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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit Käufer


Snatch
2005-11-24, 09:29:14
Hallo,

also heut zu tage macht das Verkaufen über das Internet keinen Spaß mehr. Ich habe einen Verstärker ins Ebay gesetzt um ihn zu verkaufen. Darauf hin bekam ich von einem potentiellen Käufer eine Mail das er ihn gerne sofort kaufen würde. Es ging dabei um 300 Euro. Ich stimmte dem zu und habe den Verstärker nach Eingang des Geldes sofort sehr Professionell Verpackt weggeschickt. Ich habe auch Fotos von dem Packet gemacht und sie dem Käufer geschickt. Damit sichergestellt ist, dass es so ankommt wie es bei mir wech ist. Den Verstärker habe ich mit meinem Freund ausgiebig getestet und alles Funktionen Geprüft. Zusätzlich habe ich vor dem Kauf noch Fotos vom Gerät an den Käufer geschickt, damit er sich das Teil bevor er zusagt noch 1:1 anschauen kann.

Jetzt ist das Gerät bei ihm angekommen und ich bekomme eine Mail in der steht das der Verstärker defekt ist. Ich kann aber bezeugen lassen das alles 100% in Ordnung war.
Das Gerät ist 24 Jahre alt und sehr empfindlich was das anschliesen von externen Geräten betrifft. Da das Paket 100% in Ordnung war bei Anlieferung vermute ich das der Herr beim Anschliesen fehler gemacht hat. Oder sofort kalt angeschlossen hat ohne das Gerät aufwärmen zu lassen.

Hier die Mail.



Sehr geehrter Herr K,



nachdem Sie sich bis Heute Abend entgegen Ihrer Zusage nicht gemeldet haben gehe ich davon aus, dass Sie an einer gütlichen Einigung

nicht interessiert sind.



Ich halte folgende Tatsachen fest:



Der von Ihnen gelieferte Verstärker Kenwood KA 907 ist in folgenden Bereichen defekt geliefert worden:

Phono Eingang funktionsuntüchtig

Tape Eingang fehlerhafte Funktion, Volume muß bis 50% aufgedreht werden um Zimmerlautstärke zu erreichen

Desweiteren habe ich bei Testen aller Funktionen noch weitere Mängel feststellen müssen. Bass und Treble ohne Funktion.

DC DIRECT Schalter funktioniert nicht, bei eingeschalteter Funktion kein Ton bei linkem Kanal.



Sie haben mir entgegen Ihrer Zusicherung, der Verstärker sei in allen Funktionen Mängelfrei, ein mit mehreren Mängeln

behaftetes Gerät zugesendet.



Rechtlich stellt sich die Lage wie folgt dar:



1.)



Sie haben sich Zivilrechtlich nach $ 459 BGB strafbar gemacht



2.)



Sie haben sich Strafrechtlich nach $ 263 StGB strafbar gemacht



Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 28.11.2005.

Sollte mein Geld im Betrag von 300.-€ nicht bis zu diesem Termin auf mein Konto

Konto Nr. xxxxxxx

BLZ xxxxxxxxxx

eingegangen sein, werde ich am 29.11.2005 meinen Rechtsanwalt beauftragen, gegen Sie

1.) Strafanzeige wegen Betruges § 263 StGB

2.) Anzeige wegen Haftung für Sachmängel $ 459 BGB

zu stellen.



Da der Streitwert 300.-€ beträgt, werden auf Sie noch die Kosten der Rechtsanwälte in Höhe von etwa 1340.-€ nach Brago und die Gerichtsgebühren in Höhe von

260.-€ hinzukommen. Insgesamt werden Sie bei einem Rechtsstreit etwa 1600.-€ an Kosten zu bezahlen haben.



Sie werden mir mein Geld entweder bis zum 28.11.2005 überweisen oder das AG Reutlingen wird Sie dazu verurteilen.



Sie werden nicht nur nach BGB verurteilt, Sie werden auch nach dem Strafgesetzbuch verurteilt, was eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug für Sie zur Folge hat.



Ein Einschreibebrief mit Rückschein meines Anwaltes mit dem Inhalt dieser Mail wird Ihnen am Samstag zugestellt werden.



Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx



Ich frage mich nun was das soll. Wie kann man sich vor so jemandem Schützen ?


GRuß
Snatch

alkorithmus
2005-11-24, 09:31:49
Na der haut ja auf die Kacke^^
Das war doch eine private Auktion, richtig?

Bandit_SlySnake
2005-11-24, 09:34:20
Ich finde es immer lustig wie manche Leute gleich mit Anwälten drohen und vorher mal schnell bei Google ein paar Paragraphen rausfischen...

Ersteinmal dem netten Herren freundlich zurückschreiben, das du den Verstärker mit einem Zeugen vorher getestet hast und ihn fragen wie er den Verstärker selber getestet hat.

Falls er in seiner Beschreibung dann nicht "aufwärmen" (keine Ahnung von meiner Seite ob man das muss, da ich vor 25 Jahren noch keinen Verstärker besessen habe :confused: ) oder das Anschliessen falsch beschreibt, ist es doch eindeutig, oder?


-Sly

sun-man
2005-11-24, 09:37:47
Hi,

gar nicht.
Schreib Ihm zurück das er ein sehr empfindliches Gerät erworben hat und Du ihn (hoffe ich) darauf aufmerksam gemacht hast das Geräte nicht im kalten Zustand angeschlossen worden sind usw usw.

Zuerst soll er den Verstärker auf eigenen Kosten zurücksenden damit Du den prüfen lassen kannst ob dieser tatsächlich defekt ist. Der Test mit einem Bekannten ist sicherlich der richtige Weg gewesen.

Den "strafbar" Scheiß kann er gleich mal wieder wegstecken. Sollte der Verstärker nachweislich bei Ihm kaputt gegangen sein drohe halt mit voller Kostenübernahme des Radiotechnikers, der Paketversendung und des Aufwandes.
Wenn er nicht in der Lage ist einen 24 Jahre alten Verstärker ausreichend anzuschließen und zu bedienen ist es seine Schuld.

Sind da beim Versand vielleicht irgendwelche ??Röhren?? kaputt gegangen?

MFG

soLofox
2005-11-24, 09:41:01
der macker spinnt wohl. fängt gleich voll an zu drohen. ich könnte mir gut vorstellen, dass er einfach zu doof ist die sachen richtig anzuschließen.

naja aber das ist ein anderes thema.


wenn ich eins nicht tun würde, dann wäre das schonmal die kohle zurücküberweisen. denn es ist ja nunmal für beide ein schaden entstanden.

was natürlich schmerzhaft für beide von euch wäre, wenn du ihm 150EUR zurücküberweist und ihr euch damit den schaden geteilt habt, aber darauf wird er wohl kaum eingehen.

ich würde einfach mal einen anwalt fragen, wie die sache aussieht, also was man tun sollte.

Snatch
2005-11-24, 09:43:00
Jo das war Privat.

Ich weis halt nicht was ich falsch gemacht habe da er wirklich in Ordnung war. Ich habe ihn schweren Herzens weggegeben für 300 Euro. Bei Ebay wurde er bis 604 Euro hochgeboten und dennoch habe ich ihm den Verstärker für 300 geschickt weil ich es ja vorher mit ihm so ausgemacht hatte und ich kein Lügner oder Betrüger bin. Habe also 304 Euro verlust gemacht und nun so etwas. Das schlimme ist ja, sollte er wirklich defekt sein, ist ein sehr seltener und sehr guter Verstärker weniger auf dem Markt und das tut weh.

Es handelte sich um einen Kenwood KA 907.Das Gerät hatt keine Rören oder ähnliches. Es war auserdem so sicher Verpackt das es einen Sturz aus 5m Höhe überstanden hätte, dies ist Vorgabe bei uns.


Sehr schade und sicher auch sehr teuer für die Haftplicht :(

Gruß
Snatch

alkorithmus
2005-11-24, 09:45:05
Solange du darauf aufmerksam gemacht hast das dieser sehr empfindlich ist und das eine private Auktion war..
Brauchst du dir keine Geanken machen, natürlich ist es schade wenn er wirklich kaputt sein sollte.

