Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was nun: Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?
Scoff
2006-05-31, 12:05:24
Hi,
bin gerade dabei meinen ALG2 Antrag auszufüllen, aber leider wird mir nicht ganz klar ob ich nun in einer ein Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft lebe? Oder ist es gar eine eheähnliche Gemeinschaft.
Ich lebe mit meiner Freundin seit September 2004 zusammen. Gibt es Probleme das die letzten Monate die Miete nur von ihrem Konto abgebucht wurde?
Die gelbe Eule
2006-05-31, 12:14:45
Es gibt nur noch Bedarfsgemeinschaften. Da Du eh mit Deiner Freundin zusammenlebst, erklärt es sich von selbst.
Probleme gibt es nicht, nur wird halt geprüft ob Ihr/Du Anspruch auf einen Bedarf habt.
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
Da kannste schon mal testweise prüfen ob Ihr Geld bekommt.
Scoff
2006-05-31, 12:22:35
Danke sehr.
Sie ist noch in einer Ausbildung und bezieht BAB. Also muss ich sie jetzt unter "II. Persönliche Verhältnisse" mit eintragen?
Und warum steht in den Erklärungen noch was von Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft, wenn es nur noch Bedarfsgemeinschaft gibt.
Ist BAB ein Einkommen? Wohl kaum oder?
Btw: Ich habe vor im August mein Abi nachzuholen (FOS), habe ich da weiterhin Anspruch auf ALGII?
Die gelbe Eule
2006-05-31, 12:37:44
Jede Art von Föderung, die vorrangiger ist als Alg2, ist Einkommen. Du kannst angeben, wenn Du nachweisen könntest, das Ihr beide getrennt in der Wohnung lebt, das eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. Ihr wohnt zwar zusammen, aber lebt auf getrennte Rechnung. Wird also schwer ;)
Anspruch auf Alg2 hast du erstmal nur, wenn Du arbeitslos bist. Ob Du bei einem Schulbesuch noch den Status inne haben wirst, solltest Du mit einem Berufsberater abklären.
Ganz einfache Rechnung:
345€+311€+Miete+Nebenkosten = Das was Ihr bekommen würdet.
Nun schau wieviel Deine Freundin verdient und an BAB bekommt, rechne das an und schon weißt ungefähr, wieviel noch dazu kommen würde, als ergänzendes Alg2.
TrigPe
2006-05-31, 13:25:25
Scoff[/POST]']
Btw: Ich habe vor im August mein Abi nachzuholen (FOS), habe ich da weiterhin Anspruch auf ALGII?
OT
Seit wann bekommt man denn auf der FOS ein Abi? Also ich hab da nur die Fachhochschulreife bekommen. Hängt das vielleicht von den Bundesländern ab?
MfG
Scoff
2006-05-31, 13:31:54
Nenn es halt Fachabi.
Drachenkeks
2006-05-31, 13:32:47
ist es nicht auch so, dass die 2. Person unterschreiben kann/muss, dass sie den Antragsteller nicht finanziell unterstützt und sie somit nicht in der Berechnung berücksichtigt werden darf?
Bilde mir ein, dass ich sowas mal in einem Bericht gesehen habe...
Kann mich aber auch irren...
Wirklich durchsteigen tut bei den Gesetzen wohl eh niemand richtig...
Die gelbe Eule
2006-05-31, 13:43:47
Da sie ja eine Beziehung führen, ist der eine für den anderen finanziell verantwortlich, im Sinne der Bedarfsgemeinschaft. Das gilt ja nur für Alg2, sonst interessiert das keinen.
Drachenkeks
2006-05-31, 13:48:23
Die gelbe Eule[/POST]']Da sie ja eine Beziehung führen, ist der eine für den anderen finanziell verantwortlich, im Sinne der Bedarfsgemeinschaft. Das gilt ja nur für Alg2, sonst interessiert das keinen.
da gab es aber einen Zeitraum, wie lang die beiden schon zusammen wohnen.
Ich glaube mich zu erinnern, dass unter 3 Jahren es die Möglichkeit gibt, die ich oben beschrieben habe...
wie gesagt, ich habs nur gesehen und das ist auch schon ein paar Wochen her...
Die gelbe Eule
2006-05-31, 13:58:38
Wenn mit jemanden zusammenziehst, der Dir nahe steht, bildest sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Alte Zeiten sind leider vorbei :(
Scoff[/POST]']Hi,
bin gerade dabei meinen ALG2 Antrag auszufüllen, aber leider wird mir nicht ganz klar ob ich nun in einer ein Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft lebe? Oder ist es gar eine eheähnliche Gemeinschaft.
Ich lebe mit meiner Freundin seit September 2004 zusammen. Gibt es Probleme das die letzten Monate die Miete nur von ihrem Konto abgebucht wurde?Pass auf du machst folgendes
Du Trennst den Haushalt,die Betten stellst ein Putzplan auf und fertig
Redest mit deinem vermieter das er Zwei Mietverträge ausstellt einen einen für dich und einen für die Freundin.
wenn du das hast brauchst du deine Freundin nicht und nirgens wo angeben.
