Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto geschrammt - Vorgehen danach?
Kabelsalat
2006-03-28, 15:51:16
Hallo,
Das Auto stand in einem nicht gerade üppig dimensionierten Hof und leicht versetzt dahinter ein weiteres. Eigentlich war dennoch genügend Platz vorhanden um rückwärts auszuparken und aus dem Hof heraus zu fahren. Vermutlich aufgrund diverser Wassertropfen auf Außenscheibe + Rücksspiegel habe ich den seitlichen Abstand jedoch falsch eingeschätzt und bin dem gegnerischen Auto am Radkasten entlanggeschrammt.
Beim gegnerischen Auto konnte ich keine Verformung des Bleches feststellen, allerdings ist der Lack abgetragen (sogar der Unterlack -> Rostgefahr). Fahrerflucht habe ich natürlich nicht begangen, sondern den Schaden dem Besitzer mitgeteilt und Telefonnummern getauscht.
Wie soll ich nun am Besten weiter vorgehen? Bin ich gezwungen die Versicherung zu informieren (was eine Heraufstufung zur Folge hätte), oder kann ich den Schaden auch direkt begleichen? Was gibt es sonst noch zu beachten?
Danke für eure Hilfe
Kabelsalat
Merkor
2006-03-28, 15:56:24
Er soll einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dann kannst du entscheiden, ob es sich lohnt, den Schaden selber zu begleichen oder über die Versicherung abwickeln zu lassen.
mofhou
2006-03-28, 16:03:38
Er soll einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dann kannst du entscheiden, ob es sich lohnt, den Schaden selber zu begleichen oder über die Versicherung abwickeln zu lassen.
dito, bzw wenn du selber eine günstige Werkstatt kennst, fragen, ob er den Schaden dort beheben lassen möchte.
btw: :up: dafür, dass du keine Fahrerflucht begangen hast...
Kabelsalat
2006-03-28, 16:07:44
btw: :up: dafür, dass du keine Fahrerflucht begangen hast...
Ich habe den Schaden verbrockt, also muss ich auch dafür gerade stehen... Scheiße ist das ganze dennoch und hätte auf keinen Fall passieren dürfen :(
PS: Das Auto besaß in der Gegend einige Roststellen, drohen mir deshalb höhere Kosten bzw. weiterer Ärger (wobei ich für den Rost logischerweise nicht verantwortlich sein kann)?
Argo Zero
2006-03-28, 16:12:47
Er soll einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dann kannst du entscheiden, ob es sich lohnt, den Schaden selber zu begleichen oder über die Versicherung abwickeln zu lassen.
Genauso siehts aus.
Wenn sich das Blech nicht verbogen hat dürfte allerdings nicht mit einer vierstelligen Summe zu rechnen sein.
Ich habe den Schaden verbrockt, also muss ich auch dafür gerade stehen... Scheiße ist das ganze dennoch und hätte auf keinen Fall passieren dürfen :(
PS: Das Auto besaß in der Gegend einige Roststellen, drohen mir deshalb höhere Kosten bzw. weiterer Ärger (wobei ich für den Rost logischerweise nicht verantwortlich sein kann)?
Für den Rost haftest du natürlich nicht. Hoffentlich dreht der Kerl keinen grummen Dinger und nutzt dich aus um alles zu beheben. Da pass also am besten auf.
Kabelsalat
2006-03-28, 16:15:20
Wenn sich das Blech nicht verbogen hat dürfte allerdings nicht mit einer vierstelligen Summe zu rechnen sein.
Vierstellige Summe...? Autsch! Da müsste ich ja meine Studienreserven anzapfen :(
Für den Rost haftest du natürlich nicht. Hoffentlich dreht der Kerl keinen grummen Dinger und nutzt dich aus um alles zu beheben. Da pass also am besten auf.
Glaube ich nicht... ist eine Lehrerin an meiner Schule.
Argo Zero
2006-03-28, 16:19:33
Ist sagte ja nicht.
Wenn auf der Fahrerseite was geschrammt wird und dellen enstehen kann das mal ~1000€ kosten.
Handelt es sich nur um Lackschäden, bist du davon weit entfernt.
Sharee
2006-03-28, 16:48:56
wenn sie dir einen kostenvoranschlag präsentiert und du den betrag selbst begleichen willst, ohne die versicherung zu "gebrauchen", zahle erstmal nur den betrag OHNE mehrwertsteuer und später, wenn sie dir die rechnung präsentiert hat, die fehlenden 16% mehrwertsteuer nach. denn wenn sie sich sagt, naja da is eh schon rost um die stelle herum, also ein rostfleck mehr oder weniger, wen kratzt's und sie will sich das geld des kostenvoranschlags ohne reparatur selbst einstreichen, dann steht ihr nur der betrag ohne mehrwertsteuer zu. und 16% sind 16%!!
