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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stundung abgelehnt -> Soll Lebensversicherung auflösen. Rechtsfrage


Gast
2006-08-03, 19:00:04
Hallo Forum, evtl. ist hier ja jemand in Rechtsfragen fit..

Kleine Vorgeschichte: Im Praxissemster zuviel verdient, soll Bafög zurückzahlen -> kann ich nicht.

Antrag auf Stundung wurde abgelehnt-> Begründung: Soll doch bitte meine LV (nat. mit hohen Verlust) auflösen und die Schulden begleichen.

Mein Vorschlag war, einen Teil sofort, dann 1- 1,5 Jahre 50 € Raten dann wär ich eh fertig mit Studium, dann natürlich sofort alles zurückzahlen.

Hab schon in den Sozialgesetzen gesucht, etc.. soll da nämlich ein Gesetzt geben, welches besagt, das man wenn man weniger wie 90 % rausbekommt (von der LV) diese nicht auflösen muss.

Evtl. weiß jemand was hierzu.

Grüße

lemonsoda
2006-08-04, 10:26:53
Hab schon in den Sozialgesetzen gesucht, etc.. soll da nämlich ein Gesetzt geben, welches besagt, das man wenn man weniger wie 90 % rausbekommt (von der LV) diese nicht auflösen muss.
Ein Gesetz dazu gibt es sicher nicht. Es stellt sich höchstens die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Grundsätzlich lässt sich die Rückzahlungsforderung ganz einfach wie jede andere öffentliche oder private Forderung mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Das bedeutet, dass alle Vermögenswerte, die nicht dem Verwertungsverbot unterliegen, herangezogen werden können. Dazu gehört natürlich auch eine Lebensversicherung.

Wie hoch wären denn im konkreten Fall die Verluste (also eingezahlter Betrag vs. auszuzahlender Betrag bei Auflösung)?

Alternativ könntest du evtl. mit deiner LV als Sicherheit einen Bankkredit aufnehmen, um das Bafög zurückzuzahlen.

Gast
2006-08-07, 09:48:42
Wie hoch wären denn im konkreten Fall die Verluste (also eingezahlter Betrag vs. auszuzahlender Betrag bei Auflösung)?


Hi, war letzte Woche bei der Sachbearbeiterin, heute beim Chef..die lassen wohl nicht mit sich reden...

4800 eingezahlt, rückkaufswert 3800 €- 1000 € verlust!


Ich glaub ich wend mich jetzt mal ans Zuständige Ministerium- kann ja wohl nicht sein was das für ne scheisse ist.

darph
2006-08-07, 09:53:06
Eventuell Familie/Verwandte um einen zinslosen Kredit bitten und den dann entsprechend deines Vorschlages abstottern. Sicher besser, als das oben genannte.

Butter
2006-08-07, 10:08:45
Das hier einem Sozialbetrüger noch geholfen wird kann ich nicht nachvollziehen!
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Senfgnu
2006-08-07, 10:19:30
wo ist da ein Sozialbetrug? das kann dir oder mir genauso passieren. Zumal es nichtmal eine Strafe im eigentlichen Sinn ist.
ich würd auch mal bei OmaCo. nachfragen.

GBWolf
2006-08-07, 10:22:36
mach das mit dem kredit wie hier vorgeschlagen, scheint die beste Lösung.

Haarmann
2006-08-07, 11:20:04
Gast

Viel dagegen machen kannste wohl eigentlich nicht.

Die Option Kredit würde ich mal nachrechnen. Ev lohnt sich das. Bei der LV müsstest ja eigentlich auch noch die Zinsen auf die 4800 draufrechnen.

Gast
2006-08-07, 11:50:54
Das hier einem Sozialbetrüger noch geholfen wird kann ich nicht nachvollziehen!
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Schwachsinn... Schuld ist das tolle Gesetz das man in 6 Monaten Praxissemster nur 980 € verdienen darf!!! Wie soll man davon bitte leben?

