Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnungsformel Hinzuverdienst für ALG2 Bezieher, das bekommt ihr raus!
Die gelbe Eule
2006-05-07, 17:13:01
Vorab:
Wer arbeiten geht, verdient dazu, es wird ihm nichts genommen. Es vermindert sich nur der Zuschuss an ALG2, der aber mit Eurem Einkommen wieder ausgeglichen wird.
Wie das funktioniert?
Meine allgemeine Formel für Alleinbezieher ohne Kind wäre:
Bis 800€ Nebenverdienst
345€ ((Nettoeinkommen - 100€ Freibetrag vom Nettoverdienst + 20% vom übrigen Nettoverdienst bis 800€) + Differenz zu 345€ als ALG2) + übernommene Mietkosten + 100€ Freibetrag vom Nettoverdienst + 20% vom übrigen Nettoverdienst bis 800€ = Geld was Ihr erhaltet
Ab 801€ Nebenverdienst:
345€ ((Nettoeinkommen - 100€ Freibetrag vom Nettoverdienst + 20% vom übrigen Nettoverdienst bis 800€ + 10% vom Nettoverdienst über 800€) + Differenz zu 345€ als ALG2) + übernommene Mietkosten + 100€ Freibetrag vom Nettoverdienst + 20% vom übrigen Nettoverdienst bis 800€ + 10% vom Nettoverdienst über 800€ = Geld was Ihr erhaltet
Sieht kompliziert aus, ist es aber nicht. Somit erklärt sich auch, wie sich das Geld zusammensetzt. Nun ein fiktives Beispiel.
Ohne Arbeit bekommt Ihr:
345€ Regelsatz + 350€ Miete = 695€
Mit einem 400€ Nettogehalt Job bekommt Ihr:
345€ Regelsatz (240€(400€-100€-60€) angerechnet vom Einkommen + 105€(345€-240€) ALG2) + 350€ Miete + 100€ Freibetrag von 400€ + 60€(20% von 300€) = 855€
Sind also schonmal 160€ mehr die Ihr in der Kasse habt.
KFZ Versicherung, Vorsorge und ähnliches werden anteilshaber angerechnet, was Euch aber nicht extra abgezogen wird.
Dies sind zwar Pauschalsätze, doch besser als gar nichts. Zusätzliche Arbeit lohnt sich also!
Solltet Ihr zu zweit sein, dann erhöht den Regelsatz dementsprechend und auch Euer Einkommen. Kindergeld wäre auch Einkommen. Die Formel bleibt trotzdem die gleiche, weil Ihr ja nun gemeinsame Kasse macht, also eine Bedarfsgemeinschaft darfstellt.
Verdient ihr irgendwann soviel, das es auch ohne ALG2 reicht, dann braucht Ihr ALG2 nicht mehr, herzlichen Glückwunsch ;)
Ich gebe weder Auskunft zu speziellen Angelegenheiten noch Rechtsberatung, auch wenn ich es könnte.
Alexander
2006-05-07, 19:34:33
Die gelbe Eule[/POST]']
Vieles wird Euch noch zugute kommen, da KFZ Versicherung, Vorsorge und ähnliches anteilshaber angerechnet,
KFZ Versicherung ist in der pauschale von 100€ bereits drin. Kannst es nicht nocjmal abziehen. ;)
Definiere Vorsorge oder ähnliches. Und nenn bitte ein paar Zahlen.
Kindergeld wäre auch Einkommen.
...des Kindes. Daher wird hier deine Formel nicht angewendet.
Was hast du beim Amt gemacht, wenn man fragen darf?
Die gelbe Eule
2006-05-07, 20:12:38
Ja das ist etwas unglücklich formuliert gewesen sry.
Das Kind selbst kann in dem Sinne kein Einkommen haben, in der Bedarfsgemeinschaft rechnet man leider alles zusammen. Sonst hätten wir wieder das Gebilde, das man mit ALG2 mehr bekommt, als wenn man nur arbeiten gehen würde.
Von Antragsannahme bis zu Beratung über Dateneingabe und Aktenhaltung. Hier mal mehr, da mal weniger.
Alexander
2006-05-08, 10:30:09
Wie sieht es in einem solchen Fall aus:
Jemand arbeitet 20h die Woche und ist daher formal nicht mehr arbeitslos. Sein Lohn liegt aber unter dem ALG2 und er hat deswegen Anspruch auf ergänzendes ALG2. Wird sein Lohn nur auf den ALG2-Satz aufgestockt? D.h. hat er nichts davon diese Teilzeitstelle zu haben? Oder wird er dann wie ein Arbeitsloser behandelt und die Zuverdienstformel angewendet?
Die gelbe Eule
2006-05-08, 16:43:16
Erstmal musst einen Antrag stellen auf ALG2. Wieviel Du verdienst, wäre auch gut zu wissen. Rechne erstmal Miete mit Nebenkosten ohne Strom + 345€.
Arbeitslos bist zwar statistisch nicht mehr, aber immernoch hilfebedürftig. Du würdest also ergänzendes ALG2 bekommen, sowie Deine Freibeträge.
Anspruch hast erstmal nicht auf ALG2, weil es eine freiwillige Leistung ist. Der Anspruch ist gegeben, wenn hilfebedürftig wärest, was man auch vorher klären müsste. Dann kann man erst einen Bedarf errechnen.
Alexander
2006-05-08, 17:33:10
Hast wie ein echter Beamter geantwortet. Viel Text. Aber schlauer bin ich dennoch nicht geworden. ;D
Es ist eine rein theoretische Frage. Aber wenn du unbedingt Zahlen brauchst, sollst du welche bekommen:
Person X hat bisher ALG2 bezogen. 650€ ohne befristeter Zuschläge. Nun verdient sie 600€ netto im Monat. Wieviel ergänzendes ALG2 gibt es auf Antrag?
Variante A:
50€ + eventuelle Zuschläge für Fahrkosten, Arbeitskleidung etc.
Variante B:
Er wird behandelt wie ein Arbeitsloser mit Nebenverdienst, d.h. der Job wird mit 400€ auf ALG2 angerechnet --> 250€ ALG2 + 600€ vom Job
Die gelbe Eule
2006-05-08, 18:23:41
Also, wenn diese Person kein ALG2 mehr bezieht, sollte sie erstmal welches beantragen.
Geld würde sie 650€ + 100€ Freibetrag + 100€ = 20%von 500€ bekommen.
Also insgesamt 850€. Angerechnet werden 400€ auf ALG2, der Restbetrag des Nettoeinkommens.
Alexander
2006-05-10, 19:12:45
Bist du dir ganz sicher? Das würde bedeuten, dass es keine finanziellen Auswirkungen hat, ob man als ein ALG2-Bezieher mit Nebenjob, oder ob man als Geringverdiener mit ergänzendem ALG2 angesehen wird.
Mit anderen Worten: Die 15h Grenze pro Woche könnte demjenigen egal sein.
