Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die "Witze" von Valve werden auch immer schlechter...Lizenzen für Turniere und Partys
looking glass
2006-05-14, 14:51:11
http://www.lanparty.de/news/16346/
Andere sind froh, wen ihre Spiele gezockt werden - nun ja, ist ja nicht so, als gäbs nichts anderes auf dem Markt.
Rente
2006-05-14, 14:57:33
Naja, die Frage ist doch, wie sie das bei kleinen Lanparty überprüfen wollen, außerdem soll das sicherlich erstmal nur für die U.S.A. gelten.
Peicy
2006-05-14, 15:10:25
lol, sie machen zwar geile Spiele...sind ansonsten aber nen richtig beschissener Verein :mad:
Die wollen wohl die volle Kontrolle...
ohh man - dann werden die spiele eben nicht mehr gespielt, so einfach ist das.
nur traurig, dass das in der heutigen gesellschaft man mit allem durchkommt. die leute lassen sich nämlich einfach ALLES gefallen. desegen wird valve auch damit wieder durchkommen. echt traurig.
nein das ist falsch!
Hierzu Lande läßt man sich alles gefallen........in den USA und anderen Ländern wird das keine Sau mehr spielen...
Slipknot79
2006-05-15, 15:34:20
Typisch geldgeiles Unternehmen:
Es reicht nicht dass sie dem Spieler eine Lizenz verkaufen. Sie wollen noch zusätzlich Kohle aus den Turnieren holen wo man zu der gekauften Version noch mehr Eintritt zahlen muss, denn der Veranstalter kann die Lizenzkosten für diese neue Laschi-Vereinbarung nur auf die Kunden, also auf die Gamer, abwälzen.
Aber Valve soll mal ruhig die 256bit Verschlüsselung von Hamachi knacken, dann könnens weiterreden: Denn, was man nicht kontrollieren kann, kann man auch nicht verbieten ;-)
Kinman
2006-05-15, 16:11:43
Absolut hirnrissig, aber hey, so wird vllt. weniger CS auf den LAN Parties gespielt.
mfg Kinman
655321
2006-05-15, 17:41:08
Slipknot79[/POST]']
Aber Valve soll mal ruhig die 256bit Verschlüsselung von Hamachi knacken, dann könnens weiterreden: Denn, was man nicht kontrollieren kann, kann man auch nicht verbieten ;-)
was hat der verschlüsselt??
Zoroaster
2006-05-15, 17:47:26
Sein VPN Netz.:wink:
http://www.hamachi.cc/
just4FunTA
2006-05-17, 16:38:22
Bei inHalflife.de gibts einen Artikel dazu mit einem leicht provokanten Titel. (nicht zu Hamachi ;) )
Aufstand der Unwissenden (http://halflife.ingame.de/article.php?intID=2646&intTemplate=69&intSite=13)
Kladderadatsch
2006-05-17, 16:46:43
Es ist kostenlos und nur die Raubkopierer haben Nachteile. Also wo liegt das Problem... ;)
Veranstalter sind gegenüber Valve haftbar, wenn illegale Kopien von Spielen verwendet werden. Das Turnier muss innerhalb von 90 Tagen nach Erwerb der Lizenz stattfinden, darf maximal 100 Teilnehmer umfassen und nicht länger als drei aufeinanderfolgende Tage dauern; außerdem sind nur vier Turniere pro Jahr und Veranstalter erlaubt. :crazy2:
RaumKraehe
2006-05-17, 16:53:57
So eine Regelung, in Zeiten des Internets ist doch absolut Hirnrissig. Wo ist der Unterschied zwischen WAN und LAN.
Wenn ich also ne Keller-Lan mache und den gesamten Traffic übers Inet route ist das dann wieder legal? So ein Quatsch. ;D
Rente
2006-05-17, 16:57:00
insane in the membrane[/POST]']Veranstalter sind gegenüber Valve haftbar, wenn illegale Kopien von Spielen verwendet werden. Das Turnier muss innerhalb von 90 Tagen nach Erwerb der Lizenz stattfinden, darf maximal 100 Teilnehmer umfassen und nicht länger als drei aufeinanderfolgende Tage dauern; außerdem sind nur vier Turniere pro Jahr und Veranstalter erlaubt. :crazy2:
Ich weiß nicht was du hast, das kann Valve in Deutschland eh nicht durchsetzen da es gegen diverse Gesetze verstößt. Es ist viel Lärm um (vielleicht noch) Nichts.