So habe ich das gemacht und die Können mir gar nichts null
Weil immer noch die Persönlichkeitsrechte meiner Arbeitenden Freundin Zählen und da sie das nicht möchte hat das Amt das zu respektieren.
>Da gibt es ein gesetzt dafür das nennt sich Datenschutz,ich muß keine angaben machen über dritte
Gast[/POST]']Pass auf du machst folgendes
Du Trennst den Haushalt,die Betten stellst ein Putzplan auf und fertig
Redest mit deinem vermieter das er Zwei Mietverträge ausstellt einen einen für dich und einen für die Freundin.
wenn du das hast brauchst du deine Freundin nicht und nirgens wo angeben.
So habe ich das gemacht und die Können mir gar nichts null
Weil immer noch die Persönlichkeitsrechte meiner Arbeitenden Freundin Zählen und da sie das nicht möchte hat das Amt das zu respektieren.
>Da gibt es ein gesetzt dafür das nennt sich Datenschutz,ich muß keine angaben machen über dritte
Und fals jemand denkt ich bescheiße ist das nicht der fall sondern ich sehe das so das meine Freundin Steuern Zahlt und diese nicht zuknapp und einen Freibetrag bekommt sie ja auch nicht und so wie alleinerziehende Mütter ein Geld für Kinder bekommen bekommt sie auch nicht und ich sehe nicht ein das sie ob wohl es dem Staat seine aufgabe ist eine andere Politik zumachen statt diese
Die gelbe Eule
2006-06-01, 05:39:06
Rumtricksen ist nicht wirklich das beste. Es gibt immer Neider und andere böse Nachbarn, die gerne mal ausplaudern. Habe das speziell bei Türken erlebt, die den besten Kumpel, weil er einen Friseurladen im Keller hatte, angeschwärzt haben nur um nachher selbst besser da zu stehen. Sei so ehrlich wie möglich, finde nebenbei Arbeit, damit Du Alg2 wieder ausgleichen kannst und vielleicht so den Bedarf abwendest.
Nachher in Erklärungsnot zu kommen kann teuer werden.
seahawk
2006-06-01, 07:38:46
Vor allem brauchst Du ne passende Wohnung. Du brauchst 2 Schlafzimmer und einen "Aufenthaltsraum."
seahawk[/POST]']Vor allem brauchst Du ne passende Wohnung. Du brauchst 2 Schlafzimmer und einen "Aufenthaltsraum."Wieso 2 Schlafzimmer?
Wir haben 2 Zimmer und ne Große Wohnküche Da steht Fernsehen drinn
Telephon lauft auf mich und der Anschluß ist in mein Zimmer
Putzplan und Wonungsordnung ist vom Vermieter unterschrieben eingerahmt
Und bei mir wissen das aale aber das Amt eben weiß es nicht.
Und die Menschen wissen alle was in diesem Land passiert die Propaganda fruchtet halt nicht überall
seahawk
2006-06-01, 08:36:02
Stehen die Betten in einem Zimmer, wird zumindest bei uns von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Die gelbe Eule
2006-06-01, 08:58:39
Sry, aber wenn noch jemand anderes hier im Thread gleichartige Probleme postet, dann kann man nicht mehr auseinanderhalten, was wozu gehört. Beschäftigt Euch bitte mit dem Threadstarter.
seahawk[/POST]']Stehen die Betten in einem Zimmer, wird zumindest bei uns von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Nein Stehen nicht in einem Zimmer
Fürs Amt bin ich Schwul und Habe Lauter Nackte Männer an der Wand und Meine Mitbewohnerin ist Lesbisch und hat Frauenknast Fotos.
seahawk
2006-06-01, 09:35:30
Man sollte aucn nicht vergessen, dass in Kürze die Beweislastumkehr bei Bedarfsgemeinschaften gilt.
Ja und?
Was hat das mit mir zu tun?
Scoff
2006-06-01, 22:34:11
Also tricksen will ich nicht. Wir sehen ja wohin uns das führt. Abgesehen davon ist das in unserer Wohnung auch nicht möglich. Diese ist über 2 Stockwerke verteilt. Allerdings alles offen. Keine Türen (außer Bad).
Wer sich fragt, wie man das aushält und dann auch noch 2 Jahre lang, dem sei gesagt wir ziehen demnächst um (hoffentlich).
Scoff
2006-06-01, 22:36:01
Die gelbe Eule[/POST]'] ... Sei so ehrlich wie möglich, finde nebenbei Arbeit, damit Du Alg2 wieder ausgleichen kannst und vielleicht so den Bedarf abwendest. ...
Nebenjob hab ich glücklicherweise schon. Werd da auch eventuell man anfragen ob die mich nicht festanstellen.
Edit: Arg. Doppelposting. Doch den falschen Button getroffen.
cartman521452
2006-06-02, 01:46:09
Zum Thema Bedarfgemeinschaft: wichtig ist bei euch vor allem der Status "eheähnliche Lebensgemeinschaft". Nur wenn dieser gegeben ist müsste der Eine für den Anderen einstehen, d.h. Einkommen der Freundin würde in deinem Antrag berücksichtigt werden.
