Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 + Teil III: Persönliche Verhältnisse der...in einem Haushalt...
Matrix316
2006-03-12, 19:41:44
Nehmen wir mal an man ist volljährig und über 25 und wohnt zufällig zu Hause bei den Eltern bzw. der Mutter die selbst ledig ist aber normal Arbeitet.
Muss man als ALG2 Antragsteller jetzt die Mutter angeben in Teil III oder nicht? Sie gehört ja nicht zur Bedarfsgemeinschaft (obwohl die aufm Amt was anderes behaupteten).
Urion
2006-03-12, 20:00:30
Nein deine Mom gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft du bist deine Eigene und deine Eltern bzw deine Mutter+Lover bzw Vater+Betthäschen sind eine wenn sie in der selben Bude wohnen. Ich kenne das Formular nicht genau und kann dir nicht sagen was du da angeben muss. Aber da wird wahrscheinlich nach anderen Personen im Haushalt gefragt die musst angeben was aber auf die Berechnung keinen Einfluss hat. Lass dir ja nicht erzählen ihr währt eine Bedarfsgemeinschaft!
Matrix316
2006-03-12, 20:07:02
Das Problem ist, dass dort nicht zwischen Bedarfs und Haushaltsgemeinschaft unterschieden wird. Es heißt nämlich auch in Teil 6: Einkommensverhältnisse des Antragstellers und der "im Haushalt" lebenden weiteren Personen.
http://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm#III
Stimmt das jetzt was da steht? Unterhalt (wie man das auch immer definieren soll) bekomm ich jetzt direkt nicht. Also keinen bestimmten Betrag X zu einem bestimmten Datum Y.
marci
2006-03-13, 08:48:45
Vom Amt wird es dir als Bedarfsgemeinschaft angerechnet, solange du bei deinen Eltern lebst, oder zumindest wollen sie das so hindrehen.
Es ist keine Bedarfsgemeinschaft mehr, wenn du....
1. Eine eigene Haustür hast.
2. Ein eigenes Bad.
3. Ein eigenen Kühlschrank, Küche ist nicht unbedingt erforderlich.
4. Einen Mitvertrag hast, den es in jeden Schreiwarenhandel gibt.
Ich lebe bei meinen Großeltern, daß wollten die auch als Bedarfsgemeinschaft anrechnen. Wir hatten vorher schon einen Mietvertrag ausgefüllt und wir haben ja beide andere Nachnamen. Also wollten sie es Prüfen, was sie aber nicht gemacht haben. Sie haben einfach nur die Miete gekürzt. Darauf bin ich zum Amt und habe denen erklärt, daß ich da zur Miete wohne und mein Vermieter (Großeltern) nicht dazu verpflichtet sind, mich bei Ihnen wohnen zu lassen. Das ich Monatlich meine Miete zahlen muss und wenn diese nicht gezahlt wird, ich raus geworfen werde. Also habe ich mir eine Abmahnung schreiben lassen vom Vermieter und dem Arbeitsamt vorgelegt, jetzt bekomme ich die Komplette Miete bezahlt und die sind still.
Zu empfehlen ist diese Seite hier, mit sehr vielen Hilfen und Tipps wie man seine Hartz 4 voll ausschöpft.
http://www.arbeitslosennetz.de/index.php
Alexander
2006-03-13, 11:52:57
Es ist keine Bedarfsgemeinschaft mehr, wenn du....
1. Eine eigene Haustür hast.
2. Ein eigenes Bad.
3. Ein eigenen Kühlschrank, Küche ist nicht unbedingt erforderlich.
4. Einen Mitvertrag hast, den es in jeden Schreiwarenhandel gibt.
Das ist nicht notwendig.
@Matrix
Von deiner Mutter musst du nur den Namen und dein Verwandschaftsverhältnis angeben. Außerdem wird sie mitgezählt bei der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Mehr muss sie nicht preisgeben, solange sie ein Schreiben erstellt, auf dem steht, dass sie dich finanziell nicht unterstützt. Fertig.
Kann sein, dass das Amt dies nicht anerkennen will. Stell dann auf stur und informiere sie darüber, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz dies geschrieben hat. Sie dürfen ihn gerne anrufen.
