Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage zu Musik-Schnipseln
zeckensack
2005-10-27, 23:22:04
Ich würde gerne zu Demo-Zwecken einen Ausschnitt aus kommerzieller Musik (Major-Label: Sony Music, Copyright 1996) verwenden. Es handelt sich dabei um mehr oder weniger exakt 16 Sekunden von einer CD die ich selbstredend im Original besitze. Das Produkt soll ~Freeware sein.
Jetzt stellt sich die Frage ob das legal ist. Wieviel darf ich maximal verwenden, ohne eine schriftliche Genehmigung von Sony Music zu haben? Garnichts? Muss es weniger als 16 Sekunden sein?
Christoph_R
2005-10-27, 23:23:37
ballz.de hat das doch glaube auch in nem Flash Video gemacht und er wurde Angezeigt.... Also ich würds nicht machen.
zeckensack
2005-10-27, 23:25:58
ballz.de hat das doch glaube auch in nem Flash Video gemacht und er wurde Angezeigt.... Also ich würds nicht machen.Ich kenne den Fall nicht, aber kann es sein dass er ein komplettes Stück benutzt hat? :|
Ich will wirklich nur einen kurzen Ausschnitt haben.
edit: Hab's gefunden. Waren im Falle ballz.de 20 Sekunden ebenfalls von Sony Music. Die werden sich allerdings auch über die dazu abgespielte Animation ("unerfreuliche Assoziation unserer Produkte mit blafasel") aufgeregt haben. Phantasiebegabte Anwälte malen sich dann sehr schnell Schadenersatzforderungen aus.
Btw nur weil ballz.de schließen musste heißt das nicht dass Sony im Recht war. Die Androhung möglichst teurer rechtlicher Schritte, selbst wenn man total auf dem Holzweg ist, ist ja auch ein sehr beliebtes juristisches Mittel.
Ich würde also immer noch gerne wissen, ob und wieviel Musiknutzung -- nach deutschem Recht, nicht unter der Prämisse maximale Vorsicht -- unter "fair use" fällt.
wenn du es nicht groß aufziehen willst und keine kommerziellen interessen dahinter stehen würde ich das einfach machen.
eine strafe wirst du kaum befürchten müssen, oder gibts viel zu holen bei dir?
das einzige was kommen könnte, ist eine aufforderung von sony dein ding einzustellen oder dir eine lizenz zu besorgen.
zeckensack
2005-10-27, 23:49:15
wenn du es nicht groß aufziehen willst und keine kommerziellen interessen dahinter stehen würde ich das einfach machen.
eine strafe wirst du kaum befürchten müssen, oder gibts viel zu holen bei dir?Das ganze soll Werbe-Material für ein kommerzielles Projekt sein. Das ist ja gerade das Problem.
Konkret handelt es sich um ein Gameboy Advance-ROM, das die Vorzüge diverser von mir entwickelter Audio-Codecs demonstrieren soll. Und dafür hätte ich eben gerne kommerzielle Musik genutzt.
das einzige was kommen könnte, ist eine aufforderung von sony dein ding einzustellen oder dir eine lizenz zu besorgen.Natürlich.
Bevor ich mir bei Sony die Pfoten wund schreibe (und höchstwahrscheinlich sowieso ignoriert werde) würde ich nur gerne abklären ob die mir überhaupt was können, solange ich gewisse Spielregeln beachte.
mofhou
2005-10-27, 23:56:27
Das ganze soll Werbe-Material für ein kommerzielles Projekt sein. Das ist ja gerade das Problem.
Konkret handelt es sich um ein Gameboy Advance-ROM, das die Vorzüge diverser von mir entwickelter Audio-Codecs demonstrieren soll. Und dafür hätte ich eben gerne kommerzielle Musik genutzt.
Natürlich.
Bevor ich mir bei Sony die Pfoten wund schreibe (und höchstwahrscheinlich sowieso ignoriert werde) würde ich nur gerne abklären ob die mir überhaupt was können, solange ich gewisse Spielregeln beachte.