Die gelbe Eule
2006-05-11, 00:30:13
Die 15h Grenze gilt nur für 1€ Jobs. Aber Du hast es richtig erkannt, es kommt eigentlich das gleiche bei heraus. Finanziell lohnt es sich, wenn man arbeiten geht in Verbindung mit Alg2.
wieviel "vermögen" darf man haben um ALG2 berechtigt zu sein? Und wenn man zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuviel hat bekommt man ja erstmal kein ALG2...wieviel darf man dann pro Monat von seinem eigenen Vermögen verbrauchen?
Die gelbe Eule
2006-05-11, 12:57:51
Kommt drauf an was Du als Vermögen bezeichnen möchtest. 200€ pro Lebensjahr, 13.000€ maximal sind Freibeträge. Wertpapiere und ähnliches zählen dazu.
Wenn Du also irgendwo 500€ auf der hohen Kante hast, in bar zuhause, solltest es keinem erzählen, das will keiner wissen, auch wenn man Dich fragen sollte. Geht es aber schon in den vierstelligen Bereich oder hast Spareinlagen die einsehbar sind wird man irgendwann stutzig.
es geht um einen bausparvertrag der mir nach meinem studium als lebensstart und Anerkennung fürs den Studienabschluss überschrieben wurde....
was ist mit bafög "schulden" die man noch zurückzuzahlen hätte...wird das gegengerechnet oder anders gesagt kann ich damit mein bafög zurückzahlen? und dann harz4 beantragen?
Denn 1. hab ich nicht gern Schulden und 2. denke ich wird sich das Arbeitsamt um mich nicht bemühen wenn ich eh von meinem eigenen Geld lebe...sprich ich bekomme dann eine geringe Priorität für die Vermittlung....ich möchte aber gern arbeiten...leider fällt einem der Berufseinstieg als Hochschulabsolvent nicht immer leicht.
Alexander
2006-05-11, 18:54:38
Die Schulden solltes du abbezahlen bevor du ALG2 beantragst. Bei vorzeitiger Bafögrückzahlung gibt es einen Rabatt!
Der Freibetrag wird gerade von 200€ auf 150€ gesenkt. Ist sicherlich nur der Anfang.
Alexander[/POST]']Die Schulden solltes du abbezahlen bevor du ALG2 beantragst. Bei vorzeitiger Bafögrückzahlung gibt es einen Rabatt!
Das man Rabatt bekommt wenn man Bafög innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Studiums zurückzahlt weiss ich, aber mein Onkel meinte mal man muss beim Hartz4 Antrag das Vermögen 1 Jahr vor Antragsstellung angeben.
Was mich dann noch interessieren würde: liegt man nun mit dem Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung über dem Freibetrag (also Alter*200€ bzw. *150€) bekommt man ja sicher solange kein Hartz4 bis das Vermögen was zuviel ist aufgebraucht ist. Wieviel darf man denn dann pro Monat verbrauchen? Nicht das die sagen ich darf mir dann selbst nur Hartz4 zahlen.....ich möchte wenn dann schon mehr von meinem eigenen Geld pro Monat verbrauchen dürfen als die 345€ Hartz4....dann hau ichs lieber vor Antragsstellung noch aufn Kopf ^^.
Der Freibetrag wird gerade von 200€ auf 150€ gesenkt. Ist sicherlich nur der Anfang.
Wann tritt das inkraft?
Alexander
2006-05-11, 22:38:32
Wann die Änderung genau in Kraft trifft, weiss ich nicht genau. War erst letzte oder vorletzte Woche überall in den Medien. Google mal. Ist glaub ich Mitte des Jahres so weit.
"Vermögen 1 Jahr vor Antragsstellung angeben"
Das hatte ich vergessen. :( Die Können sogar verlangen, dass man Schenkungen zurückfordert.
Wie lange das überschüssige Geld reichen muss, weiss ich nicht. Hast du wirklich so viel bekommen? Da gibt es noch einen Weg. Zusätzlich zu den 200€ gibt es nochmal 200€ bzw. bald 250€ die man für die Altersvorsorge behalten darf. Dies wird nur anerkannt, wenn es nicht möglich ist das Geld vor Rentenantritt auszugeben. Deswegen haben viele Betroffene ihre Lebensversicherungen derart verändern lassen, dass sie nicht mehr vorzeitig kündigen dürfen. Aber ob man einen Bausparvertrag dementsprechend umwandeln kann... da bin ich überfragt. Musst dich an deine Bank wenden.
Alexander[/POST]']
Wie lange das überschüssige Geld reichen muss, weiss ich nicht. Hast du wirklich so viel bekommen? Da gibt es noch einen Weg. Zusätzlich zu den 200€ gibt es nochmal 200€ bzw. bald 250€ die man für die Altersvorsorge behalten darf. Dies wird nur anerkannt, wenn es nicht möglich ist das Geld vor Rentenantritt auszugeben. Deswegen haben viele Betroffene ihre Lebensversicherungen derart verändern lassen, dass sie nicht mehr vorzeitig kündigen dürfen. Aber ob man einen Bausparvertrag dementsprechend umwandeln kann... da bin ich überfragt. Musst dich an deine Bank wenden.
naja 10000-15000€ glaub ich....genaue summe weiss ich jetzt garnicht...nur soviel das der angespart ist und theoretisch verfügbar wäre...Bafög hab ich recht wenig bekommen...Eltern haben halt das meiste gezahlt...ich denke mal was da noch aussteht sind so 4000-5000€
ich hab nen 11 jahre altes Auto (kleinwagen) der könnte theoretisch auch mal abgelöst werden...
ansonsten tja k.a. nur ich wollte zwar schnellstens arbeiten aber find mal was wenn du direkt ausm studium kommst...und ich denke mal das arbeitsamt bemüht sich nicht wenn man kein ALG1 oder ALG2 empfänger ist. Und da ich mir eigentlich noch nie wirklich was geleistet habe hätte ich die kohle dann lieber vorher auf den kopf gehaun...parr neue möbel....neueres gebrauchtes auto...bafög zurückzahlen etc.
bis jetz hats eben noch nicht mit einem job geklappt und viel länger wollte ich meinen eltern nicht zur last fallen....sprich ausziehen...ausbildung ist ja fertig...
wenn die mir dann allerdings vorschreiben das ich trotz das ich kein ALG1 oder ALG2 bekomme nur 345€ im monat (von meinem eigenen Geld) verleben darf oder so fände ich das äusserst uncool.
Alexander
2006-05-12, 18:46:43
Erkundige dich hier was passiert, wenn du das Geld ausgibst und kurz danach ALG2 beantragst:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Nicht dass das Amt sagt, dass du das gerade gekaufte Auto wieder verscherbeln darfst, weil du dich absichtlich bedürftig gemacht hast, indem du das Geld verbraten hast. Falls es keine Probleme gibt, wäre ein Auto keine schlechte Idee. Allerdings wird nur ein Auto bis 5.000€ nicht angerechnet (Hoffe der betrag stimmt noch.) Sollte der Wagen z.B. 7.000€ wert sein, dann hast du damit schon 2.000€ von deinem Freibetrag verbraucht....
Die gelbe Eule
2006-05-12, 22:54:48
Wie kannst Du 1 Jahr vorher wissen, das Alg2 beantragst? Das Arbeitsamt muss erst etwas wissen, wenn Du einen Antrag stellst, vorher nicht.