Matrix316
2006-03-13, 13:16:07
Also Miete zahle ich keine. Aber wie soll man nachweisen, dass man nicht unterstützt wird? Was ist überhaupt genau finanzielle Unterstützung? Ab und zu mal ein paar Euro fürs Einkaufen? Ein regelmäßiger Betrag? Wie ist das genau definiert? Wenn ich nämlich meine Mutter doch als "Bedarfsgemeinschaft" mit angebe und dann das Einkommen, Vermögen (Lebensversicherungen, RiesterRente, Autos etc.) angeben muss, dann siehts möglicherweise düster aus, obwohl praktisch nicht unbedingt sooo viel Geld monatlich bei ihr übrig ist. Außerdem ist mein Problem, wenn ich jetzt keine Leistungen vom Staat bekomme, müsste ich meine Krankenversicherung selbst bezahlen und das sind über 120 €...da blickt doch keiner mehr durch... :hammer:
Alexander
2006-03-13, 13:20:26
Du musst nichts nachweisen. Das AAmt muss nachweisen, dass deine Mutter dich unterstützt. (Und das geht nicht.) Aber nur, wenn sie diese Erklärung verfasst hat. Solange es diese nicht gibt, wird angenommen, dass es eine Unterstützung gibt.
Und dass du keine Miete zahlst, brauchst du denen nicht zu sagen. ;)
Alexander
2006-03-13, 13:22:17
Auf den Formularen wird nicht zwischen Haushalts- und Bedarfsgemeinschaft unterschieden. Dieser Fehler ist seit über einem Jahr bekannt. Ich nehme an, dass er ansichtlich nicht behoben wird.
Matrix316
2006-03-13, 13:28:54
Du musst nichts nachweisen. Das AAmt muss nachweisen, dass deine Mutter dich unterstützt. (Und das geht nicht.) Aber nur, wenn sie diese Erklärung verfasst hat. Solange es diese nicht gibt, wird angenommen, dass es eine Unterstützung gibt.
Und dass du keine Miete zahlst, brauchst du denen nicht zu sagen. ;)
1. Das heißt, es reicht einfach ein Zettel auf dem steht: "Hiermit teile ich ihnen mit, dass ich meinem Sohn keinen Unterhalt zahle." ?
2. Nur wenn ich das nicht angebe, heißt das, dass ich ja Miete zahle - nur die wollen dann auch wissen wieviel und so...
Alexander
2006-03-13, 13:44:36
1. Das heißt, es reicht einfach ein Zettel auf dem steht: "Hiermit teile ich ihnen mit, dass ich meinem Sohn keinen Unterhalt zahle." ?
2. Nur wenn ich das nicht angebe, heißt das, dass ich ja Miete zahle - nur die wollen dann auch wissen wieviel und so...
Schreib: "Hiermit teile ich ihnen mit, dass ich meinem Sohn blablabla finanziell nicht unterstütze."
Wenn du nichts zu der Miete schreibst, bekommst du anteilig Geld für Miete und Heizkosten. Bei 2 Personen also genau die Hälfte von beidem, außer die Kosten sind unangemessen hoch. Aber auch dann müssen sie dir die Miete 6 Monate lang anteilig zahlen. Erst danach kann der unangemessene Teil gekürzt werden.
Matrix316
2006-03-13, 13:52:23
Ja aber Miete will ich ja garnet. Mir würden ja schon die 345 € reichen... :rolleyes:
Alexander
2006-03-13, 13:56:14
Und?
Matrix316
2006-03-13, 13:58:45
Oder heißt das die könnten das dann so deuten, dass wenn ich angebe, dass ich keine Miete zahle, dass ich dann doch quasi finanziell unterstützt werde? :confused:
Alexander
2006-03-13, 14:21:11
Oh man....
Schreib: "Hiermit teile ich ihnen mit, dass ich meinem Sohn blablabla finanziell nicht unterstütze. Er wohnt aber mietfrei. Heizkosten braucht er auch nicht zu bezahlen, da er gar nicht heizen muss, da sein rechner 24h am Tag läuft. Daher hat er auch keine Zeit einen Job anzunehmen."
Andre
2006-03-13, 14:45:01
Oh man....
Schreib: "Hiermit teile ich ihnen mit, dass ich meinem Sohn blablabla finanziell nicht unterstütze. Er wohnt aber mietfrei. Heizkosten braucht er auch nicht zu bezahlen, da er gar nicht heizen muss, da sein rechner 24h am Tag läuft. Daher hat er auch keine Zeit einen Job anzunehmen."
