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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ist das schon Betrug ? (onlineshop)


mallkuss
2005-12-15, 23:50:34
hallo zusammen,
rege mich gerade über folgendes auf:

geht mal auf link (http://www.vv-computer.de/shop/info/30961)
dann ersetzt "www" durch "shop" und fügt hinten "/?referer=geizhals.at" an und achtet auf den Preis. habs auch mit anderen Produkten probiert. :|

ich finds ungeheuerlich... ist das allgemein bekannt, und nur für mich neu ? :mad:

ciao,
mallkuss

Hesky
2005-12-15, 23:53:10
Das ist nem Kumpel von mir auch schon aufgefallen ! Der hat einfach die selbe Hardware über Geizhals.at bestellt und auch billiger erhalten ! Weiss der Teufel was das zu bedeuten hat. Ist jedenfalls voll witzig.

darph
2005-12-15, 23:53:19
Betrug wäre es nur, wenn du über den "billigeren" link kommst und dann auf der Rechnung wider Erwarten der teurere Preis steht.

Ansonsten... *schulternzuck* wieso sollte es Betrug sein?

Marc-
2005-12-16, 00:51:59
Betrug wäre es nur, wenn du über den "billigeren" link kommst und dann auf der Rechnung wider Erwarten der teurere Preis steht.

Ansonsten... *schulternzuck* wieso sollte es Betrug sein?
ist es auch nicht. sowas nennt man simpel marketing. Es steht mir doch genauso frei als firma die gleiche ware in 2 läden zu verschiedenen preisen anzubieten,... oder 2 verschiedenen kunden zu verschiedenen preisen. btw... wie oft finden solche aktionen statt? Man denke an diverseste aktionen des mediamarktes zum beispiel... Es steht mir als haendler jedenfalls frei meinen kunden (gerade nach fall des rabattgesetzes) meine preise relativ frei anzubieten, solange ich sie dabei nicht uebervorteile.

Sony
2005-12-16, 01:04:33
Würde mich mal interessieren, ob es noch andere /?referer= gibt?

Mr. Lolman
2005-12-16, 01:10:00
Würde mich mal interessieren, ob es noch andere /?referer= gibt?

Ja, gib mal Lolman ein. Ich kanns dir genauso günstig checken :|

Dunkeltier
2005-12-16, 01:10:21
Würde mich mal interessieren, ob es noch andere /?referer= gibt?


Preisroboter und Hardwareschotte schon probiert?

Bandit666
2005-12-16, 01:14:15
hallo zusammen,
rege mich gerade über folgendes auf:

geht mal auf link (http://www.vv-computer.de/shop/info/30961)
dann ersetzt "www" durch "shop" und fügt hinten "/?referer=geizhals.at" an und achtet auf den Preis. habs auch mit anderen Produkten probiert. :|

ich finds ungeheuerlich... ist das allgemein bekannt, und nur für mich neu ? :mad:

ciao,
mallkuss

Allltttt (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=169112&highlight=Mindfactory+Betrug)

Sony
2005-12-16, 01:19:04
Ja, gib mal Lolman ein. Ich kanns dir genauso günstig checken :|Na dann handelt es sich in diesem Fred ja wirklich um Betrug - durch den Fredstarter...

Kurgan
2005-12-16, 01:32:39
Allltttt (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=169112&highlight=Mindfactory+Betrug)
erstens das und zweitens, den ref brauchts gar nicht, ändern von www in shop reicht bei mir dafür schon aus :|

StefanV
2005-12-16, 01:42:17
Betrug wäre es nur, wenn du über den "billigeren" link kommst und dann auf der Rechnung wider Erwarten der teurere Preis steht.

Ansonsten... *schulternzuck* wieso sollte es Betrug sein?
Rechtens ists aber dennoch nicht!

Stichwort: Preisklarheit.

AM besten an den Verbraucherschutz wenden.

Kurgan
2005-12-16, 01:49:41
Rechtens ists aber dennoch nicht!

Stichwort: Preisklarheit.

AM besten an den Verbraucherschutz wenden.
? höh?
der preis ist doch sonnenklar. wenn du über den haupteingang reinkommst musst du halt noch was für den pförtner abdrücken und bei dir sind dann halt immer plus 5€ auf den preisschildchen, wenn du dich durch den nebeneingang reinschleimst fällt der pförtnerobulus halt weg.

die händler sind was die preisgestaltung angeht relativ frei, lediglich unter einstandspreis geht auf dauer nicht.

hier, was zum lesen ;)
http://bundesrecht.juris.de/pangv/index.html

StefanV
2005-12-16, 01:53:17
@Kurgan

Ein Produkt darf in einem Laden nur einen Preis haben.
In diesem Fall hat er aber in einem Laden mehrere Preise und das ist ein Umstand, der nicht angehen kann und in D eigentlich nicht zulässig ist.