Ich würde in 2 Wochen nocheinmal bei Ebay reinsehen, wenn dann der gleiche Verstärker zu sehen ist, nur für den doppelten Preis wurdest du geschmiert^^

soLofox
2005-11-24, 09:45:50
vielleicht hofft der typ auch dass du angst bekommst und genau das tust was er sagt. der verstärker haut dann wahrscheinlich wunderbar hin und er verkauft den bei ebay und macht erstmal 600EUR gewinn.

mit solchen leuten muss man rechnen heutzutage! also geld sollte er so oder so nicht sehen! mogul hat schon recht, WENN etwas passiert, dann muss er den verstärker erstmal zurückschicken.

Bandit_SlySnake
2005-11-24, 09:47:55
Hab gerade was gefunden, schick ihm ansonsten den link hier:

http://www.amplifier.cd/Verstaerker/Kenwood/KA907.htm


;D ;D ;D

-Sly

Snatch
2005-11-24, 09:48:24
Ich habe ihn nicht darauf aufmerksam gemacht das er empfindlich ist. Weil das bei so alten Geräten meiner Meinung nach normal ist und auch nicht nur bei diesem Gerät so ist. Es hat ja keinen Fehler worauf man achten sollte sondern ist mit der normalen gebotenen Vorsicht zu bedienen.

Hab gerade was gefunden, schick ihm ansonsten den link hier:

http://www.amplifier.cd/Verstaerker/Kenwood/KA907.htm


;D ;D ;D

-Sly

Die Seite kenne ich auch :rolleyes:

Gruß
Snatch

Snatch
2005-11-24, 15:21:57
Nachdem ich ihm geschrieben habe kommt nun das


Sehr geehrter Herr xxxxxx,

wir sehen uns vor Gericht.

Ich werde noch heute Strafanzeige gegen Sie erstatten.

Ich werde dafür sorgen, daß Sie vorbestraft sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Th.xxxxxxx


Dabei war er sich doch so sicher das er damit durch kommt und nun auf die HArte Tour :)

sun-man
2005-11-24, 15:37:21
Hi,
schreib Ihm zurück das er bitte 12 werden soll und das Strafanzeige genausowenig mit Vorbestraft zu tun hatt wie Angela Merkel mit Sex....

Ash-Zayr
2005-11-24, 15:37:22
Ich verstehe das nicht.....Du hattest ihn bei Ebay drin und dann die Auktion abgebrochen, damit du ihn sofort an ebay vorbei verkaufen konntest?

Wie auch immer. Als Postpaket verschickt? Dann soll der freundliche Herr zu seinem Postamt gehen und die Versicherung versuchen in Anspruch zu nehmen, was aber schwierig wird, wenn das Paket äußerlich unversehrt war. Wenn ich allerdings sehe, wie die Postbeamten schon im Amt selbst mit den Pakten umgehen (der erste "Wurf erfolgt hier bereits! Bzw. der erste Schlag auf den Stempel oder Wertaufkleber)), dann wird mir klar, was so ein Karton auf seiner Reise alles durchmacht. Und so ein Hifi-Gerät kann nach aussen in 1 Tonne Watte gebettet sein...das ändert nichts daran, wenn der Karton mal vom Stapler fällt, daß die Impulsenergie beim Aufprall auf den Boden nun mal sämtliche E-Teile, PCBs und sonstiges in einem Gerät heftig erschüttert!

ER ist in der Beweispflicht! Er muss das Unmögliche vollbringen beweisen zu können, daß Du den Amp vorsätzlich bereits defekt verschickt hast!

Solche Arschlöcher machen mich echt wütend....wie diese ganzen Overclocking-Penner-Kiddies, die sich CPUs kaufen oder bestellen, alle durchtweaken, durchbrennen, sich den besten und schnellsten raussuchen und den Rest als "defekt angekommen" reklamieren...gerne auch mit Grafik-Karten gemacht! NO WAY!! Wenn du ehrenhaft vor dir selbst und uns sagst: der Verstärker war heil, dann ist das so, und dann kann der seinen tollen Pseudo Anwalt gern rufen....^^

Ash-Zayr

Mumins
2005-11-24, 15:38:02
Nachdem ich ihm geschrieben habe kommt nun das



Dabei war er sich doch so sicher das er damit durch kommt und nun auf die HArte Tour :)