Hm, es stellt sich die Frage, inwiefern die Nutzung als gewerblich einzustufen ist.
Um deine Frage sicher zu klären, würde ich vorschlagen, du schreibst dem "Support", welcher übrigens wider erwarten sehr freundlich ist, eine Email an:
kontakt@sonybmg.com
mfg
mofhou
PS: Bin mir nicht sicher, aber eventuell musst du bei der Gema nachfragen...
Bevor ich mir bei Sony die Pfoten wund schreibe (und höchstwahrscheinlich sowieso ignoriert werde) würde ich nur gerne abklären ob die mir überhaupt was können, solange ich gewisse Spielregeln beachte. was für spielregeln?
bei solchen sachen (komerzielle werbung) gibts da nicht viel was man tun kann. ich vermute mal die werden es nicht erlauben, wenn du fragst aber genau kenn ich mich da nicht aus.
wird wohl entscheidend sein wie groß das projekt ist und was dahinter steckt.
bevor du sony anschreibst, würde ich es erst woanders versuchen. wird ja wohl irgendwo im netz ein "copyright-gesetzbuch" zu finden sein.
wo soll die werbung denn überall zu sehen sein?
und was ist das genau für ein musikstück?
alkorithmus
2005-10-28, 00:25:05
Da gibts doch eine 30s Grenze, oder? ;(
zeckensack
2005-10-28, 00:34:25
was für spielregeln?Ich hoffe es gibt eine Grenze, bis zu der alles unter Geringfügigkeit fällt und von den Gerichten nicht verfolgt wird.
Ich weiß nicht ob so eine Grenze existiert. Ich wüßt's gerne :)
bei solchen sachen (komerzielle werbung) gibts da nicht viel was man tun kann. ich vermute mal die werden es nicht erlauben, wenn du fragst aber genau kenn ich mich da nicht aus.
wird wohl entscheidend sein wie groß das projekt ist und was dahinter steckt.Das Projekt ist nicht groß und nicht teuer, aber ich brauche eine gute Demo um es verkaufen zu können.
Ich verkaufe natürlich nicht die Musik, die soll nur zu Demo-Zwecken dienen, konkret zur Beurteilung der erreichten Qualität und der benötigten Rechenlast am lebenden Objekt. Ich verkaufe aber letztlich nur den Codec.
bevor du sony anschreibst, würde ich es erst woanders versuchen. wird ja wohl irgendwo im netz ein "copyright-gesetzbuch" zu finden sein.Habe ich schon gefunden. Hier (http://transpatent.com/gesetze/urhg.html). Das Gesetz befasst sich leider nicht mit solchen Kleinigkeiten, kann es auch nicht. Da wird nicht mal da private, nichtkommerzielle Nutzung behandelt, und die ist IMO immer noch legal, also kann das nicht die ganze Wahrheit sein. Ich weiß nicht wo's die gibt.
Sehr nützlich wären Erfahrungswerte darüber wie das Recht angewendet wird, also konkrete Urteile, und da habe ich bisher nur jede Menge toter Links gefunden.
wo soll die werbung denn überall zu sehen sein?Laufen soll das auf GBAs (bzw Emulatoren) von interessierten Spiele-Entwicklern. Beziehen können soll man das ROM als Download (Freeware) von einer Internetseite.
und was ist das genau für ein musikstück?Toto: Hold The Line, die ersten 16s, davon die letzten ~6s im Loop.
Macht einen ausgezeichneten Hörtest. Gute alte Produktionstechnik mit (für verlustbehaftete Codecs) fiesen Dynamiksprüngen, ist spektral recht ausgewogen, hat ein cooles Stereo-Bild und einen hohen Wiedererkennungswert :)
zeckensack
2005-10-28, 00:40:05
Da gibts doch eine 30s Grenze, oder? ;(Das wäre geil. Link? ;(
Ich hoffe es gibt eine Grenze, bis zu der alles unter Geringfügigkeit fällt und von den Gerichten nicht verfolgt wird. sowas gibt es doch überall. paar gramm hasch gelten auch nur als eigenbedarf :biggrin:
so wie du das beschrieben hast, würde ich das einfach ohne sony machen. die werden dir/euch schon nicht den kopf abreißen wegen 16sek.
