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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Marktplatz: Ab wann Händler?


mofhou
2005-11-27, 17:18:51
Hallo,
in den Marktplatzregeln ist ja festgelegt, dass man nichts als Händler verkaufen darf.
Nun frage ich mich allerdings, ab wann dies anfängt.
Grund dafür ist ein Thread (Link poste ich nicht wegen Verkaufsschädigung) bei dem mehrere XBOX-Spiele Pakete verkauft werden, die IMHO nur zum weiteren Verkauf hier aus einer Insolvenzversteigerung erworben wurden. Also liegt hier meiner Meinung nach eine reine Gewinnabsicht vor.
Ist dies aber nun ein Händler?
mfg
mofhou

Super Grobi
2005-11-27, 17:21:59
Wo ist dein Problem den Link zu posten? Du chreibst von XBox und vielen Games. Das könnte sich jeder selber raussuchen.

Hier der Link um den Leuten das Suchen zu ersparen:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=3721839#post3721839

SG

Gunaldo
2005-11-27, 17:28:49
ab wann man ein händler ist, ist ja zumindest im gesetz geregelt.
wie das hier auf der website eingestuft wird ist wohl noch ne andere frage.(?)

Thowe
2005-11-27, 19:00:42
Ein "Händler" im weiteren Sinne ist jemand, der eine wiederkehrende und geschäftsmäßige Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausübt.

Das sehe ich in diesem Fall nicht als gegeben.

Gunaldo
2005-11-27, 19:08:31
ich würde auch sagen das die wiederkehrende tätigkeit bzw die langfristige absicht der gewinnerzielung nicht gegeben ist.

mofhou
2005-11-27, 21:52:14
Ein "Händler" im weiteren Sinne ist jemand, der eine wiederkehrende und geschäftsmäßige Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausübt.

Das sehe ich in diesem Fall nicht als gegeben.
OK, alles klar, das wollte ich wissen.

Wo ist dein Problem den Link zu posten?
Weil
a) mir es allgemein um das Thema geht und
b)Ich keine Gwinnschädigung betreiben will..

mfg
mofhou

Super Grobi
2005-11-27, 21:57:22
Dann hättest du das nicht bei deinem Thread schreiben dürfen:

-----------------
Grund dafür ist ein Thread (Link poste ich nicht wegen Verkaufsschädigung) bei dem mehrere XBOX-Spiele Pakete verkauft werden, die IMHO nur zum weiteren Verkauf hier aus einer Insolvenzversteigerung erworben wurden.
-----------------

Du beziehst dich da eindeutig auf den Thread.

Gruss
SG

Afaf
2005-11-27, 23:49:45
ich würde auch sagen das die wiederkehrende tätigkeit bzw die langfristige absicht der gewinnerzielung nicht gegeben ist.


Für den Händlerstatus bedarf es keiner wiederkehrenden Tätigkeit oder Menge, die reine Absicht etwas zukaufen um es mit Gewinn zu verkaufen reicht.

Thowe
2005-11-28, 07:32:29
Für den Händlerstatus bedarf es keiner wiederkehrenden Tätigkeit oder Menge, die reine Absicht etwas zukaufen um es mit Gewinn zu verkaufen reicht.

Also etwas mit Gewinn zu verkaufen liegt in der Absicht vieler. Nach der Richtlinie wäre Deutschland mit Händler überbevölkert. Es ist aber wohl nichts verwerfliches daran, wenn jemand günstig ein paar Pakete geschossen hat und noch ein paar Euro daran verdienen möchte.

Marc-
2005-11-28, 10:30:49
Für den Händlerstatus bedarf es keiner wiederkehrenden Tätigkeit oder Menge, die reine Absicht etwas zukaufen um es mit Gewinn zu verkaufen reicht.

Lötzinn. Jeder der irgendwas verkauft handelt wohl in der absicht das maximale an erlös zu erzielen, d.h. "Gewinn" zu machen.

Händler ist derjenige der gewerbsmässigen Handel betreibt. Das ist per definition der, der über einen gewerbeschein verfügt, ein eingetragenes gewerbe betreibt. Prinzipiell würde ich die latte sogar höher legen und kleinstgewerbetreibende ausnehmen und behaupten, relevanten handel betreibt der, der umsatzsteuerpflichtig ist. Aber das wiederum ist diskutabel.

The_Strip
2005-11-28, 13:19:47
Wenn man mal bei eBay schaut, wie die Kriterien für privat/geschäftlich sind, dann steht dort, dass man u.A. dann geschäftlich handelt, wenn man Ware nur kauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen!

mofhou
2005-11-28, 15:05:43
Dann hättest du das nicht bei deinem Thread schreiben dürfen:

-----------------
Grund dafür ist ein Thread (Link poste ich nicht wegen Verkaufsschädigung) bei dem mehrere XBOX-Spiele Pakete verkauft werden, die IMHO nur zum weiteren Verkauf hier aus einer Insolvenzversteigerung erworben wurden.
-----------------

Du beziehst dich da eindeutig auf den Thread.

Gruss
SG
Wobei der Grossteil der Leute zu faul gewesen wäre den Thread zu suchen, ich wollte das ganze eben nicht beim Namen nennen, Punkt.

Gunaldo
2005-12-03, 18:54:32
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=264152

jetzt verstehe ich die zweifeler...

Afaf
2005-12-03, 19:25:14
Händler ist derjenige der gewerbsmässigen Handel betreibt. Das ist per definition der, der über einen gewerbeschein verfügt, ein eingetragenes gewerbe betreibt. Prinzipiell würde ich die latte sogar höher legen und kleinstgewerbetreibende ausnehmen und behaupten, relevanten handel betreibt der, der umsatzsteuerpflichtig ist. Aber das wiederum ist diskutabel.

