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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : von zu hause ausziehen - gibt es eine möglichkeit?


Gast
2006-09-04, 11:06:37
hallo, ich bin 17 und wohne bei meinen eltern. die familien-situation ist aber alles andere als gut. deswegen würde ich gerne wissen ob es eine möglichkeit gibt von zu hause auszuziehen und dabei unterstützung vom staat zu bekommen. ich bin noch schüler (und das vermutlich noch 2 jahre) und hab kein eigenes einkommen

Mr.Fency Pants
2006-09-04, 11:24:58
Kommt drauf an, was "alles andere als gut" bedeutet.

Gast
2006-09-04, 11:39:30
tögliche streitereien, u.a. mit schlägen

beos
2006-09-04, 11:51:09
Da Du noch keine Ausbildung hast - sind Deine Eltern unterhaltspflichtig.

sei laut
2006-09-04, 11:59:20
Mal davon abgesehen du dann auch dein Kindergeld selber bekommst, wenn du nicht mehr zu Hause lebst. (wobei das niemals langt um sich eigenständig zu unterhalten)

darph
2006-09-04, 12:35:08
Auch als Schüler hast du ein Anrecht auf Bafög, sollten die Eltern nicht ihrer Unterhaltspflicht nachkommen können.

Solange du nicht volljährig bist, kannst du eigentlich nur ausziehen, wenn die Eltern das erlauben oder das Jugendamt sagt, daß deines Bleibens zu Hause nicht länger sein könne. Sobald du 18 bist, kannst du natürlich ausziehen. Dann müssen dich die Eltern unterstützen, mindestens bis du deine erste Ausbildung (Lehre, Studium etc.) abgeschlossen hast, oder ein gewisses Alter erreicht hast (Zahl weiß ich grad nicht).

Wenn du unbedingt raus willst und der Meinung bist, daß am Familienfrieden eh nichts mehr zu retten ist, solltest du dir einen Anwalt suchen und/oder das Jugendamt kontaktieren. Stellt sich halt die Frage, ob es das wirklich wert ist, für weniger als ein Jahr - wenn sich das Kind von den Eltern weg klagt, kann das Narben entstehen lassen, die tief gehen und nicht unbedingt verheilen.

Silpion
2006-09-04, 13:19:41
tögliche streitereien, u.a. mit schlägen
In dem Fall würde ich zum Jugendamt gehen, wenn du geschlagen wirst holen die dich da schnell raus. Da du bald fertig bist kann es vielleicht auch sein, dass sie dich nicht an ein Heim vermitteln, sondern direkt bei der eigenen Wohnung helfen.

Wie auch immer, du wirst dort zu nichts verpflichtet, du kannst dich vermutlich jederzeit umentscheiden, aber du bekommst auf jeden Fall eine gute Beratung und Hilfe bei dem, was du dann machen möchtest.

Gast
2006-09-09, 14:58:24
und an wen müsste ich mich da jetz genau wenden? gibts da vielelicht verzeichniss mit adressen oder anaufstellen bzw telefonnummern?

wie schauts aus mit einer eigenen wohnung? geht sowas im nromalfall? ich hab ja kein einkommen, und ich glaube das geld reicht dann grade mal für die miete und so

Gast
2006-09-09, 15:04:25
und an wen müsste ich mich da jetz genau wenden? gibts da vielelicht verzeichniss mit adressen oder anaufstellen bzw telefonnummern?

wie schauts aus mit einer eigenen wohnung? geht sowas im nromalfall? ich hab ja kein einkommen, und ich glaube das geld reicht dann grade mal für die miete und so

http://www.telefonseelsorge.de/

Gast
2006-09-09, 16:56:51
In dem Fall würde ich zum Jugendamt gehen, wenn du geschlagen wirst holen die dich da schnell raus.Vorrausgesetzt er wird überhaupt geschlagen. Kinder in dem Alter übertreiben auch oft. Da wird aus einer Ohrfeige weil er unartig war gleich eine brutale Misshandlung. Ich kann hier bisher nicht rauslesen, dass er ernsthaft gefährdet wäre. Wahrscheinlich will er sich nur ein wenig gegen seine pösen, pösen Eltern auflehnen, weil sie ihn nicht alles machen lassen, was er für richtig hält.

