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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gilt FAG bei Annahmeverweigerung?


XenoX
2006-04-15, 18:35:17
Hi@all,

Hab ne Frage zum Fernabsatzgesetz und zwar hat bei Ebay jmd. von mir etwas per Nachnahme bestellt und die Annahme verweigert ohne Nennung von Gründen. Das Paket kam einfach ungeöffnet zurück.

Ich habe Ihn bereits angemahnt, dass falls er bis zum 24. April nicht die Kosten übernimmt, er mit einem Mahnbescheid zu rechnen hat.

Ist es meinerseits von rechtens oder gilt das FAG auch bei "Nichtgefallen" obwohl man das Paket nicht einmal geöffnet hat?

Habe nämlich kein Bock auf den Kosten der Ebayprovisionen, sowie der Nachnahmegebühr sitzen zu bleiben.?

Besten Dank für eure Antworten vorweg :tongue:

GBL
2006-04-15, 18:39:00
Die Fernabsatzgesetzregelung gilt afaik nur für Händler. Er muss jedoch in jedem Fall das Paket annehmen und dann zurückschicken, wenn er sich auf das FAG berufen will.

Mumins
2006-04-15, 18:53:48
Kannste machen, korrekt wäre gewesen die Ware anzunehmen und bei Nichtgefallen zurückzuschicken. So ist der Käufer in Annahmeverzug geraten.

Chrisch
2006-04-15, 19:07:27
Hi@all,

Hab ne Frage zum Fernabsatzgesetz und zwar hat bei Ebay jmd. von mir etwas per Nachnahme bestellt und die Annahme verweigert ohne Nennung von Gründen. Das Paket kam einfach ungeöffnet zurück.

Ich habe Ihn bereits angemahnt, dass falls er bis zum 24. April nicht die Kosten übernimmt, er mit einem Mahnbescheid zu rechnen hat.

Ist es meinerseits von rechtens oder gilt das FAG auch bei "Nichtgefallen" obwohl man das Paket nicht einmal geöffnet hat?

Habe nämlich kein Bock auf den Kosten der Ebayprovisionen, sowie der Nachnahmegebühr sitzen zu bleiben.?

Besten Dank für eure Antworten vorweg :tongue:
ebay gebühren bekommste leicht wieder indem du einen nicht bezahlten artikel
meldest :)

fürn rest (versandkosten) mussu dich mitm käufer rumärgern ;)

Marshall
2006-04-16, 01:48:44
Um wieviel Geld geht es denn wenn ich fragen darf ?

Stormtrooper
2006-04-16, 08:56:52
Kannste machen, korrekt wäre gewesen die Ware anzunehmen und bei Nichtgefallen zurückzuschicken. So ist der Käufer in Annahmeverzug geraten.

Sicher kann er das so machen, sollte es ein Händler sein kann er aber ihm die kompletten Gebühren einschließlich einer Vertragsstrafe aufbrummen.

elektrischer Ziegenbock
2006-04-16, 09:57:33
Gehe nicht unbedingt gleich von einer bösen Absicht seitens des Käufers aus. Evtl wohnt er noch bei seinen Eltern und hat diesen aus Versehen nicht von dem NN-Paket erzählt, das er erwartet. Meine Mutter würde auch keins auf meinen Namen annehmen, wenn ich ihr nicht vorher sage, dass eins kommt. Es sei denn, es wäre ein sehr kleiner Betrag, was gegen Betrug spräche. Kann ja sein, dass seine Mutter/Frau/wasweisich nix von dem Paket wusste und es deshalb sicherheitshalber nicht annahm.

Ich ziehe deshalb diese Möglichkeit in Betracht, da du sagst, dass die Annahme "ohne Angabe von Gründen" verweigert wurde. Das bedeutet wohl, dass du seitdem noch gar keinen Kontakt mit dem Käufer hattest (also keine Antwort, geschrieben hast du ihm ja). Vielleicht klärt sich das Ganze ja noch auf. Zahlen muss er natürlich eh, ich will dir nur davon abraten, vorschnell eine schlechte Bewertung reinzuknallen/mit Anwalt zu drohen etc... :)

Bist du Privatverkäufer, hat er überhaupt kein Umtausch-/Rückgaberecht, wenn du dieses ausgeschlossen hast, die Ware in Ordnung ist und der Artikelbeschreibung entspricht. Annahmeverweigerung wäre aber in sämtlichen Fällen nur ok, wenn das Paket sichtbare Schäden hätte, die auf einen Defekt des Inhalts schließen würden. Dies MUSS man dann sogar tun bzw. das Paket im Beisein des Boten öffnen, da sich sonst die Post freut, weil sie nicht für den Schaden zahlen muss (ist dann nur noch schwer zu beweisen). Aber dies war ja sicher nicht der Fall, da du das Paket ja wieder hast und alles i.O. zu sein scheint. Ich wollte es nur mal für alle anderen hier erwähnen, weil teilweise mutwillig von der Post versucht wird, eindeutig ramponierte Pakete (zerquetscht, durch Nässe aufgeweicht) zuzustellen, um sich um die Versicherung zu drücken. Ist zwar selten, kommt aber durchaus vor und ich kenne solche Fälle!

