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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz 4 Frage


Gast
2006-07-11, 15:27:01
Hallo,
hab da mal eine Frage bezüglich des Arbeitslosengeld 2 und einer 60 m2 Wohnung.

Bezahlt das Amt die Miete wenn ich mit meiner Freundin in der Wohnung wohne aber wir nicht verheiratet sind?

Gast
2006-07-11, 16:32:09
Keiner?

peppschmier
2006-07-11, 16:46:52
Ihr müsstet wahrscheinlich eine eheähnliche Gemeinschaft bilden.... Das zähl meines erachtens genauso wie eine Ehe

Scoff
2006-07-11, 16:50:57
Legt das ganze als WG aus und es gibt keine Probleme.

Gast
2006-07-11, 16:58:25
peppschmier[/POST]']Ihr müsstet wahrscheinlich eine eheähnliche Gemeinschaft bilden.... Das zähl meines erachtens genauso wie eine Ehe

Was heißt das genau? Scheinehe?

John Williams
2006-07-11, 17:19:53
peppschmier[/POST]']Ihr müsstet wahrscheinlich eine eheähnliche Gemeinschaft bilden.... Das zähl meines erachtens genauso wie eine Ehe

Würd mich auch mal interessieren wie man das macht. :smile:

rotkäppchen
2006-07-11, 17:23:16
alleine stehen einem 50 m² zu und pro zusätzliche person im haushalt 10 m² mehr,...
aber dann wohl auch nur wenn ihr eben in einer ehelichen gemeinschaft wohnt,... und sowas wird doch kontrolliert.

edit: eheliche gemeinschaft ist eben, wie in ner ehe zusammen leben, mit einem schlafzimmer und in einem schrank quasi alles von beiden partnern drinnen,...
sowas gucken die amtsleute alles nach.
wenn es wie ne wg aussehen soll, dann muss es 2 getrennte schlafzimmer geben wo auch die klamotten und alles getrennt ist und den ganzen quatsch....

Super Grobi
2006-07-11, 17:26:52
Nach dem letzen Änderungen, wird das Amt GRUNDSÄTZLICH von einem eheähnlichen Gemeinschaft aus gehen. Falls dieses nicht so ist, MUSS der Antragsteller dieses Nachweisen. Viel spass dabei. Daher wird das Amt erstmal die Bezüge der Freundin wissen wollen.

SG

Gast
2006-07-11, 17:28:28
Meine Freundin arbeitet beim Aldi und verdient um die 500 Euro.

Super Grobi
2006-07-11, 17:28:45
John Williams[/POST]']Würd mich auch mal interessieren wie man das macht. :smile:

Was meinste du? Was macht?

SG

John Williams
2006-07-11, 17:30:02
@Gast
Also muß du einfach nur zusammen mit deiner Freundin in der Wohnung wohnen.

John Williams
2006-07-11, 17:30:35
Super Grobi[/POST]']Was meinste du? Was macht?

SG

Wie man eine Ehe ähnliche Gemeinschaft eingeht.

Super Grobi
2006-07-11, 17:34:05
John Williams[/POST]']Wie man eine Ehe ähnliche Gemeinschaft eingeht.

Wenn du mit einer Frau zusammen lebst, und das nicht gerade seit 3 Wochen und auch nicht aus irgentwelchen nöten heraus (Freundin hat gerade keine Wohnung und will nicht unter der Brücke pennen), geht man einfach davon aus, das es eine lebensgemeinschaft ist. Somit ist der Lebenspartner unterhaltspflichtig. Nur wenn dieser nicht genung verdient, gibt halt das Amt etwas dazu.

Bei der Antragstellung muss man ja auch angeben, wer noch in der Bude wohnt. Wer meint mit WG rumtricksen zu können, wird sich schnell wundern wie die dann "tricksen".

SG

Gast
2006-07-11, 17:34:13
Muß man eigentlich sofort einziehen? Oder kann man 1 oder 2 Monate bevor man einzieht alles einrichten? Zahlt das Amt auch die Monate in denen man noch gar nicht die Wohnung bezogen hat?
Sagen wir, ich möchte meine Freundin in 3-4 Monaten heiraten aber jetzt schon mal die Wohning mieten und alles in Ruhe einrichten und erst nach der Hochzeit einziehen.

rotkäppchen
2006-07-11, 17:35:30
dann müsstest du angeben wo du nun wohnst und so und wie das da so läuft mit gemeinschaften und so,.... und dann wird geguckt ob die wohnung groß bzw klein genug ist,... und den ganzen kram,... willkommen in der bürokratie deutschland....
ich bin da gerade noch so dran vorbeigeschlittert.

