Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HARTZ4 + eBay? :(
Darkchylde24
2006-06-07, 11:54:03
Moin,
ich habe die letzten 12 Monate ALG1 bezogen und stehe nun am 30.06.06 davor in ALG2 überzugehen.
Ich war heute beim AA und habe dort meinen ALG2 Antrag abgeholt, mir wurde unteranderem gesagt das ich die Kontoauszüge der letzten 2 Monate vorlegen muss.
Nun mein Problem und meine Frage, gerade in den letzten 2 Monaten hatte ich relativ regelmäßige Veräufe auf eBay, unteranderem viele PC Spiele auch eines Freundes (diese Einnahmen stehen auf den Auszügen sind aber nicht meine!)
Wie gebe ich das nun an, zählt dies als Einkommen, wie versichere ich denn nun bitte glaubwürdig das es zum großen Teil nicht mein Geld war was sich da auf den Auszügen abzeichnet. :(
Die eBay Verkäufe auch von meiner Seite aus sind nun erledigt sprich da kommt nix mehr, aber wieviel durfte ich überhaupt während der ALG1 Phase "einnehmen" (Ich habe ca. 250-300Euro je Monat im April und Mai gehabt) und wie erkläre ich das quasi ab heute keine Verkäufe mehr statt finden.
Ich sehe hier drin schon jetzt ein großes Problem bei meinem Antrag und hoffe auf Tipps und Hilfe, ich habe jetzt echt angst das der Antrag abgelehnt oder stark beschränkt wird, dann stehe ich quasi auf der Straße.
afk|freeZa|aw
2006-06-07, 11:59:28
Sollte doch kein Problem geben?Die dürfen Dir ja schliesslich auch nicht verbieten,Deine Sachen auf dem Flohmarkt zu vekaufen.
Würd ich jetzt einfach mal spontan sagen....
Darkchylde24
2006-06-07, 12:09:03
Die dürfen Dir ja schliesslich auch nicht verbieten,Deine Sachen auf dem Flohmarkt zu vekaufen.
Das sagst du. :(
Vega2002
2006-06-07, 12:15:03
Darkchylde24[/POST]']Moin,
ich habe die letzten 12 Monate ALG1 bezogen und stehe nun am 30.06.06 davor in ALG2 überzugehen.
Ich war heute beim AA und habe dort meinen ALG2 Antrag abgeholt, mir wurde unteranderem gesagt das ich die Kontoauszüge der letzten 2 Monate vorlegen muss.
Nun mein Problem und meine Frage, gerade in den letzten 2 Monaten hatte ich relativ regelmäßige Veräufe auf eBay, unteranderem viele PC Spiele auch eines Freundes (diese Einnahmen stehen auf den Auszügen sind aber nicht meine!)
Wie gebe ich das nun an, zählt dies als Einkommen, wie versichere ich denn nun bitte glaubwürdig das es zum großen Teil nicht mein Geld war was sich da auf den Auszügen abzeichnet. :(
Die eBay Verkäufe auch von meiner Seite aus sind nun erledigt sprich da kommt nix mehr, aber wieviel durfte ich überhaupt während der ALG1 Phase "einnehmen" (Ich habe ca. 250-300Euro je Monat im April und Mai gehabt) und wie erkläre ich das quasi ab heute keine Verkäufe mehr statt finden.
Ich sehe hier drin schon jetzt ein großes Problem bei meinem Antrag und hoffe auf Tipps und Hilfe, ich habe jetzt echt angst das der Antrag abgelehnt oder stark beschränkt wird, dann stehe ich quasi auf der Straße.
So lange es nicht mehr als 4500€ sind brauchst nichts befürchten !
Zur Not 2*mal den Kontoauszug holn,da beim zweiten nichts drauf ist außer der Kontostand
Santini
2006-06-07, 12:15:20
Einkommen ist es erst, wenn es mit Gewinn verkauft wird, alles andere ist Vermögensumschichtung.