Pinoccio
2006-05-13, 01:31:55
Gast[/POST]']Ich nenne das EnteignungIst es nicht vielleicht auch Enteignung, wenn jemand hart und schwer arbeitet und mit seinen Sozialabgaben einen faulen und arbeitsscheuen Sozialschmarotzer mitzieht? ;-)
mfg Sebastian
Pinoccio[/POST]']Ist es nicht vielleicht auch Enteignung, wenn jemand hart und schwer arbeitet und mit seinen Sozialabgaben einen faulen und arbeitsscheuen Sozialschmarotzer mitzieht? ;-)
mfg Sebastian
Ist es nicht Enteignung wenn du dein LEben lang sparsam warst dann mal zwangsweise in HartzIV reinrutschst da du arbeitslos wirst und da deine kompletten ersparnisse und alterssicherung weg sind und du praktisch mit leeren taschen rausgehst obwohl du mit 345€ monatlich nur gelebt hast wie ein hund?
Die gelbe Eule
2006-05-13, 01:40:01
Der Gast war ein gesperrter User, nicht beachten.
Alexander
2006-05-13, 18:32:28
Pinoccio[/POST]']Ist es nicht vielleicht auch Enteignung, wenn jemand hart und schwer arbeitet und mit seinen Sozialabgaben einen faulen und arbeitsscheuen Sozialschmarotzer mitzieht? ;-)
mfg Sebastian
Stell dir vor, DU wirst mit 50 arbeitslos und deine private Altersvorsorge wird auf diese Weise mehr oder weniger eingezogen. Und der echte Sozialschmarotzer (der neuerdings in der Nachbarwohnung wohnt, weil das AAmt dich zum Umzug ins Armenviertel gezwungen hat), lacht dich aus, weil ihr beide als Rentner von der gleichen Summe werdet leben müssen. ;D
Die gelbe Eule
2006-05-13, 19:46:45
Bitte versucht beim Eingangspost on topic zu bleiben und es nicht zu einer Grundsatzdiskussion verkommen zu lassen. Wollte euch einmalige Hilfe bieten, wenn auch nur bei allgemeinen Fragen zum Geld selbst, kann aber auch gerne den Thread schließen lassen.
Was für Hilfe?
Die Leute wissen auch so das man alles los wird was man sich jahrelang erarbeitet hat.
Was ist das für hilfe?
Wie man den Antrag auszufüllen hat?
Den kann man auch bei der Arge ausfüllen.
Wilst du die Leute über Ihre Rechte aufklären?
Welche?
Das recht als Schießbudenfigur die man billig schießen kann von wem auch immer das wissen die Leute selber.
Also was wilst Du den leuten sagen?
Das man als Rentner als Sozialschmarotzer Hingestelt wird vom Propagander minister Clement-Münte und wie die alle heißen?
Die Leute wissen das die Belogen und Betrogen werden dazu brauchst du dich nicht so aufspielen nur weil du meinst die alle für Dumm zuverkaufen.
Vieleicht solten die Moderatoren mal das dingen hier zu machen.
Weil das belügen und betrügen schon genug ist und muss hier nicht fortgesetzt werden.
Die gelbe Eule
2006-05-14, 16:02:15
Hast Du Dir auch nur eine Sekunde Zeit genommen, das Topic zu lesen?
Weißt Du überhaupt um was es hier geht?
Ja habe ich.
Hast Du dir eine Sekunde Zeit genommen und nachgedacht was Du da den Leuten sagen wilst?
Nein gell?
Nagut ich schon.
Deine berechnungsgrundlagen sind die von Gestern heute so und morgen ist es wieder ganz anders,das was heute gültigkeit hat ist Morgen wieder veraltet.
Und weißt Du warum?
Weil du die Gesetze nicht machst und ich auch nicht die werden woanders gemacht.
Und weißt Du noch was?
Ich verrate es Dir,die Gesetze werden so gemacht,wie es den Herren im Kram past und Ihnen dienlich ist,aber nicht dem Volke und den betroffnen.
Zusammenfassung:
Heute so und Morgen ganz anders.
Fazit:
Arbeiter verkauft Haus und Hof und alles und wandert dahin http://www.staff.uni-marburg.de/~rheingan/bilder/australien-karte_kopie.jpg aus.
Weil das was Ihr habt könnt Ihr Morgen los sein.
hallo gelbe eule
was hast du denn erwartet?????
du gibst deinen ehemaligen beruf als sesselpuper beim jobcenter bekannt und erwartest das dir niemand ne frage stellt?????????
das ist wieder mal typisch du bestätigst doch nur was wir alle schon wissen das ihr vom jobcenter keine eulen sondern geier seid
immer schön den leuten das gesparte nehmen unter welchen voraussetzungen ist egal
man kann über dieses thema oder dieses thema tot quatschen hat aber keinen sinn
nun scheinbar dürfen wir dich in unseren kreisen willkommen heißen, da du ja offensichtlich auch geschnallt hast das es in manchen nicht in allen fällen besser ist zuhause zu bleiben anstatt arbeiten zu gehen
oder bist du gegangen worden weil du ja so hilfsbereit deine hilfe anbietest und wenn jemand diese dann auch braucht du
Gast/Bea
2008-02-13, 23:07:29
Hallo,
wenn jemand bei der Arbeitsagentur arbeitet heißt es nicht das er mit Allem ein-
verstanden ist(Die Gesetze hat derjenige nicht gemacht!).Ich denke du läßt deine Wut an dem falschen aus.Und Nein ich Arbeite nicht dort!
Hatte letztes Jahr Vollzeit gearbeitet und habe auch noch ergänzendes Geld be-
kommen.Mich würde jetzt mal Interessieren wie es ist,wenn ich Teilzeit arbeiten
würde.Wieviel bekomme ich dann zusätzlich?Wird ja nicht das gleiche sein wie
bei Vollzeit oder.
-Andy-
2008-02-15, 00:22:55
Ohne Arbeit bekommt Ihr:[/B]
345€ Regelsatz + 350€ Miete = 695€
[/B][/COLOR]
Das stimmt nicht, man bekommt 347€ Regelsatz + der Miete nach dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt + den Heizkosten. Die Kaltmiete variiert von Stadt zu Stadt.
Bei mir in der Stadt sind es z.B. 248.40€ Kaltmiete + Heizkosten. Mietspiegel von 2002.
was ich assi finde ist, dass wenn man ein eigenheim hat keinen mietzuschuss bekommt...mit der argumentation: zahlst ja keine miete. nur in der normalen miete sind auch die instandhaltungskosten für das mietshaus drinnen....bei einem eigenheim gibts plötzlich keine...das ist ungerecht hoch drei!
Alexander
2008-02-16, 11:13:28
was ich assi finde ist, dass wenn man ein eigenheim hat keinen mietzuschuss bekommt...mit der argumentation: zahlst ja keine miete. nur in der normalen miete sind auch die instandhaltungskosten für das mietshaus drinnen....bei einem eigenheim gibts plötzlich keine...das ist ungerecht hoch drei!Das ist pure Absicht. So brauchen die Leute ihr Vermögen doch noch auf.
was ich assi finde ist, dass wenn man ein eigenheim hat keinen mietzuschuss bekommt...mit der argumentation: zahlst ja keine miete. nur in der normalen miete sind auch die instandhaltungskosten für das mietshaus drinnen....bei einem eigenheim gibts plötzlich keine...das ist ungerecht hoch drei!