Super Grobi
2006-07-11, 17:37:05
Gast[/POST]']Muß man eigentlich sofort einziehen? Oder kann man 1 oder 2 Monate bevor man einzieht alles einrichten? Zahlt das Amt auch die Monate in denen man noch gar nicht die Wohnung bezogen hat?
Sagen wir, ich möchte meine Freundin in 3-4 Monaten heiraten aber jetzt schon mal die Wohning mieten und alles in Ruhe einrichten und erst nach der Hochzeit einziehen.

Das Amt zahlt dir keine Wohnung, die du nicht benötigst. :|

SG

Edit:
theshadowoflight[/POST]']dann müsstest du angeben wo du nun wohnst und so und wie das da so läuft mit gemeinschaften und so,.... und dann wird geguckt ob die wohnung groß bzw klein genug ist,... und den ganzen kram,... willkommen in der bürokratie deutschland....
ich bin da gerade noch so dran vorbeigeschlittert.

Dazu kommt dann noch evt. überraschender Besuch vom Amt zwecks besichtigung.

Gast
2006-07-11, 17:38:08
theshadowoflight[/POST]']dann müsstest du angeben wo du nun wohnst und so und wie das da so läuft mit gemeinschaften und so,.... und dann wird geguckt ob die wohnung groß bzw klein genug ist,... und den ganzen kram,... willkommen in der bürokratie deutschland....
ich bin da gerade noch so dran vorbeigeschlittert.

Das heißt wenn die Wohnung in der ich dann in der Zeit lebe groß genug ist bekomme ich die andere nicht?
Ich wohne noch bei meinen Eltern mit meinem Bruder in einer 61 m2 Wohnung.

John Williams
2006-07-11, 17:39:42
Gast[/POST]']Das heißt wenn die Wohnung in der ich dann in der Zeit lebe groß genug ist bekomme ich die andere nicht?
Ich wohne noch bei meinen Eltern mit meinem Bruder in einer 61 m2 Wohnung.

Die Wohnung ist ja eigentlich für 4 Leute zu klein.

rotkäppchen
2006-07-11, 18:00:11
du wird erst dann was bezahlt, wenn du s benötigst.
jetzt würde bei dir wahrscheinlich, wenn da jemand kommen würde, sagen, dass die wohnung zu klein ist, wie mein vorredner ja schon gesagt hat.

Stirling
2006-07-12, 00:46:35
Gast[/POST]']Hallo,
hab da mal eine Frage bezüglich des Arbeitslosengeld 2 und einer 60 m2 Wohnung.

Bezahlt das Amt die Miete wenn ich mit meiner Freundin in der Wohnung wohne aber wir nicht verheiratet sind?

Wie schon gesagt, die stufen euch automatisch als "eheähnliche Gemeinschaft" ein.
Wenn deine Freundin 500€ verdient, bekommst du vom Amt nur noch soviel dazu, das ihr beide insgesamt auf den Regelsatz (x2) kommt.
Bei der 60m2 Wohnung kommt es einerseits auf den Quadratmeterpreis an, und wieviel m2 das Amt 2 Personen zugesteht, das variiert von Stadt zu Stadt. Also erstmal erfragen was 2 Personen in eurem Bereich noch vom Amt bezahlt wird (m2 und qm-Preis), dann prüfen ob eure Wohnung noch passt.

rotkäppchen
2006-07-12, 01:09:05
Stirling[/POST]']Wie schon gesagt, die stufen euch automatisch als "eheähnliche Gemeinschaft" ein.
Wenn deine Freundin 500€ verdient, bekommst du vom Amt nur noch soviel dazu, das ihr beide insgesamt auf den Regelsatz (x2) kommt.
Bei der 60m2 Wohnung kommt es einerseits auf den Quadratmeterpreis an, und wieviel m2 das Amt 2 Personen zugesteht, das variiert von Stadt zu Stadt. Also erstmal erfragen was 2 Personen in eurem Bereich noch vom Amt bezahlt wird (m2 und qm-Preis), dann prüfen ob eure Wohnung noch passt.
ich dachte dass ist überall gleich dass einem pro person die gleiche anzahl m² zustehen,... du kannst ja nicht mit 2 personen zb in ner 30 m² wohnung leben,... nur mal als krasses beispiel,... obwohl,... king und ich hatten übergangsweise in son er kleinen wohnung gewohnt, aber das ging gar nicht.....

