Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschenkte Einkaufsgutscheine vom Gehalt abgezogen - wtf?
Sir Silence
2006-11-07, 21:09:29
hi leute,
ich bin immer wieder froh, dass ich das 3dc habe :D
gibt mal wieder ein problem hier.
also einer bekannten wurde von ihrer chefin zum jubiläum ein einkaufsgutschein über 750€ geschenkt. nun wurden die steuern (kA obs sowas für gutscheine gibt - information etwas unklar) für diesen gutschein vom gehalt der bekannten abgezogen, welche den gutschein bereits verbraucht hat.
muss man sich das gefallen lassen? was kann man dagegen tun?
vielen dank im vorraus :)
p.s.: das problem ist jetz auch einfach, dass sie dadurch ihre miete nicht zahlen kann -.-
_CaBaL_
2006-11-07, 21:29:25
Was wurde vom Gehalt abgezogen die 750€ oder ein etwas geringerer Betrag.
Und ja es ist zulässig, da die 750€ als Geldwerter Vorteil gelten. Ist bei mir auf Arbeit genauso. Das wird aufs Brutto raufgeschlagen und mitversteuert und dann irgendwie wieder abgezogen.
Sir Silence
2006-11-07, 21:33:49
die hälfte wurde abgezogen, soweit ich weis
und das ist echt ohne weiteres zulässig? gibts es da nicht ne informationspflicht gegenüber dem mitarbeiter, dass kosten auf ihn zukommen deswegen? oO
_CaBaL_
2006-11-07, 21:39:52
Also zulässig isses auf jedenfall, obs da ne Infopflicht gibt weiß ich nicht. Habe gerade mal auf meine Abrechnung geguckt, ich hatte auch letztes Jahr Karten im Wet von 138 bekommen, die wurden seperat versteuert und mir dann 77€ abgezogen, da kommt das mit der Hälfte gut hin.
Sir Silence
2006-11-07, 21:41:38
also ich kannte gutscheine bisher auch so, dass das quasi geschenktes geld ist - aber da hab ich mich wohl geirrt.
was kann man also raten, damit sie die miete zahlen kann? falls die 14 tage frist noch nich abgelaufen ist, die waren zurück geben und auf kulanz hoffen?
_CaBaL_
2006-11-07, 21:43:56
Ja, oder vllt nen Vorschuss vom nächsten Gehalt anfragen und nen Monat knausern, so dass es wieder passt.
pancho
2006-11-07, 22:08:05
Wenn es als geldwerter Vorteil behandelt wurde, ist das schon ok. Es sind keine Kosten entstanden, der Gutschein war ja mehr wert, als die zusätzlichen Steuern. Evtl. kann man noch was im Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommen, da sie ja nicht jeden Monat einen Gutschen bekommt.
_Gast
2006-11-08, 09:00:12
Geschenke sind, außer in ganz wenigen Ausnahmefällen, geldwerte Vorteile und müssen versteuert werden. Falls der Gutschein für die eigene Firma war, liegt der jährlich Freibetrag bei 1.080 Euro, so dass sie sich die Steuer in der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen kann.
Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten...
...
Die sich nach Abzug der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile sind steuerfrei, soweit sie aus dem Dienstverhältnis insgesamt 1 080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Quelle: Einkommensteuergesetz
siehe auch: http://www.steuerrat24.de/data/frei/menuescheck1.htm
Butter
2006-11-08, 09:35:01
Geschenke sind, außer in ganz wenigen Ausnahmefällen, geldwerte Vorteile und müssen versteuert werden. Falls der Gutschein für die eigene Firma war, liegt der jährlich Freibetrag bei 1.080 Euro, so dass sie sich die Steuer in der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen kann.
Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten...
...
Die sich nach Abzug der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile sind steuerfrei, soweit sie aus dem Dienstverhältnis insgesamt 1 080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Quelle: Einkommensteuergesetz
siehe auch: http://www.steuerrat24.de/data/frei/menuescheck1.htm
Richtig, ist doch normal, sonst lass ich mir demnächst mein Gehalt schenken und zahle keine Steuern mehr.
Zaffi
2006-11-08, 11:31:06
wenn die Buchhalter der Firma ein bischen was drauf hätten dann hätte die Firma die Steuer für den geldwerten Vorteil übernommen und irgendwo gegengerechnet, bei uns gibts jedes Quartal mehrere Millionen geldwerte Ausschüttungen an die Mitarbeiter und die müssen nicht einen Cent dafür Steuern blechen !
cartman5214
2006-11-08, 11:52:45
Was aber laut EstG nicht möglich ist. Es ist immerhin DEIN Einkommen und DU hast die Möglichkeit Freibeträge usw. gegen zu rechnen.
Ich würd das mal genauer hinterfragen wie das geregelt ist...
littlejam
2006-11-08, 15:11:32
wenn die Buchhalter der Firma ein bischen was drauf hätten dann hätte die Firma die Steuer für den geldwerten Vorteil übernommen und irgendwo gegengerechnet, bei uns gibts jedes Quartal mehrere Millionen geldwerte Ausschüttungen an die Mitarbeiter und die müssen nicht einen Cent dafür Steuern blechen !
