Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : notwehr aber dennoch schaden zahlen?!
TomatoJoe
2006-04-26, 14:42:09
hi
also ich hatte vor einigen tagen ungewollt einen kleinen schlagabtausch. meiner meinung nach hab ich unter notwehr gehandelt. ich wurde zuerst geschlagen, von mehreren leuten geschubst und beleidigt dann ahb ich zurückgeschlagen.
jetzt muss der, der den schlag abbekommen hat unters messer. wenn die versicherung nun von ihm wissen will warum das passiert ist, was früher oder später wohl geschehen wird, und er sagt, dass ich es war, kommt wohl ein gerichtsverfahren auf mich zu.
wenn dort nun aber entschieden wird, dass ich aus notwehr gehandelt habe, muss ich dann dennoch die kosten fürs kkh übernehmen? eigentlich doch nicht oder?
EDIT: zusätzlich hätte ich noch eine frage und zwar: dieser vorfall ereignete sich bei einem geburtstag eines gemeinsamen freundes. und einige der beteiligten sind noch nicht ganz 16 jahre alt. falls es nun zu eier gerichtsverhandlung kommt wird sich ja klar herausstellen, dass sie alk getrunken haben(und das nicht wenig) kann es nun sein, dass da dann auch noch was auf den partyveranstalter zukommt?
skynetwork
2006-04-26, 14:44:57
nein. wenn du aus notwehr handelst dann musst nix zahlen und seine kv darf abdrücken ;)
wenn du allerdings nachweislich kampfsport betreibst hättest du ihn darauf rein rechtlich hinweisen müssen, denn sonst gilt das als "angriff mit tödlicher waffe" oder irgendwie so verquer. hatten wir mal vor zig jahren im rechtskurs. keine gewähr ob ich das jetzt alles so hinbekommen hab wie es rein rechtlich ist. definitiv aber musst du nix zahlen wenn du aus notwehr handelst.
outlaw_wolf
2006-04-26, 14:54:36
Die Frage ist eher wieviele Zeugen hat er, die gegen dich aussagen...
tatarus
2006-04-26, 15:05:39
Notwehr ist es nur so lange, wie eine direkte Gefahrensituation für dich besteht. Sie muss immer im Verhältnis stehen. Wenn der andere jetzt unters Messer muss und du ohne Blessuren davon gekommen bist, dann hast du vielleicht ein wenig übertrieben.
Dann sind allerdings die Krankenhauskosten nur das eine Problem. Ein anderes wäre die schwere Körperverletzung, die dir dann zur Last gelegt werden wird. Bei einer Verurteilung müsstest du dann die Gerichtskosten, die Krankenhauskosten und ein mögliches Schmerzensgeld bezahlen. Außerdem wärst du, wenn du Pech hast, vorbestraft. Eine Geldstrafe kann übrigens auch noch dazukommen.
Spasstiger
2006-04-26, 15:14:55
Notwehr ist es nur so lange, wie eine direkte Gefahrensituation für dich besteht. Sie muss immer im Verhältnis stehen. Wenn der andere jetzt unters Messer muss und du ohne Blessuren davon gekommen bist, dann hast du vielleicht ein wenig übertrieben.
Nach seiner Beschreibung hat er nur einen Schlag ausgeteilt, was imo verhältnismäßig war, wenn er sich bedroht gefühlt hat und auch schon körperlich angegriffen wurde. Dass der Schlag auch üblere Folgen haben kann als geedacht, kann man ja nicht vorher wissen. Z.B. hätte man ja auch jemanden so erwischen können, dass er benommen zu Boden fällt, dabei mit dem Hinterkopf auf einen Stein aufschlägt und dieser dann stirbt. Trotzdem ist das imo kein Mord, sondern immer noch Notwehr.
Wobei ich persönlich erstmal ne Ohrfeige austeilen würde, zieht in aller Regel keine Verletzungen nach sich, kann aber trotzdem ordentlich weh tun (leider auf beiden Seiten).
ezzemm
2006-04-26, 15:22:16
Ihr bringt da einiges durcheinander. Es gibt strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren.
In ersterem geht es darum, daß verbotene Handlungen geahndet werden. Der Kläger ist der Staat. Körperverletzungen sind verboten, und können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden, meist muß man die Gerichtskosten tragen.
Wird die Unschuld festgestellt oder kann die Schuld nicht bewiesen werden, trägt der Staat die Kosten des Verfahrens.
In zweiteren geht es um die Ansprüche von Privatpersonen untereinander. Der Geschädigte/die Versicherung kann auf Schadenersatz/Regress klagen.
