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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeige wegen Betrug


Gast
2006-04-24, 19:10:05
Hi,

Ich habe eine Anzeige wegen Betrugs am Start, kann mir nicht vorstellen wer mich angezeigt haben könnte. Es kann höchstens jmd. aus Ebay sein, da ich letzte Zeit sehr viel verkauft habe. Aber wenn jmd. Probleme hätte müsste er sich ja an mich wenden und nicht an die Polizei?

Nunja ich habe jetzt bei der Dienststelle angerufen um zu erfragen worum es überhaupt geht, bzw. wer der Antragsteller ist, da ging eine freche Polizistin dran und meinte, das ginge mich nichts an und ich würde es ja sehen, wenn ich zum Termin geladen bin.

Es kann ja wohl nicht angehen, dass man als mutmaßlicher "Täter" vor der Vernehmung nicht einmal wissen darf um was es überhaupt geht.

Jetzt hab ich kein Plan, wer mich bzw. weshalb ich angezeigt wurde.

Gast
2006-04-24, 19:14:36
Ruf doch nochmal an

Bubba2k3
2006-04-24, 19:16:14
Hi,

Ich habe eine Anzeige wegen Betrugs am Start, kann mir nicht vorstellen wer mich angezeigt haben könnte. Es kann höchstens jmd. aus Ebay sein, da ich letzte Zeit sehr viel verkauft habe. Aber wenn jmd. Probleme hätte müsste er sich ja an mich wenden und nicht an die Polizei?

Nunja ich habe jetzt bei der Dienststelle angerufen um zu erfragen worum es überhaupt geht, bzw. wer der Antragsteller ist, da ging eine freche Polizistin dran und meinte, das ginge mich nichts an und ich würde es ja sehen, wenn ich zum Termin geladen bin.

Es kann ja wohl nicht angehen, dass man als mutmaßlicher "Täter" vor der Vernehmung nicht einmal wissen darf um was es überhaupt geht.

Jetzt hab ich kein Plan, wer mich bzw. weshalb ich angezeigt wurde.


Heisst das, Du hast bisher nur eine Vorladung bekommen, wo aber nicht drin steht, was Dir genau vorgeworfen wird ?

Oder wie sieht das aus ?

Earthwalker
2006-04-24, 19:20:11
Genau. Woher weist du überhaupt, das gegen dich eine Anzeige vorliegt?

Super Grobi
2006-04-24, 19:28:11
Genau. Woher weist du überhaupt, das gegen dich eine Anzeige vorliegt?

Ich denke das er eine Vorladung hat, sich dort persönlich zu melden und eine Aussage zu machen!

Topic: Wenn du zu einem Rechtsanwalt gehst, kannst du dir den Termin sparen. Der beantragt Akteneinsicht und somit fällt der Termin erstmal flach. Also morgen zum Anwalt! (es sei den der Termin ist schon morgen früh!!!)

SG

Bubba2k3
2006-04-24, 19:30:48
Ich denke das er eine Vorladung hat, sich dort persönlich zu melden und eine Aussage zu machen!

Topic: Wenn du zu einem Rechtsanwalt gehst, kannst du dir den Termin sparen. Der beantragt Akteneinsicht und somit fällt der Termin erstmal flach. Also morgen zum Anwalt!

SG


Aber aus der Vorladung müsste doch hervorgehen, ob er eine Aussage als Zeuge oder als Beschuldigter machen soll, oder ? Wenn als Zeuge, dann kann man sich doch den Gang zum RA sparen.

Super Grobi
2006-04-24, 19:32:06
Aber aus der Vorladung müsste doch hervorgehen, ob er eine Aussage als Zeuge oder als Beschuldigter machen soll, oder ? Wenn als Zeuge, dann kann man sich doch den Gang zum RA sparen.

Klar! Als Zeuge wäre der Gang zum Anwalt Quark mit Soße. Aber das müsste in der Vorlandung stehen.

SG

p.s.
man wird ja als Beschuldigter oder als Zeuge (wortwörtlich) eingeladen.

Gast
2006-04-24, 19:34:50
Genau. Woher weist du überhaupt, das gegen dich eine Anzeige vorliegt?

