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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wem steht Kindergeld zu? Kind oder Eltern?


Unfug
2006-05-02, 16:05:00
Hallo,

ein Freund, der noch Kindergeld bezieht(Student), fragt sich:
Wem steht eigentlich das Kindergeld zu?
Er wohnt jetzt nicht mehr Zuhause aber trotdem erhalten seine Eltern das Geld auf dem Konto. Eine Kontoänderung auf dem Amt benötigt allerdings die Unterschrift von seinen Erziehungsberichtigten.
Edit: An eine Unterschrift ranzukommen ist derzeit wohl nicht so einfach (Stress)

Ich selbst habe mir nie Gedanken darüber gemacht, bin daher auch etwas ratlos.

Greetz.

l@mer
2006-05-02, 16:06:52
natürlich die Eltern, die geben doch auch schliesslich das geld für das kind aus, oder versorgst di dich selber, wenn du noch ein kind bist?

mii
2006-05-02, 16:09:44
Unfug[/POST]'] Eine Kontoänderung auf dem Amt benötigt allerdings die Unterschrift von seinen Erziehungsberichtigten.


Wie alt ist der 12? :D

Spasstiger
2006-05-02, 16:11:37
Afaik steht das Geld ihm zu, da er ja komplett selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt.

John Williams
2006-05-02, 16:12:52
me[/POST]']Wie alt ist der 12? :D

Genau wenn er studiert dann muß er doch schon über 18 Jahre sein.

Fozzy
2006-05-02, 16:14:17
versteh ich auch irgendwie nicht..Student und noch keine 18 ? ..wenn ja, wieso brauch man als 18 jähriger die Unterschrift des Erziehungsberechtigten ? ..soweit mir bekannt, steht das Kindergeld dem Kind/Jugendlichen zu, wenn er/es daheim ausgezogen ist, wird aber wohl mit dem Bafög verrechnet...

123456
2006-05-02, 16:14:37
Unfug[/POST]']Hallo,

ein Freund, der noch Kindergeld bezieht(Student), fragt sich:

Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten. Wenn der junge Mann aber sowieso ausgezogen ist, dürfte eigentlich keinem Kindergeld zustehen. Maximal BAföG.

GBWolf
2006-05-02, 16:16:25
Voodoo[/POST]']Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten.

quelle?

ist nämlich nicht so, sobald das kind außerhalb wohnt und selbst für den lebensunterhalt sorgt, bekommt mans selbst ausgezahlt wenn man will.

http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=03303

"Sofern die Eltern ihren gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht nachkommen, kann auf Antrag der Studierende das Kindergeld an sich selbst auszahlen lassen (§ 74 EStG). Der Antrag ist an die Familiengeldkasse der Bundesagentur für Arbeit zu stellen."


Hilfsmittel: Google
Zeitaufwand: 3 sek....

123456
2006-05-02, 16:18:31
GBWolf[/POST]']quelle?

Einleitungssatz Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld)

Allgemein stimmts ja auch. In diesem Fall ist es halt ein Spezialfall. Daher hab ich den Beitrag oben noch etwas editiert.

Spasstiger
2006-05-02, 16:18:48
Weiß eigentlich jemand, wie es mit dem gleichzeitigen Bezug von Kindergeld und Bafög aussieht, wenn man nicht mehr daheim wohnt? Wird das wirklich miteinander verrechnet oder kann man Beides unabhängig voneinander bekommen?

GBWolf
2006-05-02, 16:20:13
----

123456
2006-05-02, 16:21:02
*geklärt*

Unfug
2006-05-02, 16:24:36
Es wird gedankt.

Fozzy
2006-05-02, 16:25:12
Spasstiger[/POST]']Weiß eigentlich jemand, wie es mit dem gleichzeitigen Bezug von Kindergeld und Bafög aussieht, wenn man nicht mehr daheim wohnt? Wird das wirklich miteinander verrechnet oder kann man Beides unabhängig voneinander bekommen?

Es scheint wohl neu geregelt zu sein..