ROFL :ulol: :D
Matrix316
2006-03-13, 15:34:33
Hey ihr Deppe, das ist nicht witzisch! :P
Ich meine, einerseits wird der Sohn nicht unterstützt, kann aber umsonst wohnen...
Ganz so dumm werden die auf dem Amt ja auch nicht sein...
Alexander
2006-03-13, 15:39:49
. :rolleyes:
Matrix316
2006-03-13, 15:48:58
Soll ich etwas lügen?! ;)
Alexander
2006-03-13, 16:05:40
Du sollst GAR NICHTS SAGEN. Dann bekommst du das Geld AUTOMATISCH. Und dann kannst du es deiner Mama geben als Entschädigung dafür, dass sie dich tagtäglich ertragen muss.
Oder du gibst eben keine Nachweise über die Höhe der Miete und der Nebenkosten ab.
Matrix316
2006-03-13, 16:55:31
Das ist nicht notwendig.
@Matrix
Von deiner Mutter musst du nur den Namen und dein Verwandschaftsverhältnis angeben. Außerdem wird sie mitgezählt bei der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Mehr muss sie nicht preisgeben, solange sie ein Schreiben erstellt, auf dem steht, dass sie dich finanziell nicht unterstützt. Fertig.
Kann sein, dass das Amt dies nicht anerkennen will. Stell dann auf stur und informiere sie darüber, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz dies geschrieben hat. Sie dürfen ihn gerne anrufen.
Soll ich sie dann in Teil III eintragen, aber später dann nicht bei den Vermögensangaben? Oder reicht es wenn ich sie dann in Teil VIII eintrage unter "Unterhaltspflichtige Angehörige außerhalb der Haushaltsgemeinschaft"?
Die meinen mit "Haushaltsgemeinschaft" eigentlich immer Bedarfsgemeinschaft, oder?
Alexander
2006-03-13, 17:07:18
Habe die Unterlagen mal vor Ewigkeiten gesehen....... Du trägst sie nur irgendwo ganz vorne mit ein. Es gibt da irgendwo die Möglichkeit die Anzahl der Personen anzugeben. Müsste das Blatt mit der Wohnungsgröße, Baujahr etc. sein.
Stell hier einen Link mit dem Antrag rein, dann sage ich dir wo es genau war war.
Die meinen mit "Haushaltsgemeinschaft" eigentlich immer Bedarfsgemeinschaft, oder?
NEIN. Ist ein totales durcheinander.
Matrix316
2006-03-13, 17:14:39
http://www.stern.de/media/pdf/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II.pdf?nv=ex_L3_ct
Woher soll man dann wissen wann was gemeint ist? :hammer: Warum steht da nicht Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft?
Alexander
2006-03-13, 17:26:17
Falsche pdf. Das ist der Hauptantrag und nicht eines der Abschnitte I bis VII (?) Hier sollst du deine Mutter gar nicht eintragen.
Müsste Abschnitt I sein. Also der mit der Wohnungsgröße etc. Such man den link für Abschnitt I.
Na damit alle alles angeben. Wer nichtsahnend seinen Mama angibt, und der Vermutung, dass sie einen unterstützt nicht widerspricht, bekommt u.U. weniger. Und da er von seinen Ansprüchen nichts weiss, legt er keinen Wiederspruch ein. So ist es halt heutzutage. Ein Beamter gibt einem keine Hinweise auf die Ansprüche, die man hat.
Matrix316
2006-03-13, 17:39:03
Achsoooo...alles klar! :D :rolleyes:
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/v_alg2_antrag_zusatzblatt1.pdf
Wobei ich gerade das gefunden habe:
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/BA_Ausfuellhinweise.pdf
Da wird ja doch vieles erklärt. :rolleyes:
EDIT: Muss ich eigentlich das Blatt auch mit abgeben?
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/Zusatzblatt_Hilfebeduerftigkeit_bei_Haushaltsgemeinschaft.pdf
Alexander
2006-03-13, 17:56:00
Wusste ichs doch. Trägst deine Mutter nur unter I Punkt 7 ein.
Zu deinem Edit. Dieses Formblatt ersetzt wohl mittlerweile das formlose Schreiben. Kreuz Nein an und das wars. Dann brauchst du den Satz mit "Rechner läuft 24h am Tag" nicht mehr tippen. ;)
Matrix316
2006-03-13, 17:58:07
Nur unter Punkt 7? Ohne Mietsachen und sowas?