Anschließend wird dann Bafög für den ganzen Bewilligungszeitraum zurückgefordert, Geld was natürlich schon lange nicht mehr da ist.

Geschenkt wird einen in Deutschland sicher nichts!

An alle anderen, danke für die tipps.. Oma und Opa sind schon alle tot. ;)
Eltern sind auch nicht die reichsten, aber es wird sich schon regeln..

Gast
2006-08-07, 21:42:18
http://www.wams.de/data/2004/10/17/347350.html

http://www.versicherung-in.de/uwe/ich-will-meine-lebensversicherung-kuendigen-und-wie-bekomme-ich-das-meiste-geld/


Such mal bei Google weiter ;-)

Marbleearth
2006-08-07, 21:54:31
Schwachsinn... Schuld ist das tolle Gesetz das man in 6 Monaten Praxissemster nur 980 € verdienen darf!!! Wie soll man davon bitte leben?

Anschließend wird dann Bafög für den ganzen Bewilligungszeitraum zurückgefordert, Geld was natürlich schon lange nicht mehr da ist.

Geschenkt wird einen in Deutschland sicher nichts!

An alle anderen, danke für die tipps.. Oma und Opa sind schon alle tot. ;)
Eltern sind auch nicht die reichsten, aber es wird sich schon regeln..

du darfst 980€ zusätzlich zum BAfög verdienen. Verstehe nicht wo das dann nicht reichen soll. BAfög sind ja nicht nur 200€/Monat. Mal ehrlich: selbst Schuld! Ich bekomme nicht mal Bafög, wenn ich jetzt mit Studium anfange!

Kenny1702
2006-08-07, 22:14:15
Schwachsinn... Schuld ist das tolle Gesetz das man in 6 Monaten Praxissemster nur 980 € verdienen darf!!! Wie soll man davon bitte leben?
BaföG+Zusatzverdienst, davon läßt sich IMO gut leben. Darüberhinaus, bist du dir sicher, daß es nur 980€ sind? Bei 1150€/Halbjahr Zusatzverdienst hat bei mir nie jemand was gesagt und dies ging über 2 Jahre so.

Anschließend wird dann Bafög für den ganzen Bewilligungszeitraum zurückgefordert, Geld was natürlich schon lange nicht mehr da ist.

Ist mir so ähnlich auch schon gegangen, aber finde ich auch gut so.

Gast
2006-08-09, 13:38:57
BaföG+Zusatzverdienst, davon läßt sich IMO gut leben. Darüberhinaus, bist du dir sicher, daß es nur 980€ sind? Bei 1150€/Halbjahr Zusatzverdienst hat bei mir nie jemand was gesagt und dies ging über 2 Jahre so.

Ist mir so ähnlich auch schon gegangen, aber finde ich auch gut so.


Naja. Das Bafög läuft seit 10/2005.
Praktikumsbeginn ab März/2006.

Jetzt wird schonmal von 10/2005 - 3/2006 Geld zurückgefordert! Soll von den Geld etwa noch was übrig sein? Wohl kaum..

So wie ich das sehe hatte ich 125 € Baföganspruch pro Monat (im P- Sem) + (980 €/ 6) = wahnsinnige 280 €! Wie soll man davon im Monat bitte leben können??

Das komische ist ja, dass man ja beim Ferienarbeiten -k.A. 3000 € oder was verdienen darf, komischerweise dürfen es im Praxissemester nur die 950 € sein.

Das verstehe wer will, ich nicht!

Gast
2006-08-09, 15:03:16
Naja. Das Bafög läuft seit 10/2005.
Praktikumsbeginn ab März/2006.

Jetzt wird schonmal von 10/2005 - 3/2006 Geld zurückgefordert! Soll von den Geld etwa noch was übrig sein? Wohl kaum..

So wie ich das sehe hatte ich 125 € Baföganspruch pro Monat (im P- Sem) + (980 €/ 6) = wahnsinnige 280 €! Wie soll man davon im Monat bitte leben können??