Kindergeld

Kindergeld müssen zwar deine Eltern beantragen, zu Gute kommen soll es aber dir. Kindergeld kann bis zum 27. Lebensjahr (plus Wehr- oder Zivildienstzeit) gezahlt werden, sofern du dich noch in der ersten Berufausbildung befindest. Relativ neu ist die Regelung, dass das Kindergeld nicht auf das BAföG angerechnet wird. Dein eigenes Einkommen darf nicht über 7188 Euro im Jahr liegen, sonst wird das Kindergeld gestrichen.

Quelle: http://www.scoolz.de/artikelprint.php?id=111

IVI
2006-05-02, 16:47:20
also das KG ist für das kind ... für wen denn sonst? den erziehungsberechtigten werden die 154€ dafür gegeben, dass sie ihr kind damit "erziehen" (futter, kleidung usw.).

Gast
2006-05-02, 17:00:52
Den Eltern natürlich:

...soll das Kindergeld der Familienförderung dienen und die Eltern sollen teilweise für ihren Aufwand entschädigt werden. Zugleich ist es als Anreiz zum Gebären gedacht, um durch diese direkte Transferzahlung dem in Deutschland inzwischen die Sozialkassen gefährdenden Mangel an Beitragszahlern entgegenzuwirken.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

Wer glaubt, ein Kind koste nur das Kindergeld im Monat, der hat keins.

IVI
2006-05-02, 17:44:23
Gast[/POST]']der Familienförderung dienen und die Eltern sollen teilweise für ihren Aufwand entschädigt werden.
= keine ganze entschädigung
...
Wer glaubt, ein Kind koste nur das Kindergeld im Monat, der hat keins.

wie du richtig erkannt hast.
das KG ist und bleibt aber nunmal net für pappas fluppen oder muddis schuhe, sondern klein kevins oder klein lisas windeln, zahnbürste oder schulbücher zu verwenden.

DasToem
2006-05-02, 19:38:30
Sofern man kein bafoeg bezieht und sonst keine Einkommensquelle hat, kann man Unterhalt von seinen Eltern einfordern.

atlantic
2006-05-02, 20:17:57
DasToem[/POST]']Sofern man kein bafoeg bezieht und sonst keine Einkommensquelle hat, kann man Unterhalt von seinen Eltern einfordern.

stimmt, soweit ich weiß.

http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#allgemein

vielleicht findest du hier noch mehr Tips.

LOCHFRASS
2006-05-03, 00:16:11
Fozzy[/POST]']...Dein eigenes Einkommen darf nicht über 7188 Euro im Jahr liegen, sonst wird das Kindergeld gestrichen...[/B]

Ich hab ~8k im Jahr und bekomme trotzdem Kindergeld, stimmen die 7188 Euro wirklich? Nicht dass ich bzw. meine Mutter irgendwann das KG rueckwirkend zurueckzahlen muessen...

Fozzy
2006-05-03, 00:17:30
LOCHFRASS[/POST]']Ich hab ~8k im Jahr und bekomme trotzdem Kindergeld, stimmen die 7188 Euro wirklich? Nicht dass ich bzw. meine Mutter irgendwann das KG rueckwirkend zurueckzahlen muessen...

Ob das so stimmt weiss ich nicht, jedenfalls steht es dort so :) ..man kann das aber sicher genau herausfinden..

hier steht aber auch daselbe...

http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php#p2

Bei deutschen Behörden muss man vorsichtig sein, die haben kein Problem mit Rückforderungen..auch nach Jahren nicht :)

Das auch noch..

Die Einkommensgrenze beim Kindergeld ist 7680 €. Das Bafög wird nur zur Hälfte angerechnet. Wenn z.B. das Bäfög 530€ monatlich beträgt, werden 265€ angerechnet.
(+Pauschbetrag"Werbungskosten"= 920 €). Also, man hat Anspruch auf Kindergeld bis zu einem Nettoeinkommen von 8600 € jährlich

http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/read.php?1,102820

Mylene
2006-05-03, 00:46:35
Man kann einen Antrag stellen, wenn man mehr Werbungskosten hat, als der Pauschalbetrag ausmacht. Und so weit ich weiß, gibt es einen Beschluß, nach dem nicht mehr das Netto-, sondern das Bruttoeinkommen zählt.

Sailor Moon
2006-05-03, 10:17:14
Ich hab ~8k im Jahr
Die Sozialversicherungsbeiträge kannst du noch abziehen.