Also ich habe eine Vorladung als Täter, wg. folgender Straftat "Betrug gemäß § 263 (1) StGB"

blabla, kein Name, kein Grund, nur eben zur Vernehmung/Anhörung vorgeladen.


Es kann in einem Rechtsstaat doch nicht angehen, dass man als Beschuldigter keine Gelegenheit hat, wichtige Unterlagen die evtl. zur Entlastung dienen könnten, vor der ersten Vernehmung zu beschaffen.

De facto hat so eine Vernehmung doch so gut wie keinen Sinn, wenn einem die Gelegenheit zur Verteidigung nicht gegeben wird.

Bubba2k3
2006-04-24, 19:35:20
Klar! Als Zeuge wäre der Gang zum Anwalt Quark mit Soße. Aber das müsste in der Vorlandung stehen.

SG

p.s.
man wird ja als Beschuldigter oder als Zeuge (wortwörtlich) eingeladen.


Achso, dann wäre das ja klar, als was er vorgeladen wird. Könnte er nicht erstmal so hingehen und sich anhören, um was es geht und dann immer noch einen Anwalt hinzuziehen ? Oder muss man bei dieser Vorladung auch aussagen ?

Super Grobi
2006-04-24, 19:38:06
Achso, dann wäre das ja klar, als was er vorgeladen wird. Könnte er nicht erstmal so hingehen und sich anhören, um was es geht und dann immer noch einen Anwalt hinzuziehen ? Oder muss man bei dieser Vorladung auch aussagen ?

Als beschuldigter kannste immer die Aussage verweigern. Aber evt. hat der Gast ja eine Rechtschutzversicherung und fährt dann mit dem Anwalt besser.

SG

Senfgnu
2006-04-24, 19:38:56
als Beschuldigter muss man gar nichts sagen...wenn man sich natürlich einfach entlasten kann, sollte man das logischerweise auch tun.

onkel2003
2006-04-24, 19:41:53
Also ich habe eine Vorladung als Täter, wg. folgender Straftat "Betrug gemäß § 263 (1) StGB"

blabla, kein Name, kein Grund, nur eben zur Vernehmung/Anhörung vorgeladen.


Es kann in einem Rechtsstaat doch nicht angehen, dass man als Beschuldigter keine Gelegenheit hat, wichtige Unterlagen die evtl. zur Entlastung dienen könnten, vor der ersten Vernehmung zu beschaffen.

De facto hat so eine Vernehmung doch so gut wie keinen Sinn, wenn einem die Gelegenheit zur Verteidigung nicht gegeben wird.

hattest du in letzter zeit mal was wegen versicherung oder so ?
vieleicht schaden oder so haftflicht gemeldet ?.

VoodooMaster
2006-04-24, 20:28:30
Also was mich immer Fertigmacht ist, das ich als Beschuldigter nie Akteneinsicht bekomme, es ist daher immer Wichtig sich einen Anwalt seines Vertrauens zu suchen dieser kann die komplette Akte anfordern, diese kannst du dann in aller Ruhe bei deinm Anwalt in seinen Räumlichkeiten lesen und mit Ihm zusammen eine Stellungnahme formulieren, ist die gut genug kommt es nicht einmal zur Vorladung.

Allein die Tatsache das du dir einen Anwalt genommen hast verschreckt viele Kläger dermaßen das diese die Klage zurückziehen.

Masterp
2006-04-24, 21:21:57
Als beschuldigter kannste immer die Aussage verweigern. Aber evt. hat der Gast ja eine Rechtschutzversicherung und fährt dann mit dem Anwalt besser.

SG


Eine Rechtschutzversicherung kannst du als Beschuldigter nicht im Anspruch nehmen. Das wäre ja zu einfach.

Super Grobi
2006-04-24, 21:24:14
Eine Rechtschutzversicherung kannst du als Beschuldigter nicht im Anspruch nehmen. Das wäre ja zu einfach.