Wie da gibt's nur den Regelsatz? Wie soll derjenige das Öl/Gas bezahlen und den Gebührwahnsinn, die für das Eigenheim anfallen?
Ohne Erspartes müsste man dann die Bude mit Hartz4 Eintritt verkaufen. Und da die Verkaufspreise dank schwacher Kaufkraft eher niedrig sind noch evtl. massive Verluste hinnehmen.
Armes Deutschland. Dass das einfach so friedfertig hingenommen wird? Schließlich dürfte fast jeder normale Arbeitnehmer in Zukunft mal von Hartz4 betroffen sein, wenn auch nur temporär. Da hast dir nen schönes kleines Eigenheim erspart und wirst arbeitslos, peng alles umsonst und vorbei.
Sofern man die Chance hat, schnell raus aus diesem Land.
Und da die Verkaufspreise dank schwacher Kaufkraft eher niedrig sind noch evtl. massive Verluste hinnehmen.
Du hast ein Haus, wirst arbeitslos.
Du verkaufst das Haus, weil du es dir nicht mehr leisten kannst. Dadurch das du dann Geld einnimmst, hast du zuviel Vermögen und du bekommst 0,00 € Sozialleistungen. Erst wenn du das Geld so weit aufgebraucht hast, das du wieder unter die Grenze rutscht, bekommst du wieder Geld.
Fazit: Du hast dein Haus verscheuert und kein Cent davon blieb dir übrig! Du hast es quasi "umsonst" verkauft. Du hättest es auch gleich verschenken können, hätte den selben Effekt gehabt, da du dann das Haus loswärst und sofort Leistungen beziehen kannst...
GastT
2008-02-16, 19:32:27
Wer wirklich realitätsnahe Hilfe braucht, soll sich besser an Selbsthilfegruppen oder Ähnliches wenden, zumindest Seiten besuchen die wissen, wovon Sie reden/schreiben.
http://forum.ahfd.org/forumdisplay.php?f=18
Du hast ein Haus, wirst arbeitslos.
Du verkaufst das Haus, weil du es dir nicht mehr leisten kannst. Dadurch das du dann Geld einnimmst, hast du zuviel Vermögen und du bekommst 0,00 € Sozialleistungen. Erst wenn du das Geld so weit aufgebraucht hast, das du wieder unter die Grenze rutscht, bekommst du wieder Geld.
Fazit: Du hast dein Haus verscheuert und kein Cent davon blieb dir übrig! Du hast es quasi "umsonst" verkauft. Du hättest es auch gleich verschenken können, hätte den selben Effekt gehabt, da du dann das Haus loswärst und sofort Leistungen beziehen kannst...
Das ist ja das Perverse. Behalten darf man aber glaube ich 150 Eur x Lebensjahr +750 Euro. Wenn du das Vermögen nicht überschreitest bist du wieder hilfebedürftig. Aber man kann sich ja nie sicher sein, in Zukunft mal länger arbeitslos zu sein bzw. Niedriglohnjobs annehmen müssen und somit auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Es lohnt sich überhaupt nicht mehr ein Haus zu bauen, besonders nicht durch Kreditfinanzierung selbst eine sehr kleine Eigentumswohnung kann durch die Verbrecherreform in Gefahr sein.
Der Hartz4 Slogan sollte lauten: Von Verbrecher für Verbrecher gemacht.
Anscheinend hält uns die Regierung für verbrecherischen Abschaum.
Die sollten doch lieber froh sein, wenn die Leute ihre eigene Bude haben, vor allem stehen doch gar nicht ensprechend viele kleine Wohnungen zur Verfügung. Dann müssten die Plattenbauviertel und Ghettos schon mal masssiv ausgebaut werden, spätestens wenn das dicke wirtschaftliche Ende mit drastisch ansteigender Massenarbeitslosigkeit kommt. Wenn da die gleichen Kriterien wie heute gelten, dann gute Nacht. Und der wirtschaftliche Abschwung kommt mit Sicherheit und ob es danach noch mal aufwärts geht und das jetzige Niveau erreicht steht in den Sternen.
Anscheinend hält uns die Regierung für verbrecherischen Abschaum.
Nein, sondern für Überflüssig und lästig...wer nicht arbeitet (arbeiten kann) , aus welchen Gründen auch immer, ist ein Schmarotzer - also Ungeziefer - was man am besten vom Erdboden vertilgt. Da man aber Human ist und sich solch radikale Methoden (noch) nicht erlauben kann, werden die Menschen so lange Drangsaliert, bis Sie aufgeben und sich zB. einen Hochsitz suchen. Strick könnte uU. zu teuer sein.
Es gibt nicht Wenige die das gut finden, kann man von bestimmter Klientel fast täglich hier im Forum lesen.
Nein, sondern für Überflüssig und lästig...wer nicht arbeitet (arbeiten kann) , aus welchen Gründen auch immer, ist ein Schmarotzer - also Ungeziefer - was man am besten vom Erdboden vertilgt. Da man aber Human ist und sich solch radikale Methoden (noch) nicht erlauben kann, werden die Menschen so lange Drangsaliert, bis Sie aufgeben und sich zB. einen Hochsitz suchen. Strick könnte uU. zu teuer sein.
Es gibt nicht Wenige die das gut finden, kann man von bestimmter Klientel fast täglich hier im Forum lesen.
Och Marc, laß es doch einfach gut sein. Trag die Sperrung wie ein Mann und halt dich die nächsten Tage vom Forum fern. Tut dem Blutdruck auch gut.
Draußen ist schönes Wetter, geh einfach mal spazieren und schnapp frische Luft.
Och Marc, laß es doch einfach gut sein. Trag die Sperrung wie ein Mann und halt dich die nächsten Tage vom Forum fern. Tut dem Blutdruck auch gut.
Draußen ist schönes Wetter, geh einfach mal spazieren und schnapp frische Luft.
Naja, ganz unrecht hat er nicht. Und der Deutsche ist besonders gut darin nach oben zu buckeln und nach unten zu treten. Das hat schon mal ein paar Millionene Menschen das Leben gekostet. Wenn man das Volk richtig und für längere Zeit lenkt und beeinflusst, sind ähnliche Zustände wie früher drin. Da gibt's dann peu a peu Lager, wo das ganze Pack reingeschleust und anschließend verbrannt wird, schließlich braucht man in Zukunft etliche Tonnen Biomasse. Und wie kann sich Abschaum nützlicher machen als verbrannt zu werden und anschließend vielleicht in einem Clausius-Rankine-Prozess zur Wärme- und Stromversorgung zu dienen?
Wenn es wirklich eng wird im Staat, ist es mit der Menschlichkeit schnell vorbei, da brauch man sich nichts vormachen.