Gruß

Denis

Gast
2006-05-03, 11:01:12
IVI[/POST]']= keine ganze entschädigung
...


wie du richtig erkannt hast.Genau! Jedes meiner Kinder kostet mich überschlagsweise 250 Euro pro Monat. An Kindergeld erhalte ich ca. 150 Euro. Das heisst, dass ich nicht vollständig für meinen Aufwand entsschädigt werden. Im Laufe von 18 Jahren entstehen mir also Mehrkosten pro Kind in Höhe von etwa 21.500 Euro! Um den "Verlust" auszugleichen, müsste ich demnach noch fast 12 Jahre lang Kindergeld weitergezahlt bekommen.

Das ist auch dem Gesetzgeber bewusst. Deshalb erhalten auch die Erziehungsberechtigten das Kindergeld und nicht die Kinder. Die einzige Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn die Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen könnten, es aber nicht tun.

Ich würde meine Kinder übrigens auch dann großziehen, wenn es kein Kindergeld gäbe. ;)

Fozzy
2006-05-03, 11:10:09
Gast[/POST]']

Ich würde meine Kinder übrigens auch dann großziehen, wenn es kein Kindergeld gäbe. ;)

Das relativiert dein Post darüber wieder, wenn man sich für Kinder entscheidet sollte man das wohl kaum mit Kostennutzenrechnung machen, obwohl sich bestimmt manche Leute nur Kinder anschaffen, weil es sich für die Finanzierung eines Hausbaus lohnt..zumindest ist es denkbar..

atlantic
2006-05-03, 11:18:25
Fozzy[/POST]']Das relativiert dein Post darüber wieder, wenn man sich für Kinder entscheidet sollte man das wohl kaum mit Kostennutzenrechnung machen, obwohl sich bestimmt manche Leute nur Kinder anschaffen, weil es sich für die Finanzierung eines Hausbaus lohnt..zumindest ist es denkbar..

diese Argumente hab ich hier im Schwabenlande öfter zu hören gekriegt. Manche haben wirklich mit dem Baukindergeld (http://www.baufi-nord.de/html/eigenheimforderung.html) kalkuliert. Aber das fällt ja nun weg.

Fozzy
2006-05-03, 11:25:29
atlantic[/POST]']diese Argumente hab ich hier im Schwabenlande öfter zu hören gekriegt. Manche haben wirklich mit dem Baukindergeld (http://www.baufi-nord.de/html/eigenheimforderung.html) kalkuliert. Aber das fällt ja nun weg.

Das gibts auch hier, habe das real bei einem Kollegen erlebt (5 Kinder) ...will damit jetzt nicht sagen das die Kinder vernachlässigt oder nur als Kostenfaktor gesehen werden, war aber dabei wie mit den den Zulagen des Staates in Bezug auf Kinder, durchaus gerechnet wurde..also: bei 3 Kindern gibts soundsoviel..bei 5 soviel usw..nunja, es wurden 5, hat sich wohl am meisten gerechnet :)

Ich halte sowas für nicht ganz so toll, aber verständlich..

atlantic
2006-05-03, 11:28:12
Fozzy[/POST]']Das gibts auch hier, habe das real bei einem Kollegen erlebt (5 Kinder) ...will damit jetzt nicht sagen das die Kinder vernachlässigt oder nur als Kostenfaktor gesehen werden, war aber dabei wie mit den den Zulagen des Staates in Bezug auf Kinder, durchaus gerechnet wurde..also: bei 3 Kindern gibts soundsoviel..bei 5 soviel usw..nunja, es wurden 5, hat sich wohl am meisten gerechnet :)

Ich halte sowas für nicht ganz so toll, aber verständlich..

wobei das dann irgendwie ne Milchmädchenrechnung ist. So ganz umsonst laufen Kinder nicht. ;)

Fozzy
2006-05-03, 11:38:08
atlantic[/POST]']wobei das dann irgendwie ne Milchmädchenrechnung ist. So ganz umsonst laufen Kinder nicht. ;)

Ist doch logisch, aber kurzfristig scheint es sich wohl gelohnt zu haben..