Das komische ist ja, dass man ja beim Ferienarbeiten -k.A. 3000 € oder was verdienen darf, komischerweise dürfen es im Praxissemester nur die 950 € sein.

Das verstehe wer will, ich nicht!

Kindergeld bekommst du ja wohl auch noch!

Mylene@Berlin
2006-08-09, 15:09:32
Schwachsinn...
Den einzigen Schwachsinn, den ich hier sehe, ist der, dass sich wer unnötig beschwert, weil er seinen Hintern nicht hoch bekommen hat, um sich rechtzeitig zu informieren, wie er unerwünschten Rückzahlungen aus dem Weg gehen kann.

Sorry für den harten Ton, aber ich hab absolut kein Verständnis für diese "Mama-wird's-schon-richten-wenn's-schief-geht"-Einstellung. Im Leben wird doch nichts verschenkt!

-Slicer-
2006-08-09, 20:52:32
Naja. Das Bafög läuft seit 10/2005.
Praktikumsbeginn ab März/2006.

Jetzt wird schonmal von 10/2005 - 3/2006 Geld zurückgefordert! Soll von den Geld etwa noch was übrig sein? Wohl kaum..

So wie ich das sehe hatte ich 125 € Baföganspruch pro Monat (im P- Sem) + (980 €/ 6) = wahnsinnige 280 €! Wie soll man davon im Monat bitte leben können??

Das komische ist ja, dass man ja beim Ferienarbeiten -k.A. 3000 € oder was verdienen darf, komischerweise dürfen es im Praxissemester nur die 950 € sein.

Das verstehe wer will, ich nicht!

Ich würde mich an deiner Stelle erstmal richtig informieren. Gehe zu deinem Bafögsachbearbeiter und lasse es dir mal richtig vorrechnen...

Generell werden von deinem Einkommen die 980€ abhängig vom Bewilligungszeitraum abgezogen, damit die vollen 980€, da dein Bewilligungzeitraum von 10/2005 bis 10/2006 laufen sollte. Danach werden dir von dem Einkommen nochmal 21,5% Prozent abgezogen. Der Betrag der dabei heraus kommt wird dir voll vom Bafög abgezogen! D.h. du bekommst in jedem Fall mindestens deinen normalen Bafögsatz weiter +980€.

Angenommen du hast jetzt in 6 Monaten 6000€ verdient, bleiben nach abzug der 980€ 5020€ übrig. Von den 5020€ werden dir weiterhin 21.5% nicht angerechnet, also bleiben 4267€ Einkommen.
Angenommen du bekommst einen Bafög höchstsatz (ohne eigenen Wohnsitz)
395€/monat(keine Ahnung ob noch aktuell)..
395€*12monate(Bewilligungszeitraum)= 4740€

--> 4740€baföganspruch - 4267€Einkommen= 473€
--> 473€/12 monate= 39,40€ Anspruch

bei einem einkommen von den oben angenommen 1000€+395€/monat bafög sollte es durchaus machbar sein die Rückforderung in Höhe von 4267 Euro zu bezahlen, wenn nicht, Ferienarbeit in den Semesterferien...

Nimmt man jetzt noch an, das du wohl kaum 1000€/monat im Praktikum verdient hast und das praktikum keine 6 monate(pflicht sind nur 24wochen oder so) gedauert hat, bleibt eine geringere rückforderung..
Falls du ein längeres praktikum als die 24 wochen pflicht gemacht hast oder machst, im betrieb nachfragen, ob man es als Ferienbeschäftigung umschreiben lassen kann (hab ich damals gemacht) und damit die Rückforderung weiter reduzieren.



BaföG+Zusatzverdienst, davon läßt sich IMO gut leben. Darüberhinaus, bist du dir sicher, daß es nur 980€ sind? Bei 1150€/Halbjahr Zusatzverdienst hat bei mir nie jemand was gesagt und dies ging über 2 Jahre so.