Kladderadatsch
2006-05-17, 21:33:16
Ob-1[/POST]']Ich weiß nicht was du hast, das kann Valve in Deutschland eh nicht durchsetzen da es gegen diverse Gesetze verstößt. Es ist viel Lärm um (vielleicht noch) Nichts.
du hast eine eula 'unterschrieben'. hast du gelesen, mit was du da überhaupt einverstanden bist?
just4FunTA
2006-05-17, 21:54:02
insane in the membrane[/POST]']du hast eine eula 'unterschrieben'. hast du gelesen, mit was du da überhaupt einverstanden bist?
Bin mir nicht mehr ganz sicher aber diese ganzen eulas wo man dies und jenes verlangt sind doch in Deutschland eh nichtig..
deekey777
2006-05-17, 23:40:20
moka83[/POST]']Bin mir nicht mehr ganz sicher aber diese ganzen eulas wo man dies und jenes verlangt sind doch in Deutschland eh nichtig..
Auch wenn ich dies zum 1000sten Mal sage:
Nein, wenn diese vor dem bzw. mit dem Kaufvertrag geschlossen wurden. Passiert es nicht, kommt kein Nutzungsvertrag zustande, und dann gelten die Vorschriften des UrhG. Im Urkehrschluss... ;)
Aber EA als Publisher macht es wirklich lustig: Auf der Verpackung steht ein Hinweis, dass für die Nutzung der Software ein Steam-Account errichtet werden soll und der Käufer sich vor dem Kauf über den Steam-Nutzungsvertrag informieren sollte. :crazy2:
just4FunTA
2006-05-17, 23:56:02
Hehe ja EA hats eben raus. :)
Ne also für mich hat das ganze eh keinerlei Relevanz. Als ob mich irgendwelche Nutzungsrechte interessieren.
SimonX
2006-05-18, 02:39:31
Tja, EA und Co können das nur machen weil soviel Gamer sich darum nicht kümmern was mit ihnen gemacht wird.
Gamer, die dieses Spiel "gekauft" haben, haben es garnicht gekauft. Sie haben eine einmalige Nutzungslizenz bezahlt. Ihnen gehört das Spiel garnicht.
Irgendwann wird EA den offline-Betrieb ganz ausschalten und hacken ist ja sowieso verboten.
Wartet mal bis alle Gamer ihren TCPA Rechner haben. So in 2-3 Jahren wird es soweit sein, da dann kein WinXP Support mehr da ist bzw. die CPU's für Gamer dann zulangsam sind.
Ich habe mir leider auch HalfLife2 "gekauft". Ich habe aber gelernt. Wenn irgendwo etwas von Online-Registrierung auf der Packung steht, dann wird es nicht gekauft.
ShadowXX
2006-05-18, 10:00:32
deekey777[/POST]']Auch wenn ich dies zum 1000sten Mal sage:
Nein, wenn diese vor dem bzw. mit dem Kaufvertrag geschlossen wurden. Passiert es nicht, kommt kein Nutzungsvertrag zustande, und dann gelten die Vorschriften des UrhG. Im Urkehrschluss... ;)
Aber EA als Publisher macht es wirklich lustig: Auf der Verpackung steht ein Hinweis, dass für die Nutzung der Software ein Steam-Account errichtet werden soll und der Käufer sich vor dem Kauf über den Steam-Nutzungsvertrag informieren sollte. :crazy2:
Wobei hier Steam aber tatsächlichen einen "halben" Sonderfall darstellt (wobei es hierzu noch kein Grundsatzurteil gibt).
Bei allen anderen Produkten kommen die EULAs aus rechtlicher Sicht eigentlich immer zu spät (da erst nach dem Kauf einsehbar.....davor Schützt übrigens auch kein Hinweis (wie bei EA) das man die EULAs irgendwo anders nachlesen kann).
