Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : XP-Verkaufsthreads gelöscht!
deekey777
2006-10-17, 16:36:23
Grund ist ganz easy: Der gültige OEM-Schlüssel ist kein Heilmittel. Das Windows-Vervielfältigungsstück besteht aus dem CD-Key und der Original-CD oder einem rechtmäßig hergestellten Datenträger (zB einer Sicherungskopie), wenn die Original-CD nicht mehr vorhanden ist, oder der Recovery-CD oder der Festplatte mit der Vorinstallation.
Andre2779
2006-10-17, 16:40:10
sorry, kann der neue thread dann auch gelöscht werden? Habs zu spät gelesen.
v2elite
2006-10-17, 16:42:22
das wurde zu oft diskutiert und ist legal. das was microsoft schreibt muss nicht gleich als gesetz angesehen werden ! in deutschland ist verkauf der lizenz legal !
Andre2779
2006-10-17, 16:43:25
das wurde zu oft diskutiert und ist legal. das was microsoft schreibt muss nicht gleich als gesetz angesehen werden ! in deutschland ist verkauf der lizenz legal !
Muss ich ob ich will oder net, recht geben, allein der LIZENZSTICKER, welcher mitgeliefert wird, reicht aus um es als LEGAL anzusehen.
Microsoft verkauft LIZENSEN.
Fatality
2006-10-17, 16:44:17
das wurde zu oft diskutiert und ist legal. das was microsoft schreibt muss nicht gleich als gesetz angesehen werden ! in deutschland ist verkauf der lizenz legal !
die lizenz ist nur in verbindung mit der origialcd gültig.
frag bei ms deutschland nach wenn du es nicht glaubst, es spielt dabei keine rolle was hier von irgendwelchen privatusern "diskuttiert" wurde.
v2elite
2006-10-17, 16:45:25
ms deutschland hat nichts zu sagen, das Gesetz und nicht Microsoft entscheidet. Das gibts nicht dass die leute trotz unkenntniss immer alles besser wissen wollen.
deekey777
2006-10-17, 16:45:40
das wurde zu oft diskutiert und ist legal. das was microsoft schreibt muss nicht gleich als gesetz angesehen werden ! in deutschland ist verkauf der lizenz legal !
Schade nur, dass gerade die §§ 69aff UrhG da genau das Gegenteil behaupten.
Fatality
2006-10-17, 16:47:07
ms deutschland hat nichts zu sagen, das Gesetz und nicht Microsoft entscheidet. Das gibts nicht dass die leute trotz unkenntniss immer alles besser wissen wollen.
der urheber entscheidet in welcher form seine software gültig ist und wann nicht.
v2elite
2006-10-17, 16:47:45
das glaubst aber auch nur du.
wie geht es dann das man lizenzen ohne datenträger bei ms kaufen kann ?
jetzt hör auf du machst dich lächerlich
Fatality
2006-10-17, 16:55:48
das glaubst aber auch nur du.
wie geht es dann das man lizenzen ohne datenträger bei ms kaufen kann ?
jetzt hör auf du machst dich lächerlich
das kannst du nur als oem. privatleute können das nicht.
http://www.microsoft.com/germany/piraterie/produktidentifikation.mspx
hier steht was alles dabei sein _muss_.
mir persönlich ist es mehr als wurscht was du machst, aber das nichtsahnende homeuser dann am ende wo ärger haben kann nicht sein.
v2elite
2006-10-17, 16:56:54
das gibts nicht, was verstehst du nicht daran dass microsoft das nicht entscheiden kann ?
und das Gesetz erlaubt den verkauf
Fatality
2006-10-17, 16:58:54
das gibts nicht, was verstehst du nicht daran dass microsoft das nicht entscheiden kann ?
und das Gesetz erlaubt den verkauf
mir geht es nicht darum das du es nur teilweise verkaufst, sondern das dein käufer evtl nicht weiß das er unvollständige und damit ungültige software hat.
v2elite
2006-10-17, 17:00:07
die gebrannte cd ist mit der lizenz legal, was verstehst du denn noch nicht ?
-> also hat der käufer ein vollwertiges produkt
das wurde schon so oft durchgekaut hier im 3d-center und die mods habens erlaubt, jetzt fängt es wieder an das gibts echt nicht.