Bist du Händler, darf er auch nicht einfach die Annahme verweigern (außer wie oben bei einem sichtbaren Transportschaden), weil dadurch ja zusätzliche Kosten für dich entstehen. Er muss den Artikel annehmen, aber darf ihn dann innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken und sein Geld zurückverlangen (so weit ich weiß aber nicht die Nachnahmegebühr der Post, auf der er sitzen bleibt, aber da bin ich mir nicht zu 100% sicher). Hat der Artikel Gebrauchsspuren, darfst du Abzüge aufgrund der Wertminderung machen. Wenn der Artikel mehr als 40€ gekostet hat, musst du ihm AFAIK auch die Kosten für den Rückversand erstatten. Speziell für den Käufer angefertigte Produkte (z.B. PC-Bau nach Wunsch), verderbliche Waren, entsiegelte Medien und Zeitungen/Zeitschriften sind vom FAG ausgenommen. Aber du bist sicher kein Händler, denn sonst würdest du die Gesetzeslage ja sowieso kennen. Ich hab's mal rein der Vollständigkeit halber dazugeschrieben.

Alle Angaben ohne Gewehr, aber mit Revolver oder so...

Stormtrooper
2006-04-16, 10:28:35
Speziell für den Käufer angefertigte Produkte (z.B. PC-Bau nach Wunsch), sind vom FAG ausgenommen.

Das stimmt nicht, der BGH hat hierbei entschieden, daß ein PC ohne Probleme und ohne Gebrauchsspuren wieder in seine Einzelteile zerlegt werden kann und somit kann ein Wunsch PC auch wieder zurückgeschickt werden.

XenoX
2006-04-16, 16:18:25
Es handelte sich um einen DVD-Rekorder für 90 €, verkauft wurde der Artikel gewerblich, gemeldet hat sich der Kunde bis dato noch nicht.

Mal sehen, ich warte erstmal bis zum 24.ten ab, wenn bis dahin kein Zahlungseingang erfolgte, wird der Fall wohl beim Amtsgericht landen. :)

Pinoccio
2006-04-16, 16:25:28
gemeldet hat sich der Kunde bis dato noch nicht.Hast du ihn mal angeschrieben?

mfg Sebastian

Stormtrooper
2006-04-16, 16:48:01
Was steht denn in deinen AGBs?

XenoX
2006-04-16, 18:24:49
Angeschrieben habe ich ihn jetzt zum 2. Mal.

AGB`s :confused: :D

Die Geschäftsbedingungen habe ich nicht festgelegt ;)

Black-Scorpion
2006-04-16, 18:27:53
Sorry, aber wer gewerblich bei Ebay handelt und keine AGBs angibt ist selber Schuld.
Vielleicht auch noch den Hinweis auf das FAG vergessen?
Impressum (Anbieterkennzeichnung) auch vorhanden?

Stormtrooper
2006-04-16, 19:13:56
Das sind mir die liebsten Händler ..
Sollte ein Händler keine Wiederrufserklärung geben, kann ein Käufer unbegrenzt das Produkt zurückgeben... die 14 Tagefrist beginnt erst mit der Belehrung, solltest du nicht belehren fängt die Frist nicht zu laufen an und er kann nach 2, 3, 4 Jahre und noch länger warten bis er das Produkt zurück gibt.

Mumins
2006-04-16, 20:14:24
Angeschrieben habe ich ihn jetzt zum 2. Mal.

AGB`s :confused: :D

Die Geschäftsbedingungen habe ich nicht festgelegt ;)

Du hast Nerven.

aths
2006-04-16, 20:41:13
Angeschrieben habe ich ihn jetzt zum 2. Mal.

AGB`s :confused: :D

Die Geschäftsbedingungen habe ich nicht festgelegt ;)AGBs. Nicht AGB's, AGB´s oder AGB`s. Einfach AGBs oder – noch besser – AGB, welches ja ausgeschrieben heißt "Allgemeine Geschäftsbedingungen" – "AGB" ist damit bereits in der Mehrzahl.