Die Steam-EULAs haben allerdings einen kleinen Pferdefuß: AFAIK sind diese nur in englisch Einsehbar und wären damit in D tatsächlich ungültig.
deekey777
2006-05-18, 10:20:31
Der Steam-Nutzungsvertrag ist in mehreren Sprachen: http://steampowered.com/?area=subscriber_agreement_german. Und da geht es nur um Steam.
Rente
2006-05-18, 10:29:58
deekey777[/POST]']Der Steam-Nutzungsvertrag ist in mehreren Sprachen: http://steampowered.com/?area=subscriber_agreement_german. Und da geht es nur um Steam.
Ähm, ich weiß nicht wie sich das verhällt, aber ich habe damals einer englischen EULA zugestimmt, da es noch keine Deutsche gab, im Nachhinein habe ich der Deutschen aber nie zugestimmt, gilt es trotzdem als Zustimmung zu beidem?
deekey777
2006-05-18, 10:37:23
Ob-1[/POST]']Ähm, ich weiß nicht wie sich das verhält, aber ich habe damals einer englischen EULA zugestimmt, da es noch keine Deutsche gab, im Nachhinein habe ich der Deutschen aber nie zugestimmt, gilt es trotzdem als Zustimmung zu beidem?
Hättest du dein frischgekauftes HL2 spielen können, wenn du der EULA nicht zugestimmt hättest? ;)
Rente
2006-05-18, 10:47:28
deekey777[/POST]']Hättest du dein frischgekauftes HL2 spielen können, wenn du der EULA nicht zugestimmt hättest? ;)
Hast du mich nicht verstanden? :confused:
In Deutschland ist ein Vertrag nur rechtskräftig wenn er in der deutschen Sprache verfasst ist. Damals habe ich aber einem englischen Vertrag zugestimmt, der dadurch nicht unbedingt binden ist. Nun hat Valve diesen Vertrag ins Deutsche übersetzt, müsste ich dieser "neuen" EULA nicht noch einmal zustimmen, damit sie rechtskräftig wird?
deekey777
2006-05-18, 11:02:23
Ob-1[/POST]']Hast du mich nicht verstanden? :confused:
In Deutschland ist ein Vertrag nur rechtskräftig wenn er in der deutschen Sprache verfasst ist. Damals habe ich aber einem englischen Vertrag zugestimmt, der dadurch nicht unbedingt binden ist. Nun hat Valve diesen Vertrag ins Deutsche übersetzt, müsste ich dieser "neuen" EULA nicht noch einmal zustimmen, damit sie rechtskräftig wird?
Ich hab dich schon verstanden, aber hast du mich?
Ob jetzt der Steam-Nutzungsvertrag auf Deutsch oder Englisch ist, lassen wir mal dahin stellen, insbesondere, weil dieser übers Internet geschlossen wird.
Der Steam-Nutzungsvertrag ist immer gültig, wenn man Steam bzw. sein Account nutzt (VALVe sitzt in den USA, da ist die Amtssprache Englisch). Du kaufst dir etwas in den USA: Ist der Vertrag nichtig, weil dieser auf Englisch verfasst wurde?
Wo der Steam-Nutzungsvertrag keine Wirkung hat, ist die Nutzung der Software wie HL2, was du im Laden frisch gekauft hast, hier stimmst du dem Nutzungsvertrag nur, um das Spiel zu nutzen. Hier ist es egal, selbst wenn der Nutzungsvertrag auf Deutsch in Riesenbuchstaben verfasst wurde.
Für mich ist die Wirkung des Hinweises auf der Verpackung, man möge sich vor dem Kauf über den Steam-Nutzungsvertrag informieren, viel interessanter. Auch wenn der Verkäufer die Aufklärungspflicht hat, so muss der Käufer sich grundsätzlich vor dem Kauf informieren, wenn er einen Vertrag zu seinem Vorteil abschließen will.