EDIT: Da fällt mir ein, dass es einen Dauerauftrag gibt, dass jeden Monat von meiner Mutter 25 Euro auf mein Sparbuch überwiesen wird. Das wäre ja ne Leistung, oder? Die wollen ja auch die Kontoauszüge, Sparbuch und sowas...
Alexander
2006-03-13, 18:06:06
? Die Punkte 1, 4 und 5 solltest du auch ausfüllen, sofern du Geld für Miete und Heizung willst. Sehe keinen Grund darauf zu verzichten.
Bei 1 ist die Angabe der Bankverbindung freiwillig. Also weglassen.
Matrix316
2006-03-13, 18:12:08
Nur wie soll ich sowas wie Heizkosten nachweisen, wenn ich selbst sie ja nicht bezahle (jedenfalls von meinem Konto)?
Alexander
2006-03-13, 18:13:46
Du musst die Heiz-, Miet- und Nebenkostenabrechnung deiner Mutter vorlegen. Amt Zahlt die Hälfte sofern ihr zu zweit seit.
Matrix316
2006-03-16, 15:06:00
Also die wollen jetzt doch einen aktuellen "Einkommensnachweis" meiner Mutter, da "wegen Unterhaltsvermutung".
Andererseits wollen die, dass ich die nächsten zwei Wochen an einem Seminar teilnehme, obwohl noch garnicht klar ist, ob ich überhaupt was bekomme! Ist das überhaupt zulässig? Und was ist wenn in den zwei Wochen ein wichtiger Termin wäre? Irgendwie hab ich schon jetzt keine Lust mehr auf ALG2 scheiß da...
DrumDub
2006-03-16, 16:33:16
Also die wollen jetzt doch einen aktuellen "Einkommensnachweis" meiner Mutter, da "wegen Unterhaltsvermutung". hier gibts nen urteil dazu: http://www.vfbev.de/index.php?option=com_content&task=view&id=162&Itemid=168
recht schlau werde ich daraus allerdings auch nicht.
Alexander
2006-03-16, 16:35:31
Also die wollen jetzt doch einen aktuellen "Einkommensnachweis" meiner Mutter, da "wegen Unterhaltsvermutung".
Die Vermutung hast du mit ihrer Erklärung widerlegt. Verweise auf den Bundesbeaftragen für den datenschutz. das sollte reichen.
Irgendwie hab ich schon jetzt keine Lust mehr auf ALG2 scheiß da...
Wie alt bist du eigentlich? 12? nein, dann benimm dich nicht so.
Es ist übrigens nicht die feine Art wortlos zu verschwinden und erst wiederzukommen, wenn man ein erneutes Problem hat. galubst du dass ich nicths besseres zu tun haben als dir zu helfen?
Matrix316
2006-03-16, 17:18:44
Hä? Du bist ja nicht der einzige im Forum hier.
Das Problem war, dass ich ja die letzten Jahre kein Bafög bekommen habe, was dafür spricht, dass meine Mutter a) zu viel verdient und b) sie mich ja auch irgendwie unterstützt haben muss, da ich ja keine Miete zahle und so.
Mein Hauptproblem ist ja auch garnicht die Einkommenslage meiner Mutter, sondern dieses komische Seminar, was mir wahrscheinlich die letzten zwei freien Wochen vor dem harten Berufsleben *ähem* klaut! :rolleyes: Und das obwohl noch nicht mal klar ist OB ich überhaupt was bekomme!
Alexander
2006-03-16, 17:23:57
Hä? Du bist ja nicht der einzige im Forum hier.
Und was hat das mit deinem Benehmen zu tun?
Und Tschüss.
Matrix316
2006-03-16, 17:30:16
hier gibts nen urteil dazu: http://www.vfbev.de/index.php?option=com_content&task=view&id=162&Itemid=168
recht schlau werde ich daraus allerdings auch nicht.
Naja, da deren Eltern einerseits nur Arbeitslosengeld bekamen bzw. die Mutter nur ein geringfügigen Job hatte, war eben nicht davon auszugehen, dass die Eltern sie unterstützen können.
Matrix316
2006-03-16, 17:38:18
Und was hat das mit deinem Benehmen zu tun?
Und Tschüss.
Hä? Seit wann besteht hier Abmeldepflicht? ;)
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