Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Websiteerstellung - was muss ich rechtliches beachten?
Ernie
2006-11-27, 19:35:40
Hallo,
bräuchte mal ein paar allgemeine Hinweise bzgl. irgend welcher rechtlicher Fallstricke, die man beachten muss, aber häufig übersieht. Will ja nicht abgemahnt werden...!
Hab vor ein paar Sächelche über meine Website anzubieten und damit bin ich ja automatisch gewerblich als GbR tätig. Was gibt es - allgemein - zu beachten? Gibt es vielleicht irgendwo eine Infosite o.ä.?
Vielen Dank,
Ernie
geforce
2006-11-27, 19:45:08
Wichtiges Thema: Impressum!
Es gibt Generatoren, aber ich rate davon ab blind ein Impressum zu generieren. Ein bisschen sollte man sich schon mit dem Thema befassen. Ansonsten wäre gut zu wissen in welchem Rahmen sich die Sachen auf deiner Website bewegen. Bis zu einem gewissen Betrag ist es ja noch steuerfrei und somit bist du auch nicht gezwungen eine USt-IdNr. anzugeben.
MfG Richard ;)
Black-Scorpion
2006-11-27, 19:49:51
Wichtig ist z.B. das Impressum.
Infos dazu findest du hier.
Impressumspflicht im Internet - Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 6 TDG und § 10 MDStV (http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html)
Eine Seite die dir dabei hilft eines zu erstellen ist hier.
Webimpressum-Assistent (http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/)
Ernie
2006-11-28, 19:26:47
Danke erstmal!
P.S. Was habt Ihr bloß für nette avatare... :eek:
Eraser212
2006-11-28, 19:33:30
Wie sieht es mit diesem (http://www.disclaimer.de/index.html)"Generator" aus?
Empfehlenswert oder doch lieber selbst schreiben?
Nighthawk1977
2006-11-28, 21:28:20
Möööp! :eek:
Dein gewerbliches Anbieten von "Sächelche" macht dich noch lange nicht zu einer GbR. Die GbR, ausgeschrieben Gesellschaft bürgerlichen Rechts, besteht nämlich aus mindestens zwei Partnern.
Sofern du in der Tat gewerblich Dinge verkaufen willst bist du erst einmal Einzelunternehmer.
Also brauchst du auf der einen Seite einen Gewerbeschein, weil es sonst Schwarzarbeit und/oder Steuerhinterziehung ist. Das Impressum ist ebenfalls sehr wichtig, im Zweifelsfall von einem Anwalt der entsprechenden Fachrichtung abklopfen lassen, genau wie Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Da du offensichtlich nicht weiß, was eine GbR ist, würde ich dir nicht empfehlen anders wo AGB zu übernehmen. Ohne zu wissen, was du da abändern musst, wäre das ein sehr leichtsinniges Unterfangen. :wink:
Wenn du sonst noch Infos zum Thema Gründung oder Selbsttändigkeit brauchst, schau doch mal bei Traum-Start (http://www.traum-projekt.com/forum/90-traum-start/) rein. Da lese ich im Moment auch viel und umfangreich.
Gruß
Dominik Marquardt
Ernie
2006-11-29, 21:28:03
Möööp! :eek:
Dein gewerbliches Anbieten von "Sächelche" macht dich noch lange nicht zu einer GbR. Die GbR, ausgeschrieben Gesellschaft bürgerlichen Rechts, besteht nämlich aus mindestens zwei Partnern.
Sofern du in der Tat gewerblich Dinge verkaufen willst bist du erst einmal Einzelunternehmer.
Also brauchst du auf der einen Seite einen Gewerbeschein, weil es sonst Schwarzarbeit und/oder Steuerhinterziehung ist. Das Impressum ist ebenfalls sehr wichtig, im Zweifelsfall von einem Anwalt der entsprechenden Fachrichtung abklopfen lassen, genau wie Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Da du offensichtlich nicht weiß, was eine GbR ist, würde ich dir nicht empfehlen anders wo AGB zu übernehmen. Ohne zu wissen, was du da abändern musst, wäre das ein sehr leichtsinniges Unterfangen. :wink:
Wenn du sonst noch Infos zum Thema Gründung oder Selbsttändigkeit brauchst, schau doch mal bei Traum-Start (http://www.traum-projekt.com/forum/90-traum-start/) rein. Da lese ich im Moment auch viel und umfangreich.