Rente
2006-05-18, 11:06:31
Danke für die Erklärung! :uup:
Dennoch glaube ich nicht, dass diese Lizenzsache für Turniere ein Problem darstellen wird, eher bringt es Vorteile.
Wolfram
2006-05-25, 14:07:28
deekey777[/POST]']
Ob jetzt der Steam-Nutzungsvertrag auf Deutsch oder Englisch ist, lassen wir mal dahin stellen, insbesondere, weil dieser übers Internet geschlossen wird.
Der Steam-Nutzungsvertrag ist immer gültig, wenn man Steam bzw. sein Account nutzt (VALVe sitzt in den USA, da ist die Amtssprache Englisch). Du kaufst dir etwas in den USA: Ist der Vertrag nichtig, weil dieser auf Englisch verfasst wurde?
Wo der Steam-Nutzungsvertrag keine Wirkung hat, ist die Nutzung der Software wie HL2, was du im Laden frisch gekauft hast, hier stimmst du dem Nutzungsvertrag nur, um das Spiel zu nutzen. Hier ist es egal, selbst wenn der Nutzungsvertrag auf Deutsch in Riesenbuchstaben verfasst wurde.
Für mich ist die Wirkung des Hinweises auf der Verpackung, man möge sich vor dem Kauf über den Steam-Nutzungsvertrag informieren, viel interessanter. Auch wenn der Verkäufer die Aufklärungspflicht hat, so muss der Käufer sich grundsätzlich vor dem Kauf informieren, wenn er einen Vertrag zu seinem Vorteil abschließen will.
deekey, nichts für ungut, aber Du bist kein Jurist, und hier eröffnet sich eine ganze Reihe juristischer Probleme. Über die wir auch früher schon zum Teil in extenso diskutiert hatten (vgl. nur http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=2532911#post2532911 und http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=2532630#post2532630).
Bei einer Änderung der Steam-Lizenz für ein Online-Spiel wie CSS wird es gegenüber HL2 wahrscheinlich noch komplizierter. Weil ich CSS grundsätzlich gar nicht ohne Steam nutzen kann. Zumindest stellt Valve hier keine Möglichkeit zur Verfügung, im Gegensatz zum (nicht funktionierenden) Offline-Modus von HL2.
Hier haben wir jedenfalls für alle bis zum fraglichen Zeitpunkt verkauften Spiele eine nachträgliche Änderung der Nutzungsvereinbarung. Steht im CSS-EULA (gibt es das?) etwas von der Möglichkeit, die Nutzungsvereinbarung nachträglich einseitig zu ändern? Oder nur im Steam-Subscriber-Agreement? Letzteres gilt (englischsprachig!) für CSS nicht, wenn Du CSS in Deutschland im Laden gekauft hast. Demnach dürfen sie auch nicht nachträglich Klauseln für LAN-Partys einfügen.
Ich wünschte, Groundstone_ aus den oben verlinkten Threads wäre noch greifbar, aber hier war er nur Gast und im Gamestar-Forum hatte er mindestens zehn Accounts, die sämtlich gesperrt sind... :D
deekey777
2006-05-25, 15:32:56
Schade, dass du die Postings ausgegraben hast, wirklich schade. Seit dem Zeitpunkt habe ich mich weiterentwickelt.
Wolfram[/POST]']deekey, nichts für ungut, aber Du bist kein Jurist, und hier eröffnet sich eine ganze Reihe juristischer Probleme. Über die wir auch früher schon zum Teil in extenso diskutiert hatten (vgl. nur http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=2532911#post2532911 und http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=2532630#post2532630).
Nein, ich bin kein Jurist, mache aber, wenn alles glatt läuft, im nächsten Semester meine erste juristische Staatsprüfung. Na gut, UrhG ist nicht mein Fachgebiet, aber Kommentare dazu lese ich gern, sehr gern.
Auch wenn das wie Nachtreten klingt, so interessiert mich auch jetzt sehr wenig, was der Anwalt gesagt hat. Juristische Probleme wird es erst dann geben, wenn die Käufer endlich aufwachen und gegen den (jetzt die) Publisher vorgehen. Sonst gibt es keine Probleme.