irgendwo steht geschrieben dass eine person 50 m² zustehen und pro weitere im haushalt lebende person noch mal 10 m² mehr....
und wenn dem amt die wohnung zu teuer ist, muss eben ne billigere 60 m² wohnung her, aber ich denke mal dass da das amt mit suchen müsste....

oder maches wie meine mutter, die lag mit den kosten irgendie 65 euro über dem was, das amt gezahlt hat und sie meinte, dass sie diese 65 euro im monat dann eben selber trägt,...
ich meine wenns nicht all zu viel ist an differenz kann man das ja auch sonst so machen....

Gast
2006-07-12, 14:53:00
Erst mal Danke an euch alle. Zu den 65 Euro die zuviel für das Amt waren, macht das Amt da wirklich keine Probleme wenn man die differenz selber zahlt? Hab schon Geschichten gehört wo das Amt wegen 1 m2 Ärger gemacht hat.

rotkäppchen
2006-07-12, 15:38:01
Gast[/POST]']Erst mal Danke an euch alle. Zu den 65 Euro die zuviel für das Amt waren, macht das Amt da wirklich keine Probleme wenn man die differenz selber zahlt? Hab schon Geschichten gehört wo das Amt wegen 1 m2 Ärger gemacht hat.

da lag es nicht an der größe der wohnung sondern an den kosten....
meine mutter hat noch meine beiden geschwister bei sich zu hause.... ;)
also bei ihr hatten sie keine probleme gemacht....

LarsVegas
2006-07-12, 19:31:16
Scoff[/POST]']Legt das ganze als WG aus und es gibt keine Probleme.
das ist aufruf zum sozialbetrug!

MarcWessels
2006-07-12, 21:28:51
theshadowoflight[/POST]']
und wenn dem amt die wohnung zu teuer ist, muss eben ne billigere 60 m² wohnung her, aber ich denke mal dass da das amt mit suchen müsste....Da denkst Du falsch, leider.


LarsVegas[/POST]']das ist aufruf zum sozialbetrug!Nö, Aufruf zur Selbsthilfe, oder hättest Du Bock, für Deine arbeitslose Freundin aufzukommen??

LarsVegas
2006-07-12, 23:02:23
MarcWessels[/POST]']Nö, Aufruf zur Selbsthilfe, oder hättest Du Bock, für Deine arbeitslose Freundin aufzukommen??
1. das jetzt wiederum ist aufruf zur anarchie. wenn es regeln in diesem land gibt, muss man sich auch dran halten. diese regeln sind ja schliesslich demokratisch abgesichert und legitimiert. wer mit den regeln in diesem land nicht klarkommt, kann ja jederzeit auswandern (und wird sehen, dass es in den allermeisten ländern dieser welt GAR NIX gibt, nichtmal für wirklich bedürftige). ausserdem: die paar euro weniger als gemeinschaft machen den kohl nicht fett, zumal man als paar mit _einem_ haushalt auch deutliche synergieeffekte hat, die viel geld sparen.

2. selbstverständlich würde ich für meine geliebte freundin aufkommen. wenn einem die freundin das nicht wert ist, sollte man sich von ihr trennen und seinem ego-trip alleine nachgehen!

Alexander
2006-07-12, 23:56:24
LarsVegas[/POST]']1. das jetzt wiederum ist aufruf zur anarchie. wenn es regeln in diesem land gibt, muss man sich auch dran halten. diese regeln sind ja schliesslich demokratisch abgesichert und legitimiert. wer mit den regeln in diesem land nicht klarkommt, kann ja jederzeit auswandern (und wird sehen, dass es in den allermeisten ländern dieser welt GAR NIX gibt, nichtmal für wirklich bedürftige). ausserdem: die paar euro weniger als gemeinschaft machen den kohl nicht fett, zumal man als paar mit _einem_ haushalt auch deutliche synergieeffekte hat, die viel geld sparen.