Du machst spass, oder? :|

SG

Masterp
2006-04-24, 21:27:32
Nein. Hatte auch schonmal über ne Ebay Angelegenheit eine Anzeige wg. Betruges vorgehalten bekommen und dies durfte ich, trotz aktiver Rechtsschutz, nicht in Anspruch nehmen. Laut Anwalt: Da ein aktives Verfahren läuft und man nun als Beschuldigter Straftäter im Visier ist, zieht keine Rechtsschutz. Ansonsten könnten ja zig Kriminelle Ihre Rechtsschutz in Anspruch nehmen..

WTC
2006-04-24, 22:13:12
Nein. Hatte auch schonmal über ne Ebay Angelegenheit eine Anzeige wg. Betruges vorgehalten bekommen und dies durfte ich, trotz aktiver Rechtsschutz, nicht in Anspruch nehmen. Laut Anwalt: Da ein aktives Verfahren läuft und man nun als Beschuldigter Straftäter im Visier ist, zieht keine Rechtsschutz. Ansonsten könnten ja zig Kriminelle Ihre Rechtsschutz in Anspruch nehmen..

Eine rechtsschutzversicherung ist doch genau für solche fälle gedacht?!?!?!

AtTheDriveIn
2006-04-24, 22:35:45
Eine rechtsschutzversicherung ist doch genau für solche fälle gedacht?!?!?!
Bei Straftaten nicht afaik.

VoodooMaster
2006-04-24, 22:44:15
Rechtschutzversicherung die im Strafrecht greift kostet das 10 Fache einer Arbeitsrechtschutz gegenüber.

Gast
2006-04-24, 23:25:00
Als erstes lass dir mal gesagt sein, dass du auf eine Vorladung von der Polizei überhaupt nicht reagieren musst. Wenn du höflich bist, rufst du an und sagst ab, wenn du nicht höflich bist, gehst du einfach nicht hin. Nur auf Post vom Gericht musst du reagieren.

Du kannst natürlich auch hingehen und dir anhören, was dir vorgeworfen wird und dann die Aussage verweigern. Allerdings musst du da wirklich konsequent sein, da die Bullen einem das Wort im Mund umdrehen und dir i.d.R. irgendwelche Lügenmärchen auftischen nur damit du eine Aussage tätigst.

Am besten ist es natürlich einen Anwalt zu beauftragen. Dieser nimmt dann Akteneinsicht und du kannst mit seiner Hilfe anhand dieser Informationen dann genau dein weiteres Vorgehen abstimmen. Wenn du das Geld hast, würde ich dir auch dazu raten.

Auf keinen Fall jedoch würde ich als Beschuldigter bei der Polizei aussagen ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Da belastet du dich unter Umständen vollkommen unnötig und machst deinem Anwalt bzw. dir, sollte es zu einer Verhandlung kommen, die Arbeit sehr schwer.

Du hast als Beschuldigter das Recht die Aussage zu verweigern und das solltest du auch unbedingt tun. Bei der Polizei auszusagen, schadet dir in der Regel nur.

Geh auf keinen Fall zu dieser "Vernehmung". Du kannst auch einfach nicht hingehen und abwarten ob überhaupt Anklage erhoben wird, was nicht zwingend passieren muss. Wenn du dann die Anklageschrift bekommen hast, kannst du immer noch einen Rechtsanwalt aufsuchen. Aber evtl. wird das Verfahren auch eingestellt.

Kannst mir ruhig glauben, ich musste schon genug Erfahrungen mit unseren "Ordnungshütern" sammeln. ;)

Gast
2006-04-24, 23:51:51
Es kann ja wohl nicht angehen, dass man als mutmaßlicher "Täter" vor der Vernehmung nicht einmal wissen darf um was es überhaupt geht.

Mein Tip: Gegenanzeige wegen Verleumdung / übler Nachrede
(aber nur, wenn du dir sicher bist, das du in letzter Zeit niemanden behumpst hast)

Bei Strafanzeigen (nicht nur den anonymen) ist der Staat ohnehin gehalten, die Identität des Denunzianten zu schützen.
Es macht immer wieder 'Spass', mitzuerleben, wie sich 'freundlich' gesinnte Nachbarn bei der Polizei gegenseitig anzeigen. Der Angezeigte muss natürlich jedesmal demütig wie ein geprügelter Hund auf der Dienststelle erscheinen und dort sein Verslein aufsagen.
Urkomisch wird es erst, wenn man eine Gegenanzeige stellt. Dann muß nämlich (sobald der ursprüngliche Tatverdacht ausgeräumt ist) der Denunziant die Hosen runter lassen... ...und das ist meistens so eklig - da kann man einfach nicht mehr wegschauen! :biggrin:

Als Deutscher muß man sowas wegstecken können oder auswandern.
(Du bist Deutschland!)

und noch ein Tip: Nimm zur Vernehmung einen guten Freund oder einen zuverlässigen Verwandten mit - die können im Zweifel bezeugen, dass Du den Vernehmungsbeamten nicht einen humorlosen aufgeschwemmten geistig zurückgebliebenen Sesselfurzer genannt hast ;)

.

Gast
2006-04-25, 00:15:25
Geh auf keinen Fall zu dieser "Vernehmung".

Ich würde hingehen, um mir anzuhören, was die zu sagen haben. Vielleicht (nicht selten) ist es mal wieder ein Irrtum und in Deutschland gibt es zufällig noch einen anderen Herrn Meier oder in der Anzeige steht Frankfurt/Oder (was die Polizei natürlich nicht lesen und daher wissen konnte).

Es gibt jedoch (sollte es zu einer Verhandlung kommen) in Deutschland noch einige Provinzgerichte, in denen der Vorsitzende bei einem Indizienprozeß im Hinterkopf hat, dass sich der vormals Beschuldigte und nun Angeklagte vor der polizeilichen Vernehmung 'gedrückt' hat.

Also: Freund mitnehmen + nichts Überflüssiges sagen. Und vor dem Nachhausegehen das Vernehmungsprotokoll aufmerksam durchlesen (vielleicht sogar Kopie verlangen). - Und wenn der Tatvorwurf ehrenrührig ist gleich Gegenanzeige stellen. Aber dazu musst du erstmal wissen, ob du wirklich gemeint bist.

Wenn du nicht hingehst, sitzt du die nächsten Tage, Wochen, Monate mit flauem Gefühl im Magen rum wenn der Postbote klingelt.

Gast
2006-04-25, 02:18:13
nichts Überflüssiges sagen.Das ist aber das Problem bei den meisten. Wenn der Polizist sie erstmal belabert hat, dass eine vollständige Aussage der einzige Weg ist um irgendwie aus der Sache rauszukommen (das übliche Blabla halt), singen viele wie ein Vögelchen.

Die Bullen schrecken auch nicht vor völlig erstunkenen Lügen zurück. Mir wurde zum Beispiel mal erzählt: "Ihr Freund hat gestanden und alles auf Sie geschoben. Tja, der ist nicht so blöd wie sie und sitzt hier schweigend in der Zelle rum."
Später stellte sich heraus, dass er meinem Kollegen genau die gleiche Story erzählt hat...

Wenn man dann mangels besserem Wissen auspackt, hat es dein späterer Anwalt vor Gericht nicht gerade leicht deine Unschuld zu "beweisen". ;)

Schoof
2006-04-25, 07:29:07
Auf jedenfall Anwalt hinzu ziehen. Diese Hobby Anwälte hier sind nicht in Deiner Lage und können viel sagen. Sry nix gegen euch, aber bei sowas sollte man einen Anwalt hinzufügen. Der weiss ganz genau was zu machen ist, wie man sich verhalten muss usw. Wenn Du keinen nimmst und es kommt zur Verhandlung die Du dann verlierst, dann steht sowas glaube ich im Führungszeugniss und Betrug macht sich sicher gut wenn Du dich wo bewerben willst.
Also geh zum Anwalt, höhr Dir alles an und dann schau weiter.

Mumins
2006-04-25, 07:53:10
Der Angezeigte muss natürlich jedesmal demütig wie ein geprügelter Hund auf der Dienststelle erscheinen und dort sein Verslein aufsagen.

Gar nichts muß er. Die Vorladung bei der Polizei kann er in die Tonne kloppen. Nur ein gerichtlichen Vorladung muß Folge geleistet werden.

