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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beim Studium "erzwungener" Unterhalt?


Braincatcher
2006-05-02, 20:31:36
Hi,
da ich in den nächsten Jahren anfangen werde zu studieren, habe ich an die Kenner unter uns ne Frage.
Falls ich studiere, werde ich wohl ausziehen, da ich sonst täglich mind. 70km fahren muss. Soweit mir bekannt, müssen die Eltern finanziell in Form von Unterhalt für ihre Kinder aufkommen. Meine Eltern sind geschieden; meine Mutter arbeitet nicht und hat damit kein Geld das sie mir geben kann und, nunja, mit meinem Vater habe ich kein Verhältnis und ich bin mir sicher wenn ich ihn einfach mal so deswegen anschreibe wird er nein sagen. Gibt es denn bei so einem Fall sowas wie eine amtlich erzwungene Einzugsermächtigung?

maximAL
2006-05-02, 20:41:32
natürlich. da musst du deinen vater anschreiben (per einschreiben, kopie des briefes aufheben!). wenn er nicht regiert / sich weigert, dann wird ihn das bafög amt nochmal nett bitten und wenn das wieder nicht klappt, kannst du da auch einen antrag stellen, sodass das bafög-amt in vorleistung geht und das rechtlich mit deinem vater klärt.

Der Sandmann
2006-05-03, 21:03:47
Hallo,

wie maximAL das schreibt wurde mir das auch einmal erklärt. Das nette an der sache ist halt das das Bafögamt sich dann um die Eintreibung der Kohle kümmert.