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dmxfighter
2006-02-15, 15:11:53
Hallo an Alle!

Ich bin am verzweifeln...... :(

Ich habe folgendes problem und zwar....

Ich habe über E-bay ein Handy gekauft um die 400 €!
Nun aber weil es gedauert hat bis es ankam habe ich meine Geld für andere sachen ausgegeben ....


und nun möchte mich der verkäufer anzeigen und schrieb mir folgendes :

Sehr geehrter Herr n-mx

Sie haben am 07.01.2006 bei Ebay unter dem Namen ***** bei mir ein Handy ersteigert und somit mit mir einen Kaufvertrag gem. § 433 BGB geschlossen.
Dieses Nokia Habe habe ich, wie von Ihnen gewünscht, am 12.01.2006 per Nachnahme an Sie versandt. Leider haben Sie das Handy weder entgegengenommen, als es von der Post bei der von Ihnen angegebenen Adresse *****vorbeigebracht wurde, noch haben Sie das Handy bei der Post abgeholt. Daher hat die Post das Handy wieder zu mir zurückgeschickt.

Ich habe seitdem mehrfach versucht, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen um zu
klären, warum Sie das Handy nicht abgeholt haben. Diese Versuche blieben
jedoch ergebnislos, da sie auf meine E-Mails nicht reagiert haben. Des
Weiteren habe ich auch versucht, sie telefonisch zu kontaktieren, jedoch
konnte ich Sie nicht persönlich erreichen..

Ich darf Sie deshalb heute ein letztes Mal freundlich daran erinnern, dass
Sie sich mit Ihrem Gebot bei Ebay gem. § 433 II BGB dazu verpflichet haben,
mir den vereinbaren Kaufpreis in Höhe von 401 Euro zzgl. Versandgebühren zu zahlen und mir das Nokia Handynehmen. Da ich Ihnen das Handy bereits zum Mittwoch, den 15.02.2006 Zeit, sich mit mir in Verbindung zu setzen und mir den
geschuldeten Kaufpreis in Höhe von 409,90 auf mein Konto (editiert zu überweisen.
Falls Sie die Zahlung nicht vornehmen, werde ich Ebay informieren und
gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Falls Sie nicht mzugesandt hatte, befinden Sie sich gem. § 293 BGB im Annahmeverzug. Ich gebe Ihnen bis ehr an dem Handy interessiert sind, könnten wir uns derart
einigen, dass sie mir die Nachnahmekosten Höhe von 13,90 Euro und den Verlust, den
ich bei einem erneuten Verkauf des Handys wegen des Wertverlusts erleiden
würde, ersetzen (Schadensersatzanspruch gem. §§ 433, 280 I, 249 ff. BGB)und
ich dafür auf meinen o.g. Anspruch aus § 433 II BGB auf Zahlung des
geschuldteten Kaufpreises und Abnahme des Handys verzichte.

In der Hoffnung, eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihnen vermeiden zu
können verbleibe ich für heute

mit freundlichen Grüßen

editiert

PS: Ich darf Sie noch freundlich darauf hinweisen, dass die Rechtslage eindeutig ist und Sie, bei einem Schreiben meines Anwaltes auch sein Honorar begleichen müssten und sofern es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte (was ich nicht hoffe), neben den meinigen und den Ihrigen Anwaltskosten auch noch die Gerichtskosten zu tragen haben, was den Wert des Handys BEI WEITEM übersteigt.



Aber er hat sich nicht daran gehalten es an dem von uns geeinigten tag zu schicken ich meinte halt ich wäre auf geschäftsreise und möchte es innerhalb der woche haben....

dmxfighter
2006-02-15, 15:12:31
Wie soll ich mich verhalten?


Er verlangt dass ich den wertverlust von 113.90 ersetze oder mehr...