Die Definition der eä.G ist ziemlich umstritten, Urteile finden sich z.B.
Urteilssammlung (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen)
Mir schwebt ein Urteil einer höheren Instanz im Kopf hrum, Tenor: solange keine Kinder da sind/ nicht 3 Jahre und länger zusammen dann keine eä.G
Gemeinsames Bett/ Kühlschrank reicht def. nicht aus um euch nen Strick zu drehen. Im Zweifelsfall halt Widerspruch einlegen und Abwarten.
Das gilt im Übrigen auch für die geplante Beweislastumkehr. Ist in den Augen von Experten extrem grenzwertig und wird wohl vom BVerfG gekippt werden...
Was hat das mit Tricks zutun wenn der Staat per Gesetz die Leute ausnehmen will wie ne Weihnachtsgans?
Wenn man es richtig sieht kann es nicht sein das die Menschen für alles aufkommen was der Staat verschleudert.
Ich sehe es als eine unverschämtheit an das man den Menschen seiner Eigenständigkeit beraubt hat und mit jedem Gesetz wird es Schlimmer.
Ich habe viel nach gedacht und bin zu dem entschluss gekommen das man die
die Menschen nicht in Arbeit vermitteln möchte sondern das man sich diese entledigen möchte und das auf eine art und weise wie es andere schon mal getan haben,zuerst deren ruf ruinieren dann semtliche Rechte berauben und zum schluss alles wegnehmen.
Mal ehrlich heute geht es doch in vielen Haushalten darum nicht mehr,was schmeckt,sondern darum was Satt macht und das im 21Jh.
rotkäppchen
2006-06-02, 21:36:29
threadstarter: wie alt bist du denn?
irgendwie hatten die "netten" leute doch beschlossen, dass wer unter 25 jahren alt ist, soll wieder zu mutti ziehen oder sowas.... aber auch nur bei denen die ALG 2 beziehen.
oder habe ich da was falsch verstanden?
für mein (noch) ALG1 musste ich nur ankreuzen
[] ledig
[] verheiratet
[] getrennt lebend
[] geschieden
[] verwitwet
bin ja mal gespannt, wenn das bei mir soweit ist, was die dann sagen,....
denn zurück zu "mutti" kann ich nicht,...
seahawk
2006-06-02, 21:54:15
Nein, Du mußt nicht zu Mutti, wenn Du schon ne Wohnung hattest als Du zum ALG2 Beziher wurdest. Nur wenn Du zu diesem Zeitpunkt noch bei Mutti wohnst, dann bezahlt das Amt erst mit Ende des 25ten Lebensjahres eine eigene Wohnung. Was ich persönlich übrigens für eine der sehr wenigen sinnvollen Änderungen halte.
_Gast
2006-06-02, 22:00:54
Außerdem würde dich niemand dazu zwingen, wieder zu Mutti zu ziehen. Du würdest nur kein Geld mehr bekommen.
das tolle: blechen für die Freundin, aber keine Steuererleichterung erhalten - wie kaputt ist diese Scheisse eigentlich?
Rein theortisch erhalte ich ALGII, wenn ich eine Steuerklasse besser eingestuft werde. Aber so zahlt man ja nur drauf.
Scoff
2006-06-06, 15:33:46
theshadowoflight[/POST]']threadstarter: wie alt bist du denn?
irgendwie hatten die "netten" leute doch beschlossen, dass wer unter 25 jahren alt ist, soll wieder zu mutti ziehen oder sowas.... aber auch nur bei denen die ALG 2 beziehen.
oder habe ich da was falsch verstanden?
für mein (noch) ALG1 musste ich nur ankreuzen
[] ledig
[] verheiratet
[] getrennt lebend
[] geschieden
[] verwitwet
bin ja mal gespannt, wenn das bei mir soweit ist, was die dann sagen,....
denn zurück zu "mutti" kann ich nicht,...
21 Jahre bin ich jetzt. Mit 19 bin ich ausgezogen. Nach Hause werden die mich kaum schicken.
Naja, so richtig weiter bin ich immer noch nicht. Aber ich werde sie im Antrag nich mit eintragen. Nur das sie mit in der Wohnung lebt. Wenn die Tante sich beschwert muss ich das halt nachhreichen. Sieht ja kein Mensch durch bei der Scheisse.
Wenn ich dran denke, dass ich demnächst Bafög beantrage muss/will, könnt mir schon wieder schlecht werden.
Nichts eintragen und Wg daraus machen und fertig
Scoff
2006-06-06, 21:06:31
Ach lohnt sich alles nicht. Ich zieh in 2 Monaten eh aus.
Btw Gast, wie soll ich das machen?
Scoff[/POST]']Ach lohnt sich alles nicht. Ich zieh in 2 Monaten eh aus.
Btw Gast, wie soll ich das machen?
Gans einfach deine namen deine Adresse und fertig den rest mit dem Beamten und seine Fragen mit nein beantwoten fertig
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