Gruß
Dominik Marquardt
Jau, hast natürlich recht. Eine GbR bin ich dadurch natürlich noch nicht. Wie stehts eigentlich mit Links auf Quellen von Drittseiten, beispielsweise auf Pressearchive? Gibt es da Probleme? Damit umgeht der Linkuser ja quasi die Bannerwerbung auf der jeweiligen Startseite und kann sich sogleich die Quelle anschauen. Ist das zulässig?
darph
2006-11-29, 23:46:50
Wie stehts eigentlich mit Links auf Quellen von Drittseiten, beispielsweise auf Pressearchive? Gibt es da Probleme? Damit umgeht der Linkuser ja quasi die Bannerwerbung auf der jeweiligen Startseite und kann sich sogleich die Quelle anschauen. Ist das zulässig?Ja natürlich ist das zulässig. Dafür ist das Web ja da. Trotzdem wird es als ziemlich unhöflich erachtet, direkt auf eine Datei oder ein Bild zu verlinken. Normalerweise geht man in der Seitenstruktur ein oder mehrere Seiten nach oben.
Es gab mal ein Gerichtsurteil in Deutschland, wo eine Seite verbieten lassen wollte, auf irgendwelche Seiten innerhalb der Webpräsenz zu verlinken. Das hat das Gericht abgelehnt. Duz Web ist dafür da, eben nicht nur auf den Buchdeckel verlinken zu können.
Darf man Wohnungsgrundrisse auf einer Immobilienseite online stellen, um die beworbenen Immobilien näher darzustellen?
Black-Scorpion
2006-12-05, 20:25:16
Wenn du die Erlaubnis (schriftlich) vom Urheber hast natürlich.
HeldImZelt
2006-12-12, 06:04:35
Wie ist das wenn das Unternehmen in DE, die Internetseite (Hoster) aber im Ausland ist. Welches Recht gilt dann, bzw. kann man dann das Impressum weglassen oder so anderen möglichen Fußangeln entgehen?
Black-Scorpion
2006-12-12, 12:01:33
Deutsches Unternehmen = deutsches Recht.
Selbst bei einem deutschen Provider kannst du nicht wissen ob der Server im Ausland steht.
Dytec
2006-12-12, 14:11:47
Möööp! :eek:
[...
Also brauchst du auf der einen Seite einen Gewerbeschein, weil es sonst Schwarzarbeit und/oder Steuerhinterziehung ist. ...]
Gruß
Dominik Marquardt
Sorry das ich dich entäuschen muss aber du brauchst bis zu einem bestimmten Verdienst keinen Gewerbeschein sondern kannst trotzdem legal Geld nebenbei verdienen (aus der Selbstständigkeit heraus!). Sobald du dann eine Rechnung schreibst, muss du lediglich beachten das du etwas wie folgt schreibst: "Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG" , da Kleinstunternehmer.
Nighthawk1977
2006-12-12, 17:30:59
Öhm, die Kleiunternehmerregelung ist mir bekannt. Aber imho brauchst du trotzdem einen Gewerbeschein.
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich meines Wissens nach nur auf die Umsatzsteuer. Sofern du im vergangenen Jahr nicht über 17.500 EUR brutto gelegen hast und im laufenden Jahr nicht über 50.000 EUR brutto kommst, kannst du davon Gebrauch machen.
Du darfst dann einerseits keine Vorsteuer abziehen, brauchst keine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen und musst deinen zitierten Passus auf die Rechnung schreiben.
Ich denke, dass du eher auf die 400 EUR (?) Jobs ansprichst, in dem Rahmen bräuchte er vielleicht keinen Gewerbeschein...
Gruß
Dominik Marquardt
Dytec
2006-12-22, 11:48:54
@ Dominik Marquardt
Bei künstlerischen Tätigkeiten (u.a., die mir gerade nicht bekannt sind ;) ), zu der die Website-Erstellung zählt, brauchst du keinen Gewerbeschein.
Das alles natürlich unter der Voraussetzung, dass du die von dir genannten Grenzen nicht überschreitest.
@ Threadstarter: zur Sicherheit würde ich mich aber nochmal mit einem Steuerberater unterhalten.
Wie ist das wenn das Unternehmen in DE, die Internetseite (Hoster) aber im Ausland ist. Welches Recht gilt dann, bzw. kann man dann das Impressum weglassen oder so anderen möglichen Fußangeln entgehen?
Am einfachsten und elegantesten ist die Seite inkl Adresse im EU-Ausland zu betreiben. Wenn Dritte nicht herausfinden können wer der Betreiber ist, können sie den auch nicht wegen irgendwelcher Links und sonstigem Schwachsinn kostenpflichtig abmahnen. Das Weglassen eines Impressums ist in diesem Fall natürlich obligatorisch.
Falls man über die Webseite etwas verkaufen möchte, ist dieses Vorgehen natürlich schwierig.
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