Kurgan
2005-12-16, 02:02:26
@Kurgan

Ein Produkt darf in einem Laden nur einen Preis haben.
In diesem Fall hat er aber in einem Laden mehrere Preise und das ist ein Umstand, der nicht angehen kann und in D eigentlich nicht zulässig ist.
wo hast du denn das her? wenn dem so ist, dann ist ja die abschaffung des rabattgesetzes vollkmmen sinnlos gewesen, zu feilschen gibts ja nix.
und mengenrabatte sind auch verboten ....

StefanV
2005-12-16, 02:24:13
wo hast du denn das her? wenn dem so ist, dann ist ja die abschaffung des rabattgesetzes vollkmmen sinnlos gewesen, zu feilschen gibts ja nix.
und mengenrabatte sind auch verboten ....
Das eine ist ein ausgezeichneter Preis, das andere ein individueller.

mapel110
2005-12-16, 02:25:21
@Kurgan

Ein Produkt darf in einem Laden nur einen Preis haben.

Bullshit. Und das weiß ich von einem Händler aus erster Hand bei dem ich gearbeitet habe.

Er hat Reifen von Bridgestone bekommen. Ein Konkurrent von ihm auch. Dann war er mal ein bisschen "harsch" am Telefon zu seinem Kontakt dort und seitdem ist der Preis für IHN gestiegen, für seinen Konkurrenten nicht. Und dagegen kann man NICHTS machen.

Wenn dem Verkäufer deine Visage nicht passt, kann er dir nen höheren Preis aufdrücken. Dagegen gibts kein Gesetz.
Und komm mir jetzt nicht mit Wucher, das ist ein anderes Kapitel und selbstverständlich illegal.
Das eine ist ein ausgezeichneter Preis, das andere ein individueller.
Na dann google mal, ob du Gesetzestexte mit diesen Vokabeln findest. :|

StefanV
2005-12-16, 02:28:54
@Mapel

Das sind individuelle Preise/Rabatte, die die bekommen, wir sprechen hier von ausgezeichneten, das ist ganz andere Baustelle!

Ausgezeichnet muss alles gleich sein, wenn das Produkt das gleiche ist, was du letztendlich zahlst, ist eine andere Sache.


Ein Beispiel, nehmen wir mal einfach das Istmi Regal von Ikea, das einmal auf Seite 205 steht, für 20,95€uronen, zu finden direkt am Eingang.

Auf Seite 128 stehts nochmal, diesesmal allerdings für 12,95, zu finden versteckt, irgendwo in der Bettenabteilung in einer dunklen Ecke.

Beidesmal das gleiche Produkt, beidesmal ein unterschiedlicher Preis und eben DAS darf nicht sein.

StefanV
2005-12-16, 02:35:48
Na dann google mal, ob du Gesetzestexte mit diesen Vokabeln findest. :|
Hab da so auf die Schnelle nichts gefunden, zu finden sollte das aber im 'Gewerberecht', unter 'Auszeichnungen'.

Ausnahmen gibts natürlich schon, wenn das eine nagelneu ist, das andere aber gebraucht, aber dann ists ja nicht (mehr) das gleiche.

mapel110
2005-12-16, 02:36:09
omg, der Vergleich hinkt.
Es kann theoretisch in einem Laden Milka für 69 Cent geben und für 59 Cent. Solange die Tafeln beschriftet sind, ist das okay.
Und das ist auch hier im Shop der Fall. Es steht immer ein Preis dabei. Wer so blöd ist, die Tafel für 69 Cent zu nehmen, hat eben Pech gehabt.

StefanV
2005-12-16, 02:43:06
Es kann theoretisch in einem Laden Milka für 69 Cent geben und für 59 Cent. Solange die Tafeln beschriftet sind, ist das okay.
Nein, das ist eben NICHT zulässig, stichwort Preisklarheit und Preiswahrheit.

Was ist am Preis klar, wenn das selbe Produkt 2 verschiedene Preise bekommen hat?

Achja: darüber hat letztens Akte oder Bizz berichtet.