Alles Schwachsinn was er da schreibt. Denn er kann dir nicht nachweisen, dass das Gerät schon defekt losgeschickt wurde. Hat er irgendwo schriftlich nen Kaufvertrag?
Allein schon die Kostenangabe des RAs stimmt nicht, bei 300€ Streitwert kostet der Anwalt keine 1400€.
Was er machen kann ist dich zivilrechtlich zu verklagen, mehr nicht.
Zudem kommt noch dazu, daß du nur 300€ verlangt hast, wo die Geräte doch mit 500-600€ gahandelt werden. Da sind die Reparaturkosten zu verschmerzen.

Marc-
2005-11-24, 15:43:02
Hallo,

also heut zu tage macht das Verkaufen über das Internet keinen Spaß mehr. Ich habe einen Verstärker ins Ebay gesetzt um ihn zu verkaufen. Darauf hin bekam ich von einem potentiellen Käufer eine Mail das er ihn gerne sofort kaufen würde. Es ging dabei um 300 Euro. Ich stimmte dem zu und habe den Verstärker nach Eingang des Geldes sofort sehr Professionell Verpackt weggeschickt. Ich habe auch Fotos von dem Packet gemacht und sie dem Käufer geschickt. Damit sichergestellt ist, dass es so ankommt wie es bei mir wech ist. Den Verstärker habe ich mit meinem Freund ausgiebig getestet und alles Funktionen Geprüft. Zusätzlich habe ich vor dem Kauf noch Fotos vom Gerät an den Käufer geschickt, damit er sich das Teil bevor er zusagt noch 1:1 anschauen kann.

Jetzt ist das Gerät bei ihm angekommen und ich bekomme eine Mail in der steht das der Verstärker defekt ist. Ich kann aber bezeugen lassen das alles 100% in Ordnung war.
Das Gerät ist 24 Jahre alt und sehr empfindlich was das anschliesen von externen Geräten betrifft. Da das Paket 100% in Ordnung war bei Anlieferung vermute ich das der Herr beim Anschliesen fehler gemacht hat. Oder sofort kalt angeschlossen hat ohne das Gerät aufwärmen zu lassen.

Hier die Mail.




Ich frage mich nun was das soll. Wie kann man sich vor so jemandem Schützen ?


GRuß
Snatch

Nicht Bange machen lassen.
Offensichtlich ein Laie.

1. Rechtsanwaltsgebühren in zivilrechtssachen werden inzwischen durch die RVG geregelt, nicht nach Brago.
2. Hast du erstmal Rechte und Fristen zur nachbesserung.
3. Musst du die möglichkeit haben dich vom angeblich vorhandenen schaden zu überzeugen.
4. Geht eine wandlung, die er verlangt nur zug um zug, d.h. Gerät gegen Zahlung.
5. Stimmt die berechnung der anwaltsgebühren nicht (weder nach BRAGO noch nach RVG).
6. Liegt kein hinreichender verdacht auf betrugsversuch oder vollendeten betrug vor (zumal du einen zeugen benennen kannst).
7. Freundlich zurueckschreiben das Ihr den kauf zurueckabwickeln könnt, sobald du dich von dem schaden am gerät überzeugt hast und dieser erkennbar für dich auch nicht zu reparieren hast. Selbst eine frist von 10 tagen für den rückversand setzen, (hinweis auf schadensminderungspflicht), schriftverkehr protokollieren und archivieren.
Kein Schuldanerkenntnis geben und definitiv alle über die verdandkosten hinausgehenden forderungen (porto, einschreiben etc) ablehnen (nochmals schadensminderungspflicht).
Interessant waere allerdings noch der inhalt des schreibens das vorangegangen sein muss.

Snatch
2005-11-24, 15:59:21
Was ist wenn ich das Gerät von ihm zurück verlange und ein Schaden zu erkennen ist. Ich will das Defekte Teil nicht, obwohl es mir in der Seele weh tut das der nun defekt sein soll. Wie geht man dann weiter vor, wenn er ihn zurück schickt ich ihn prüfen lassen und das Teil defekt ist ?