Spätestens wenn der komplette Mittelstand nur noch Anspruch auf die jetzigen Hartz4-Ansprüche hat, bleibt für den die jetzt schon auf Hartz4 sind, nur noch der Tod übrig. Da nützt auch das schöne Wetter nix, in Kriegszeiten gibt es auch übrigens schönes Wetter. ;)
seahawk
2008-02-17, 15:20:22
Wer Hartz IV bezieht und eine regulören Job annimmt hat einen an der Klatsche. Guckt euch doch mal an was privat so für Gartenarbeit und Putzarbeit gezahlt wird. 7 Euro pro Studne und mehr und meist schwarz, bar auf die Hand. keine Kontobuchungen - nichts und man ist flexibel in der Zeiteinteilung.
twodoublethree
2008-02-17, 22:24:25
Lol bei uns in Bayern kriegst schwarz das doppelte=)
Och Marc, laß es doch einfach gut sein. Trag die Sperrung wie ein Mann und halt dich die nächsten Tage vom Forum fern. Tut dem Blutdruck auch gut.
Draußen ist schönes Wetter, geh einfach mal spazieren und schnapp frische Luft.
Ich weiß nicht wer Marc ist, aber im Gegensatz zu Dir bin ich hier nicht angemeldet. Wenn man hier gemeldet ist sollte man auch den Mut haben unter seinem Nick zu posten. Das aber nur nebenbei.
Ich seh schon die ersten Rechtsstreitigkeiten am Himmel.
Folgender Sachverhalt bei mir:
ALG2-Bezug über einen Zeitraum mehrerer Monate (ohne eigenes Einkommen). Lediglich eine Familienangehörige in der gleichen Wohnung.
Nun das Problem:
"Nach meinen Erkenntniss haben sie vom 1.7.2007 bis zum 31.01.2008 Leistungen ... zu Unrecht bezogen.
Bei Durchsicht der Akte fiel mir auf, das ihre Familienangehörige seit dem 1.6.2007 eine zusätzliche Witwenrente bezieht. Dieser Rentenbezug wurde von mir bei der Berechnung der Leistungen für diesen Zeitraum nicht berücksichtigt."
Nun verlangen sie also eine Rückzahlung von mehr als ein tausend Euro!
Ich frage mich: Kann das angehen? Denn ich hatte nie ein eigenes Einkommen und die andere Familienangehörige bekam zu der Zeit gerade einmal ~450€ Rente. Seit dem Tod (Feb 07) und der Antragstellung monate später eine zusätzlich Witwenrente. Zusammen jedoch immer noch höchstens 1000€ Einkommen auf ihrer Webseite, nicht meiner!!
Das kuriose: Ich habe dem Amt von Anfang an alle Unterlagen zukommen lassen. Ist es nun rechtens, das sie etwas zurückfordern, weil sie einen Fehler bei ihrer Berechnung machten, obwohl der Antrag von ihrer Seite aus stattgegeben wurde? Das wäre schon ein starkes Stück! Kann ich denn hellsehen, das der Leistungsbezug endet, wenn eine (mir nicht bekannte) Grenze überschritten wird? Nicht mal die Typen dort konnten mir genau sagen, was als Grenze in meinem Fall gehandelt wird. Ich hatte sogar vorsichtshalber nachgefragt - vorher.
Ich meinte natürlich Seite, nicht Webseite. ;D
Grestorn
2008-03-05, 07:55:57
Wenn Du dem Amt alle Unterlagen zukommen hast lassen, sprich auch das Einkommen und die Rente Deiner Familienangehörigen, dann man Dir sicher nichts vorwerfen.
Kannst Du das notfalls belegen?
Das Problem ist: Wenn das Amt sich verrechnet, hast Du so weit ich weiß trotzdem keinen Anspruch darauf, das zu viel erhaltene Geld zu behalten. Du könntest bestenfalls versuchen mit dem Sachbearbeiter eine Regelung zu finden, die beiden Seiten entgegen kommt (aber nicht in dem Du ihn angreifst, er sitzt letztlich immer am längeren Hebel!).
Klar ist: Die Einnahmen von beiden Familienangehörigen in einem Haushalt werden immer zusammengerechnet. Dann wird der Bedarf von zwei Personen gegengerechnet und wenn die Einnahmen nicht ausreichen, der Differenzbetrag aus ALG-2 bezahlt.
Einen Anspruch auf getrennte Veranlagung hast Du auf keinen Fall. Das wäre nur bei völlig fremden Menschen möglich, die in keiner persönlichen Beziehung in einer WG leben.
Kannst Du das notfalls belegen?
Ja, zum einen weils Kopien gab, zum anderen durch Zeugen...
Zurückzahlen ginge auf keinen Fall, dafür müsste erstmal ein geregeltes Einkommen her. ;D
Nur ist es ein wenig lächerlich, das die nach mehr als einem Jahr ankommen und für nen relativ großen Zeitraum meinen, das sei so nicht richtig gewesen. Man muss sich darauf verlassen können, das sich da was tut und nicht sowas dabei herauskommt. Ansonsten könnten die das Geld auch gleich behalten, wenns eh zurückgezahlt werden muss!
Außerdem hät der Antrag gar nicht stattgegeben werden dürfen, wenn da was nicht gestimmt hätte...
Die können nicht einfach etwas berechnen und nachher sagen, das die da nen Fehler (wegen Langsamkeit) gemacht haben. ;)
Ohne genaue Auflistung der berechneten Beträge werde ich sowieso keinen Handschlag tun, sonst könnt ja jeder kommen!
Überzahlungen von ALG II können nur unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 bis 4 und § 50 des Sozialgesetzbuchs zehnter Teil (SGB X) durch die Agentur für Arbeit zurückgefordert werden.
§ 45 SGB X gewährt dem Empfänger einer zu Unrecht erhaltenen Sozialleistung einen gewissen Vertrauensschutz. Ich zitiere vorab diese Vorschrift:
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstige nicht berufen, soweit
1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
(3) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach Absatz 2 nur bis zum Ablauf von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden. Satz 1 gilt nicht, wenn Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung vorliegen. Bis zum Ablauf von zehn Jahren nach seiner Bekanntgabe kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nach Abs. 2 zurückgenommen werden, wenn
1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 2 oder 3 gegeben sind oder
2. der Verwaltungsakt mit einem zulässigen Vorbehalt des Widerrufs erlassen wurde.
In den Fällen des Satzes 3 kann ein Verwaltungsakt über eine laufende Geldleistung auch nach Ablauf der Frist von zehn Jahren zurückgenommen werden, wenn diese Geldleistung mindestens bis zum Beginn des Verwaltungsverfahrens über die Rücknahme gezahlt wurde. War die Frist von zehn Jahren am 15. April 1998 bereits abgelaufen, gilt Satz 4 mit der Maßgabe, dass der Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird.
(4) Nur in den Fällen von Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 wird der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. Die Behörde muss dies innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen tun, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen.
(5) § 44 Abs. 3 gilt entsprechend
Eine Rückforderung kommt demnach nur in Betracht, soweit der begünstigte Antragsteller über die zuviel gezahlte Summe noch verfügt und er nicht auf die Gültigkeit des zu seinen Gunsten fehlerhaften Bescheides vertrauen durfte.