GBWolf
2006-02-15, 15:14:38
lern draus. imho ist der verkäufer im recht.

grüße


edit. es sei denn er ist kein privat sondern gewerblicher verkäufer, dann darfst du eigentlich vom kauf zurücktreten. 14 Tage Rückgaberecht etc. Aber das wissen hier einige besser als ich ;)

thade
2006-02-15, 15:17:07
Ich habe über E-bay ein Handy gekauft um die 400 €!
Nun aber weil es gedauert hat bis es ankam habe ich meine Geld für andere sachen ausgegeben ....


Sorry aber wie blöd muss man sein?

Der Verkäufer hat absolut recht, du musst das Handy kaufen oder ihm den Wertverlust zahlen, da gibts keine 2 Meinungen.


edit. es sei denn er ist kein privat sondern gewerblicher verkäufer, dann darfst du eigentlich vom kauf zurücktreten. 14 Tage Rückgaberecht etc. Aber das wissen hier einige besser als ich ;)

Nur wenn er es angeboten hat im Angebot. So ist er nicht verpflichtet dazu, imho :|

blackbox
2006-02-15, 15:20:17
Zu allererst solltest du den Namen editieren.

Wie du dich verhalten sollst? Ihm das Geld zahlen.

Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
- hast ihm nicht rechtzeitig gesagt, dass du das Handy doch nicht bezahlen kannst
- antwortest nicht auf seine Anfragen

Ich würde das Handy nun bezahlen inklusive der Kosten, die inzwischen entstanden sind.
Wertverlust und etwaiger Schadensersatz ist hier nicht von Bedeutung, sofern du das Handy nimmst.

Android
2006-02-15, 15:20:23
Werd erwachsen.
Aber: Wann hast du es ersteigert und wann ist es angekommen ?

Handymodell ?

LarsVegas
2006-02-15, 15:21:08
sorry, aber ich das kann man wirklich nur mit dumm bezeichnen, was du da verbockt hast. setze dich umgehend mit dem verkäufer telefonisch in verbindung, entschuldige dich 1000 mal und kratze die moneten wie auch immer zusammen, um das handy zu bezahlen. verträge müssen eingehalten werden. die ausrede, dass du das geld inzwischen für andere sachen ausgegeben hast, ist lächerlich und läßt an deiner reife zweifeln...

P.S. mitleid mit dir kannst du da echt nicht erwarten. mir tut der arme verkäufer leid, der anständig geschäfte machen wollte.

thade
2006-02-15, 15:26:32
P.S. mitleid mit dir kannst du da echt nicht erwarten. mir tut der arme verkäufer leid, der anständig geschäfte machen wollte.

Genau solche Leute sollten gar nix kaufen dürfen. Spaßbieter nennt sich das, das Geld ausgegeben, ja wers glaubt :rolleyes:

Zaffi
2006-02-15, 15:29:52
nimm mal die Realnamen und Kontodaten raus !

Hesky
2006-02-15, 15:30:20
Zum Teufel mit solchen Leuten ;)

Tidus
2006-02-15, 15:31:05
sorry, aber ich würds die fast gönnen, dass es vor Gericht geht :mad:

Monger
2006-02-15, 15:34:19
Aber er hat sich nicht daran gehalten es an dem von uns geeinigten tag zu schicken ich meinte halt ich wäre auf geschäftsreise und möchte es innerhalb der woche haben....

War das Bestandteil der Verhandlungen? Ist es nachweisbar?

Wenn du zeigen kannst, dass er seinen Teil des Vertrags gebrochen hat, indem er dir nicht rechtzeitig das Handy zugeschickt hat, lässt sich was machen.

Ansonsten dürfte der Verkäufer wohl felsenfest im Sattel sitzen. Er hat sich ja hundertprozentig korrekt verhalten, also musst du auch deinen Teil der Abmachung einhalten.

Amarok
2006-02-15, 15:40:53
n-mx:

Du hast gerade gegen den Datenschutz verstoßen. Bitte achte das nächste Mal darauf!

dmxfighter
2006-02-15, 15:40:56
sorry, aber ich würds die fast gönnen, dass es vor Gericht geht :mad:



Willst du mich veräppeln?

Ich kann es mit e-mails beweisen dass er den versand datum nicht einhalten konnte....