Wird die Unschuld festgestellt oder kann die Schuld nicht bewiesen werden, trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens.
Beide Verfahren sind völlig unabhängig voneinander. Man kann z.B. im strafrechtlichen Verfahren freigesprochen werden, dann aber im zivilrechtlichen für schuldig befunden werden.
Mein Tipp an dich: Erst mal nichts machen; keine Aussagen, keine schriftlichen Antworten gegen niemanden!
Falls die Polizei eine Aussage von dir will, überlege dir sehr gut deine Antworten, besser: suche vor der Aussage einen Anwalt auf und besprich das Ganze.
Es kann folgendes passieren: du erhälst eine Strafanzeige (vom Staatsanwalt) oder eine Schadensersatzforderung (vom gegnerischen Anwalt). Nicht! antworten sondern umgehend einen Anwalt aufsuchen!
Die 100-150€ für das Beratungsgespräch beim Anwalt mag auf den ersten Blick teuer erscheinen, ist aber Pipifax im Gegensatz zu dem was auf dich zukommen kann, wenn du blauäugig in die Sache gehst.
TomatoJoe
2006-04-26, 16:07:57
ich habe noch eine weitere frage oben hinzugefügt.
Kladderadatsch
2006-04-26, 16:29:40
ich habe noch eine weitere frage oben hinzugefügt.
das fällt auf die erziehungsberechtigten zurück.
ps.: und kann für dich ganz schön hilfreich sein.
Stormtrooper
2006-04-26, 19:14:22
Notwehr ist es nur so lange, wie eine direkte Gefahrensituation für dich besteht. Sie muss immer im Verhältnis stehen. Wenn der andere jetzt unters Messer muss und du ohne Blessuren davon gekommen bist, dann hast du vielleicht ein wenig übertrieben.
§ 33
Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Zum Alk .. ich denke nicht das dies Probleme gibt weil ja nichts mehr nachgewiesen werden kann oder wurden etwa Blutentnahmen durchgeführt.
KinGGoliAth
2006-04-26, 19:21:50
denke schon, dass das als notwehr durchgehen wird. immerhin hast du nur einmal hingelangt und das nachdem du einige weile vom mob drangsaliert wurdest. und auch geschlagen wurdest. eigentlich ein ganz klarer fall.
eigentlich.
nur dumm, dass in deutschland die täter die besseren opfer sind...
onkel2003
2006-04-26, 19:36:37
und noch die frage zeugen, hast du keine zeugen das du zuerst angegriefen wurdest, sieht es für dich schlecht aus.
aussage gegen aussage, in den fall würde aber den geschädigten mehr geglaubt werden.
an deiner stelle würd ich garnichts erst mal machen.
den der geschädigte wird denke ich mal wenn ein krankenbericht gemacht wird, sagen er ist auf die fresse geflogen, den sagt er du hast ihn aufs maul gehauen kann es ja auch genauso gut kommen, das du bezeugen kannst er ist schuld in den fall würde er sich selber ein rein hauen.
wie ezzemm sagt, abwarten ob was kommt, dann anwalt.
P2oldi
2006-04-26, 23:16:03
wenn du allerdings nachweislich kampfsport betreibst hättest du ihn darauf rein rechtlich hinweisen müssen, denn sonst gilt das als "angriff mit tödlicher waffe" oder irgendwie so verquer. hatten wir mal vor zig jahren im rechtskurs.
OT:
Das erklärt, warum mich so ein Pfosten mehrfach gefragt hat was für Kampfsport ich mache bevor er mir eine verpasst hat... man lernt nie aus.
Simon
2006-04-27, 15:41:02
wenn du allerdings nachweislich kampfsport betreibst hättest du ihn darauf rein rechtlich hinweisen müssen, denn sonst gilt das als "angriff mit tödlicher waffe" oder irgendwie so verquer.
Also das hab ich von unseren Trainern noch nie gehoert :|
Notwehr muss immer verhaeltnismaessig sein. Wenn dir einer eine langt, kannst du ihm nicht die Nase bis hinter die Ohren druecken.
roscoe
2006-04-27, 16:16:33
Wenn dir einer eine langt, kannst du ihm nicht die Nase bis hinter die Ohren druecken.
Wie siehts mit Notwehr im Affekt aus? :|
Stormtrooper
2006-04-27, 18:09:59
zur Unverhältnismäßigkeit oder Überschreitung der Notwehr einfach mal ins Strafgesetzbuch § 33 schauen.
vBulletin®, Copyright ©2000-2024, Jelsoft Enterprises Ltd.