rotkäppchen
2006-09-09, 17:40:24
Vorrausgesetzt er wird überhaupt geschlagen. Kinder in dem Alter übertreiben auch oft. Da wird aus einer Ohrfeige weil er unartig war gleich eine brutale Misshandlung. Ich kann hier bisher nicht rauslesen, dass er ernsthaft gefährdet wäre. Wahrscheinlich will er sich nur ein wenig gegen seine pösen, pösen Eltern auflehnen, weil sie ihn nicht alles machen lassen, was er für richtig hält.

auch ne ohrfeige ist gewisse art von körperverletzung,... sowas darf theoretisch in einer erziehung auch nicht sein,....
schlägerie in der familie zähle ich aber auch keine ohrfeige zu sondern, eben wenn man täglich mit blauen flecken und gebrochener nase irgendwie auftaucht und sowas eben,...

aber zum thema: einfach mal beim jugendamt anfragen, die prüfen dann die verhältnisse, die kommen dann einfach unangemeldet und gucken eben nach.

ich weiß ja nicht wie stark du emotional bist, lieber gast, aber du bist ja bald 18 und ich würde noch eben dieses knappe jahr warten,...

bei mir war es zwischen 14 und 18/19 auch nicht so berauschend, aber das hatte ich dann wieder geglättet, von selbst,...
hatte mir auch des öfteren eben "schläge" eingehandelt,....
schläge waren allerdings eben ohrfeigen, mir hats nicht geschadet,... sagen wir mal so,... es hat aber auch nichts gebracht. ^^

edit: nun bin ich ja mittlerweile ausgezogen, aber das verhältnis ist nun angespannter als vorher,...

Monger
2006-09-09, 18:18:10
Viele Mitschüler hatten ähnliche Probleme - vorallem Mädchen. Kurz vor der Volljährigkeit scheinen Eltern nochmal Panik zu kriegen, und versuchen noch in den letzten Monaten all die Erziehung aufzuholen die sie vernachlässigt zu haben glauben...

18 Jahre ist nunmal eine wichtige Grenze. Erst danach hat man das Recht, wirklich wichtige Geschäfte abzuschließen. (Afaik gehen Kreditverträge, Mietverträge etc. ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten erst ab 18) Man hat deshalb schon arge Probleme, wenn man vor 18 ausziehen will, und die Eltern einen nicht stützen. Aber unmöglich ist es nicht.

Anárion
2006-09-09, 18:33:52
Vorrausgesetzt er wird überhaupt geschlagen. Kinder in dem Alter übertreiben auch oft. Da wird aus einer Ohrfeige weil er unartig war gleich eine brutale Misshandlung. Ich kann hier bisher nicht rauslesen, dass er ernsthaft gefährdet wäre. Wahrscheinlich will er sich nur ein wenig gegen seine pösen, pösen Eltern auflehnen, weil sie ihn nicht alles machen lassen, was er für richtig hält.

Blah, Vorurteile gegenüber jungen "Bratzen"? Kinder UNTERtreiben traurigerweise eher, und schweigen jahrelang, manche ein ganzes Leben, über die ihnen psychisch und physisch zugefügte Gewalt.

Gast
2006-09-09, 18:37:16
Solltest du tatsächlich geschlagen werden, würde ich mich an das Jugendamt wenden. Die entziehen dann im äußersten Fall deinen Eltern das Sorgerecht.

Ein paar Dinge muss man hier aber klarstellen:
1. Das Kindergeld gehört den Eltern und nicht den Kindern. Einfach mal Suchfunktion benutzen, das wurde hier schon mehrfach besprochen.
2. Wenn du nicht volljährig bist, können die Sorgeberechtigten deinen Aufenthaltsort bestimmen. Du musst also zu Hause wohnen, wenn deine Eltern das verlangen.
3. Wenn du volljährig bist, kannst du ausziehen. Deine Eltern sind aber nicht verpflichtet, dir deine Wohnung zu finanzieren. Das musst du alleine machen. Die Eltern können vielmehr bestimmen, dass sie dir Unterhalt durch Gewährung eines Zimmers in ihrer Wohnung, durch Verpflegung und darüber hinaus durch Zahlung eines angemessenen Taschengeldes gewähren.

Quellen finden sich dafür jede Menge im Internet.

Das heißt also, wenn du mit 18 Jahren ausziehst, kann es dir passieren, dass du vollständig ohne Geld dastehst. Stellen dir deine Eltern nämlich in der elterlichen Wohnung ein Zimmer zur Verfügung, geben dir zu essen und zahlen dir ein angemessenes Taschengeld, hat sich die Unterhaltspflicht nämlich erledigt.

