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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fehltage wegen Krankheit...


Zaffi
2006-05-31, 09:54:09
eine Bekannte von mir fehlte öfters mal 1-2 Tage wegen einer bestimmten krankheit, nun ist die Krankheit sehr stark ausgebrochen und sie ist schon ~ 4 Wochen am Stück krank

Wíe sieht das eigentlich mit der Lohnfortzahlung aus, der Arbeitgeber zahlt doch nur 6 Wochen, aber summiert er da die einelnen Tage auch dazu oder muss das 6 Wochen am Stück sein ?

Und wie lange zahlt die Krankenkasse ?

Sharee
2006-05-31, 10:08:36
6 wochen am stück, wegen ein und derselben krankheit krankgeschrieben

Mylene
2006-05-31, 10:28:52
Googlen hilft :wink:

Wird ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht, durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für sechs Wochen. Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht in der Regel ein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Zahlung von Krankengeld.

Ebenfalls gesetzlich geregelt ist der Fall, dass ein Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut krank wird. Es besteht dann Anspruch auf einen weiteren Zeitraum von sechs Wochen Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Quelle: http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsverguetung_Lohn_Gehalt/arbeitsverguetung_lohn_gehalt.html

Steht so auch auf anderen, diversen Seiten, und ich kenne die Regelungen aus der Gagenabteilung auch so. Müsste also stimmen. :wink:

Ach ja: natürlich alles auch unter der Voraussetzung, dass man beim AG die Atteste eingereicht hat. Aber das dürfte ja eigentlich selbstredend sein.


Edit: Ah jo, da war ja noch was - wie lange Krankengeld gezahlt wird...

Versicherte haben in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch Krankheit arbeitsunfähig sind oder wenn sie stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden (Arbeitsunfähigkeit).

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit Ablauf der Lohnfortzahlung und endet mit Wegfall der Arbeitsunfähigkeit. Für eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung wird Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums besteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit. Aber nur, wenn der Versicherte

- bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist und

- in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig, sondern erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

Quelle: http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000833.htm
Infos stehen dazu sonst auch bei den jeweiligen Krankenkassen. Da gibt's dann auch noch unterschiedliche Tarife, bliblablubb etc. pp., muss man sich halt mal informieren... :biggrin:

Zaffi
2006-05-31, 11:07:44
jo danke fürs raussuchen, jetzt weiss ich Bescheid...

Mylene
2006-05-31, 11:19:56
Bitte. War kein Act. :biggrin: