Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeit in Deutschland, Leben in der Schweiz--wo zahlt man Steuern?
nggalai
2005-12-06, 19:31:06
Oi oi,
Ein guter Freund von mir möchte aus familiären Gründen nach Basel umziehen. Er ist selbstständig erwerbender Deutscher, und würde seine Mandate (in Deutschland) natürlich behalten wollen.
Aber wo zahlt er dann Steuern? In der Schweiz, weil er hier niedergelassen wäre? Oder in Deutschland, weil da die eigentliche Arbeit liegt?
Kurze Antwort wäre fein. :) Wenn wer noch eine Website o.ä. hat, wo man generell solche Fragen nachlesen kann, wäre auch hübsch.
andr_gin
2005-12-06, 21:09:55
Also soweit ich weiß zahlt man immer in dem Land Steuern, wo man die meiste Zeit im Jahr wohnt.
-|NKA|- Bibo1
2005-12-06, 22:56:00
Umm, wenn er selbstständig ist, dann hat er mit Sicherheit einen Steuerberater, oder?
Und ich dachte, das Geld das man hier in der BRD verdient hat, muß hier versteuert werden. Evtl gibt's denn irgendwelche Ausgleiche mit anderen Staaten damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, aber da sollte er mal zu nem Fachmann.
Edit: Und ist das hier nicht im falschem Unterforum? Gehört doch eher zu OT, oder? ;)
Plutos
2005-12-07, 00:51:24
Also soweit ich weiß zahlt man immer in dem Land Steuern, wo man die meiste Zeit im Jahr wohnt.
Ach Quatsch.
Steuern zahlst du da, wo du deinen Hauptwohnsitz hast - wer stellt Lohnsteuerkarten etc. aus?
Seit dem Billateralen Abkommen ist vieles einfacher geworden, aber über die Frage, wo man Steuern zahlen muss, wird sich noch heute gestritten.
Ansonsten soll er http://www.bfm.admin.ch/ da mal schauen, ob er was findet.
Oi oi,
Ein guter Freund von mir möchte aus familiären Gründen nach Basel umziehen. Er ist selbstständig erwerbender Deutscher, und würde seine Mandate (in Deutschland) natürlich behalten wollen.
Aber wo zahlt er dann Steuern? In der Schweiz, weil er hier niedergelassen wäre? Oder in Deutschland, weil da die eigentliche Arbeit liegt?
Kurze Antwort wäre fein. :) Wenn wer noch eine Website o.ä. hat, wo man generell solche Fragen nachlesen kann, wäre auch hübsch.
Hm... :uponder: Da gibt es doch bestimmt ein Doppelbesteuerungsabkommen. Entscheidend wird erstmal sein, wo der Erstwohnsitz ist und ob der Aufenthalt dort, länger als 180 Tage sind. Umsatzsteuer wird eh immer beim Kauf geleistet, fällt also weg.
Ansonsten sind da noch die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Wie es bei den Schweizern aussieht, weiss ich nicht genau. Wird unbeschränkt einkommsensteuerpflichtig sein. Bei den Deutschen könnte es beschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Das ist aber wiederum abhängig, ob es in Deutschland noch einen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gibt und für wieviele Tage das im Jahr gilt... ;)
nggalai
2005-12-07, 11:54:06
Danke fürs Feedback. :) Ich gebe das mal so weiter.
LarsVegas
2005-12-11, 18:51:05
Also soweit ich weiß zahlt man immer in dem Land Steuern, wo man die meiste Zeit im Jahr wohnt.das stimmt so nicht. es kommt drauf an, dass es ein sogenanntes doppelbesteuerungsabkommen zwischen den ländern gibt. dann kann dort geregelt sein, dass es so abläuft wie du sagst. grundsätzlich ist man zunächst in beiden ländern steuerpflichtig. im schlimmsten fall muss man das gesamte einkommen aber in beiden ländern voll versteuern. was aber nicht sehr realistisch ist, da deutschland mit fast allen gängigen ländern DBA abgeschlossen hat, die dies ausschliessen sollen.
aus der hohlen hand kann man deshalb diese frage nicht beantworten und sollte entweder einen steuerberater oder direkt das zuständige finanzamt fragen.
das FinA kann dann sogar ein schriftliches statement abgeben, was man sich gut aufheben sollte, damit man im streitfall etwas in der hand hat...
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Artikel 14 DBA
(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, daß die Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt. Verfügt sie über eine solche feste Einrichtung, so können die Einkünfte in dem andere Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können.
(2) Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Bücherrevisionen.
nggalai
2005-12-12, 12:04:32
Cool. Danke, Ajax! :)
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