Also das muss ja n toller Buchmacher bei dir sein.
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ohne Versteuerung ist ja ein Traum.
Gruß
_Gast
2006-11-08, 15:17:53
Also das muss ja n toller Buchmacher bei dir sein.Das habe ich mir auch gedacht. Also ich würde hier meine Firma nie öffentlich der millionenfachen Steuerhinterziehung beschuldigen.
Zaffi
2006-11-08, 15:19:07
Also das muss ja n toller Buchmacher bei dir sein.
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ohne Versteuerung ist ja ein Traum.
Gruß
hab ich irgendwo von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gesprochen ? Mach mal deine Augen auf !
Ich sagte geldwerte Vorteile, das ist was anderes... konkret wird hier die Steuer dafür vom Arbeitgeber übernommen, ganz einfach ist das...
PS: Buchmacher machen Wetten auf Sportereignisse, Buchhalter kümmern sich ums Rechnungswesen und Buchführung, das nur mal um deinen Sprachschatz und deine Bildung aufzuwerten
littlejam
2006-11-08, 16:15:24
hab ich irgendwo von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gesprochen ? Mach mal deine Augen auf !
Zusätzliche Leistung unabhängig vom Gehalt. Wie Butter schon sagte, kann man sich ja schenken lassen.
Ob nun Geld, Geldgeschenke, geldwerte Gegenstände oder Rotzepopel ist nur eine Bezeichnungsfrage.
Zugegeben; war ein bisschen überspitzt auf deine arrogante Buchhalterantwort.
Ich sagte geldwerte Vorteile, das ist was anderes... konkret wird hier die Steuer dafür vom Arbeitgeber übernommen, ganz einfach ist das...
Was in der Konsequenz nichts mit rumrechnen zu tun hat, sondern einfach eine Erhöhung des Gutscheinwerts ist, damit am Ende Summe X als Mehreinnahme beim AN steht.
Am Beispiel des Threadstarters hat die Bekannte also real nur einen Gutschein über 400 statt 750 Euro bekommen.
Jeder normale Buchhalter kann das ausrechnen, da brauchts keinen "uber-Buchhalter" der jedes Quartal millionen geldwert macht.
Der Fehler war nur, dass ihr niemand gesagt hat, dass der Gutschein noch versteuert wird oder, je nach Sichtweise, dass sie den Bruttobetrag statt den Nettobetrag bekommen hat.
Gruß
Zaffi
2006-11-08, 16:21:03
Jeder normale Buchhalter kann das ausrechnen, da brauchts keinen "uber-Buchhalter" der jedes Quartal millionen geldwert macht.
Ich sagte nicht das wir "Überbuchhalter" (seltsames Wortspiel) haben, sondern das eine ordentliche Firma erstens seine Mitarbeiter davon informiert das sie für solcherlei "Geschenke" Steuern zahlen müssen und zweitens fairerweise die Steuer dann eben selbst übernimmt
Wenn du dann noch einen ausgeschlafenen Buchhalter hast dann wird der auch noch einen Weg finden diese übernommenen Steuern mit den Verlusten des Unternehmens zu verrechnen, in Deutschland ist so einiges möglich, da ich aber kein Buchhalter bin kann ich dir dazu auch nichts genaues sagen...
_Gast
2006-11-08, 16:23:32
... konkret wird hier die Steuer dafür vom Arbeitgeber übernommen, ganz einfach ist das...Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. Im Gesetzestext kann ich jedenfalls nichts finden. Würde der Arbeitgeber dir die Steuer nämlich bezahlen, wäre das laut Einkommensteuergesetz bereits wieder ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern wäre.
Zaffi
2006-11-08, 16:25:17
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. Im Gesetzestext kann ich jedenfalls nichts finden. Würde der Arbeitgeber dir die Steuer nämlich bezahlen, wäre das laut Einkommensteuergesetz bereits wieder ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern wäre.
und doch funktioniert es hier so und das mit einigen tausend Mitarbeitern und jedes Quartal in Millionenhöhe...
Ich muss dazu aber sagen das es früher nicht ging, wird hier erst seit ca. 1 Jahr so gemacht
_Gast
2006-11-08, 16:30:03
und doch funktioniert es hier so und das mit einigen tausend Mitarbeitern und jedes Quartal in Millionenhöhe...
Ich muss dazu aber sagen das es früher nicht ging, wird hier erst seit ca. 1 Jahr so gemachtTja, das würde mich echt interessieren, wie ihr das macht. Wenn wir die Steuer für die Firmenwagen als geldwerter Vorteil selbst bezahlen würden und nicht den Mitarbeitern berechnen würden, dann bin ich mir sicher, dass wir bei der nächsten Steuerprüfung dran wären.
Sir Silence
2006-11-08, 22:29:16
öhm.. ich wollte eigentlich nur wissen, ob das so ok is, wie es is ... :)
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