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Ilionores
2006-06-27, 15:54:10
Hallo zusammen, bin neu hier und suche Rat. Würde mich über Meinungen freuen. Ich versuchs kurz zu halten. Folgendes:

Herr und Frau x schließen vor einigen Jahren einen 10-Jahres-Mietvertrag für eine Eigentumswhg ab mit der Option diese danachzu kaufen und einen Teil der Miete angerechnet zu bekommen (ohne Notar, nur im Vertrag vereinbart). Nach 4 Jahren Trennung, Herr x zieht aus, Scheidung. Er wird von Seitens des Vermieters nicht aus dem Mietvertrag entlassen. Nach wiederum 1,5 Jahren kann Frau x die Miete nicht mehr allein tragen, kündigt die Whg schriftl. mit 3-Monatsfrist. Vermieter nimmt diese an. Verlangte auch schriftl. Kündigung von Herrn x da dieser ja noch im Vertrag. Frau x zahlt dann jedoch keine Miete mehr, nach 2 Monaten (also 1 Monat vor Mietende durch Kündigung) erfolgt die fristlose Kündigung vom Vermieter aufgrund nicht gezahlter Mietzinsen. Frist bis zum Auszug ca. 10 Tage, die Kündigung wird nur Frau x zugestellt. Sie ignoriert diese fristlose Kündig., ist jedoch schon am ausziehen. Einen Tag danach lässt Vermieter die Schlösser auswechseln, Whg war schon leer geräumt, jedoch nicht renoviert oder Sonstiges. Im Mietvertrag steht keine (!) Klausel bzgl. Renovierung beim Auszug. Whg wurde damals besenrein, unrenoviert übernommen. Der Vermieter lässt die Whg durch eine Firma komplett renovieren, schickt Herrn und Frau x jeweils deren Rechung über 15.000 Euro.

Welcher Tag gilt als letztendliches Auszugsdatum? Der der Kündigung nach 3monatiger Frist oder die fristlose die ja nur sie erhalten hat?

Wie ist die Whg zu übergeben wenn nichts schriftlich festgehalten wurde über die Renovierungen beim Auszug?

Ich weiß, laut Vertrag sind beide Mieter ranzuziehen.
Aber Herr x hat ja von diesem Ganzen nichts mitbekommen, war ja nicht mehr beteiligt, und soll nun aber (wenns denn vor Gericht gehen sollte und der Vermieter Recht bekommt) die Kosten dafür tragen was seine ehem. Partnerin verbockt hat?

Bitte um konstruktiver Beiträge.

RaumKraehe
2006-06-27, 15:58:22
Ich frage mich eigentlich nur ob nicht die Renovierungskosten von 15.000 € etwas zu hoch sind. Ich würde an dieser Stelle auch noch einmal forschen. Für 15.000,- € renovier ich dir nen ganzes Mietshaus mit mehrern Parteien. :|

Marbleearth
2006-06-27, 16:20:20
Warum geht Frau X dieses Risiko überhaupt ein? Ich meine ist ja abzusehen, dass sowas passieren KÖNNTE.

Ich hab im Hinterkopf, dass man alles renovieren muss, was man entweder kaputtgemacht hat oder aber was sich duchs bloße leben in der Wohnung abgenutzt hat (Tapeten). Auch wenn das so nicht im Mietvertrag steht. Es gibt aber auch unzumutbare Renovierungen. Mist neulich hatte ich einen tollen Link wo das aufgelistet war :( Vll finde ich ihn ja wieder.

Monger
2006-06-27, 16:44:37
Gibt es denn irgendwo eine Klausel, dass der Mieter die Wohnung im renovierten Zustand hinterlassen muss? Wenn nein, kann der Vermieter gerne die Wohnung renovieren sobald man draußen ist - für die Kosten ist man aber bestimmt nicht verantwortlich.


Normalerweise ist für solche Fälle die Kaution da. Wenn der Mieter auszieht und die Wohnung in einem nicht vereinbarten Zustand hinterlässt, kann der Vermieter die Kaution einbehalten. Das war's dann aber auch schon. Grundsätzlich gilt: wenn es nicht im Mietvertrag steht, muss der Mieter gar nix. Und wenn es drin steht, muss man erstmal prüfen ob das überhaupt legal ist. Im Zweifel liegt das Recht immer auf Seiten des Angeklagten, also des Konsumenten, oder in dem Fall: des Mieters.


In diesem Fall würde ich mich stur stellen. Entweder der Mietvertrag ist noch nicht ausgelaufen - dann darf der Vermieter nicht einfach mal so die Wohnung renovieren, schließlich wohnt man noch drin. Oder er ist ausgelaufen - dann liegt die Verantwortung sowieso beim Vermieter. Wenn er eine Wohnung renovieren will die ihm selbst gehört und die er auch nicht weitervermietet hat, ist das seine Sache.

Natürlich kommt es auf den Vertrag an. Aber dass man beim Ausziehen irgendeine Renovierung mittragen muss (und zwar eine, die über die üblichen Schönheitsreperaturen hinweggeht, deren maximale Höhe ja üblicherweise durch die Kaution limitiert sind), wäre für mich was ganz neues. Entweder der Nachmieter akzeptiert dann eine unrenovierte Wohnung und renoviert dann selber, oder der Vermieter renoviert selbst, und bietet dem Nachmieter dann eine renovierte Wohnung an.

WerWolf
2006-06-27, 20:03:08
Fristlose Kündigung heisst in Deutschland 3 Monate Frist, vorher darf der Vermieter einen nicht rauswerfen oder Schlösser wechseln (sonst 6 Monate, glaube ich) - Weiss das, weil wir uns aufgrund aktueller Ereignisse darüber informiert haben.

Mein Tipp: Erstmal ab zum Anwalt damit und sich gut informieren. Einige (ob alle weiss ich nicht) Anwälte lassen bei Menschen, die wenig Einkommen haben, einen Sozialschein vom Amtsgericht zu. Damit kostet die Beratung nur 10€ insgesammt, so wurde mir gesagt.

Monger
2006-06-27, 20:56:13
Da fällt mir auch noch was ein:

In jeder größeren Region gibt es üblicherweise Mieterschutzbünde. Die verlangen natürlich Mitgliedssätze bevor man da Hilfe bekommt, aber die haben oftmals Infobroschüren o.ä. die einem zumindest schonmal den ungefähren Weg zeigen können. Ärger mit dem Vermieter ist ja bei weitem nichts ungewöhnliches.

Woodmaniac
2006-06-28, 15:26:25
Schaue dich da mal um,die haben eine Mietrecht/Grundstücksrecht Sparte :wink:

http://forum.jurathek.de/index.php

lemonsoda
2006-06-30, 14:41:07
Schönheitsreparaturen sind Sache des Vermieters, wenn sie nicht zulässig im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt wurden.

rotkäppchen
2006-06-30, 15:08:41
wenn da nichts steht mit renoviert überlassen, dann ist eigentlich immer besenrein überlassen gemeint,...
also nach dem umzug einmal durchfegen und der vermieter hätte auch herrn x mit anschreiben müssen, da dieser auch im vertrag auftaucht.