Zaffi
2006-04-25, 09:58:18
tja da hat der Gast allerdings recht, die beste Möglichkeit wäre wirklich hinzugehen, sich alles anzuhören (da du ja keine offizielle Akteneinsicht bekommst) und dann die Aussage zu verweigern, alternativ darfst du bei der Polizei sogar lügen, kein Witz, nur vor gericht nicht :D

Übrigens kostet ein Anwalt in Strafrechtssachen pauschal schonmal runde 350,- Euro an Mindestgebühren, völlig egal ob du gewinnst oder nicht, im Einzelfall kann da noch einiges dazukommen, also gut nachdenken ob du wirklich direkt nen Anwalt nimmst...

Gast
2006-04-25, 13:25:00
also gut nachdenken ob du wirklich direkt nen Anwalt nimmst...

Da würde ich auch nochmal gut drüber nachdenken. Nichts gegen Anwälte - aber die Anwälte, die ich bei Gericht erleben durfte, haben es zum größten Teil geschafft, ihre Mandanten noch tiefer in die -Entschuldigung für den Ausdruck- Scheiße zu reiten. Einmal haben wir (Rechtsreferendare) einen Richter dazu bewogen einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Der Auftritt des Pflichtverteidigers war eine der peinlichsten Sachen, die ich während meiner Ausbildung erleben 'durfte'. Man! - war die schlecht! Wenn ich mir nun vorstelle, daß die noch heute irgendwo in Ihrer Kanzlei sitzt und Mandanten berät... (für Geld!)...

Anwälte machen alles immer schlimmer - denn je schlimmer desto mehr Schriftverkehr (Gebühren) für den Anwalt. - Wer einmal gesehen hat, was ein Anwalt für einen 2-Zeiler, den er aus seiner Textdatenbank rauskopiert hat berechnen kann, der weiß wovon ich rede.

Aber zugegeben: Noch schlimmer als so mancher Anwalt sind Polizisten. Das liegt aber eindeutig an der Ausbildung.

Senfgnu
2006-04-25, 14:43:02
kein Witz, nur vor gericht nicht :D


als Beschuldigter kann ich vor Gericht lügen, was ich will...wär ja noch schöner

Zaffi
2006-04-25, 14:58:45
als Beschuldigter kann ich vor Gericht lügen, was ich will...wär ja noch schöner

Nicht ohne das du dafür bestraft werden kannst wenns rauskommt, bei der Polizei dagegen ist es nicht strafbar

Abdul Alhazred
2006-04-25, 14:58:46
als Beschuldigter kann ich vor Gericht lügen, was ich will...wär ja noch schöner

LOL? Da kennt sich einer ja mit dem Recht in Deutschland gut aus. Schon mal was von "Falschaussage" gehört? Nein? Ist, im übrigen, selbst ohne Eid strafbar.

GBL
2006-04-25, 15:16:48
LOL? Da kennt sich einer ja mit dem Recht in Deutschland gut aus. Schon mal was von "Falschaussage" gehört? Nein? Ist, im übrigen, selbst ohne Eid strafbar.

LOL? Als Beschuldigter darf man sogar vor Gericht die Aussage verweigern. Man muss aber erscheinen und Angaben zur Person machen. Zur Sache muss man nichts sagen. Wenn man etwas sagt, darf man straflos lügen, solange man damit keine Straftat begeht, wie z.B. Verleumdung.

Ein Zeuge muss zur Sache aussagen und darf selbst unvereidigt nicht die Unwahrheit sagen. Er kann die Aussage auf Fragen verweigern, bei denen er sich oder nahe Angehörige belasten bzw. der Strafverfolgung aussetzen würde.

Gast
2006-04-25, 15:22:27
LOL? Da kennt sich einer ja mit dem Recht in Deutschland gut aus. Schon mal was von "Falschaussage" gehört? Nein? Ist, im übrigen, selbst ohne Eid strafbar.Falsche uneidliche Aussage betrifft aber nur Zeugen und Sachverständige, nicht aber den Beschuldigten.

Abdul Alhazred
2006-04-25, 15:48:25
LOL? Als Beschuldigter darf man sogar vor Gericht die Aussage verweigern.

Aussage verweigern, ja! Eine Falschaussage machen, nein!

Wenn man etwas sagt, darf man straflos lügen, solange man damit keine Straftat begeht, wie z.B. Verleumdung.