Kabelsalat
2006-03-28, 17:01:41
Noch ein paar Fragen zur Rechtslage:
-> Kann ich überhaupt auf einen Kostenvoranschlag vor der Reperatur bestehen: Immerhin habe ich den Unfall zu gegeben (wäre auch blöd wenn nicht, auch wenn einige Versicherungen wohl allergisch auf Schuldeingeständnisse reagieren) und sie hat demnach doch das Recht den Schaden auf Kosten meiner Versicherung so schnell wie möglich in einer Werkstatt ihrer Wahl zu begleichen?
-> Kann ich mich ohne Kostenvoranschlag überhaupt noch nachträglich an meine Versicherung wenden, oder müssen die Kosten dann auf jeden Fall "direkt" begleichen?
-> Heute Abend werden wir uns nocheinmal besprechen, was gibt es dabei zu beachten?
Argo Zero
2006-03-28, 17:10:12
Ja, du kannst darauf bestehen. Ist nämlich in gewisser Weise auch Notwendig, dass ein Gutachter sich den Schaden anschaut und dann der Versicherung den Schaden und die dadurch entstandenen Kosten der dir bzw. der Versicherung dann meldet.
Andernfalls könnte irgendein Dahergelaufener kommen und sagen, dass es 5000€ kostet und er die Knete einsteckt. So einfach gehts dann auch nicht.
Irgendeinen Wisch braucht die Versicherung immer. Bei normalen Sachschäden im Haushalt genügt manchmal ein Bild. Die Versicherung könnte allerdings ein Gutachter losschicken, der sich den Schaden anschaut, um einen Betrug zu verhindern.
Mach es am besten so, wie du vorhast.
Kabelsalat
2006-03-28, 18:36:55
Wir haben uns jetzt darauf geeinigt, dass sie zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen lässt und dann kann man weitersehen....
Peinlich ist das ganze alle mal, da ich eigentlich nicht schlecht Auto fahre... und obendrein war es natürlich auch noch der Wagen einer Lehrerin:~
Argo Zero
2006-03-28, 18:44:05
Awas, peinlich muss dir das nicht sein. Sowas ähnliches ist mir auch schon passiert vor der eigenen Einfahrt. Bin allerdings Schlangenlinien gefahren, zuvor und danach, weil ich Fieber hatte.
Peinlich ists viel mehr, wenn man nicht ehrlich ist.
kannst auch der versicherung den betrag aus dem kostenvoranschlag mitteilen, die rechnen dann aus, ob es sich für dich lohnt.
Kenny1702
2006-03-28, 20:04:32
Wenn der Kostenvoranschlag bei über 750€ liegt => Versicherer und Gutachter einschalten. Aber wenn es nur der Lack ist, dann sollte es nicht so teuer werden. Häufig sind die Geschädigten bei Parkschäden sehr froh, daß man sich überhaupt gemeldet hat. Vor 1 1/2 Jahren habe ich auch mal ein Auto angestoßen. Es war zwar kaum sichtbar, trotzdem in den Supermarkt und ausrufen lassen. Na ja, die Welt ist klein, habe das Auto von nem Bekannten angefahren. Hat mich dann 350€ gekostet (obwohl der Kostenvoranschlag bei 600€ lag).
Stormtrooper
2006-03-28, 20:19:08
Ja, du kannst darauf bestehen. Ist nämlich in gewisser Weise auch Notwendig, dass ein Gutachter sich den Schaden anschaut und dann der Versicherung den Schaden und die dadurch entstandenen Kosten der dir bzw. der Versicherung dann meldet.
Unsinn ...
Derjenige kann den Wagen auch direkt in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, die Werkstatt rechnet dann selbständig mit der Versicherung ab.
Kabelsalat
2006-03-28, 21:19:40
Unsinn ...
Derjenige kann den Wagen auch direkt in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, die Werkstatt rechnet dann selbständig mit der Versicherung ab.
Da sie meine Versicherungsnummer nicht kennt, geht das überhaupt nicht... habe sie gefragt, was ihr lieber ist: Direkte Abwicklung über die Versicherung (sprich Versicherungsnummer rausrücken) oder privat - mit der Bitte zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, damit ich mich immer noch entscheiden kann, was ich letztendlich mache.
Die Versicherung könnte insbesondere interessant werden, da sich die Beiträge trotz Heraufstufung nicht ändern würden - beim einem weiteren Unfall im laufenden Jahr (den es hoffentlich auch in den nachfolgenden Jahren nicht geben wird) wäre jedoch ein Aufschlag fällig... außerdem dauert es Ewigkeiten den alten Schadenfreiheitsrabatt wieder zu erarbeiten :(
rotkäppchen
2006-04-03, 15:31:12
kenne ich auch,...
meine nachbarin von gegenüber ist mir beim ein oder ausparken ans auto gefahren,... sie parkte hinter mir,...
bei ihr ist alles sehr deutlich zu sehen gewesen, bei mir auch so,... habe auch fotos gemacht und ihr bescheid gesagt,...
und so wie die schrammen sind kann ich das nicht gewesen sein,... sie hat nen schwarzes auto ich nen rotes,... die mutter kam mit raus und meinte nur "dass kann ja überall passiert sein",... die höhe passte und der "sitz" der schrammen auch,...