Wolfram[/POST]']
Bei einer Änderung der Steam-Lizenz für ein Online-Spiel wie CSS wird es gegenüber HL2 wahrscheinlich noch komplizierter. Weil ich CSS grundsätzlich gar nicht ohne Steam nutzen kann. Zumindest stellt Valve hier keine Möglichkeit zur Verfügung, im Gegensatz zum (nicht funktionierenden) Offline-Modus von HL2.
Und weiter? Was hat die Steam-Lizenz zur Nutzungs eines Steam-Account mit einem Spiel zu tun, dass ohne einen wirksam abgeschlossenen Nutzungsvertrag gekauft wurde? Ohne den Nutzungsvertrag in Bezug auf das Spiel selbst sind die Änderungen des Steam-Nutzungsvertrages für das Spiel irrelevant, es geht nur um Steam und den Account. Dass diese miteinander verknüpft sind, ist eine Sauerei und alles andere als rechtens, nur hat sich bisher niemand darüber aufgeregt (abgesehen von dern Verbraucherschützern). Wenn du CSS oder ein anders Spiel nicht ohne Steam nutzen kannst, sieht das UrhG die Möglichkeit der Fehlerbeseitigung ohne die Erlaubnis des Lizenzvergebers/Programmieres oä, du kannst also HL2/CSS knacken, um diese zu nutzen.
Wolfram[/POST]']
Hier haben wir jedenfalls für alle bis zum fraglichen Zeitpunkt verkauften Spiele eine nachträgliche Änderung der Nutzungsvereinbarung. Steht im CSS-EULA (gibt es das?) etwas von der Möglichkeit, die Nutzungsvereinbarung nachträglich einseitig zu ändern? Oder nur im Steam-Subscriber-Agreement? Letzteres gilt (englischsprachig!) für CSS nicht, wenn Du CSS in Deutschland im Laden gekauft hast. Demnach dürfen sie auch nicht nachträglich Klauseln für LAN-Partys einfügen.
Die Steam-EULA gibt es auch in Deutsch.
Die nachträgliche Änderung der AGB oder des Vertrages ist sehr kompliziert, die kann man nicht einfach so durchdrücken. Eine salvatorische Klausel ( "die AGB Nr. 10" à la Änderungen vorbehalten) ist ggf. nichtig, jede Änderung bedarf einen Änderungsvertrag, dass a) der Vertrag geändert wird und b) diese Änderung auch angenommen wird.
Umgekehrte Psychologie: Wie kann man einer Änderung zustimmen, wenn diese aus einem Vertrag kommt, der unwirksam ist? Daher ist jede Zustimmung an sich unwirksam, denn deren Zweck ist nur die weitere Nutzung der Software (aber nicht des Steam-Accounts!).
Wolfram[/POST]']
Ich wünschte, Groundstone_ aus den oben verlinkten Threads wäre noch greifbar, aber hier war er nur Gast und im Gamestar-Forum hatte er mindestens zehn Accounts, die sämtlich gesperrt sind... :D
Ich nicht, denn seine arrogante Weise zu diskutieren, hat mich angekotzt.
Zum Thema Steam und Spiele:
Es gibt immense Parallelen zu WoW und dem WoW-Account oder Guild Wars und GW-Account. In beiden Fällen waren Hinweise auf der Verpackung deutlich zu sehen, was man mit dem Spiel machen kann oder nicht. Das ist zulässig. Bei HL2 war es lange nicht der Fall, da stand weder was von Steam noch von Steam-Agreement. Der später nach der Abmahnung hinzugefügte Hinweis war alles andere als ausreichend und galt nur für Steam. Seit EA die Spiele von VALVe in Dtld. publisht, ist jetzt ein besserer Hinweis, dass man vor dem Kauf sich die Steam-EULA anschauen sollte. Aber mit welcher Wirkung? Dass man, wenn man cheatet, sein Account gesperrt bekommt? Oder ist die Folge, dass man, wenn man vor dem Kauf die Steam-EULA gelesen und mit dem Kauf dieser konludent zugestimmt hat? Eher nein, besser gesagt, ohne Wirkung auf die Spiele selbst.
