Craig
2005-11-23, 16:50:56
Ich wohne seit 3 Jahren alleine, hole zurzeit mein Abitur nach. Nun trat folgende Situation auf:
Ich lag über 5200€ - da ich einiges an Geld für Provision, erste Miete, Renovierungskosten etc. brauchte, war ich erst kurz nach dem Stichtag der Bewerbung bei weit unter den 5000. Die Kosten hatte ich schon vorher, nur mit den Überweisungen lies ich mir Zeit. Das BAfög Amt dreht mir nun einen Strick, möchte von meinem Schülerbafög 2000€ zurück haben. Was bedeuten würde, dass ich die letzten Monate summa Summarum mit 300€ für Miete, Essen etc. auskommen hätte müssen. Nun wenn alle Stricke reißen, - würde ich bei meinem Vater einen Ansprucch auf Unterhalt haben? Oder gibts da die gleichen, dämlichen Bestimmungen?
Ich lag über 5200€ - da ich einiges an Geld für Provision, erste Miete, Renovierungskosten etc. brauchte, war ich erst kurz nach dem Stichtag der Bewerbung bei weit unter den 5000. Die Kosten hatte ich schon vorher, nur mit den Überweisungen lies ich mir Zeit. Das BAfög Amt dreht mir nun einen Strick, möchte von meinem Schülerbafög 2000€ zurück haben. Was bedeuten würde, dass ich die letzten Monate summa Summarum mit 300€ für Miete, Essen etc. auskommen hätte müssen. Nun wenn alle Stricke reißen, - würde ich bei meinem Vater einen Ansprucch auf Unterhalt haben? Oder gibts da die gleichen, dämlichen Bestimmungen?