nun ja,...
ich war tage danach dann beim lackierer meins vetrauens,... die kennen mein auto da ja schon,... und der meinte, ohne versicherung 120 euro,...
nun ja,... mittlerweile ist glaube ich ca 2 monate jetzt her, ist bei ihr an der schrammstelle der lack komplett weg und sie scheint wieder irgendwo angeschrammt zu sein (blond).
habe sie jetzt die letzte zeit nie erreicht, und ihr nen brief in kasten gesteckt, dass sie sich bei mir melden möchte,...
und ich denke mal dass sie ihren "kratzer" noch nicht weiter gesehen hat, wie das jetzt aussieht,...
wenn man mit denn leuten reden kann und so und der schaden nicht all zu groß ist am eigenen auto, wenn man unschuldig ist, und der gegnerische verursacher auch meint, dass versicherung nicht lohnt, kann man sich das geld auch so geben lassen, oder sonst wenn der verursacher dass der versicherung meldet und am eigenen auto kaum was ist, wie bei mir ja nun, dann kann man sich das auch von der versicherung auszahlen lassen,...
Blackland
2006-04-03, 17:18:03
Da sie meine Versicherungsnummer nicht kennt, geht das überhaupt nicht... habe sie gefragt, was ihr lieber ist: Direkte Abwicklung über die Versicherung (sprich Versicherungsnummer rausrücken) oder privat - mit der Bitte zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, damit ich mich immer noch entscheiden kann, was ich letztendlich mache.
Die Versicherung könnte insbesondere interessant werden, da sich die Beiträge trotz Heraufstufung nicht ändern würden - beim einem weiteren Unfall im laufenden Jahr (den es hoffentlich auch in den nachfolgenden Jahren nicht geben wird) wäre jedoch ein Aufschlag fällig... außerdem dauert es Ewigkeiten den alten Schadenfreiheitsrabatt wieder zu erarbeiten :(
1.) Im Zentralruf der Autoversicherer sind ALLE Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherer gespeichert - ein Leichtes (bei Kenntnis des Autokennzeichens) die Versicherung herauszubekommen - kostet nämlich nur Anrufgebühren von 6 cent.
2.) Wird ein Schaden über die Haftpflichtversicherung bezahlt - erfolgt definitiv eine Rückstufung - nämlich die der SF-Klasse. Und an die SF-Klasse ist der prozentuale Wert gebunden. Nur bei SF-Klassen ab 28 (SF28=28 Jahre schadenfrei gefahren) kann unter Umständen eine Rückstufung auf SF23 bedeuten, dass die Prozentzahl unverändert bleibt.
Kabelsalat
2006-04-03, 18:45:46
2.) Wird ein Schaden über die Haftpflichtversicherung bezahlt - erfolgt definitiv eine Rückstufung - nämlich die der SF-Klasse. Und an die SF-Klasse ist der prozentuale Wert gebunden. Nur bei SF-Klassen ab 28 (SF28=28 Jahre schadenfrei gefahren) kann unter Umständen eine Rückstufung auf SF23 bedeuten, dass die Prozentzahl unverändert bleibt.
Ich habe auch nie gesagt, dass keine Rückstufung stattfinden würde. Momentan lautet die Schadensklasse SF25, nach der Rückstufung SF22 oder 23 (müsste ich nochmal in den Unterlagen nachsehen) - auf jeden Fall macht dies von den Kosten her noch keinen Unterschied! Erst mit der nächsten Rückstufung wird's teuerer...
Bl@de
2006-04-03, 18:53:13
Es wäre das beste sich schnell ausm Staub zu machen. Hat bei mir auch schon mehrere male geklappt
Kabelsalat
2006-04-03, 18:59:35
So ein blödsinn :stupid:
Bl@de
2006-04-03, 19:06:25
tja ist aber bisher noch nicht passiert :biggrin:
Mave@Work
2006-04-04, 11:31:24
Es wäre das beste sich schnell ausm Staub zu machen. Hat bei mir auch schon mehrere male geklappt
das ist absolut feige und wenn dir einer rein fährt würdest Du das auch nicht wollen oder ? Man sollte schon zu seinen fehlern stehen
Blackland
2006-04-04, 13:19:32
Ich habe auch nie gesagt, dass keine Rückstufung stattfinden würde. Momentan lautet die Schadensklasse SF25, nach der Rückstufung SF22 oder 23 (müsste ich nochmal in den Unterlagen nachsehen) - auf jeden Fall macht dies von den Kosten her noch keinen Unterschied! Erst mit der nächsten Rückstufung wird's teuerer...
Ja sag ich doch ... *schulterzuck*.
Du kannst ja den Schaden innerhalb eines halben Jahres von der Haftpflichtversicherung zurückkaufen, wenn diese erst mal bezahlt hat. Kommt halt darauf an, wie hoch der Schaden ist und ob es sich lohnt.
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