Gast
2006-05-03, 11:43:28
Fozzy[/POST]']...wenn man sich für Kinder entscheidet sollte man das wohl kaum mit Kostennutzenrechnung machen,...Tu ich auch nicht, aber in diesem Thread geht es ja darum, wem das Kindergeld zusteht. Und das sind nunmal die Eltern und nicht, wie hier manche vermuten, die Kinder. Die Berechnung habe ich lediglich angeführt, um zu zeigen, wofür der Staat eigentlich das Kindergeld bezahlt: Nämlich als Unterstützung der Eltern für das Großziehen von Kindern.

Und nur weil die Kinder studieren und nicht mehr in der elterlichen Wohnung wohnen, sind jetzt auf einmal die Kosten abgedeckt? Das ist bei weitem nicht so. Deshalb steht auch dann weiterhin den Eltern das Kindergeld zu! Schließlich sind sie ja immer noch zum Unterhalt verpflichtet. Nur dann, wenn sie dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nachkommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld direkt an die Kinder ausgezahlt werden.

danko
2006-05-03, 12:48:50
@gast
Aber hier geht es doch darum das der Threadstarter offensichtlich nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und einen eigenen Haushalt unterhält. Mit welcher Begründung beanspruchen dann deiner Meinung nach die Eltern weiterhin das Kindergeld? Etwa als nachgelagerte Aufwandsentschädigung oder was?
Ich bin mir 100% sicher das es eine genaue Regelung für diesen Fall gibt.

Es wurde aber vom Threadstarter nicht ausreichend erklärt ob und wie viel Unterhalt er von seinen Eltern erhält. Sollten sie keinen Unterhalt zahlen besteht für sie auch kein Anspruch auf das Kindergeld.


CU Danko

Gast
2006-05-03, 14:57:09
danko[/POST]']Sollten sie keinen Unterhalt zahlen besteht für sie auch kein Anspruch auf das Kindergeld.Dafür hätte ich aber mal gern eine Quelle.

Das ist übrigens der Wortlaut, auf den sich die ganzen "das Kindergeld gehört dem Kind, wenn es nicht mehr zu Hause wohnt" Behauptungen beziehen:

Das Kindergeld, das zugunsten des Vaters einer Tochter, die eine Zweitausbildung absolviert, festgesetzt ist, kann in analoger Anwendung des § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG an die Tochter ausgezahlt werden, wenn der Vater tatsächlich keinen Unterhalt leistet und zivilrechtlich auch nicht dazu verpflichtet ist.
...
Danach kann Kindergeld in angemessener Höhe u.a. an Kinder des Kindergeldberechtigten ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihnen gegenüber seinen gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Dieser Tatbestand setzt das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht voraus.

Das ganze lange Urteil noch mal hier zum Nachlesen: http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2002/XX020575.HTM

Zusammenfassend kann man sagen:
1. Das Kindergeld gehört den Erziehungsberechtigten.
2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung an die Kinder, auch dann nicht, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen.
3. In ganz speziellen Einzelfällen (siehe oben) kann das Kindergeld direkt an die Kinder gezahlt werden.

danko
2006-05-03, 15:38:52
Ich glaube wir reden hier aneinander vorbei.
Es geht IMO darum das Eltern das Kindergeld nicht für sich in Anspruch nehmen dürfen wenn noch eine Unterhaltspflicht besteht. Wenn diese Unterhaltspflicht dadurch erlischt weil das "Kind" ein geregeltes Einkommen bezieht dann besteht überhaupt kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Wem das Kindergeld ausgezahlt wird steht auf einem anderen Blatt. Der von dir zitierte Text bezieht sich IMO darauf das die Zahlung des Kindergeldes direkt an das "Kind" erfolgen kann wenn die Eltern bewusst einer bestehenden Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Das sollte aber natürlich nicht die Regel sein. Wenn Kindergeld gezahlt wird und das "Kind" einen eigenen Haushalt führt ist es in meinen Augen selbstverständlich das die Eltern dem "Kind" das gezahlte Kindergeld aushändigen. Wenn sie allerdings ohnehin Unterhalt an das "Kind" zahlen ist eine Verrechnung mit dem Kindergeld natürlich legitim.