Leute, beruhigt euch mal und lest das dann mal hier nach:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/10493
Ich glaube das klärt alles. Bundesgerichtshof-Entscheidung hat vorrang vor Microsofts Bedingungen. Sollte klar sein. :)
Andre2779
2006-10-17, 17:39:25
Wird das hier jetzt toleriert das zu verkaufen oder nicht?
nggalai
2006-10-17, 17:44:36
Leute, beruhigt euch mal und lest das dann mal hier nach:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/10493
Ich glaube das klärt alles. Bundesgerichtshof-Entscheidung hat vorrang vor Microsofts Bedingungen. Sollte klar sein. :)
Im Bereich der Betriebssysteme arbeitet Microsoft mit mehrerlei Vertriebskanälen. Während das allgemeine Augenmerk im gegenwärtigen Streit auf der Behandlung von OEM-Versionen liegt (und auch die Verlautbarung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich von OEM spricht), handelte es sich bei den "entbundelt" verkauften Betriebssystemen der beklagten Firma tatsächlich um DSP-Versionen, also kompletten von Microsoft hergestellten Produktsätzen samt CDs und Handbüchern. Wie Tomas Jensen, Sprecher von Microsoft, betonte, beziehe sich das Urteil somit eigentlich auf DSP-Versionen und werde von Microsoft zunächst auch nur in diesem Sinne verstanden.
In den gelöschten Threads wurden "Sicherheitskopien" der Installations-CDs verkauft, nicht die Original-CDs.
Des weiteren ging eine erklärende PN an die Verkäufer. Kurz gesagt: Der Verkauf solcher "Sicherheitskopien" wird im 3DCenter nicht geduldet, ist der Moderation zu grenzwertig.
Leute, beruhigt euch mal und lest das dann mal hier nach:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/10493
Ich glaube das klärt alles. Bundesgerichtshof-Entscheidung hat vorrang vor Microsofts Bedingungen. Sollte klar sein. :)
Da geht es um den Weiterverkauf der OEM- DSP-Versionen. Aber auch da gilt weiterhin, dass der Originaldatenträger beizuliegen hat und nicht nur der Lizenzaufkleber.
deekey777
2006-10-17, 18:20:32
In den gelöschten Threads wurden "Sicherheitskopien" der Installations-CDs verkauft, nicht die Original-CDs.
Des weiteren ging eine erklärende PN an die Verkäufer. Kurz gesagt: Der Verkauf solcher "Sicherheitskopien" wird im 3DCenter nicht geduldet, ist der Moderation zu grenzwertig.
Ich verbessere: Es wurden unrechtmäßig hergestellte Sicherungskopien angeboten. Es dürfen nur rechtmäßig hergestellte Datenträger angeboten werden, das wäre der Fall, wenn die Sicherungskopien von der Original-CD, auf der die Windows-OEM-Version ist, zu der der Schlüssel passt. Sicherungskopien dürfen dem Gesetz nach nur zum Zweck der Sicherung des unversehrten Zustands des Datenträgers hergestellt werden. Es gibt gar Ansichten, dass die Windows-Installation auf der Festplatte die Herstellung der Sicherungskopie unnötig macht, was dazu führt, dass gar keine Sicherungskopie hergestellt werden darf.
Kurgan
2006-10-18, 00:51:05
ähm sorry, aber ihr seid pisser.
einwandfrei gesetzwidrige auktionen (verkauf von ab18 klamotten) wurde erst nach riesem bohei, wiederwillig und immer noch unzureichend eingedämmt (und von vielen mods immer noch als mir-doch-wurscht abgetan), während eine eindeutige rechtslage (was windows-lizenzen angeht ist es nunmal eindeutig: die lizenz ist entscheidend, von was für einem datenträger ich die passende!! version installiere ist superscheissegal ... ok, ms sicher nicht, aber das ist in einem rechtstaat reichlich uninteressant) euch grenzwertig vorkommt.
aua aua, papa doof, mama doof, kinder lala .... :mad:
hier ist das nochmal anschaulich für ms-gläubige und gates-jünger erklärt:
http://www.techwriter.de/thema/windows0.htm
Omega2
2006-10-18, 08:19:04
Kurgan Du unterliegst da einem Irrtum.
Hier geht es doch gar nicht um ein verdongeltes Windows. Was das angeht, ist die Gesetzeslage so, wie hier schon mehrfach beschrieben.
Hier geht es um ein normales Windows, bestehend aus CD, Lizenznummer und "Handbuch".
Laut den Lizenzbestimmungen von MS ist eine Lizenz erst dann vorhanden, wenn alle drei Teile in Deinem Besitz sind.
MS ist frei in der Definition, was eine Lizenz ausmacht und es gibt bisher kein Gerichtsurteil, was dem widerspricht.