Ist mir so ähnlich auch schon gegangen, aber finde ich auch gut so.
Bei dir wurde nichts zurückgefordert, da es Nebenverdienst ist, dieser wird anders angerechnet... Beim threadersteller ist es Hauptverdienst da Praxissemester.

Gast
2006-08-09, 22:32:50
@Mylene

Was meinst du mit "wie er unerwünschten Rückzahlungen aus dem Weg gehen kann."


@-Slicer-

Danke für deine Ausführungen, leider kann ich nicht so recht folgen.

Verdient habe ich 4400 € in 6 Monaten
Die Rückforderung beträgt 2390 €

Mein Baföganspruch- laut den Bafögbescheiden- beträgt 2720 € im BZR

In den Monaten 10/05- 04/06 wurde ~ 1640 € "zu viel bezahlt" (also im rückblick auf das verdiente von 2-6/06 zu im BZR)

Sicher das des mit den 21 % in jeden Bundesland der Fall ist? Ohne denen in der Rechnung komme ich drauf..

-Slicer-
2006-08-09, 23:33:35
@Mylene
Was meinst du mit "wie er unerwünschten Rückzahlungen aus dem Weg gehen kann."
Ich denke Sie meint, dass was ich auch schon im obigen posting angesprochen habe. Du könntest versuchen die 6Monate "Praktikum" aufzusplitten in zwei teile, zum einen den Teil der von deiner Studienordnung als praktikum vorgeschrieben ist, zum anderen in ein freiwilliges Praktikum bzw. Ferienarbeit.
Hierzu kannst du dier mal den 2. link unten genauer anschauen...(seite 2 beispiel3)

(so hatte ich es bei mir damals gemacht, allerdings hatte ich mich vorher informiert was wie angerechnet wird und im vorraus direkt einen praktikantenvertrag für die vorgeschriebenen 24(?)wochen und einen ferienbeschäftigtenvertrag für die restliche zeit bis zu den 6monaten ausgemacht)


Sicher das des mit den 21 % in jeden Bundesland der Fall ist? Ohne denen in der Rechnung komme ich drauf.. Es sind definitiv 21.5% in allen Bundesländern.
Nachzlesen: das-neue-bafoeg (http://www.das-neue-bafoeg.de/merkblatt09.php)
sowie [URL="http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php"]bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen/URL]

Für deine zahlen ein neue Rechnung
berücksichtigt wird immer der BWZ(Bewilligungszeitraum)

(4400€-920€)*0.785=2731.8€ einkommen

Dein baföganspruch beträgt 290€/monat
(290*12)-2731.8€-=748.2€Baföganspruch(62.35/monat)

bekommen 7*290€=2030€
berechtigt erhalten 7*62.35€=436.45€
-->rückforderung 1593.55€

bafög wird normal auch irgendwie auf volle euros gerundet, hab das mit dem runden damals schon nie so ganz nachzuvollziehen können..

poste einfach mal wie lange du genau gearbeitet hast und wie lange du praktikum nach der Rahmenprüfungsordnung aus machen mustest, oder rechne es selbst nach link 2. aus

Gast
2006-08-11, 10:08:53
Ja, so wie ich das sehe stimmt das schon was du gerechnet hast.
Pflicht waren wohl 22 Wochen, ich habe 24 gearbeitet.

Das mit den Aufsplitten klingt fein, nur wer weiß das schon vorher... die Zeit sich über alles und jeden im Leben vorher zu informieren haben wohl die wenigsten.

Auch werden solche "Sandlergeschäfte" wohl nur in kleineren Betrieben toleriert..
Ich war ja bei nen global player.. ;)

Als dann, vielen dank!

Hab mittlerweile bei der LV zwecks Policendarlehen nachgefragt- satte 8,5 % Zinsen! Mal sehen ob das noch verhandelbar ist..

MfG