kann ich mir einfach nicht vorstellen, daß die da durchgreifen.
wahrscheinlich werden die es gar nicht mitbekommen, daß sowas im umlauf ist.
ich würds einfach machen und kuken was passiert. zur not muss das projekt vielleicht eingestellt werden oder du wirst ein anderes lied nehmen müssen.
mach dir kein kopf wegen so kleinkram. sony ist mit den tauschbörsen mehr beschäftigt. du würdest sie nur stören mit deinen kinkerlitzchen. :biggrin:
ich dachte erst es wäre was großes aber bei sowas würde ich mir echt keine sorgen machen.
übrigens:
ich dachte du bist 3dguru, nu auch sound? :D
barracuda
2005-10-28, 01:16:49
Mal googeln:
http://www.chip.de/artikel/c1_artikelunterseite_12889461.html?tid1=26110&tid2=0
http://www.sachen-fuer-webmaster.de/forum/index.php?showtopic=1935
Ich komme zum Schluss dass man urheberrechtlich geschützte Musik nur mit Genehmigung des Rechteinhabers und Zahlung der GEMA-Abgabe nutzen kann, und wenn es auch nur ein einziger Takt ist.
jaja, man darf auch nicht musik runterladen und in der stadt darf man nicht schneller als 50 fahren.
ich würd mich da nicht so verrückt machen lassen bei solchen projekt.
Kurgan
2005-10-28, 01:32:39
Mal googeln:
http://www.chip.de/artikel/c1_artikelunterseite_12889461.html?tid1=26110&tid2=0
http://www.sachen-fuer-webmaster.de/forum/index.php?showtopic=1935
Ich komme zum Schluss dass man urheberrechtlich geschützte Musik nur mit Genehmigung des Rechteinhabers und Zahlung der GEMA-Abgabe nutzen kann, und wenn es auch nur ein einziger Takt ist.
unterstützt wird diese these durch das klingeltongedöns. das hat ja oft genug mit dem eigentlichen stück soviel zu tun wie die kuh mit dem mäusemelken und trotzdem verdient die mi ein haufen kohle mit dem gepiepse.
Kurgan
2005-10-28, 01:35:01
jaja, man darf auch nicht musik runterladen und in der stadt darf man nicht schneller als 50 fahren.
ich würd mich da nicht so verrückt machen lassen bei solchen projekt.
ähm, keine ahnung du hast, oder? du glaubst nicht wie schnell du da ne abmahnung im briefkasten haben kannst. hab das mal mit nem (unzweideutig eindeutigem) foto erlebt, das koellge projektmanager angeblich selber kreiiert hat (hat die farben geändert, sonst nix). vom ins netz stellen (hp einer kleinen firma) bis zur abmahnung hats 3 wochen gedauert ...
vom ins netz stellen (hp einer kleinen firma) bis zur abmahnung hats 3 wochen gedauert ... ja und? wo war das problem?
anzeige? geldstrafe? gefängniss?
ich schätze nein, also ne abmahnung kann man in müll schmeißen und gut ist.
sind die eben auf euch aufmerksam geworden und haben es nicht toleriert. kann passieren, muss man mit rechnen. ist doch kein problem.
hab ich ja schon vorhin gesagt, daß er schlimmstenfalls ein anderes lied nehmen muss. aber da muss man sich nicht verrückt machen lassen von strafen und anzeigen. das ist doch wirklich nur kleinkram.
entweder es kommt ne abmahnung oder es kommt gar nix.
mehr nicht.
sonst komm ich mit nem knüppel vorbei. :biggrin: :ubash2:
zeckensack
2005-10-28, 02:36:11
Und jetzt mal was ganz anderes.
Hier (auf einer Seite die sich mit Audio-Codecs befasst) (http://ff123.net/samples.html) gibt's jede Menge an Testschnipseln zum Runterladen.