Wolfram
2006-05-25, 15:44:54
deekey777[/POST]']Schade, dass du die Postings ausgegraben hast, wirklich schade. Seit dem Zeitpunkt habe ich mich weiterentwickelt.
Du scheinst das mißverstanden zu haben. Ich wollte keineswegs Deine etwaige Unkenntnis belegen, sondern einer Wiederholung bereits bekannter Argumente vorbeugen. Und nebenbei selbst nochmal nachlesen.
Was Groundstone_ angeht: Er mag arrogant aufgetreten sein. Aber was er schrieb, hatte Hand und Fuß.
deekey777
2006-05-25, 16:27:00
Wolfram[/POST]']Du scheinst das mißverstanden zu haben. Ich wollte keineswegs Deine etwaige Unkenntnis belegen, sondern einer Wiederholung bereits bekannter Argumente vorbeugen. Und nebenbei selbst nochmal nachlesen.
Was Groundstone_ angeht: Er mag arrogant aufgetreten sein. Aber was er schrieb, hatte Hand und Fuß.
Mein Problem war die Unkenntnis auf diesem Gebiet.
http://forum.gamestar.de/gspinboard/showpost.php?p=1621466&postcount=7
Was habe ich da missverstanden? Er hat immer so geschrieben, ob der Nutzungsvertrag zu HL2 gültig sei, was er nicht war. Es kommt kein Nutzungsvertrag zustande, selbst wenn du während der Installation auf "Akzeptieren" drückst, denn diese stellt nur eine Voraussetzung für die vollständige Installation dar. Ein simpler Klick führt nicht zum wirksamen Vertrag.
Ergo:
http://forum.gamestar.de/gspinboard/showpost.php?p=1625590&postcount=29
Man erwirbt auch jetzt keine Lizenz zur Nutzung von HL2. Man hat das allgemeine Nutzungsrecht aus dem UrhG (irgendein 60er Paragraph).
Es ist unmöglich eine Lizenz ohne einen Lizenz- bzw. Nutzungsvertrag zu erwerben. Das ist der Grund, warum der Gesetzgeber das Nutzungsrecht des Käufers geschaffen hat, um diesen so nicht den Ersatzansprüchen wegen unerlaubter Nutzung auszuliefern.
Ich habe es schon mehrmals angedeutet: Kauft man HL2 über Steam, ist der Lizenzvertrag wirksam (selbst wenn einzelne Klauseln unwirksam sind). Kauft man HL2 im Laden oder erwirbt man es auf eine andere Weise rechtmäßig (zB Schenkung), so bekommt man ein allgemeines Nutzungsrecht.
Nur so am Rande:
http://forum.gamestar.de/gspinboard/showpost.php?p=1625787&postcount=31
"oder Teile davon auf andere CDs brennen.
Eine Sicherheitskopie, ja. Wobei dann Kopierschutz umgangen wird, das ist sogar nebenstrafrechtlich verboten, aber diese Diskussion würde zuweit führen"
§ 95a UrhG (glaube ich) stellt das Umgehen der Kopierschutzsysteme bei Standardsoftware nicht unter Strafe, aber bei anderen Medien (Audio-CDs, DVDs...). Der Gesetzgeber meinte, man darf den Verbraucher nicht kriminalisieren, wenn er eine Sicherheitskopie eines rechtmäßig erworbenen Datenträgers samt Inhalt anfertigt.
Wolfram
2006-05-25, 16:54:50
deekey777[/POST]']Mein Problem war die Unkenntnis auf diesem Gebiet.
http://forum.gamestar.de/gspinboard/showpost.php?p=1621466&postcount=7
Was habe ich da missverstanden? Er hat immer so geschrieben, ob der Nutzungsvertrag zu HL2 gültig sei, was er nicht war. Es kommt kein Nutzungsvertrag zustande, selbst wenn du während der Installation auf "Akzeptieren" drückst, denn diese stellt nur eine Voraussetzung für die vollständige Installation dar. Ein simpler Klick führt nicht zum wirksamen Vertrag.
Doch.