{655321}-Hades
2006-02-15, 15:43:47
Na, wenn du Rechtschutzversicherung hast, kannst du es ja darauf ankommen lassen. Ich glaube allerdings nicht, dass dir Recht gegeben wird.

jxt666
2006-02-15, 15:52:54
Das is jawohl lächerlich! Du kannst doch nix kaufen und dann das Geld anderweitig ausgeben! Ich würd Dich das sogar komplett blechen lassen! Frechheit!

atlantic
2006-02-15, 15:54:06
sieht schlecht aus für dich.

Mit dem 2. klick auf "jetzt bieten" wird man extra nochmal drauf hingewiesen, das das Gebot bindend ist. Was bedeutet, das du dich damit zur Zahlung des Gebotspreises und Abnahme des Artikels verpflichtest. Ist genauso bindend wie ein schriftlicher Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.

§433 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE042602377.html)

Monger
2006-02-15, 15:58:32
Und wie gesagt: solange man keinen individuellen Kaufvertrag ausgehandelt hat, gelten die Bedingungen von E-Bay. Solange du die fristgerechte Lieferung nicht zur Bedingung deines Gebots gemacht hast (was von E-Bay so wahrscheinlich gar nicht geduldet werden würde), ist der Verkäufer aus dem Schneider.

RaM38
2006-02-15, 16:05:17
ieses Nokia Habe habe ich, wie von Ihnen gewünscht, am 12.01.2006 per Nachnahme an Sie versandt. Leider haben Sie das Handy weder entgegengenommen, als es von der Post bei der von Ihnen angegebenen Adresse *****vorbeigebracht wurde, noch haben Sie das Handy bei der Post abgeholt. Daher hat die Post das Handy wieder zu mir zurückgeschickt.

Wieso schreibst du, das der Verkäufer das Handy nicht wie versprochen abgeschickt hat???

Deine Ausreden sind echt wirr und kindisch, normalerweise wird immer nur über die "bösen Verkäufer" geschimpft - aber wie man sieht, gibts auch schwarze Schafe unter den Käufern.

Steh zu deinen "Fehlern", nimm Kontakt mit dem Verkäufer auf und versuche zwecks Schadensbegrenzung das "Beste" aus der Situation zu machen.


Und lerne daraus!!!


greetz

Capt.Kerk
2006-02-15, 16:08:02
Ich würde es auf keinen Fall auf eine gerichtliche Einigung ankommen lassen. Den die kann sehr sehr teuer werden.
Und was den Versandzeitraum betrifft so muss der Verkäufer das ganz innerhalb zwei Wochen nach Zahlungseingang versendet haben.

Abraxaς
2006-02-15, 16:36:56
Zahl den Betrag und verbuche es als Lehrgeld.Der Verkäufer hat sich imo sehr fair verhalten und anrecht auf das Geld.

Das Modell würde mich aber auch mal interessieren.

Plutos
2006-02-15, 17:31:18
Willst du mich veräppeln?

Ich kann es mit e-mails beweisen dass er den versand datum nicht einhalten konnte....

Doppel-X-D

Letzteres ist irrelevant, da nirgends bei ebay festgehalten, selbst wenn es relevant wäre, könntest du es vor Gericht kaum mit ersterem beweisen.

Faster
2006-02-15, 17:57:22
schau das du das geld auftreibst und bezahlst, denn alles andere wird für dich nur deutlich teurer!

Thowe
2006-02-15, 20:13:03
Doppel-X-D

Letzteres ist irrelevant, da nirgends bei ebay festgehalten, selbst wenn es relevant wäre, könntest du es vor Gericht kaum mit ersterem beweisen.

Dem Kauf liegt ein normaler Kaufvertrag zu Grunde, was bedeutet, das vereinbarte Termine nicht unbedingt bindend sind. Wird der Termin also nicht eingehalten, so muss man als Käufer den Verkäufer in Lieferungsverzug setzen und eine Nachfrist zur Vertragserfüllung gewähren.

Etwas anderes ist es, wenn es sich bei dem Vertrag um einen Fixkauf handelt. In diesem Fall wird der Liefertermin als Vertragsbestandteil festgeschrieben.