Wie machen die das? Wenn die das dürfen, warum darf ich das nicht auch?
(ist leider keine deutsche Seite, also werde ich mich darauf kaum berufen können)
Kurgan
2005-10-28, 04:04:33
Und jetzt mal was ganz anderes.
Hier (auf einer Seite die sich mit Audio-Codecs befasst) (http://ff123.net/samples.html) gibt's jede Menge an Testschnipseln zum Runterladen.
Wie machen die das? Wenn die das dürfen, warum darf ich das nicht auch?
(ist leider keine deutsche Seite, also werde ich mich darauf kaum berufen können)
tja, wenn sowas in timbuktu gehostet wird ... ;)
zeckensack
2005-10-28, 06:58:09
tja, wenn sowas in timbuktu gehostet wird ... ;)Ich glaube nicht. Schaust du hier (http://www.whois.org/whois.cgi2?d=ff123.net).
Kurgan
2005-10-28, 08:33:09
Ich glaube nicht. Schaust du hier (http://www.whois.org/whois.cgi2?d=ff123.net).
hab ich jetzt gar nicht nachgeguckt .. aber das ist ja interessant.
sei laut
2005-10-28, 11:58:11
Amazon hat ja auch immer Hörproben.. doch eventuell wird Amazon in der Hinsicht tolerriert, da sie die Musik ja weiterverkaufen und die Musikfirmen Geld daran verdienen.
mofhou
2005-10-28, 13:59:11
warum darf ich das nicht auch?
Noch einmal, schreibe SonyBMG an, die sind bei solchen Kleinigkeiten meist recht kulant (War zumindestens bei mir so) und du hast dann Rechtssicherheit.
mfg
mofhou
PS: Vielleicht solltest du noch dazu schreiben, dass es dir um den technischen Aspekt geht...
deekey777
2005-10-31, 16:24:21
Ich würde gerne zu Demo-Zwecken einen Ausschnitt aus kommerzieller Musik (Major-Label: Sony Music, Copyright 1996) verwenden. Es handelt sich dabei um mehr oder weniger exakt 16 Sekunden von einer CD die ich selbstredend im Original besitze. Das Produkt soll ~Freeware sein.
Jetzt stellt sich die Frage ob das legal ist. Wieviel darf ich maximal verwenden, ohne eine schriftliche Genehmigung von Sony Music zu haben? Garnichts? Muss es weniger als 16 Sekunden sein?
Folgendes hilft dir bestimmt gar nicht, aber kann als Orientierungshilfe dienen: Mit dem Erwerb eines Musikstückes schließt man einen Nutzungsvertrag, mit dem man dann über bestimmte Nutzungsrechte verfügt (interessanterweise sind neue Nutzungsarten, die von dem UrhG nicht erfaßt werden, nur warme Luft); von diesen Nutzungsrechten gibt es verschiedene Arten. Wenn in einem Werbespot bzw. einer Werbesendung ein musikalisches Stück verwendet wird, dann ist es eine eigenständige Nutzungsart. Auch ist die Verbindung von Musik mit einem TV-Trailer, der zur Vorankündigung eines Fernsehprogramms eingesetzt wird, eine Nutzungsart. Beide dieser Nutzunsarten werden vom GEMA-Berechtigungsvertrag nicht abgedeckt, so daß die Rechte individuell erworben werden müssen.
Ich tippe blind darauf, daß dein Vorhaben von dem GEMA-Berechtigungsvertrag nicht abgedeckt wird, es wäre also denkbar, daß du das Recht zur Nutzung dieser 16 Sekunden erwerben mußt (was nicht heißt, daß dies gegen Entgelt geschehen muß).
Du mußt also entweder bei der GEMA oder Sony nachfragen.
Amazon hat ja auch immer Hörproben.. doch eventuell wird Amazon in der Hinsicht tolerriert, da sie die Musik ja weiterverkaufen und die Musikfirmen Geld daran verdienen.
Genau das denke ich mir auch schon die ganze Zeit. Haben die bei Amazon.de denn alle Rechte für alle Songs erworben? :eek:
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