Gast
2006-03-30, 11:00:05
Hi!
Ich hoffe ihr könnt mir diese überaus wichtige Frage beantworten.
Ich bin im moment Grundwehrdienstleistender und beende meinen Dienst vorrausichtlich am 30.06.
Zu Beginn sagte die Arbeitsagentur mir, ich solle mich spätestens 3 Monate vor Ende "arbeitssuchend" melden.
Jetzt lese ich auf deren Webseite allerdings folgendes:
Nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – werden 2 Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden
Die „Arbeitsuchendmeldung“ ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen behilflich sein kann bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Nähere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuche“.
Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften
Die “Arbeitslosmeldung“ dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen
Meinen Verständniss nach, gilt das nur für diejenigen, die sich arbeitssuchend melden wollen, was ich jedoch nicht vor habe. Zudem ist nicht sicher, das ich meinen Dienst am 30.06 beende, das könnte durchaus noch etwas länger dauern.
Reicht es daher aus, wenn ich kurz vor Ende meiner Dienstzeit mich dort melde oder habe ich sonst noch etwas zu beachten?
Die Leute dort zu fragen, macht meiner Meinung nach wenig Sinn, denn das endete bisher immer im Chaos (ganz besonders nach Regierungswechsel) und ich war immer froh, wenn ich Ruhe hatte. ;-)
Ich hoffe ihr könnt mir diese überaus wichtige Frage beantworten.
Ich bin im moment Grundwehrdienstleistender und beende meinen Dienst vorrausichtlich am 30.06.
Zu Beginn sagte die Arbeitsagentur mir, ich solle mich spätestens 3 Monate vor Ende "arbeitssuchend" melden.
Jetzt lese ich auf deren Webseite allerdings folgendes:
Nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – werden 2 Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden
Die „Arbeitsuchendmeldung“ ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen behilflich sein kann bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Nähere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuche“.
Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften
Die “Arbeitslosmeldung“ dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen
Meinen Verständniss nach, gilt das nur für diejenigen, die sich arbeitssuchend melden wollen, was ich jedoch nicht vor habe. Zudem ist nicht sicher, das ich meinen Dienst am 30.06 beende, das könnte durchaus noch etwas länger dauern.
Reicht es daher aus, wenn ich kurz vor Ende meiner Dienstzeit mich dort melde oder habe ich sonst noch etwas zu beachten?
Die Leute dort zu fragen, macht meiner Meinung nach wenig Sinn, denn das endete bisher immer im Chaos (ganz besonders nach Regierungswechsel) und ich war immer froh, wenn ich Ruhe hatte. ;-)