Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Visum abgelaufen - was passiert nun?
darph
2006-09-10, 14:48:15
Nehmen wir an, ein ausländischer Student studiert in Deutschland - fliegt aber beim Vordiplom raus. Dann läuft sein Visum ab, er verlängert es nicht - warum auch immer.
Nun befindet er sich also illegal in Deutschland, wohnt wohl bei Freunden, hat kein Geld und keinen Job.
Was passiert nun? Ich nehme mal an, wenn er aufgegriffen wird, wird er ausgewiesen. Aber wie läuft das ab? Bringt man ihn am gleichen Tag zum Flughafen? Wird ihm eine Frist gesetzt, bis zu der er das Land freiwillig verlassen haben muß? Wer bezahlt die Rückreise? Übernimmt das der Staat?
(Nein, es geht um niemanden, den ich persönlich kenne.)
rotkäppchen
2006-09-10, 14:51:56
ich nehme mal an, wenn das eben rauskommt, dass dann die polizei kommt und ihn in haft nimmt und dann wird wohl vom staatsanwalt oder sowasi n diese richtung nen termin gesetzt, der recht zügig ist und dann wird er ausgewiesen, außer er verlängert sein visum doch noch,... aber dann muss er wglaube ich eine strafe zahlen, weil er ja dann ne gewisse zeit illegal in d war.
und das zahlt der steuerzahler alles.
tatarus
2006-09-10, 16:06:23
Normalerweise kommt der dann in Abschiebehaft. Die "Rückreise" übernimmt der Staat. Ich weiß aber nicht, ob er das Geld irgendwann wieder zurückfordern kann. Mit der Einreise nach Deutschland und wahrscheinlich in die anderen EU Länder auch, ist dann wohl erst mal Schluß.
Das Flugzeug
2006-09-10, 16:38:19
Nehmen wir an, ein ausländischer Student studiert in Deutschland - fliegt aber beim Vordiplom raus. Dann läuft sein Visum ab, er verlängert es nicht - warum auch immer.
Nun befindet er sich also illegal in Deutschland, wohnt wohl bei Freunden, hat kein Geld und keinen Job.
Was passiert nun? Ich nehme mal an, wenn er aufgegriffen wird, wird er ausgewiesen. Aber wie läuft das ab? Bringt man ihn am gleichen Tag zum Flughafen? Wird ihm eine Frist gesetzt, bis zu der er das Land freiwillig verlassen haben muß? Wer bezahlt die Rückreise? Übernimmt das der Staat?
(Nein, es geht um niemanden, den ich persönlich kenne.)
Das Problem sieht anders aus: die Chance, dass er i Deutschland bei einer Kontrolle auffliegt ist ja nicht soo groß, aber bei der Ausreise wird er massive Probleme bekommen. Das beste, was Dir einem dann passieren kann, ist Ärger mit dem Zoll und ein Einreiseverbot. Du kannst Dich aber auch ganz schnell in einer Zelle finden, gerade wenn Du aus dem arabischen Raum kommst.
Das Flugzeug
2006-09-10, 16:39:18
Normalerweise kommt der dann in Abschiebehaft. Die "Rückreise" übernimmt der Staat. Ich weiß aber nicht, ob er das Geld irgendwann wieder zurückfordern kann. Mit der Einreise nach Deutschland und wahrscheinlich in die anderen EU Länder auch, ist dann wohl erst mal Schluß.
Natürlich holt sich der Staat die Kosten wieder rein, vornehmlich von den Bürgen, die Du i. d. R. brauchst um ein Visum für die BRD zu bekommen. Übrigens werden nicht nur die Transportkosten, sondern auch die Unterbringungskosten in Rechnung gestellt. Und gerade wenn ein Flug gehcartert wird, weil man gerade 20 Abschiebekandidfaten aus einem Land da hat, kann das richtig richtig teuer werden (5 stellig).
darph
2006-09-10, 16:43:33
Das beste, was Dir dann passieren kann, Es geht nicht um mich. Ich bin Deutscher.
Das Flugzeug
2006-09-10, 16:45:27
Es geht nicht um mich. Ich bin Deutscher.
Ich meine das "Dir" auch eher hypothetisch ;)
cessy000
2006-09-11, 09:48:50
wer bürgt denn da z.b. für diejenigen die ein Visum brauchen ?
Verwandte und Bekannte ?
Kann da jeder bürgen ?
Das Flugzeug
2006-09-11, 12:32:42
wer bürgt denn da z.b. für diejenigen die ein Visum brauchen ?
Verwandte und Bekannte ?
Kann da jeder bürgen ?
Natürlich muss ein Deutscher bürgen. Im Grunde ist es egal, wer das ist. Eine bestimmte Beziehung muss nicht wirklich vorliegen, aber der Bürge muss natürlich auch geeignet sein. Ein obdachloser Hartz V Säufer z. B. kommt nicht in Frage.
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