Es liegt allein im Ermessen des Sachbearbeiters, wie er diesen Verkauf einordnet.
Das trifft jedoch nur zu, wenn bei ebay nicht erwerbsmässig verkauft wird.
Gar nichts sagen
Was soll das?
Sollen die doch nachkukken und wenn die nicht schauen ist ok und wenn die Schauen dann sagst du das das vor der H4 Zeit erworben wurde und jetzt verkauft hast weil du einen neuen Kühlschrank brauchst oder was weiß ich
aoe_forever
2006-06-08, 00:02:07
Vega2002[/POST]']Zur Not 2*mal den Kontoauszug holn,da beim zweiten nichts drauf ist außer der Kontostand
[ ] Du weisst daß die Kontostände dieser "leeren" Auszüge dann unterschiedlich sind.
[ ] Du weisst daß Kontoauszüge durchnummeriert sind.
[ ] Du weisst daß beim Arbeitsamt wahrscheinlich nicht nur Vollidioten beschäftigt sind.
MarcWessels
2006-06-08, 00:08:00
@Darkchylde24
Rechtlich gesehen darfst Du verticken, was Du willst, ohne dass das als Einkommen gewertet wird!
Warte einfach ab, ob Du einen fiesen Fallmanager erwischt - falls "ja", kannst Du Dich immer noch aufregen.
P.S.: BTW, falls Du für irgendwelche Dinge Geld ausgegeben haben solltest, die niemand etwas angehen, kannst Du den Betreff auf den Auszügen natürlich schwärzen.
Mondenstein
2006-06-08, 00:56:56
Stimtm so nicht.
solche sachen wie ebay müssne dem amt gemeldet werden.
ist so vorgeschrieben... aber mein gott..was muss man nicht alles.
allerdings gibts erst ab ner gewissen summe bzw einer gewissen menge problem.
wobei wir dann bei dem problem sind.. ab wann ist etwas wirklich gewerblich. so richtig definiert ist dies nämlich nicht. (gabs berichte über genau solche fälle.. manche gerichte sehen es schon als gewerblich wenn man im monat 31 hörspielkassetten so vertickt dass pro tag eine raus geht).
MarcWessels
2006-06-08, 01:20:47
Gut, dann melde ich's beim nächsten Mal, wenn ich wieder getragene Unterwäsche verkaufe. (vielleicht will Herr K. von der ARGE ja mitbieten) :D
Marbleearth
2006-06-08, 02:06:28
du brauchst das nicht zu melden. Solange du nicht über den 4500€ bist ist das alles ok. Die Kontobewegungen sind (solange sie sich im Rahmen halten) meines Wissens nach, ok.
Die werden schon ankommen wenn sie was wollen.
Masterp
2006-06-08, 06:32:44
Na du hast Sorgen. Als ich meinen Antrag stellen musste, wollten die Auszüge der letzten 6 Monate. Da wollten die schauen ob du vorzeitig Geld beiseite gelegt hast. Wenn deine Ebay Sachen 400,- Euro gebracht haben....mein Gott, das wird denen nicht umbedingt stören! Und das man Ebay Aktivitäten dem Amt mitteilen muss, halte ich (insofern private Geschäfte) für humbug!
Capt.Kerk
2006-06-08, 06:56:45
Und das du auch Sachen für einen Kumpel verkauft hast dürfte auch kein großes Problem sein.
Demnach müsste ja zu diesen Beträge auch Auszahlungen oder Überweisungen auf das Konto deines Kumpels verzeichnet sein.
Mondenstein
2006-06-08, 12:14:57
ein Anruf bei der Info vom AA würde reichen um das zu erfahren
VoodooMaster
2006-06-08, 12:58:03
Zuletzt in der Fernsehwoche gelesen, eBay verkäufe die 520,- Euro im Jahr eingebracht haben müssen nicht gemeldet werden. Alles darüber muss dem Finanzamt gemeldet werden.