Gruß
Snatch

Mumins
2005-11-24, 16:00:20
Was ist wenn ich das Gerät von ihm zurück verlange und ein Schaden zu erkennen ist. Ich will das Defekte Teil nicht, obwohl es mir in der Seele weh tut das der nun defekt sein soll. Wie geht man dann weiter vor, wenn er ihn zurück schickt ich ihn prüfen lassen und das Teil defekt ist ?

Gruß
Snatch

Nimms bloß nicht zurück.

Marc-
2005-11-24, 16:11:14
Was ist wenn ich das Gerät von ihm zurück verlange und ein Schaden zu erkennen ist. Ich will das Defekte Teil nicht, obwohl es mir in der Seele weh tut das der nun defekt sein soll. Wie geht man dann weiter vor, wenn er ihn zurück schickt ich ihn prüfen lassen und das Teil defekt ist ?

Gruß
Snatch
daran wirst du aber erstmal nicht vorbeikommen.
Es steht dir natürlich frei durch einen experten/gutachter eine etwaige schadensursache feststellen zu lassen. Legt das nahe, das der schaden zu seinen lasten geht, kannstes ihm wieder zuschicken.
Das wahrscheinlichste ist, das der ganze vorgang rückabgewickelt werden muss.

Mumins
2005-11-24, 16:24:19
Zur Zurücknahme kann ihn nur ein Gericht verurteilen. Das wird hier aber nicht passieren, da man eben nichts mehr nachvollziehen kann. Der Schaden kann durch den Versand entstanden sein, durch einen Benutzerferfehler und und und. In dem Fall hat der Käufer einfach Pech.

Marc-
2005-11-24, 17:14:50
Zur Zurücknahme kann ihn nur ein Gericht verurteilen. Das wird hier aber nicht passieren, da man eben nichts mehr nachvollziehen kann. Der Schaden kann durch den Versand entstanden sein, durch einen Benutzerferfehler und und und. In dem Fall hat der Käufer einfach Pech.
Nicht ganz. Die beweislast in diesem falle liegt schon beim verkäufer. Denn das der käufer seine leistung (zahlung) geleistet hat darf als unstrittig gelten.
Stellt euch die situation doch sonstmal umgekehrt vor? Ich wuerde doch kein defektes bauteil mehr in die rma geben sondern sofort bei ebay verkloppen? wenn ich nichtmal funktion gewährleisten muesste? Das recht zur wandlung respektive rücktritt vom kaufvertrag hat der käufer allemal. Es steht dem threadstarter natürlich frei, die ursache für den schaden zu ermitteln/ermitteln zu lassen, und bei berechtigtem anspruch kann er wiederum diesen schaden, wenn er denn nachweisbar vom käufer verursacht wurde geltend machen.

Mumins
2005-11-24, 19:50:26
Nicht ganz. Die beweislast in diesem falle liegt schon beim verkäufer. Denn das der käufer seine leistung (zahlung) geleistet hat darf als unstrittig gelten.
Stellt euch die situation doch sonstmal umgekehrt vor? Ich wuerde doch kein defektes bauteil mehr in die rma geben sondern sofort bei ebay verkloppen? wenn ich nichtmal funktion gewährleisten muesste? Das recht zur wandlung respektive rücktritt vom kaufvertrag hat der käufer allemal. Es steht dem threadstarter natürlich frei, die ursache für den schaden zu ermitteln/ermitteln zu lassen, und bei berechtigtem anspruch kann er wiederum diesen schaden, wenn er denn nachweisbar vom käufer verursacht wurde geltend machen.

Das ist schon klar, nur hat hier der Verkäufer im Zweifel einen Zeugen. Außerdem sind Theorie und Praxis immer 2 verschiedene Dinge. Sollte der Käufer Klage erheben, dann muß er den Beweis führen. Es ist ja nicht auszuschließen, dass der Schaden beim Transport entstanden ist, die Funktion muß der Verkäufer nur bis Übergabe ans Versandunternehmen gewährleisten. Vor Gericht hat der Käufer schlechte Karten. Zurücktreten könnte er nur, wenn er beweisen könnte, dass das Gerät schon vor Versand hinüber war, das wird schwierig.