:|

Ein Ageklagter darf genauso wenig wie jeder andere Zeuge lügen (wo kämen wir da hin?). Allerdings - es kann eine Strafmilderung im Falle einer Falschaussage geben, falls man sich selbst oder einen nahen Angehörigen durch die Falschaussage schützt.

Falsche uneidliche Aussage betrifft aber nur Zeugen und Sachverständige, nicht aber den Beschuldigten.

Ah! Das habe ich nicht gewusst.

Gast
2006-04-25, 16:04:29
Ein Ageklagter darf genauso wenig wie jeder andere Zeuge lügen (wo kämen wir da hin?). Allerdings - es kann eine Strafmilderung im Falle einer Falschaussage geben, falls man sich selbst oder einen nahen Angehörigen durch die Falschaussage schützt.


Ach nein?

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/serie_recht/498643.html?2005-11-08

Abdul Alhazred
2006-04-25, 16:24:19
Ach nein?

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/serie_recht/498643.html?2005-11-08

Lügen darf, wer in einem Strafverfahren als schuldig gilt.

Natürlich wird einer, der ein Verbrechen begangen hat, diesbezüglich lügen.

Allserdings,

Sollte sich später herausstellen, dass er gelogen hat, wird er zumindest für das Lügen nicht bestraft.

Auch wieder richtig - ist ja "Verteidigung". Aber, da ja, wie oben erwähnt, schuldig, wird diese Person für die Angklage schuldig gesprochen und insofern bestraft. Das sich dazu nicht eine Falschaussagenanklage sumiert ist doch logisch.

Allerdings,

Andererseits kann sich ein Geständnis manchmal auch strafmildernd auswirken.

Insofern wird die Falschaussage auch wieder bestraft. Denn, wenn man wahrheitsgemäss die Tat zugesteht, fällt die Strafe nicht so hart aus.

Was ist jetzt daran nicht zu verstehen?

Sailor Moon
2006-04-25, 16:40:07
Wer einmal gesehen hat, was ein Anwalt für einen 2-Zeiler, den er aus seiner Textdatenbank rauskopiert hat berechnen kann, der weiß wovon ich rede.
Gerade bei solchem "Schreibkram" habe ich die Erfahrung gemacht, dass es erstaunlich günstig bleibt. Gut, hierbei ging es nicht um ein Strafverfahren. Aber 4 Briefwechsel hatten mich vor einiger Zeit ~40 Euro gekostet. Hängt natürlich auch vom Streitwert ab.

Gruß

Denis

Gast
2006-04-25, 18:17:26
Aussage verweigern, ja! Eine Falschaussage machen, nein!Glaub mir, als Beschuldigter darfst du auch vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen. Nur als Zeuge muss man die Wahrheit sagen.

Senfgnu
2006-04-25, 18:27:23
was sagt Wikipedia dazu?

Dem Beschuldigten ist es gestattet, im Rahmen seines Selbstschutzes zu lügen, jedoch in der Regel nicht, wenn dadurch andere Straftaten wie die Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB), die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) oder ein Beleidigungsdelikt (§§ 185 ff. StGB) verwirklicht werden. Ausnahmen wurden nur Fällen anerkannt, in denen die falsche Verdächtigung Konsequenz des Bestreitens der eigenen Täterschaft war, wenn also nur zwei Personen als Täter in Betracht kamen und der Täter die Begehung einer Straftat abstritt.


ich darf also vor Gericht lügen, was ich will, außer ich täusche eine weitere Straftat vor, verdächtige irgendjemand oder beleidige irgendwen...war ja eh klar, deswegen hab ich das nicht erwähnt, oder nicht dran gedacht...

mir fällt gerade auf, es hat recht wenig mit dem Thema zu tun

Gast
2006-04-25, 21:39:38
@Abdul Alhazred
Wenn du schon beim zitieren Teile des Textes fett markierst, dann doch bitte so, dass der Inhalt nicht verfälscht wird.
Da steht

"Lügen darf, wer in einem Strafverfahren als schuldig gilt."