Kurgan
2005-12-16, 02:46:12
im laden an der ware ausgezeichnete preise sind UNVERBINDLICH, heisst sie haben kein grundsätzliche gültigkeit, der echte preis wird an der kasse festgestellt. wie oft kommt es montagmorgen vor, das am regal noch die angebotspreise von vergangener woche hängen? umgekehrt das gleiche, samstag abend werden die regale mit den preisen beschriftet, die ab montag gelten.

StefanV
2005-12-16, 02:51:20
im laden an der ware ausgezeichnete preise sind UNVERBINDLICH, heisst sie haben kein grundsätzliche gültigkeit, der echte preis wird an der kasse festgestellt. wie oft kommt es montagmorgen vor, das am regal noch die angebotspreise von vergangener woche hängen? umgekehrt das gleiche, samstag abend werden die regale mit den preisen beschriftet, die ab montag gelten.
Richtig und was davon ist jetzt absichtlich?

Kurgan
2005-12-16, 02:51:51
Nein, das ist eben NICHT zulässig, stichwort Preisklarheit und Preiswahrheit.

Was ist am Preis klar, wenn das selbe Produkt 2 verschiedene Preise bekommen hat?

Achja: darüber hat letztens Akte oder Bizz berichtet.
hast du das von mir verlinkte mal angeklickt? (von lesen und verstehen red ich besser gar nicht erst)
preisangabenverordnung
§ 1

Grundvorschriften

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,

1.

dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und

2.

ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.

Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.

so, das ist preiswahr- und klarheit.

ach ja, noch was: was im laden steht ist kein angebot im rechtlichen sinne. das angebot gibt der (potentielle) käufer mit der ablieferung der ware an der kasse ab. da ist auch kein untershcied zum onlinehandel: nur wenn der depperte händler eine automatische auftragsbestätigung verschickt, hast du einen anspruch auf die angegebene ware zum angegebenen preis. wenn so etwas nicht kommt, hast du ein angebot abgegeben das der händler annehmen kann oder auch nicht.

mapel110
2005-12-16, 02:55:57
so, das ist preiswahr- und klarheit.
Genau, und das sieht man jederzeit, egal ob über Geizhals gesurft oder nicht.

Kurgan
2005-12-16, 02:56:34
Richtig und was davon ist jetzt absichtlich?
hä? versteh ich nicht ... ist doch wurscht ob absichtlich oder nicht, der preis der an der ware/am regal klebt ist unverbindlich. punkt.

Kurgan
2005-12-16, 02:59:15
zusammenfassend kann man sagen: im grunde kann der händler dir an der kasse (virtuell oder auch nicht) den preis nennen den er will, solange es nicht in wucher ausartet musst du damit leben. wenn dir de rpreis nicht passt kannst du ja gehen.

edit: ups, falscher knopf :(

bleipumpe
2005-12-16, 08:49:16
Hi

also selbst in den Technikmärkten gibt es verschiedene bzw. nicht richtig ausgeschriebene Preise. Für meine Digicamtasche gabs damals auch 2 Preisangebote. An der Kasse wurde dann auch der günstigere Preis eingelesen (allerdings habe ich auch die günstigere Tasche vorgelegt). Ein ähnliche Spiel hatte ich mit Akkus. Da hat die Verkäuferin einfach den teureren Preis gelöscht und selbständig den einen Euro abgezogen. Wo ist das Problem? Vielleicht müssen Kunden, die über Geizhals & Co gekommen sind, im RMA- oder FAG-Fall eben längere Umtauschzeiten in Kauf nehmen? Ist mir auch recht. Ich habe dmit jedenfalls kein Problem.

mfg b.

Marc-
2005-12-16, 10:05:14
Nein, das ist eben NICHT zulässig, stichwort Preisklarheit und Preiswahrheit.

Was ist am Preis klar, wenn das selbe Produkt 2 verschiedene Preise bekommen hat?

Achja: darüber hat letztens Akte oder Bizz berichtet.

Preiswahrheit: Für die entsprechende Leistung/Ware muss ein fester preis vereinbart sein oder werden und eingehalten werden. Das heisst im klartext: dem kunde muss klar sein (bei vertragsabschluss/abgabe der willenserklärung) was kostet mich das genau.

Preisklarheit: Alle preisangaben muessen sich auf eine genau definierte leistung/ware (stückzahl/gewicht/art etc) beziehen, und somit klar, durchschaubar und vergleichbar sein.