Am besten behaupten du hast keine Kontoauszüge in den letzten Monaten gezogen um Papier zu sparen und die Umwelt nicht zu belasten, du kannst aber den jetzigen aktuellen Kontostand mitbringen, wenn das AA länger zurückschauen mag können Sie es selbst veranlassen.
Machen es aber in der Regel nicht da hoffnungslos Überfordert.
danko
2006-06-08, 13:11:34
VoodooMaster[/POST]']Zuletzt in der Fernsehwoche gelesen, eBay verkäufe die 520,- Euro im Jahr eingebracht haben müssen nicht gemeldet werden. Alles darüber muss dem Finanzamt gemeldet werden.
Das ist nicht richtig!
Private Verkäufe die nicht nachweisliche als gewerblich einzustufen sind interessieren das Finanzamt nicht. Eine Betragsobergrenze gibt es dabei meines Wissens nicht. Davon abgesehen geht es aber um die Arbeitsagentur und nicht um das Finanzamt.
CU Dan
VoodooMaster
2006-06-08, 13:18:23
danko[/POST]']Das ist nicht richtig!
Private Verkäufe die nicht nachweisliche als gewerblich einzustufen sind interessieren das Finanzamt nicht. Eine Betragsobergrenze gibt es dabei meines Wissens nicht. Davon abgesehen geht es aber um die Arbeitsagentur und nicht um das Finanzamt.
CU Dan
Nun das die AA mit dem Finanzamt genau so zusammenarbeitet wie die Mineralölkonzerne bei der Preisabsprache dürfte wohl schon im kleinsten Dorf angekommen sein.
Das AA kann die Kontobewegungen der letzten 12 Monate auf Antrag bei der Hausbank abrufen.
Wenn einer Auffällig wird und Geld vor dem Amt als H4 Empfänger versteckt dann wird er auch gründlich durchleuchtet.
P2oldi
2006-06-08, 13:28:26
VoodooMaster[/POST]']Am besten behaupten du hast keine Kontoauszüge in den letzten Monaten gezogen um Papier zu sparen und die Umwelt nicht zu belasten, du kannst aber den jetzigen aktuellen Kontostand mitbringen, wenn das AA länger zurückschauen mag können Sie es selbst veranlassen.
Das kommt aber auf die Bank an, gibt auch welche, die schicken Dir nen dicken Briefumschlag voller Kontoauszüge, wenn Du die net selbständig abholst...
Marbleearth
2006-06-08, 15:28:50
VoodooMaster[/POST]']
Am besten behaupten du hast keine Kontoauszüge in den letzten Monaten gezogen um Papier zu sparen und die Umwelt nicht zu belasten, du kannst aber den jetzigen aktuellen Kontostand mitbringen, wenn das AA länger zurückschauen mag können Sie es selbst veranlassen.
Die Kontoauszüge werden einem aber postalisch zugeschickt, wenn man sie nicht mind. monatlich abholt.
Scoff
2006-06-08, 15:58:16
Als ALG 2 Empfänger sind jährlich nicht mehr als 50€ gestattet. Alles darüber wird dir abgezogen.
Warum nicht einfach eine Erklärung abgeben?
Meine Freundin hatte 1000€ für die Miete und Lebensmittel über meine Eltern bezogen wärend der Antrag in Bearbeitung war. Das haben wir deklariert und als Erklärung abgegeben (zinsfreies Darlehen).
Gab keine Probleme. Du solltest darauf achten, dass der Betrag eben wieder in gleichem Betrag abgeht, dann hast du weniger Auffwand damit.
Masterp
2006-06-08, 17:34:47
Scoff[/POST]']Als ALG 2 Empfänger sind jährlich nicht mehr als 50€ gestattet. Alles darüber wird dir abgezogen.
Was ist das denn fürn Schmarn ? Informier dich mal besser bevor du Geschichten erzählst, tze!
VoodooMaster
2006-06-08, 18:31:08
Also Ihr habt ja geile Banken meine hat mir noch nie Kontoauszüge zugeschickt...