Zur Erfüllung des Vertrages gehört eben auch die Lieferungsabnahme, die in diesem Fall nicht erfolgte. Der Verstoß gegen den Vertrag liegt also auf der Seite des Empfängers und damit bleibt nichts anderes zu tun, als den Vertrag zu erfüllen oder für die Kosten aufzukommen.

Die 14 Tage Rückgaberecht beim Fernabsatz sind davon erst einmal nicht betroffen. Da diese nur bei einem erfüllten Vertrag greifen.

Super Grobi
2006-02-15, 20:29:05
(...)

Die 14 Tage Rückgaberecht beim Fernabsatz sind davon erst einmal nicht betroffen. Da diese nur bei einem erfüllten Vertrag greifen.

Aber das ist doch irrsinn. Wenn er also das Paket angenommen hätte, hätte er es dann sofort wieder zurückschicken können.

Nun hat er das Paket nicht angenommen und somit hat der Verkäufer nur die Versandkosten an der Backe. Wenn er das Paket geöffnet hätte und gar das Handy 13 Tage genutzt hätte, wäre der Schaden für den Verkäufer größer.

Also ich würde dem Verkäufer anbieten die Kosten für den VErsand zu übernehmen (Soll eine Rechnung schicken!) und mehr nicht!

SG

Thowe
2006-02-15, 20:37:04
Aber das ist doch irrsinn. Wenn er also das Paket angenommen hätte, hätte er es dann sofort wieder zurückschicken können.

Nun hat er das Paket nicht angenommen und somit hat der Verkäufer nur die Versandkosten an der Backe. Wenn er das Paket geöffnet hätte und gar das Handy 13 Tage genutzt hätte, wäre der Schaden für den Verkäufer größer.

Also ich würde dem Verkäufer anbieten die Kosten für den VErsand zu übernehmen (Soll eine Rechnung schicken!) und mehr nicht!

SG


Das ist kein Irrsinn und die 14 Tage bedeutet, das man die Ware prüfen, aber nicht nutzen darf. Weißt diese bei der Rücksendung Eigenschaften auf, die auf einer Nutzung beruhen, dann kann auch der Händler wieder von besonderen Regelungen gebrauch machen.

Das gute A
2006-02-16, 08:59:40
Wie soll ich mich verhalten?


Er verlangt dass ich den wertverlust von 113.90 ersetze oder mehr...

m. M. nach ist der Verkäufer da klar im Recht - Du kannst nicht einfach nen Termin setzen und erwarten, dass das alles so klappt und das Geld x-beliebig für andere Dinge ausgeben. Du hast mit ihm kein Termingeschäft vereinbart und somit kommt der Verkäuft nicht gleich in Lieferverzug, nur weil er es statt Montag erst Dienstag absenden (nur als Beispiel).

DU aber hast Deinen Teil des Kaufvertrags nicht erfüllt und wirst daher so leicht nicht aus der Sache rauskommen.

Hoffe, Du lernst draus und machst das nächste mal nicht wieder so einen Unfug.

Gruß

Gast
2006-02-18, 03:02:30
Wie kommen manche Leute eigentlich immer auf die Idee wegen jedem bisschen was in ihrem Leben passiert einen Thread im 3dcenter aufzumachen? ;) Dann auch noch sowas dreistes. Den Verkäufer "verarschen" und dann im Forum auf großen Zuspruch hoffen.

Naja, threadstarter, ich kann dir nur raten, zahle das Geld und nimm das Paket an. Was anderes wird dir eh nicht übrig bleiben, aber es wäre schön, wenn du auch noch einsehen würdest, was an deinem Verhalten nicht richtig war.

Gruß,
Gast

paul.muad.dib
2006-02-20, 01:03:39
Ich denke, der Verkäufer hat sich sehr fair verhalten. Kontaktiere ihn schleunigst, entschuldige dich und suche eine Lösung mit ihm. Im zweifelsfall ist er aber voll im Recht, jegliches Entgegenkommen seinerseits ist also bereits Kulanz.