An einem schutzwürdigen Vertrauen fehlt es unter anderem, wenn der Begünstigte durch falsche oder fehlende Angaben den Fehler selbst herbeigeführt hat (also gegebenenfalls bereits bei Verletzung der Mitwirkungspflicht gemäß § 60 SGB I), oder auch bereits wenn ihm die Unrichtigkeit des Verwaltungsakts hätte einleuchten müssen.
Soweit der nicht schutzwürdige Begünstigte aufgrund seiner Bedürftigkeit den überbezahlten Betrag nicht in einer Summe begleichen kann, ist ihm analog § 23 SGB II ein Darlehen zu gewähren, dessen Rückzahlung durch Verrechnung mit den laufenden Leistungen erfolgt.
Eine Rückforderung für die Vergangenheit ist zulässig, gemäß § 45 Abs. 4 SGB X (siehe oben) aber nur für einen Zeitraum von einem Jahr seit Kenntnis der Behörde von dem Fehler.
Im Übrigen kann die Agentur für Arbeit rechtswidrige begünstigende ALG II-Bescheide in der Regel nur innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Bekanntgabe ändern, bei fehlender Schutzbedürftigkeit nach § 45 Abs. 2 Stz 3 Nr. 2 oder 3 SGB X und zulässigem Vorbehalt sind es aber zehn Jahre (§ 45 Abs. 3 SGB X).
Ist ein Erstattungsanspruch bereits durch schriftlichen Bescheid festgesetzt, so verjährt der Anspruch innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Festsetzungsbescheid nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann, § 50 SGB X.
Geh auf jeden Fall zu einer Beratungsstelle + in ein Arbeitslosenforum.Es kann
aber gut sein das dir die Summe in einer monatlichen Rate dann direkt abgezogen
wird.Das heißt das bei einem Arbeitsbeginn(wo der erste Lohn erst 1 1/2 Monate
später kommt),Kaution e.c.t du kein Darlehen mehr bekommst.Da du durch die
Schulden zuzusagen ein Darlehen bekommen hast,was du jetzt zurück zahlen
mußt.Was natürlich dann -bei oben genannten Situationen- zu Schwierigkeiten
führen wird.Red auf jeden Fall nochmal direkt mit der Leistungsabteilung,es
kann ja nicht sein das ALG-Empfänger besser Bescheid wissen müßen als die Mit-
arbeiter.Wenn du alles an Einnahmen von euch angegeben hast und auch noch-
mal nachgefragt hast und können sie eigentlich nicht dir den schwarzen Peter
zuschieben.
Viel Glück noch
Ich bin ALG 1 Aufstocker bei einem Argederivat das jedoch als Firma irgendwie in die Wirtschaft ausgelagert ist (verstehe ich selbst nicht so ganz). Es ist eine einzige ABzocke mit denen. Ich hatte mir einen Job gesucht bei dem ich auf eine Festanstellung hingearbeitet hatte. Ich verdiente nur 165 Euro hinzu was genau dem Freibetrag bei ALG1 entspricht durfte dann aber für 3 Monate nur knapp 80 Euro behalten. ALlein wegen diesem Job habe ich 3 Ordner voll mit Briefverkehr allein die Portokosten von knapp 40 Euro ausmachen. Die haben mir so viel druck gemacht, alle paar Tage waren Kontrolleure da (die nie wussten weswegen sie genau eigentlich meine WOhnung kontrollieren sollten). Psychoterror von der Leistungsabteiluzng.
Das hat mich psychisch so belastet das es nichts mit der Festanstellung gerworden ist. Das hat mir meine Hoffnung genommen.
Hallo gelbe Eule,
arbeite 30 Std./je Woche. Nettoverdienst 800 Euro. 1 Kind, 6 Jahre. Da ich leider eine chronische Erkrankung habe, droht mir der momentane Arbeitgeber mit der Kündigung. Da ich eigentlich auf den monatlichen Mietzuschuß in Höhe von 194 Euro (ALG2) verzichten wollte, stehe ich jetzt dumm da. Zumal ich aufgrund der Erkrankung leider (nicht wie vom Amt gefordert!!) eine zweite Arbeit annehmen kann. Da es bisher so aussah, als würde der Arbeitgeber die Vollzeit anbieten, habe ich mich auch nicht woanders beworben und bin nun völlig ratlos und panisch.
chillah
2008-08-16, 17:11:36
hallo,
ich habe probleme mit meinem alg2 antrag. und zwar bin ich selbstständig und habe ein privates unverzinsliches darlehen in höhe von 5000,- €, für den aufbau des unternehmens, von meiner mutter erhalten. in der vorschau für den bewilligungszeitraum habe ich als gewinn von minimum etwas über 100,- € bis maximal 278,- € kalkuliert. also zu wenig, um davon zu leben...
das darlehen wird monatlich zurückgezahlt... nun wurde mein antrag vorrübergehend bewilligt aber ich erhalte kein geld um meinen lebensunterhalt zu bestreiten. mir werden monatlich ein einkommen von 517,- € angerechnet die ich nicht habe... es sieht so aus, als ob das darlehen als vermögen angerechnet wurde...
es ist doch aber kein vermögen, sondern ein schuld...? habt ihr eine idee was hier berechnet wurde? ich bin für jeden tipp dankbar, da ich nicht weiß, wie ich nun leben soll...
danke
greeny
2008-08-16, 17:47:00
Arbeitssuchende mit Minijob müssen darauf achten, nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Sonst betrachtet die Arbeitsagentur den Job nicht mehr als geringfügig.
Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) dürfen nur 100 Euro ungeschmälert hinzuverdienen. Von jedem weiteren Euro werden ihnen 80 Prozent vom ALG II abgezogen - von 400 Euro blieben ihnen also gerade mal 160 Euro. Das gilt auch für die Kinder von Beitragsempfängern. Auch ihr Zusatzverdienst schmälert die Hilfeleistung für die Familie.
Quelle: http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/:Abgabenfalle-Das-Mini--Midi-Jobs/634529.html?p=4&backref=%2Fwirtschaft%2Ffinanzen-versicherung%2Ffinanzen%2F%3AAbgabenfalle-Das-Mini--Midi-Jobs%2F634529.html
chillah
2008-08-16, 17:49:32
hallo, als gewinn habe ich maximal 278,- € und für monat juli 0... selbst in diesem monat habe ich nix bekommen außer miete...
für die 278,- € würde dann 178 angerechnet und davon 80% ... das sind bedeutend mehr als 14,50 die ich bekomme...
Die gelbe Eule
2008-08-19, 18:09:32
Irgendwie verstehe ich Deinen letzten Satz nicht. Dir steht alleine ein Vermögen bis 9.750€ zu, also Lebensalter x 150€. Man sollte Dir vorrechnen, woher die 517€ an Einkommen pro Monat stammen sollen.