Das "gilt" hast du beim fett markieren ausgelassen.
Jemand der in einem Strafverfahren als schuldig GILT, ist der Beschuldigte/Angeklagte. Das hat noch überhaupt nichts mit der Schuld an sich zu tun. Dh. auch als Unschuldiger darfst du lügen, sofern du keine anderen Straftaten dadurch begehst (Vortäuschen von Straftaten, Verleumdung, usw.).


Auch wieder richtig - ist ja "Verteidigung". Aber, da ja, wie oben erwähnt, schuldig, wird diese Person für die Angklage schuldig gesprochen und insofern bestraft. Das sich dazu nicht eine Falschaussagenanklage sumiert ist doch logisch.


Ich weiss nicht so genau, was du mir damit sagen willst...


Insofern wird die Falschaussage auch wieder bestraft. Denn, wenn man wahrheitsgemäss die Tat zugesteht, fällt die Strafe nicht so hart aus.


Darum ging es garnicht. Gib halt zu, dass du im Unrecht bist.


Was ist jetzt daran nicht zu verstehen?
Das weiss ich auch nicht...

Abdul Alhazred
2006-04-26, 09:54:28
@Abdul Alhazred
Wenn du schon beim zitieren Teile des Textes fett markierst, dann doch bitte so, dass der Inhalt nicht verfälscht wird.
Da steht

"Lügen darf, wer in einem Strafverfahren als schuldig gilt."

Das "gilt" hast du beim fett markieren ausgelassen.
Jemand der in einem Strafverfahren als schuldig GILT, ist der Beschuldigte/Angeklagte. Das hat noch überhaupt nichts mit der Schuld an sich zu tun. Dh. auch als Unschuldiger darfst du lügen, sofern du keine anderen Straftaten dadurch begehst (Vortäuschen von Straftaten, Verleumdung, usw.).



Ich weiss nicht so genau, was du mir damit sagen willst...



Darum ging es garnicht. Gib halt zu, dass du im Unrecht bist.



Das weiss ich auch nicht...

OK - jetzt mal ganz langsam:

Es ist klar, wenn man schuldig (aus genau dem selben Grund wurde der selbe Text auch vorher fett markiert) ist (nicht nur Angeklagter!), dass man lügen muss um sich zu verteidigen. Und, sollte die "Lüge" aufkommen, wird man auch bzg. der Tat verurteilt. Insofern, wenn die Lüge auffliegt, wird man dafür bestraft. Also, folgt, dass nach Lüge Strafe kommt - somit wird, wiederum, das Lügen nicht geduldet. Die Strafe fällt zwar für die Tat und nicht die Lüge aus aber ein Eingeständnis der Tat könnte, wiederum, eine Strafmilderung mit sich bringen - insofern wird eine Wahrheitsaussage belohnt...

Raff echt nicht was daran falsch oder unverständlich wäre!

ilPatrino
2006-04-26, 11:06:34
OK - jetzt mal ganz langsam:

Es ist klar, wenn man schuldig (aus genau dem selben Grund wurde der selbe Text auch vorher fett markiert) ist (nicht nur Angeklagter!), dass man lügen muss um sich zu verteidigen. Und, sollte die "Lüge" aufkommen, wird man auch bzg. der Tat verurteilt. Insofern, wenn die Lüge auffliegt, wird man dafür bestraft. Also, folgt, dass nach Lüge Strafe kommt - somit wird, wiederum, das Lügen nicht geduldet. Die Strafe fällt zwar für die Tat und nicht die Lüge aus aber ein Eingeständnis der Tat könnte, wiederum, eine Strafmilderung mit sich bringen - insofern wird eine Wahrheitsaussage belohnt...

Raff echt nicht was daran falsch oder unverständlich wäre!

du gehst davon aus, daß man beim lügen erwischt wird - das trifft aber meistens nur aufs nachmittagsprogramm im unterschichtenfernsehen zu (wo immer ein überraschungszeuge auftaucht, sich ein kind verplappert oder der angeklagte den iq einer schimmelnden kartoffel hat). wer einigermaßen clever lügt, hat vor gericht oft realistische chancen, davonzukommen (wenn die beweislage dünn ist). die gerichte agieren dermaßen unmotiviert, daß kaum eine aussage hinterfragt wird, wenn sie einigermaßen glaubwürdig vorgetragen wird. selbst oft genug erlebt...

