Ilionores
2006-06-27, 15:54:10
Hallo zusammen, bin neu hier und suche Rat. Würde mich über Meinungen freuen. Ich versuchs kurz zu halten. Folgendes:
Herr und Frau x schließen vor einigen Jahren einen 10-Jahres-Mietvertrag für eine Eigentumswhg ab mit der Option diese danachzu kaufen und einen Teil der Miete angerechnet zu bekommen (ohne Notar, nur im Vertrag vereinbart). Nach 4 Jahren Trennung, Herr x zieht aus, Scheidung. Er wird von Seitens des Vermieters nicht aus dem Mietvertrag entlassen. Nach wiederum 1,5 Jahren kann Frau x die Miete nicht mehr allein tragen, kündigt die Whg schriftl. mit 3-Monatsfrist. Vermieter nimmt diese an. Verlangte auch schriftl. Kündigung von Herrn x da dieser ja noch im Vertrag. Frau x zahlt dann jedoch keine Miete mehr, nach 2 Monaten (also 1 Monat vor Mietende durch Kündigung) erfolgt die fristlose Kündigung vom Vermieter aufgrund nicht gezahlter Mietzinsen. Frist bis zum Auszug ca. 10 Tage, die Kündigung wird nur Frau x zugestellt. Sie ignoriert diese fristlose Kündig., ist jedoch schon am ausziehen. Einen Tag danach lässt Vermieter die Schlösser auswechseln, Whg war schon leer geräumt, jedoch nicht renoviert oder Sonstiges. Im Mietvertrag steht keine (!) Klausel bzgl. Renovierung beim Auszug. Whg wurde damals besenrein, unrenoviert übernommen. Der Vermieter lässt die Whg durch eine Firma komplett renovieren, schickt Herrn und Frau x jeweils deren Rechung über 15.000 Euro.
Welcher Tag gilt als letztendliches Auszugsdatum? Der der Kündigung nach 3monatiger Frist oder die fristlose die ja nur sie erhalten hat?
Wie ist die Whg zu übergeben wenn nichts schriftlich festgehalten wurde über die Renovierungen beim Auszug?
Ich weiß, laut Vertrag sind beide Mieter ranzuziehen.
Aber Herr x hat ja von diesem Ganzen nichts mitbekommen, war ja nicht mehr beteiligt, und soll nun aber (wenns denn vor Gericht gehen sollte und der Vermieter Recht bekommt) die Kosten dafür tragen was seine ehem. Partnerin verbockt hat?
Bitte um konstruktiver Beiträge.
Herr und Frau x schließen vor einigen Jahren einen 10-Jahres-Mietvertrag für eine Eigentumswhg ab mit der Option diese danachzu kaufen und einen Teil der Miete angerechnet zu bekommen (ohne Notar, nur im Vertrag vereinbart). Nach 4 Jahren Trennung, Herr x zieht aus, Scheidung. Er wird von Seitens des Vermieters nicht aus dem Mietvertrag entlassen. Nach wiederum 1,5 Jahren kann Frau x die Miete nicht mehr allein tragen, kündigt die Whg schriftl. mit 3-Monatsfrist. Vermieter nimmt diese an. Verlangte auch schriftl. Kündigung von Herrn x da dieser ja noch im Vertrag. Frau x zahlt dann jedoch keine Miete mehr, nach 2 Monaten (also 1 Monat vor Mietende durch Kündigung) erfolgt die fristlose Kündigung vom Vermieter aufgrund nicht gezahlter Mietzinsen. Frist bis zum Auszug ca. 10 Tage, die Kündigung wird nur Frau x zugestellt. Sie ignoriert diese fristlose Kündig., ist jedoch schon am ausziehen. Einen Tag danach lässt Vermieter die Schlösser auswechseln, Whg war schon leer geräumt, jedoch nicht renoviert oder Sonstiges. Im Mietvertrag steht keine (!) Klausel bzgl. Renovierung beim Auszug. Whg wurde damals besenrein, unrenoviert übernommen. Der Vermieter lässt die Whg durch eine Firma komplett renovieren, schickt Herrn und Frau x jeweils deren Rechung über 15.000 Euro.
Welcher Tag gilt als letztendliches Auszugsdatum? Der der Kündigung nach 3monatiger Frist oder die fristlose die ja nur sie erhalten hat?
Wie ist die Whg zu übergeben wenn nichts schriftlich festgehalten wurde über die Renovierungen beim Auszug?
Ich weiß, laut Vertrag sind beide Mieter ranzuziehen.
Aber Herr x hat ja von diesem Ganzen nichts mitbekommen, war ja nicht mehr beteiligt, und soll nun aber (wenns denn vor Gericht gehen sollte und der Vermieter Recht bekommt) die Kosten dafür tragen was seine ehem. Partnerin verbockt hat?
Bitte um konstruktiver Beiträge.