Wenn ich XP verkaufen will, muß ich die originale CD inkl. Handbuch und Key veräußern.
Nach meiner Information (Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren) hat die Moderation richtig gehandelt.
Nochmal: Es geht nicht um verdongeltes Windows. Es geht auch nicht darum, daß man seine Lizenz nicht verkaufen darf. Es geht nur darum, ob er dazu die original CD mitliefern muß oder nicht.
Gruß
Omega
deekey777
2006-10-18, 12:30:42
Omega2, was MS will und was nicht, ist irrelevant, denn es gilt das UrhG.
ähm sorry, aber ihr seid pisser.
einwandfrei gesetzwidrige auktionen (verkauf von ab18 klamotten) wurde erst nach riesem bohei, widerwillig und immer noch unzureichend eingedämmt (und von vielen mods immer noch als mir-doch-wurscht abgetan), während eine eindeutige rechtslage (was windows-lizenzen angeht ist es nunmal eindeutig: die lizenz ist entscheidend, von was für einem datenträger ich die passende!! version installiere ist superscheissegal ... ok, ms sicher nicht, aber das ist in einem rechtstaat reichlich uninteressant) euch grenzwertig vorkommt.
aua aua, papa doof, mama doof, kinder lala .... :mad:
hier ist das nochmal anschaulich für ms-gläubige und gates-jünger erklärt:
http://www.techwriter.de/thema/windows0.htm
Ich will jetzt nicht unhöflich werden, aber damit du auch kapierst, warum es geht:
Es geht darum, dass der mitverkaufte Datenträger eine rechtwidrig erstellte Kopie beinhaltet. Es wurde ein OEM-Schlüssel (laut Angebot einwandfrei) und eine selbstgebrannte CD mit Windows XP Pro+SP2 angeboten.
Zu deinem Link: Abgesehen von einigen unglücklichen Formulierungen ("Eigentümer einer Lizenz") geht dort nur darum, dass jeder aus der vorinstallierten OEM-Version eine vollständige Windows-CD erstellen kann. Wenn man dieses Windows verkaufen will, dann muss die Original-CD mitgeliefert werden (und ggf. auch die selbsterstellte):
Der Hersteller kann also beispielsweise einem Endkunden, der lediglich einen Kaufvertrag mit seinem Händler, aber keinen direkten Vertrag mit dem Hersteller hat, nicht verbieten, sein legal erstandenes Exemplar weiter zu verkaufen, sofern er nichts daran verändert.
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/10493
Überhaupt bringt diese OEM-Entscheidung des BGH hier niemanden weiter, denn in unserem Fall geht es um etwas ganz anderes.
Aus der aktuellen c't (22/06, S. 20):
Schon bisher war es nur ein weit verbreitetes Missverständnis, dass in einem Lizenzaufkleber nebst Seriennummer quasi die Seele des Betriebssystemexemplars stecken sollte. Tatsächlich war es schon immer so: Der Recovery-Datenträger zusammen mit einer eventuellen Vorinstallation auf der Festplatte sowie dem Zertifikat samt Key macht das konkrete Vervielfältigungsstück aus - als Ganzes.
Und jetzt wäre von dir ein Link angebracht, wo steht, dass der Lizenz-Schlüssel ausreicht.
während eine eindeutige rechtslage (was windows-lizenzen angeht ist es nunmal eindeutig: die lizenz ist entscheidend, von was für einem datenträger ich die passende!! version installiere ist superscheissegal
Die Lizenz ist entscheidend? Wessen Lizenz?
Micros~1 bietet gegen Geld selbst seine Software zum Herunterladen an. Ohne CD.
Diese Versionen dürfen zwar angeblich nicht weiterverkauft werden, die Argumentation daß man nur mit Handbuch, Schlüssel und CD mit Hologramm Windows nutzen dürfte ist damit aber hinfällig.
deekey777
2006-10-18, 12:46:58
Micros~1 bietet gegen Geld selbst seine Software zum Herunterladen an. Ohne CD.
Diese Versionen dürfen zwar angeblich nicht weiterverkauft werden, die Argumentation daß man nur mit Handbuch, Schlüssel und CD mit Hologramm Windows nutzen dürfte ist damit aber hinfällig.
Es gab vor einigen Monaten eine Entscheidung aus Mannheim, wonach solche heruntergeladene Software nicht unter den Erschöpfungsgrundsatz fällt (die Entscheidung ist IMO verfehlt), wenn der Hersteller dies per Nutzungsvertrag unterbindet.
vBulletin®, Copyright ©2000-2024, Jelsoft Enterprises Ltd.