CU Danko

Gast
2006-05-03, 15:49:23
Die Eingangsfrage war:Unfug[/POST]']Wem steht eigentlich das Kindergeld zu?
Er wohnt jetzt nicht mehr Zuhause aber trotdem erhalten seine Eltern das Geld auf dem Konto.Und das Kindergeld steht grundsätzlich immer den Eltern zu, egal wo das Kind wohnt.danko[/POST]']Wenn Kindergeld gezahlt wird und das "Kind" einen eigenen Haushalt führt ist es in meinen Augen selbstverständlich das die Eltern dem "Kind" das gezahlte Kindergeld aushändigen.
Das sehe ich genauso. Nur besteht eben keinesfalls, wie hier vielleicht der eine oder andere an Hand der Antworten in diesem Thread vielleicht denken mag, ein irgendwie gearteter Rechtsanspruch darauf.

danko
2006-05-03, 16:00:08
Der Anspruch auf das Kindergeld besteht natürlich indirekt über den Unterhaltsanspruch des "Kindes". Ein Unterhaltsanspruch besteht aber faktisch immer wenn das "Kind" einen eigenen Haushalt führt aber noch in der Ausbildung oder dem Studium ist. Also immer dann wenn überhaupt noch Anspruch auf Kindergeld besteht. Wenn das gegeben ist könnte das "Kind" also seine Eltern auf Zahlung von Unterhalt verklagen. Selbst wenn diese nicht in der Lage sind Unterhalt zu zahlen wird dem "Kind" i.d.R. dann das Kindergeld zugesprochen. Das Geld ist also genaugenommen doch nicht für die Eltern sondern für das Kind. Was die Eltern damit machen so lange das "Kind" noch in ihrem Haushalt wohnt ist wieder ein anderes Thema.

CU Danko

Tanya
2006-05-03, 17:52:52
Unfug[/POST]']Hallo,

ein Freund, der noch Kindergeld bezieht(Student), fragt sich:
Wem steht eigentlich das Kindergeld zu?
Er wohnt jetzt nicht mehr Zuhause aber trotdem erhalten seine Eltern das Geld auf dem Konto. Eine Kontoänderung auf dem Amt benötigt allerdings die Unterschrift von seinen Erziehungsberichtigten.
Edit: An eine Unterschrift ranzukommen ist derzeit wohl nicht so einfach (Stress)

Ich selbst habe mir nie Gedanken darüber gemacht, bin daher auch etwas ratlos.

Greetz.

Ohne diese Unterschrift wirds wohl schwer werden. Ich habe damals auch einen Abzweigungsantrag gestellt, damit ich das Geld direkt bekomme und ohne Unterschrift der Mutter bzw. des Vaters ging da auch nichts. Ich verstehe, dass Stress ein störender Faktor ist, aber er sollte sich einen Ruck geben und die Eltern um die Unterschrift bitten, zur Not schriftlich oder telefonisch, wenn sie zu weit weg wohnen.
Der Antrag wird nur angenommen, wenn die Eltern ihr Kind nicht finanziell unterstützen- bekommt er also zB 750€ im Monat von ihnen, wird das nichts.
Falls seine Eltern finanziell nicht gut dastehen, sollten sie sich aber überlegen, ob sie einem solchen Antrag nicht doch zustimmen, da das Kindergeld dann nicht mehr zu ihren Einkünften gerechnet wird. (wenn die Eltern ALG2 Ampfänger oder ähnliches sein sollten bekommen sie dann mehr Geld für sich zugesprochen)

Schlupp
2006-05-06, 10:51:12
Musste vor 2 Jahren zuhause ausziehen und wohne nun "alleine".
Abzweigungsantrag gestellt und seitdem wandert das Kindergeld jeden Monat zu mir.

7680Eur ist der Freibetrag + Werbungskostenpauchbetrag von 920Eur.
Macht insg 8600Eur.
Seit Juni (?) letzten Jahres ist es so, dass nicht mehr das Bruttoeinkommen, sondern das Nettoeinkommen des Kindes zählt.

Da ich Brutto letztes und dieses Jahr immer darüber gelegen bin, bzw. liege, war das Mitte letzten Jahres eine schöne Summe, die ich an Nachzahlung bekommen habe.