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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos/Arbeitssuchend melden: Unterschied?


Gast
2006-03-30, 11:00:05
Hi!

Ich hoffe ihr könnt mir diese überaus wichtige Frage beantworten.

Ich bin im moment Grundwehrdienstleistender und beende meinen Dienst vorrausichtlich am 30.06.

Zu Beginn sagte die Arbeitsagentur mir, ich solle mich spätestens 3 Monate vor Ende "arbeitssuchend" melden.

Jetzt lese ich auf deren Webseite allerdings folgendes:

Nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – werden 2 Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden

Die „Arbeitsuchendmeldung“ ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen behilflich sein kann bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Nähere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuche“.
Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften

Die “Arbeitslosmeldung“ dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen

Meinen Verständniss nach, gilt das nur für diejenigen, die sich arbeitssuchend melden wollen, was ich jedoch nicht vor habe. Zudem ist nicht sicher, das ich meinen Dienst am 30.06 beende, das könnte durchaus noch etwas länger dauern.

Reicht es daher aus, wenn ich kurz vor Ende meiner Dienstzeit mich dort melde oder habe ich sonst noch etwas zu beachten?

Die Leute dort zu fragen, macht meiner Meinung nach wenig Sinn, denn das endete bisher immer im Chaos (ganz besonders nach Regierungswechsel) und ich war immer froh, wenn ich Ruhe hatte. ;-)

sun-man
2006-03-30, 11:57:25
Hi,
doch doch, du musst da schon hin. Dir ist das Ende Deines momentanen Arbeitsverhältnisses ja bekannt.

Wieso möchtest Du Dich nicht "Arbeitssuchend" melden? Wenn Du Arbeit hast wäre das in der Tat unsinn, aber dann würdest du sicherlich auch nicht fragen.
Zudem ist nicht sicher, das ich meinen Dienst am 30.06 beende, das könnte durchaus noch etwas länger dauern.
Uninteressant. Momentaner Stand ist 30.06.. Arbeitssuchen ist auch keinen Verpflichtung oder sontsiges, es sichert dir nur volles Arbeitslosengeld und evtl die Chance mal was von denen zu hören.
Die Leute dort zu fragen, macht meiner Meinung nach wenig Sinn, denn das endete bisher immer im Chaos
In Kiel nie ein Problem. Überaus freundlich und sogar ziemlich schnell per Mail erreichbar. Ich saß dort auch mal als nicht ganz klar war ob mein Job weiter geht oder nicht.
100% sicher bin ich zwar nicht, aber ich würde infach mal den Kontakt mit denen suchen und fürs Arbeitsamt bekommt man normalerweise auch mal die Zeit vom Spieß oder dergleichen.

MFG

Heimatsuchender
2006-03-30, 12:36:31
@Threadstarter:

Du musst/solltest dich auf jeden Fall arbeitslos/arbeitssuchend ab 01.07. melden. Solltest du das nicht tun, kann das finanzielle Nachteile haben. Wie Mogul schon sagte ist für dich erstmal der 30.06. wichtig. Alles andere kann geklärt wenn wirklich feststeht, ob du zum 30.06. beim Bund aufhörst oder nicht.

tobife

sun-man
2006-03-30, 12:42:27
Ach ja, es ist unwichtig ob Du tatsächlich zum 01.07. arbeitslos bist. Wenn nicht brauchst Du dort weder anzurufen noch Dich zu melden. Dieses "Arbeitssuchend" ist nur ein Check/eine Möglichkeit etwas zu tun - von der allerdings Geld abhängt.

Gast
2006-03-30, 12:43:09
Wieso möchtest Du Dich nicht "Arbeitssuchend" melden?

Weil ich nicht auf der Suche bin. Entweder mache ich beim Bund weiter oder gehe direkt danach in einen anderen Job über.
Fix ist beides noch nicht (ich überlege noch), jedoch kann ich mir 100% sicher sein, das ich dort anfangen kann.

Laut dem zweiten zitierten Abschnitt macht es daher wenig Sinn, sich dort zu melden, bevor man nicht tatsächlich arbeitslos ist.
Denn der letzte Absatz weißt darauf hin, das man sich bis spätestens zum ersten beschäftigungslosen Tag arbeitslos melden muss, um Ansprüche auf Geldleistungen zu haben.

Da ich die jedoch auch nicht brauchen werde, sehe ich eigentlich keinen Grund, mich dort vorzustellen.

Nicht das die mir nachher noch eine Maßnahme aufdrücken, welche ich in meiner Bundeswehrzeit (210km weit weg) natürlich nicht wahrnehmen kann. :)

Profus
2006-03-30, 16:17:56
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Du keine Leerlaufzeit zwischen Bundeswehr und neuem Job hast. Wenn Du aus der Bundeswehr ausscheidest und keinen anderen Job hast und nicht arbeitslos/suchend gemeldet bist, bist Du weder in der Krankenversicherung, Sozialversicherung, Pflegeversicherung etc. ... das kann unter Umständen sehr teuer werden. Also ruhig einmal zuviel melden als einmal zu wenig. Wobei ich 3 Monate vorher doch etwas früh finde... 4 Wochen vorher sollten reichen.

Crazy_Bon
2006-03-30, 16:31:05
Die Frist von 3 Monaten haben schon ihren Sinn, in dieser Zeit kann die Agentur für Arbeit dem "zukünftigen" Arbeitssuchenden eine Stelle vermitteln/vorschlagen und im günstigen Fall nahtlos von einem einem Arbeitgeber zum nächsten wechseln.
Das spart dem Staat Geld, das eigene Portmonai voller, der Arbeitnehmer bleibt beschäftigt und die Arbeitssuche wurde nicht zu spät begonnen.