Stirling
2006-06-08, 18:31:55
Da ein Grossteil der Entscheidungen der ARGE im Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters liegen ist es reine Glückssache ob dir daraus ein Strick gedreht wird.
Versuch dich notfalls irgendwie abzusichern (z.b. schriftlich vom Bekannten geben lassen das das sein Eigentum war und du das nur für ihn gemacht hast weil du einen Ebay Account hast, und du nix von der Kohle behalten hast o.ä.), aber sei dir sicher wenn du Pech hast können die dir wegen sowas garantiert Kohle streichen. Hängt alles von dem Sachbearbeiter ab, wie gesagt : Ermessensspielraum...
Und das ALG2 Empfänger in diesem Land keine normalen Bürgerrechte mehr geniessen, sollte sich nach mehreren Jahren Hetzkampagnen auch wohl zu dir rumgesprochen haben.
Scoff
2006-06-09, 07:10:23
Masterp[/POST]']Was ist das denn fürn Schmarn ? Informier dich mal besser bevor du Geschichten erzählst, tze!
Sorry. Aber ich habe zufällig gestern meinen Antrag abgegeben....
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/Merkblatt_SGB_II_Stand_10-05.pdf
durchlesen dann darfst du dich nochmal melden
Darkchylde24
2006-06-09, 08:13:01
Hat sich ja doch noch ziemlich entwickelt der Thread, ich habe in genau 1Std. Abgabetermin und mich dazu entschlossen es einfach knallhart abzugeben. Vielen dank für die vielen Antworten, ich berichte euch dann wie es gelaufen ist :)
Das mit dem "schwärzen" ist nicht schlecht da schau ich doch gleich nochmal durch was sich so auf den Auszügen tummelt, ist ja auch das Konto meiner Freundin da ist einiges an Bewegung drauf.. finde das eh scheiße das man sowas offen legen muß.
Da kann man div. Kunden-, Kontonummern sehen, wo ich oder meine Freundin einkauft, was, usw. Privatsphäre oder Datenschutz = 0
Aber ich denke mal da muss ich mich dran gewöhnen in Zukunft, eines ist mal sicher jetzt suche ich noch viel stärker nach neuer Arbeit bloß weg von dieser Hartz4 scheiße das kotzt mich an. Aber erstmal finden :(
Scoff
2006-06-09, 08:52:19
Gast[/POST]']http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/Merkblatt_SGB_II_Stand_10-05.pdf
durchlesen dann darfst du dich nochmal melden
Was willst mir damit sagen?
na denk mal scharf nach :rolleyes:
Scoff
2006-06-09, 09:13:40
Ich hasse solch einen Scheiss. Verweis doch einfach direkt auf die Seite im PDF. Dann hast du uns allen geholfen. Beim überfliegen habe ich nicht passendes gefunden. Vielleicht bin ich auch nur zu blöd. :frown:
Aber ich kann mich recht deutlich erinnern, wie gestern meine Kontoauszüge durchgeschaut wurden, ein paar Sachen hier aus dem Forum auftauchten und "die Person" etwas stutzig wurde und mich darauf hinwies das ich das in Zukunft so nicht mehr machen könne. Man hat jährlich einen Betrag von 50€ ("die Person" fand es selbst auch lächerlich), alles darüber wird dir abgezogen.
Das PDF ist ja auch schon von Oktober. Vielleicht wurde das schon wieder geändert oder ich habe mich verhört und es waren 500€ gemeint.
Aber zwischen 50 und 500 liegt schon ein kleiner Unterschied in der Aussprache.
Edit: Wenn du mich von Gegenteil überzeugen kannst, dann entschuldige ich mich. Das letzte was ich möchte ist hier Halbwahrheiten verbreiten.
Masterp
2006-06-09, 13:33:43
Scoff[/POST]']Sorry. Aber ich habe zufällig gestern meinen Antrag abgegeben....
Und ? Ist kein Argument. Bin ebenfalls in den Verein. Fakten/Beweise wären nett.
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