Abdul Alhazred
2006-04-26, 11:10:53
du gehst davon aus, daß man beim lügen erwischt wird

Nein, davon gehe ich garantiert nicht aus. Denn, auch als Zeuge, wenn man beim Lügen nicht erwischt wird, kann man auch wegen Falschaussage nicht bestraft werden, oder?

/Edit: ich gehe davon aus, dass WENN man erwischt wird, man bestraft wird. Und das will doch hoffentlich niemand abstreiten!

Gast
2006-04-26, 13:06:56
Es ist klar, wenn man schuldig (aus genau dem selben Grund wurde der selbe Text auch vorher fett markiert) ist (nicht nur Angeklagter!),...

Aber es geht doch nicht darum, ob man schuldig ist oder nicht, sondern ob man im Verfahren als schuldig GILT(!).
Und in einem Strafverfahren gilt nuneinmal nur der BESCHULDIGTE als schuldig.
Angenommen, ein Unschuldiger wird angeklagt und der wahre Täter tritt als Zeuge auf. Dann darf der wahre Täter in diesem Verfahren nicht lügen um sich zu schützen. Er darf nur die Aussage verweigern, um sich nicht selber zu belasten.
Der Angeklagte hingegen darf lügen, auch wenn er unschuldig ist, solange er dabei niemanden verleumdet o. Ä.

Insofern, wenn die Lüge auffliegt, wird man dafür bestraft.

Nein, nur für eine begangene Straftat wird ein Angeklagter bestraft.

...somit wird, wiederum, das Lügen nicht geduldet.

Doch.


Die Strafe fällt zwar für die Tat und nicht die Lüge aus ...


Hier widersprichst du dir doch selber.

Abdul Alhazred
2006-04-26, 14:25:00
Der Angeklagte hingegen darf lügen, auch wenn er unschuldig ist

:|

Jetzt erklär mir warum man so etwas machen würde?

Nein, nur für eine begangene Straftat wird ein Angeklagter bestraft.

*Seufz*

Eine längere Strafe (durch das Nichtgestehen der Straftat) beinhaltet mehr Strafe als eine kürzere Straftat durch mildernde Umstände durch Wahrheitsaussage. Mehr Strafe kann man indirekt als "zusätzliche" Strafe deuten. Das ist vielleicht semantisch nicht richtig aber mathematisch.


Mir ist das zu blöd. Lügt doch, wenn ihr Bock habt. Aber wenn ihr lügt und die Lüge auffliegt, dann werdet ihr schon sehen wie weit euch die Lüge gebracht hat.

Senfgnu
2006-04-26, 18:38:09
:|

Jetzt erklär mir warum man so etwas machen würde?



abstreiten, überhaupt in der Nähe des Tatorts gewesen zu sein? bestreiten, die vergewaltigte Frau überhaupt gesehen zu haben? da gibts genug Möglichkeiten...

aber da wir ja so schön OT sind, gleich noch eins hinterher:
eine kürzere Strafe für ein Geständnis bedeutet keine längere Strafe weil man nicht gesteht. Mit derselben Logik kann man auch die Normalpreise der Bahn als Aufpreis sehen, weil man nicht früh genug bestellt hat.

sharingan
2006-04-26, 23:42:13
ok jungs :), jetzt ist aber ruhe. versaut dem armen nich seinen thread.

@threadersteller: ich kenne das gefühl, unschuldig vor gericht gezogen zu werden. das ist richtig eklig :(. vorallem wenn die anderen für den richter glaubwürdiger klingen. eigentlich brauchst du ja keine angst haben wenn du nix gemacht hast. du kannst aber auf die nase fallen, wenn der richter oder (vor allem) die richterin keinen plan hat und den anderen glaubt ,weil du z.b. in der verhandlung nervös bist. such dir auf jeden fall einen anwalt. am besten einen jüngeren, die sind nämlich noch ziemlich engagiert da sie sich erstmal beweisen müssen. die sind auch meist sehr billig und nehmen sich viel zeit für ihren mandanten. ich wünsche dir viel glück :p

gruß sharingan