Gast
2006-09-10, 01:03:54
Vorrausgesetzt er wird überhaupt geschlagen. Kinder in dem Alter übertreiben auch oft. Da wird aus einer Ohrfeige weil er unartig war gleich eine brutale Misshandlung. Ich kann hier bisher nicht rauslesen, dass er ernsthaft gefährdet wäre. Wahrscheinlich will er sich nur ein wenig gegen seine pösen, pösen Eltern auflehnen, weil sie ihn nicht alles machen lassen, was er für richtig hält.

ich wurde als kind sehr oft geschlagen. teilweiße auch ausgepeitscht mit gürteln. einmal hatte ich ne halbe woche nen handabdurck auf der backe (kam sehr gut an in der schule...). der abdruck auf der haut ist verschwunden aber nicht der auf der seele. seitdem ich zurückschlagen kann, werde ich nicht mehr geschlagen, bis zu diesem vorfall in dieser woche.
und deine unterstellung her ich würde übertreiben bzw mich kindisch benehmen finde ich unter aller sau. ich glaube du hättest die kleine "ohrfeige" nach der ich erstmal am boden lag und nimmer wusste wo oben und unten ist reichlich verdient

Gast
2006-09-10, 22:28:51
Solltest du tatsächlich geschlagen werden, würde ich mich an das Jugendamt wenden. Die entziehen dann im äußersten Fall deinen Eltern das Sorgerecht.

Ein paar Dinge muss man hier aber klarstellen:
1. Das Kindergeld gehört den Eltern und nicht den Kindern. Einfach mal Suchfunktion benutzen, das wurde hier schon mehrfach besprochen.
2. Wenn du nicht volljährig bist, können die Sorgeberechtigten deinen Aufenthaltsort bestimmen. Du musst also zu Hause wohnen, wenn deine Eltern das verlangen.
3. Wenn du volljährig bist, kannst du ausziehen. Deine Eltern sind aber nicht verpflichtet, dir deine Wohnung zu finanzieren. Das musst du alleine machen. Die Eltern können vielmehr bestimmen, dass sie dir Unterhalt durch Gewährung eines Zimmers in ihrer Wohnung, durch Verpflegung und darüber hinaus durch Zahlung eines angemessenen Taschengeldes gewähren.

Quellen finden sich dafür jede Menge im Internet.

Das heißt also, wenn du mit 18 Jahren ausziehst, kann es dir passieren, dass du vollständig ohne Geld dastehst. Stellen dir deine Eltern nämlich in der elterlichen Wohnung ein Zimmer zur Verfügung, geben dir zu essen und zahlen dir ein angemessenes Taschengeld, hat sich die Unterhaltspflicht nämlich erledigt.

Hallo Gast,

es liest sich so, als ob die Eltern die volle Verfügungsgewalt über die staatliche Zuschüsse hätten. Das ist schlichtweg falsch. Es gibt durchaus Möglichkeiten, dass man als Minderjähriger nicht mehr bei seinen Eltern wohnen muß. Hier hätte auch eine Empfehlung sich ans Jugendamt zu wenden, nicht geschaden.

Viele Grüße,

Gast
2006-09-11, 11:18:13
Hier hätte auch eine Empfehlung sich ans Jugendamt zu wenden, nicht geschaden.Lies mal den allerersten Satz von mir. Und selbstverständlich gibt es Ausnahmen von der Regel. Da aber zumindest ich den Threadstarter und seine persönlichen Verhältnisse nicht kenne, muss ich davon ausgehen, dass er keineswegs täglich misshandelt wird, sondern lediglich eine Ohrfeige kassiert hat. Das ist zwar nicht hinnehmbar und menschenunwürdig, reicht aber nicht aus, um den Staat für eine eigenen Wohnung in die Pflicht zu nehmen.

Gast
2006-09-12, 14:55:31
Also wenn es körperlich nicht komplett unmöglich ist, dann würde ich zurückschlagen. Das wirkt manchmal wirklich Wunder bzw. wenn man sich absolut nichts mehr sagen lässt.

Gaestle
2006-09-12, 15:33:37
Mal davon abgesehen du dann auch dein Kindergeld selber bekommst, wenn du nicht mehr zu Hause lebst. (wobei das niemals langt um sich eigenständig zu unterhalten)

Es gibt noch das Schüler-BAFöG .

[edit:]darph war schneller...