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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erwerbsminderungsrente


Blutmaul
2006-08-27, 16:33:23
Hallo, ich möchte an dieser Stelle die Frage stellen, was mich erwartet.

Da ich meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, gekündigt wurde, habe ich Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.
Der Kostenträger ist wegen meiner berechtigten Ansprüche die Deutsche Rentenversicherung.

Kurzgefasst bekam ich nun Bescheid, das man dem nicht entsprechen kann, weil es für mich nur eine negative Prognose gibt.
Dadurch wird der Antrag gemäss dem Sozialgesetzbuch VI, § 116 Abs. 2 umgewandelt in einen Rentenantrag wegen (voller?) Erwerbsminderung.

Ich möchte gern wissen, ob das bedeutet, das diesem Antrag dann auch stattgegeben werden muss, ob das wegen der negativen Prognose unbefristet geschehen würde.
Welche Fallstricke kann es geben?

Danke

Blutmaul

Blutmaul
2006-08-29, 05:07:34
Hm, scheint ja niemand was zu wissen.

Aber trotzdem danke für die Mühe...

mfg

lemonsoda
2006-08-29, 15:23:33
Hm, scheint ja niemand was zu wissen.

Aber trotzdem danke für die Mühe...

mfg

Du musst schon warten, bis die Leute aus der Sozialversicherungsecke aus dem Urlaub zurück sind... :wink:

Wenn der RV-Träger den Antrag von sich aus in einen Rentenantrag umgewandelt hat, bekommst du mit 99,99%iger Sicherheit eine entsprechende Rente zugebilligt. Ob als Zeitrente oder auf Dauer und ob es sich um eine volle EU-Rente handelt, lässt sich ohne Kenntnis der Unterlagen kaum beurteilen.

Fallstricke kann es im Prinzip keine geben, da du ja gegen den Rentenbescheid Widerspruch erheben kannst. Wenn du detailliertere Auskünfte willst, Fragen hier posten oder per PN.