Quark - es gibt Händler (mit angemeldetem Gewerbe ) und Schwarzhändler (ohne angemeldetes Gewerbe), wobei letztere sich der Abgabepflicht (zb. Steuern auf den Gewinn) und den Verbraucherschutzgesetzt entziehen wollen dadurch das sie sich keinen Gewerbeschein holen.

Für mich ist die Unterscheidung ob du Dinge aus deinem Privatbesitz verkaufst oder ob du dir Dinge besorgst um sie zu verkaufen (ob mit oder ohne Gewinn liegt dann halt an deinen kaufmänischen Fähigkeiten)

mal angemerkt es sei ihm ja gegönnt ne schnelle Mark nebenbei zu machen wer macht die nicht gerne ?, aber wer es so öffentlich macht sollte sich bewußt sein was er macht ....

Und es gibt nicht wenige die sich aus Neid, Spaß, weil sie um ihren eigenen Umsatz fürchten, oder weil sie an den Abmahnungen verdienen diese "Scheinprivathändler" bei WBZ und Finanzamt anschwärzen.

Die gelbe Eule
2005-12-03, 19:53:33
Lötzinn. Jeder der irgendwas verkauft handelt wohl in der absicht das maximale an erlös zu erzielen, d.h. "Gewinn" zu machen.

Händler ist derjenige der gewerbsmässigen Handel betreibt. Das ist per definition der, der über einen gewerbeschein verfügt, ein eingetragenes gewerbe betreibt. Prinzipiell würde ich die latte sogar höher legen und kleinstgewerbetreibende ausnehmen und behaupten, relevanten handel betreibt der, der umsatzsteuerpflichtig ist. Aber das wiederum ist diskutabel.

Wenn ich einen Gewerbeschein habe und hier etwas im Marktplatz verkaufe, heißt es noch lange nicht, das ich dann ein Händler wäre.

Blaze
2005-12-03, 20:06:01
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=264152

jetzt verstehe ich die zweifeler...

Ja so langsam aber sicher riechts extrem verdächtig...

Super Grobi
2005-12-04, 12:34:51
Ist die Sache für die Moderation uninteressant? Kann doch nicht sein, oder?

SG

sei laut
2005-12-04, 14:38:10
Ist die Sache für die Moderation uninteressant? Kann doch nicht sein, oder?

SG

Lass ihnen noch etwas Zeit. Schließlich ists ein Präzidenzfall, da dauerts immer länger, bis entschieden wurde, wie man darauf reagiert. Ich vermute, es existiert schon ein Thread dazu im Mod Forum.

Gunaldo
2005-12-04, 14:50:42
ich denke auch, da muss erstmal beschlossen werden wie verfahren wird :)

Thowe
2005-12-04, 14:54:58
Ist die Sache für die Moderation uninteressant? Kann doch nicht sein, oder?

SG


Doch, aus meiner Sicht in die Sache uninteressant. Ich sehe es so, das er durch einen "glücklichen Umstand" eine Menge Spiele aus einer Firmen-Insolvenz gekauft hat und diese nun weiterverkaufen möchte.

Kauft jemand 10 Prozessoren und verkauft 9 davon auf den Marktplatz und behält den besten für sich, ist er dann ein Händler?

Kauft jemand von einen Bekannten eine PS2 für 50,- Euro, braucht sie aber nicht und verkauft sie hier weiter, mit deutlichen Gewinn, ist er dann ein Händler?

Super Grobi
2005-12-04, 15:00:45
Hallo,
ich finde das die Sache mit 10 CPUs eine etwas andere ist. Den er wird diese ja auch alle getestet haben und hat sich 10 Stück gekauft um den besten zu behalten.

Also kann ich mir jetzt 10 oder mehr CPUs vom Großhändler kaufen und dann hier OVP und Neu verkaufen? Sicher nicht.... oder etwa doch? Hier ist es doch das selbe. Es wurden zum zweiten mal große Mengen Games gekauft und sollen hier einfach nur mit Gewinn vertickt werden.

Gruss
SG

Gunaldo
2005-12-04, 15:02:50
Kauft jemand 10 Prozessoren und verkauft 9 davon auf den Marktplatz und behält den besten für sich, ist er dann ein Händler?

Kauft jemand von einen Bekannten eine PS2 für 50,- Euro, braucht sie aber nicht und verkauft sie hier weiter, mit deutlichen Gewinn, ist er dann ein Händler?


1.) Ja
2.) Nein

jedenfalls für meinen geschmack :)

Super Grobi
2005-12-04, 15:21:00
1.) Ja
2.) Nein

jedenfalls für meinen geschmack :)

Denke ich auch so. Liegt auch an der Menge. Mach mal aus der einen PS2 25 Stück. Es geht ja auch nicht darum das hier jemand billg 1,2 oder 5 Games bekommen hat und diese jetzt verkaufen will, sondern 131 Stück :| und vorher schon 54 OVP und NEU :eek:

SG

Leonidas
2005-12-07, 09:22:52
Hallo,
in den Marktplatzregeln ist ja festgelegt, dass man nichts als Händler verkaufen darf.
Nun frage ich mich allerdings, ab wann dies anfängt.
Grund dafür ist ein Thread (Link poste ich nicht wegen Verkaufsschädigung) bei dem mehrere XBOX-Spiele Pakete verkauft werden, die IMHO nur zum weiteren Verkauf hier aus einer Insolvenzversteigerung erworben wurden. Also liegt hier meiner Meinung nach eine reine Gewinnabsicht vor.
Ist dies aber nun ein Händler?
mfg
mofhou



Relevant ist nicht das einzelne Geschäft, sondern ob jemand vor der Steuerbehörde eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender ist.