Wie Groundstone_ hier (http://forum.gamestar.de/gspinboard/showpost.php?p=1625590&postcount=29) schrieb:
Zunächst wird die Lizenz ohne Einbeziehung der EULA erworben. Sobald man jedoch bei der Installation, bei der die EULA angezeigt wird, diese akzeptiert (macht man das nicht, wird HF2 nicht installiert), kommt ein weiterer Vertrag zustande, der die EULA nun mit einbezieht.
Das Problem: Was passiert mit dem ersten Vertrag, wenn ich die EULA nicht bestätige?
Die einzige gangbare Lösung, die auch in einigen EULA konkret genannt wird: Der Vertrag bleibt uneingeschränkt wirksam, er wird vom Vertragspartner aber nicht erfüllt. Somit hat man ein Rückgaberecht und theoretisch auch die Möglichkeit Schadensersatz geltend zu machen. Nur wird man in aller Regel keinen finanziellen Schaden haben.
Wollte man dies verhindern, so müsste man die EULA dem Käufer beim Kauf einsehbar machen. Jeder der die EULA bei der Installation akzeptiert hat, hat diese damit angenommen und zum Vertragsbestandteil gemacht. Wer gibt das Spiel schon zurück? Möglich wäre es. Aber die EULA bestätigen und dann auf die Unwirksamkeit pochen, das funktioniert nicht.
Abseits davon kann noch die Frage sein, ob das EULA gegen die das deutsche AGB-Recht verstößt.
Ergo:
http://forum.gamestar.de/gspinboard/showpost.php?p=1625590&postcount=29
Man erwirbt auch jetzt keine Lizenz zur Nutzung von HL2. Man hat das allgemeine Nutzungsrecht aus dem UrhG (irgendein 60er Paragraph).
Es ist unmöglich eine Lizenz ohne einen Lizenz- bzw. Nutzungsvertrag zu erwerben. Das ist der Grund, warum der Gesetzgeber das Nutzungsrecht des Käufers geschaffen hat, um diesen so nicht den Ersatzansprüchen wegen unerlaubter Nutzung auszuliefern.
Ich habe es schon mehrmals angedeutet: Kauft man HL2 über Steam, ist der Lizenzvertrag wirksam (selbst wenn einzelne Klauseln unwirksam sind). Kauft man HL2 im Laden oder erwirbt man es auf eine andere Weise rechtmäßig (zB Schenkung), so bekommt man ein allgemeines Nutzungsrecht.
Es gibt kein "Nutzungsrecht des Käufers", Du mußt zwischen Kauf und Nutzungsrecht trennen.
Du kaufst nur den Datenträger. Durch Abklicken des EULA schließt Du einen Nutzungsvertrag. Im UrhG sind im übrigen nur die Rechte des Urhebers definiert, aus dem UrhG kannst Du als Nutzer keinen Nutzungsanspruch ableiten. Wohl aber steht da, daß der Urheber Dir ein Nutzungsrecht einräumen kann. Was er auch tut, indem er Dir einen entsprechenden Vertrag anbietet, das EULA.
deekey777
2006-05-25, 17:29:30
Wolfram[/POST]']Doch.
Wie Groundstone_ hier (http://forum.gamestar.de/gspinboard/showpost.php?p=1625590&postcount=29) schrieb:
Abseits davon kann noch die Frage sein, ob das EULA gegen die das deutsche AGB-Recht verstößt.
Es gibt kein "Nutzungsrecht des Käufers", Du mußt zwischen Kauf und Nutzungsrecht trennen.
Du kaufst nur den Datenträger. Durch Abklicken des EULA schließt Du einen Nutzungsvertrag. Im UrhG sind im übrigen nur die Rechte des Urhebers definiert, aus dem UrhG kannst Du als Nutzer keinen Nutzungsanspruch ableiten. Wohl aber steht da, daß der Urheber Dir ein Nutzungsrecht einräumen kann. Was er auch tut, indem er Dir einen entsprechenden Vertrag anbietet, das EULA.
