mehr als 400€ verdient habe und somit mich selber versichern mußte.

Senior Sanchez
2005-10-18, 10:19:02
Auf jeden Fall könnten sie so etwas rausbekommen, es ist nur die Frage ob sie nen Verdacht haben und sich der Aufwand lohnt. Ich meine, sie können ja net Millionen von Kindergeldempfängern überprüfen.

Senior Sanchez
2005-10-18, 10:21:14
Ehrlich gesagt ich würde da nichts riskieren, auch wenn es jetzt teuer wird. Eine entsprechende Anzeige ung Verurteilung wegen Betrugs hat weitaus schlimmere Konsequenzen.
Neulich haben sie wieder ein paar "BaFöG-Betrüger" angezeigt. Die meisten von ihnen hatten irgendwo noch Geld, dass sie beim Antrag hätten angeben müssen. Tja, für Leute die auf Lehramt studiert haben ist die Karriere schon vorbei. Der Staat stellt z.Z. keine Vorbestraften ein.

BTW: Meine Krankenkasse hat auch sofort gewußt, daß ich 4 Monate lang mehr als 400€ verdient habe und somit mich selber versichern mußte.

Jopps, BaFöG wird sehr hart geprüft und aus welchen Quellen sie die Informationen bekommen, das ist echt erstaunlich, glaube ich.
Wird man sofort angezeigt/bekommt ne Strafanzeige, wenn man beim BaFöG "vergessen" hat, einige Konten anzugeben?

Die gelbe Eule
2005-10-18, 10:24:22
Regelst es so, das Deinen Nebenjob unterbrichst und so wieder 150€ weniger hast. Ansonsten wäre es Betrug ...

TheNeo1980
2005-10-18, 17:04:53
Zu den Einkünften und Bezügen des Kindes zählen z. B.

Lohn oder Gehalt (auch aus 400€-Jobs).
Bis Anfang 2005 wurde das Bruttogehalt (ohne Abzug von Steuern oder Sozialabgaben) als Einkünfte gewertet.
In 2005 hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass nicht das Brutto-, sondern das Nettoeinkommen (= Brutto minus Sozialabgaben) des Kindes gewertet werden muss.
Die Steuern finden hierbei keine Berücksichtigung, weil bei der für das Kindergeld relevanten Gehaltsgröße entweder noch keine Steuern anfallen, oder die Steuern nach Jahresende mit einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurück geholt werden können.



Das würde mich retten...heisst das es wird NUR egal bei welchem Gehalt das Nettogehalt angerechnet? Das wäre ja echt genial ;)..bitte um antwort =)

blackbox
2005-10-18, 18:08:50
Unter dem Deckmantel des Terrorismus wurde eine Vielzahl von Gesetzen erschaffen. So genau habe ich es nicht mehr im Sinn, aber die Ämter haben jetzt weit gehende Befugnisse, unter anderem dürfen die jetzt auch in deine Konten einsehen.

PS: Ich hoffe, dass ich jetzt keinen Unsinn erzählt habe. ;)

Stirling
2005-10-18, 18:17:41
Seit dem letzten April gibt es in Deutschland kein Bankgeheimnis mehr.
Fast jede Behörde hat da mittlerweile Möglichkeiten.

atlantic
2005-10-18, 18:52:22
...
Das würde mich retten...heisst das es wird NUR egal bei welchem Gehalt das Nettogehalt angerechnet? Das wäre ja echt genial ;)..bitte um antwort =)

so ist es!

Bisher galt: Hatten volljährige Azubis ein Einkommen über 8600 Euro (7680 Euro Einkommen plus 920 Werbekostenpauschale), erlosch der Kindergeldanspruch der Eltern, die das Kindergeld dann nicht mehr an die Auszubildenden weitergeben konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass nicht mehr zwingend das Bruttoeinkommen des Azubis als Einkommen gewertet werden muss: In Zukunft können die abgeführten Sozialabgaben vom Einkommen abgezogen werden!

Das bedeutet zum Beispiel: Ein Azubi mit einem Einkommen von mehr als 717 Euro lag bis jetzt über der Einkommensgrenze. Aber dieser Azubi führt im Jahr zirka 1800 Euro Sozialabgaben ab, die in Zukunft nicht mehr zwingend angerechnet werden müssen. Wenn man diese Sozialabgaben nicht auf das Einkommen anrechnet, liegt der Azubi mit seinem Einkommen weit unterhalb der Grenze und der Kindergeldanspruch der Eltern bleibt bestehen! Unser Tipp: Alles Azubis, deren Eltern in den letzten vier Wochen einen ablehnenden Kindergeldbescheid erhalten haben, sollten gemeinsam mit ihren Eltern innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einlegen!


link dazu (http://www.students-at-work.de/UNIQ112965372803047/doc18945A.html#kig)

Ausbildungsvergütung + 400€ Job - Sozialabgaben < 8600€ ---> dann gibts noch Kindergeld. So hab ich das jetzt verstanden. :wink:

Spasstiger
2005-10-18, 19:03:58
Hab da auch mal eine Frage:
Mein Bruder macht jetzt seit 1,5 Monaten ein Assistentenjahr an einer Behindertenschule (dort wo ich meinen Zivi gemacht habe), weil er keine Lehrstelle gefunden hat.
Er bekommt monatlich etwas unter 300 Euro, wohnt daheim, bekommt die Fahrtkosten nicht erstattet und das Kantinenessen muss er auch selbst zahlen.
Vor zwei Wochen hat uns ein Schreiben der Kindergeldstelle erreicht, dass sie die Zahlungen für ihn eingestellt haben, weil er weder ein FSJ macht, noch sich in einer Ausbildung befindet.
Ist das rechtens so? Meine Mutter weiß nicht, wie sie finanziell ohne das Kindergeld durchkommen soll und ist schon froh, dass ich wenigstens mein Bafög beziehe (zumindest hoffe ich, dass ich das nächste Jahr wieder bewilligt bekomme, der Antrag wird z.z. noch geprüft).

Senior Sanchez
2005-10-18, 19:13:57
Hab da auch mal eine Frage:
Mein Bruder macht jetzt seit 1,5 Monaten ein Assistentenjahr an einer Behindertenschule (dort wo ich meinen Zivi gemacht habe), weil er keine Lehrstelle gefunden hat.
Er bekommt monatlich etwas unter 300 Euro, wohnt daheim, bekommt die Fahrtkosten nicht erstattet und das Kantinenessen muss er auch selbst zahlen.
Vor zwei Wochen hat uns ein Schreiben der Kindergeldstelle erreicht, dass sie die Zahlungen für ihn eingestellt haben, weil er weder ein FSJ macht, noch sich in einer Ausbildung befindet.
Ist das rechtens so? Meine Mutter weiß nicht, wie sie finanziell ohne das Kindergeld durchkommen soll und ist schon froh, dass ich wenigstens mein Bafög beziehe (zumindest hoffe ich, dass ich das nächste Jahr wieder bewilligt bekomme, der Antrag wird z.z. noch geprüft).

Hmm, ich habe nach meinem Abitur, wo ich nur nebenbei gearbeitet habe, aber weder Zivi noch Bund gemacht hatte (Musterungsverfahren lief noch) auch Kindergeld bezogen. Also lieber mal nachfragen, ich meine, dass er auch welches bekommen müsste.

wuschel12
2005-10-18, 19:19:25
Die schreiben Dir einen Brief, wo du nachweisen musst, dass Du weniger verdienst bzw. Du angeben musst, was Du im Jahr verdient hast. Entweder du kannst es nachweisen oder Du bezahlst es zurück. man muss es auch zurückzahlen, wenn es noch Zweifel gibt. Habe ich damals durchgemacht :(

atlantic
2005-10-18, 19:21:18
Hab da auch mal eine Frage:
Mein Bruder macht jetzt seit 1,5 Monaten ein Assistentenjahr an einer Behindertenschule (dort wo ich meinen Zivi gemacht habe), weil er keine Lehrstelle gefunden hat.
Er bekommt monatlich etwas unter 300 Euro, wohnt daheim, bekommt die Fahrtkosten nicht erstattet und das Kantinenessen muss er auch selbst zahlen.
Vor zwei Wochen hat uns ein Schreiben der Kindergeldstelle erreicht, dass sie die Zahlungen für ihn eingestellt haben, weil er weder ein FSJ macht, noch sich in einer Ausbildung befindet.
Ist das rechtens so? Meine Mutter weiß nicht, wie sie finanziell ohne das Kindergeld durchkommen soll und ist schon froh, dass ich wenigstens mein Bafög beziehe (zumindest hoffe ich, dass ich das nächste Jahr wieder bewilligt bekomme, der Antrag wird z.z. noch geprüft).

das Problem dabei ist, das dein Bruder weder Schule noch Ausbildung macht. Da gibts ja in jedem Fall Kindergeld. Solange er aber "ausbildungsplatzsuchend" ist, gibts auch Kindergeld. Woher bezog er das KG? Kindergeldkasse des Arbeitsamts? Das sind nämlich 2 verschiedene Abteilungen, die nicht sonderlich kooperieren. Bescheinigung über die Bezüge (am besten, man nennt das berufsvorbereitendes Praktikum) sowie Bescheinigung, das er ausbildungsplatzsuchend ist, bei der KG-Kasse einreichen. Nicht locker lassen! Hab da selber mal mächtig Streß machen müssen. Zum Schluß hatte ich die Amtsleiterin an der Strippe und meine ganze gute Erziehung über Bord geworfen :mad: In jedem Fall muß er beim Arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein! Wenn das im Moment nicht der Fall ist, sofort nachholen.

Spasstiger
2005-10-18, 19:26:25
In jedem Fall muß er beim Arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein! Wenn das im Moment nicht der Fall ist, sofort nachholen.

Danke für den Tipp, dann sollte mein Bruder mal seinen Arsch hochbekommen und zum Arbeitsamt gehen. Immerhin ist er seit gestern 18 ;).