Beides ist in obigem fall gegeben. Bei bestellung über entsprechenden referer gibt es genau einen klar definierten preis. Dieser ist klar und unzweifelhaft.
Zudem kommt dazu das bei einer onlinebestellung diese durch den potentiellen kaeufer erstmal eine einseitige willenserklärung ist. Erst durch bestätigung der bestellung und durch auftragsbestätigung kommt der vertrag zustande.

ps: den bericht den du nennst, ist erstens reisserisch und sachlich zum teil simpel falsch... 2. bezog sich das auf einen anderen sachverhalt.

CrazyHorse
2005-12-16, 12:12:56
Selbst wenn Stefan Unrecht haben sollte, was ich nicht hoffe, warum sagt der Rest hier: "Ist doch okay so wie's ist."?

Eben nicht. Nächtes mal zahlt ihr einige Euro mehr, merkt es erst später, dass es auch billiger gegangen wäre und dann kommt der erste Heulthread.

Dass diese Masche möglicherweise rechtens ist und dass hier festgestellt wird ist ja okay, aber warum diese Preispolitik auch noch rechtfertigen?

darph
2005-12-16, 12:32:21
Was ist am Preis klar, wenn das selbe Produkt 2 verschiedene Preise bekommen hat?
Nun, du weißt es doch, bevor du es kaufst- steht ja da. Dir ist der Preis also jederzeit klar.

Sylver_Paladin
2005-12-16, 13:04:51
im laden an der ware ausgezeichnete preise sind UNVERBINDLICH, heisst sie haben kein grundsätzliche gültigkeit, der echte preis wird an der kasse festgestellt.
So ein Quatsch. Hab mal was gekauft der alte Preis war noch drauf, in der Kasse schon der neue Preis, dann galt trotzdem der Preis der draufsteht.
Im Supermarkt steht dann überall Sonderangeobt drüber und an der AKsse heißts "Ätsch, ist ja nur UNVERBINDLICH!" Das ist ja ne tolle Logik.

bleipumpe
2005-12-16, 14:02:19
So ein Quatsch. Hab mal was gekauft der alte Preis war noch drauf, in der Kasse schon der neue Preis, dann galt trotzdem der Preis der draufsteht.
Im Supermarkt steht dann überall Sonderangeobt drüber und an der AKsse heißts "Ätsch, ist ja nur UNVERBINDLICH!" Das ist ja ne tolle Logik.

Dann kannst du doch immer noch sagen, dass du das Produkt nicht willst. Solange nichts bezahlt ist, hast du doch keine Verplichtungen. Und im Zweifelsfall kann man das mit dem Geschäftsführer klären.

mfg b.

Kurgan
2005-12-16, 14:17:28
Selbst wenn Stefan Unrecht haben sollte, was ich nicht hoffe, warum sagt der Rest hier: "Ist doch okay so wie's ist."?

Eben nicht. Nächtes mal zahlt ihr einige Euro mehr, merkt es erst später, dass es auch billiger gegangen wäre und dann kommt der erste Heulthread.

Dass diese Masche möglicherweise rechtens ist und dass hier festgestellt wird ist ja okay, aber warum diese Preispolitik auch noch rechtfertigen?
sag mal, jetzt hackts aber oder? erstens passiert das wohl jedem (zumindest den meisten) andauernd, das ware x bei händler x günstiger ist als bei händler y, man es aber zu spät erfährt/sieht und damit den höheren preis bezahlt. und selbst unterschiedliche preise beim gleichen händler sind nicht sooo ungewöhnlich, wenn ich im laden des bruders meiner freundin einkaufen gehe bezahle ich auch nicht das was an der ware dransteht. imho ist das auch völlig in ordnung, das nennt sich marktwirtschaft, das andere system, wo alles immer und überall das gleiche kostet ist vor ein paar jahren den bach runter gegangen .. eben nicht zuletzt weil es eben einheitspreise, festgeschrieben von amtswegen, gab.

So ein Quatsch. Hab mal was gekauft der alte Preis war noch drauf, in der Kasse schon der neue Preis, dann galt trotzdem der Preis der draufsteht.
Im Supermarkt steht dann überall Sonderangeobt drüber und an der AKsse heißts "Ätsch, ist ja nur UNVERBINDLICH!" Das ist ja ne tolle Logik.
die gesetzeslage ist diesbzüglich eindeutig, egal ob du das für quatsch hältst oder nicht spielt keine rolle. der händler fordert dich nur zur abgabe eines angebots auf, der erste schritt zum kaufvertrag kommt vom käufer.