@greeny:
Das steht hier schon genauso seit 2006 ;)
Hallo gelbe Eule,
arbeite 30 Std./je Woche. Nettoverdienst 800 Euro. 1 Kind, 6 Jahre. Da ich leider eine chronische Erkrankung habe, droht mir der momentane Arbeitgeber mit der Kündigung. Da ich eigentlich auf den monatlichen Mietzuschuß in Höhe von 194 Euro (ALG2) verzichten wollte, stehe ich jetzt dumm da. Zumal ich aufgrund der Erkrankung leider (nicht wie vom Amt gefordert!!) eine zweite Arbeit annehmen kann. Da es bisher so aussah, als würde der Arbeitgeber die Vollzeit anbieten, habe ich mich auch nicht woanders beworben und bin nun völlig ratlos und panisch.
Anwalt einschalten. Kein AG darf Dir mit einer Kündigung drohen wenn Du unverschuldet krank bist.
Und bitte noch eins, ich bin schon lange nicht mehr dort tätig, aber habe im Freundeskreis täglich Kontakt. Hier gebe ich keine Leistungsberatung, sondern nur allgemein verständliche Hilfestellungen. Wo man nicht selbst nachfragt, verliert man eben Kohle. Die rennen einem nicht hinterher, Ihr müsst das aber schon.
Jungs, es geht in die nächste Runde. Soll für einen Zeitraum für etwas 7 Monaten 1100€ zurückzahlen.Warum? Das weiß ich bis heute nicht.
meine Situation: Volljährig, lebe mit einem Elternteil zusammen. Durch Tod von Vater anspruch auf Witwen+Versorgungsrente für Mutter.
Nun das kuriose: Dem Amt wurden alle Unterlagen und Angaben vorgelegt. Die VRente kam erst Monate später dazu, deshalb wurde diese dann ab frühestmöglichen Zeitpunkt nachgereicht.
Nach Feb08 kommen die nun plötzlich an und wollen vom 1.6. an ein Teil des Geld zurück,weil das Einkommen des Elternteil ja nun höher ist. Warum fällt denen das erst 6+ Monate später auf?
Wie einige Beiträge zuvor erwähnt, kann der Leistungsempfänger auf den Bestand der Leistung vertrauen, weil es ja nicht sein Fehler gewesen ist, das sie sich verrechnet oder Zeit gelassen haben.
(außerdem haben sie mir Kindergeld angerechnet, womit wir im Haushalt über der Grenze liegen, dabei habe ich nie welches bekommen gehabt)
Jetzt gehts weiter: Nach dem ersten Widerspruch haben sie die Rückforderung zurückgenommen und unseren widerspruch für gegenstandslos erklärt.
Im jetzt neu angekommenden Schreiben, entschuldigen sie sich für den Fehler, wollen aber trotzdem die gleiche Summe zurück;D
Angeblich bin ich jetzt schuld und kann mich wegen grober Fahrlässigkeit nicht mehr darauf berufen, weil es mir hätte auffallen müssen, das ich mehr Geld bekommen habe, als mir zusteht (obwohl ich meine Unterlagen ab frühestmöglichen Zeitpunkt jederzeit eingereicht hatte). Ich halte das immer noch für falsch, schließlich wurde der Antrag trotz deren Wissen von denen erstellt.
Was meint ihr? Ist das Rechtmäßig oder lohnt es sich, das bis zum Ende auszufechtern? Verarschen lasse ich mich sicher nicht. Wie kann ich an etwas Schuld sein, was Sachbearbeiter nicht auf die Reihe bekommen!?
chakko89
2009-09-06, 04:47:56
Hallo,
habe mal eine frage ich bin in der gleitzone und verdiene 400-800 euro es ist bei mir jeden monat anderst wie ich verdiene aber normal so 600 euro hab auch schon über 700 bekommen so 780 rum.
Meine frage bekomme ich unterstützungvom amt ALG2 für Wohnug und so?
Weil habe ganze zeit mit freundin zusammen gewohnt aber sind nicht mehr zusammen und ich mus raus aus der wohnug aber ich kann mir darvon nix richtig leisten mit mein einkommen, Weil wenn ich rechne Wohnug dies das dann würde ich 1000 brauchen.
Ich bin 20 und meine mutter kann mich nicht aufnehmen wohnug zu klein und wohnt 400kilometer weiter weg von mir was für rechte habe ich den jetzt? Und was kann ich machen?
Ich war auf amt und die sagten mir dar ich an ein monat über 700 bekommen habe würde mir nix zu stehen stimmt das denn?
Wenn ja dann mus mein job verlassen und auf die strasse oder wie? Weil richtig helfen will mir keiner auf dem amt. Und so wie ich mit bekommen habe die auf dem amt denne ist das egal was mit ein mensche ist.
Also wer kann mir helfen ist echt wichtig danke
onkel2003
2009-09-06, 06:18:59
Hallo,
habe mal eine frage ich bin in der gleitzone und verdiene 400-800 euro es ist bei mir jeden monat anderst wie ich verdiene aber normal so 600 euro hab auch schon über 700 bekommen so 780 rum.
Meine frage bekomme ich unterstützungvom amt ALG2 für Wohnug und so?
Weil habe ganze zeit mit freundin zusammen gewohnt aber sind nicht mehr zusammen und ich mus raus aus der wohnug aber ich kann mir darvon nix richtig leisten mit mein einkommen, Weil wenn ich rechne Wohnug dies das dann würde ich 1000 brauchen.
Ich bin 20 und meine mutter kann mich nicht aufnehmen wohnug zu klein und wohnt 400kilometer weiter weg von mir was für rechte habe ich den jetzt? Und was kann ich machen?
Ich war auf amt und die sagten mir dar ich an ein monat über 700 bekommen habe würde mir nix zu stehen stimmt das denn?
Wenn ja dann mus mein job verlassen und auf die strasse oder wie? Weil richtig helfen will mir keiner auf dem amt. Und so wie ich mit bekommen habe die auf dem amt denne ist das egal was mit ein mensche ist.
Also wer kann mir helfen ist echt wichtig danke
keine ahnung was zurzeit deine ex grade an kohle bekommt aber solange ihr zusammen wohnt und dies eine bedarfsgemeinschaft ist bekommst du keine kohle, ihr müsst also klar eine wg raus machen, aber an besten ist raus aus der wohnung.
also in groben ausgerechnet
ich gehe mal von aus deine angaben sind netto
einkommen 600 euro
bekommst du andere zahlungen noch ?
ausgaben
miete ca 300 euro incl nebenkosten
gas 35 euro
würde ein minus von ca 300 euo ergeben.
da du erst 20 bist bin ich mir nicht sicher ob es bei dir anders ist, aber nach alg2 rechner müsstest du also ca 250 bis 300 euro bekommen.
bei 800 euro würdest du nur noch ca 100 bkommen.
hier ein alg2 rechner.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
Wenn ja dann mus mein job verlassen und auf die strasse oder wie?
wieso musste dein job verlassen wenn du von arge kein geld bekommst was hat das eine mit den anderen zu tun.
chakko89
2009-09-06, 10:25:29
ja ich wohne noch bei meine ex aber ich mus aus der wohnug raus weill wir nicht mehr zusammen sind und wo sol ich sonst hin wenn ich also keine unterstützung bekomme dann bleibt nur straße.
onkel2003
2009-09-06, 10:57:59
ja ich wohne noch bei meine ex aber ich mus aus der wohnug raus weill wir nicht mehr zusammen sind und wo sol ich sonst hin wenn ich also keine unterstützung bekomme dann bleibt nur straße.
wohnung suchen, solte nicht mehr haben wie 40 bis 50 qm preis kalt nicht 250euro überschreiten.
ab zum amt, alg2 beantragen und schauen was kommt.
bevor du das nicht hast brauchste zum amt garnicht gehn eine wohnung mit deiner ex wird sehr sehr schwer als wg durch zu bekommen.
wenn überhaupt möglich
da das amt ja nicht hilfsbereit ist wirste den weg selber einschlagen dürfen.
achso wieso musst du aus der wohnung kann sie nicht gehn ? wenn sie arbeit hat ?