Das gibt's doch gar nicht. Wegen dir muss ich aufstehen und nach dem Gesetz suchen... ;(
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG004201377
Und nochmal: Es kommt kein Nutzungsvertrag zustande, wenn man auf irgendwas klickt. Was er schreibt ist falsch. Wenn ich in den nächsten Tagen etwas Zeit habe, setze ich mit meinem Laptop ins Juridicum und tippe einige Passagen aus den Kommentaren zum UrhG ab, die dann jeder hier lesen können wird.
Jetzt bin ich zu beschäftigt. Nicht dass du denkst, ich ignoriere dich. :)
Wolfram
2006-05-25, 18:59:55
deekey777[/POST]']Das gibt's doch gar nicht. Wegen dir muss ich aufstehen und nach dem Gesetz suchen... ;(
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG004201377
In §69d UrhG steht lediglich, daß das Nutzer Vervielfältigungen der Software auch ohne Zustimmung des Herstellers anfertigen kann, wenn das zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Weil als Kopie auch das Installieren auf der Festplatte und das Laden in den Arbeitsspeicher zählt. Nur: Das Recht zur Vervielfältigung ist nicht das Recht zur Nutzung der Software. Im "OEM"-Urteil differenziert der BGH doch gerade zwischen Nutzungsrecht und Verbreitungsrecht (gleichzeitig beschränkt das Gericht den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz auf das Verbreitungsrecht).
Nun gibt es eine Meinung, nach der der rechtmäßige Eigentümer eines Vervielfältigungsstücks- einer Kopie der Software- gar keine weitergehende Zustimmung zur Nutzung vom Rechteinhaber (also vom Hersteller der Software) brauche. Deswegen seien EULAs unwirksam. Das hat also nichts damit zu tun, ob man etwas per Mausklick billigt oder etwas unterschreibt.
Was ich nicht verstehe: Diese Meinung geht davon aus, daß dem rechtmäßigen Eigentümer einer Kopie der Software automatisch ein Nutzungsrecht erwächst. Wo steht das? Aus dem UrhG ergibt sich doch gerade, daß Nutzungsrechte unabhängig vom Eigentum sind.
Und nochmal: Es kommt kein Nutzungsvertrag zustande, wenn man auf irgendwas klickt. Was er schreibt ist falsch. Wenn ich in den nächsten Tagen etwas Zeit habe, setze ich mit meinem Laptop ins Juridicum und tippe einige Passagen aus den Kommentaren zum UrhG ab, die dann jeder hier lesen können wird.
Jetzt bin ich zu beschäftigt. Nicht dass du denkst, ich ignoriere dich. :)
Mach Dir nicht zuviel Arbeit ;) Es scheint ja auch einiges rechtlich umstritten zu sein.
MGeee
2006-05-26, 20:31:04
lol, ist duch Wurst, ob die Eulas von Steam & Co. momentan rechtlich wirksam sind, oder nicht. Die (Content)Industrie hat ja schon beim Thema Privatkopie dafür gesorgt, dass man z.B. "kopiergeschützte" Musik-CD´s nicht mehr privat kopieren darf (z.B. fürs Auto).
Für steigende Aktionkurse und nochmehr Gewinn der Industrie wird wohl langfristig auch der Softwareindustrie helfen!
Für mich aber noch lange kein Grund zur Sorge. Es gibt unendlich viele Games, die es genauso Wert sind, gezockt zu werden und warum soll man neben CS(S) und anderen Valve Titeln nicht doch mal anderen Games den Vortritt geben.
Spätestens jetzt würde ich mir Gedanken machen, ob Valve Games überhaupt dazu geignet sind, über Jahre hinweg zu spielen um seinen Skill entsprechend zu erhöhen und besser zu werden.
Ich freue mich selber schon auf UT2k7 und Taktikshooter, die Ähnlichkeit mit CS haben, gibt es doch auch wie Sand am Meer.
CS ist ja ursprünglich nur ein Mod von HL gewesen und wurde von Freaks gespielt. Heute hat es kommerziellen Erfolg.
Vielleicht wird gerade in diesem Moment ein Nachfolger von CS auf Mini-LAN Partys irgendwo im Keller gezockt und CS wird bald abgelöst ;)
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