Blutmaul
2006-08-27, 16:33:23
Hallo, ich möchte an dieser Stelle die Frage stellen, was mich erwartet.
Da ich meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, gekündigt wurde, habe ich Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.
Der Kostenträger ist wegen meiner berechtigten Ansprüche die Deutsche Rentenversicherung.
Kurzgefasst bekam ich nun Bescheid, das man dem nicht entsprechen kann, weil es für mich nur eine negative Prognose gibt.
Dadurch wird der Antrag gemäss dem Sozialgesetzbuch VI, § 116 Abs. 2 umgewandelt in einen Rentenantrag wegen (voller?) Erwerbsminderung.
Ich möchte gern wissen, ob das bedeutet, das diesem Antrag dann auch stattgegeben werden muss, ob das wegen der negativen Prognose unbefristet geschehen würde.
Welche Fallstricke kann es geben?
Danke
Blutmaul
Da ich meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, gekündigt wurde, habe ich Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.
Der Kostenträger ist wegen meiner berechtigten Ansprüche die Deutsche Rentenversicherung.
Kurzgefasst bekam ich nun Bescheid, das man dem nicht entsprechen kann, weil es für mich nur eine negative Prognose gibt.
Dadurch wird der Antrag gemäss dem Sozialgesetzbuch VI, § 116 Abs. 2 umgewandelt in einen Rentenantrag wegen (voller?) Erwerbsminderung.
Ich möchte gern wissen, ob das bedeutet, das diesem Antrag dann auch stattgegeben werden muss, ob das wegen der negativen Prognose unbefristet geschehen würde.
Welche Fallstricke kann es geben?
Danke
Blutmaul