Zwergi
2009-09-06, 11:01:11
Würde wahrscheinlich für einen alleine nicht haltbar sein.
Du kannst Wohngeld beantragen, da haste wahrscheinlich mehr Erfolg.
Alexander
2009-09-06, 23:45:21
Der Onkel2003 hat hier und da ein wenig aufgeschnappt und spielt gleich den Berater. Was nicht so schlimm wäre, wenn nicht ein paar Fehler drin stecken würden.
chakko, kannst du ordentlich schreiben, damit man den Scheiß nicht 2 mal lesen muss, bevor man helfen kann?
Hallo Gelbe Eule,
bin hier zufällig auf das Forum gestoßen und habe zum Titelthema eine Frage, die bisher noch keiner wirklich zufriedenstellend beantworten konnte.
Ich beziehe HartzIV und habe einen 100-E-Nebenjob ohne Fahrkosten in der Nähe, 5 h die Woche. Es bleiben 100 E davon übrig.
Ich könnte jetzt stattdessen einen 420-E-Job annehmen (versicherungspflichtig), 335 netto, 15 h die Woche, den ich auch gern hätte, aber es scheint so, als ob ich dann damit weniger Geld habe als jetzt beim 100-E-Job.
Der ALV sagt: ca. 164 sind frei, darin sind aber schon Haftpflicht, Fahrkosten, Werbekostenpauschale enthalten. Dann müssen die km noch ausgerechnet werden, die dann den Freibetrag noch erhöhen, auf rund 200 E insgesamt. 24 km hin und 24 km zurück.
Von den 200 verfahre ich sagen wir 100. Am Ende bleiben doch wieder nur 100 frei, dazu habe ich aber einen massiven Verschleiß am KFZ - 1000 km Fahrleistung im Monat - und ich arbeite die 3fache Zeit wie jetzt.
Was muß ich tun, damit sich der Job für mich rechnet?
Alexander
2009-10-07, 18:10:37
Willkommen in der Realität. Es ist ein altbekanntest Problem, welches von der Politik ignoriert wird.
Du kannst nichts machen. Sobalb ein 100€ Job (ohne Fahrkosten) mit einem größerem Nebenjob (mit Fahrkosten) konkurriert, dann lohnt sich letzterer nicht. Das Amt vergisst einfach, dass beim Auto auch Verschleiß- und Werkstattkosten entstehen.
onkel2003
2009-10-07, 19:27:17
Du hast ein Haus, wirst arbeitslos.
Du verkaufst das Haus, weil du es dir nicht mehr leisten kannst. Dadurch das du dann Geld einnimmst, hast du zuviel Vermögen und du bekommst 0,00 € Sozialleistungen. Erst wenn du das Geld so weit aufgebraucht hast, das du wieder unter die Grenze rutscht, bekommst du wieder Geld.
Fazit: Du hast dein Haus verscheuert und kein Cent davon blieb dir übrig! Du hast es quasi "umsonst" verkauft. Du hättest es auch gleich verschenken können, hätte den selben Effekt gehabt, da du dann das Haus loswärst und sofort Leistungen beziehen kannst...
ist würd ja auch ein unding sein wenn der sozialträger ein arbeitslosen das haus bezahlt.
aber es muss eine gesetzliche regelung kommen wo in etwa eine bank bis monate x nicht kündigen kann wenn man unverschuldet arbeitslos wird.
andere seite haus kauft man nicht ohne ne arbeitslosenversicherung zusätzlich zu machen.
wird man aber arbeitslos zahlt das amt zumindestens die zinsen soweit ich das mit bekommen habe.
achso in inet gibt es ohne ende ALG2 rechner.
Schnaxel F.
2009-10-08, 09:52:11
Man kann es immer auf verschuldet hindrehen. Übergeht dich der Chef mit Beförderung, Gehalt, Weiterbildung und niederer Arbeit ist es auch "selbstverschuldet".
Was für ein Käse ist diese ganze Gesetzgebung doch. Besteht Hoffnung auf Besserung unter jetziger Regierung?
(Gast mit dem nicht lohnenden 400-E-Job, habe jetzt Fahrkostenanfrage ans Amt gestellt)
onkel2003
2009-10-08, 15:29:04
Was für ein Käse ist diese ganze Gesetzgebung doch. Besteht Hoffnung auf Besserung unter jetziger Regierung?
kaum, sieht man ja schon an die fdp veraschung bürgergeld ;D
benutzen das wort bürgergeld anstelle alg2, bei raus kommt das man dann denoch weniger hat.
beim fdp bürgergeld ist das beste bleibst auf strasse wohnen dann haste an meisten fürs leben.
Alexander
2009-10-08, 15:42:03
Was für ein Käse ist diese ganze Gesetzgebung doch. Besteht Hoffnung auf Besserung unter jetziger Regierung?
(Gast mit dem nicht lohnenden 400-E-Job, habe jetzt Fahrkostenanfrage ans Amt gestellt)
Kaum. Die aktuelle Variante ist bereits eine "Verbesserung", die kurz nach Einführung des ALG2 stattfand, da die vorherige Regelung so kompliziert war, dass die meisten Sachbearbeiter nicht durchstiegen. Damals hat man -wenn ich mich noch richtig entsinne- noch genauer auf die tatasächlichen Kosten geschaut. Die Umstellung auf die Pauschale von 100€ kam, ums einfacher zu machen.
Die Sachbearbeiter steigen doch heute genausowenig durch, wo ist denn der Mehrwert der geänderten Regelung? Und ungerecht ist es auch, wenn der eine zum 100-E-Job läuft und am Monatsende 100 E mehr hat und der andere für den 100-E-Job eine Fahrkarte in Höhe von 70 E benötigt und am Ende nur 30 E mehr hat.
Übrigens nehme ich das Bürgergeld mit den Abschlägen gern in Kauf, wenn WIRKLICH eine Wohnpauschale enthalten ist und die Ämter einem dafür nicht mehr auf den Sack gehen mit Vorschriften in bezug auf Wohnungsgröße und -kosten! Dann hat man mehr Selbstbestimmung. Ich würde mir z.B. auch überlegen, ob ich nicht in eine Miniwohnung ziehe oder nur 1 Zimmer nehme plus Garage für Möbel und somit Geld spare - was jetzt natürlich keinen Reiz hat, wenn man auch mehr Fläche mit mehr Miete bezahlt bekommt.
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