2. selbstverständlich würde ich für meine geliebte freundin aufkommen. wenn einem die freundin das nicht wert ist, sollte man sich von ihr trennen und seinem ego-trip alleine nachgehen!

bla bla

Was ist mit denen, die bei der EInkommenssteuer bescheißen? Was ist mit denen, die privatgenutze Sachen als Firmensachen angeben? (Computer vom Sohnemann) Was ist mit Firmen, die ihre Gewinne ihren Auslandtöchtern zuschieben, um im Ausland einen geringeren Steuersatz zu zahlen als hier?

Überall wird beschissen. Moralpredigten helfen genausowenig wie Gejammer. Die Politiker sind gefragt und damit gesetze, die Beschiss enorm erschweren.

Alexander
2006-07-12, 23:59:46
Stirling[/POST]']Wenn deine Freundin 500€ verdient, bekommst du vom Amt nur noch soviel dazu, das ihr beide insgesamt auf den Regelsatz (x2) kommt.
Falsch.

Die Freundin bekommt Regelsatz + anteilig ihr Einkommen --> 311 + 180€
Antragssteller bekommt 311€

Dazu kommen Miete + Heizkosten, sofern Wohnung angemessen.

LarsVegas
2006-07-13, 17:59:38
Alexander[/POST]']bla bla

Was ist mit denen, die bei der EInkommenssteuer bescheißen? Was ist mit denen, die privatgenutze Sachen als Firmensachen angeben? (Computer vom Sohnemann) Was ist mit Firmen, die ihre Gewinne ihren Auslandtöchtern zuschieben, um im Ausland einen geringeren Steuersatz zu zahlen als hier?

Überall wird beschissen. Moralpredigten helfen genausowenig wie Gejammer. Die Politiker sind gefragt und damit gesetze, die Beschiss enorm erschweren.
das argument "die anderen machens doch auch alle" ist ja fast noch schlimmer! ja wo leben wir denn, wenn betrug schon alleine dadurch gerechtfertigt wird, dass es andere "ja auch" tun. andere bringen auch menschen nach belieben um und vergraben sie im keller, sollten wir das dann auch als gegeben hinnehmen und mitmachen??

alles was du aufzählst, gibt es und es gehört genauso hart bestraft wie sozialbetrug. aber das eine mit dem anderen zu entschuldigen ist dämlich. da könnten die unternehmen ja auch argumentieren: "also wir retten unser geld ja nur ins ausland, weil es in deutschland soviele sozialschmarotzer gibt, die beim ALG bescheissen."

ich jedenfalls finde das unerhört und wünsche jedem, der betrügt (wie auch immer), dass er erwischt wird und dann sein mittagessen im wald pflücken gehen kann anstatt die hand aufzuhalten. leute ohne anstand gibts genug, menschen mit charakter gibt es leider wenige...

Alexander
2006-07-13, 18:40:42
LarsVegas[/POST]']alles was du aufzählst, gibt es und es gehört genauso hart bestraft wie sozialbetrug. aber das eine mit dem anderen zu entschuldigen ist dämlich.
Du hast meinen Beitrag offensichtlich nicht begriffen. Dämlich ist es zu erwarten, dass deine Moralpredigt irgend etwas bringen wird. Eine solche Predigt hört sich kein Betrüger an. Gleichgültig, ob es ein ALG2-Bezieher, ein Manager oder ein Arbeitnehmer ist.

Du willst dich aufregen? Dann rege dich nicht über den Betrüger auf, sondern über den Politiker, der ein Gesetz geschaffen hat, welches das Betrügen ermöglicht hat. Comprendes? Du beschwerst dich über die falsche Person!

Wieso gibt es nicht z.B. die folgende Regelung:
2 volljährige Personen = Bedarfsgemeinschaft
3 oder mehr volljährige Personen, die nicht miteinander verwandt sind = WG

Das wäre eine simple Lösung, die den Betrug enorm erschwert. Stattdessen schufen POLITIKER eine Regelung, die zum Betrügen regelrecht eingeladen hat. Dann lenkten sie von ihrem Fehler ab. (Und du bist denen voll auf dem Leim gegangen.) Und jetzt beweisen sie wieder ihre Unfähigkeit indem sie WG´s praktisch unmöglich machen. Oder wie willst du beweisen können, dass es eine echte WG ist? Folge: Echte WG´s werden aufgelöst. Auf den Steuerzahler kommen Zusatzkosten zu.

Und jetzt sag bitte nochmal, was/wen du für dämlich hälst.