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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mach ich mich strafbar...


Gast
2006-12-29, 22:15:45
...wenn meine minderjährige Freundin zu mir kommt, ohne Einverständnis der Eltern? Also sie will Silvester unbedingt mit mir verbringen und hat andauernd Stress mit ihren Eltern (die verbieten ihr alles...). Sie will von zu Hause abhauen für 2 Tage und dann zu mir kommen. Aber ich will mich wegen sowas nicht strafbar machen. Ich bin 19 und sie ist 16, falls das weiterhilft.

Super Grobi
2006-12-29, 22:17:52
Mach bloss nicht bei so einem Kinderkram mit! Ob es strafbar ist, weiss ich nicht, aber das es kindisch ist, das weiss ich 100%.

SG

CokeMan
2006-12-29, 22:22:16
Schick sie heim und lass sie erst mal zur Ruhe kommen. :rolleyes:
Das sind nur die Hormone die verrückt spielen! :wink:

Wenn sie jetzt 19 wäre, würde sie so einen mist nicht merh machen ;)



schick sie nach hause, das gibt nur unnötigen Stress!

GanjaBob
2006-12-29, 22:23:26
was soll daran kindisch sein?

ist bestimmt nicht toll wenn die eltern so drauf sind... klingt ja nicht grad so als ob sie nur für silvester nicht darf.

btt: ich glaube nicht

Gast
2006-12-29, 22:28:57
was soll daran kindisch sein?

ist bestimmt nicht toll wenn die eltern so drauf sind... klingt ja nicht grad so als ob sie nur für silvester nicht darf.

btt: ich glaube nichtJa...hat allgemein Stress mit den Eltern. Sie war auch schon beim Jugendamt, weil sie ausziehen will. Die meinten aber, sie dürfe erst ausziehen, wenn ihr Leben bedroht ist.

Hvoralek
2006-12-29, 22:58:30
Ich wäre sehr erstaunt, wenn so etwas strafbar sein sollte. Einen Straftatbestand wie "Brechung der Fürsorgepflicht Dritter" habe ich zumindest nicht gefunden. Und einen anderen Grund als das Erziehungsrecht der Eltern sehe ich nicht, aus dem man das möglicherweise unter Strafe stellen wollen könnte.

Für eine besonders gute Idee halte ich das gegen den Willen und wohl auch gegen das Wissen ihrer Eltern dennoch nicht. Mir fehlen jetzt zwar die näheren Umstände, aber ich nehme nicht an, dass Ihr dadurch die Lage gerade beruhigen würdet.

Jenny23
2006-12-30, 10:10:10
Hier gibt's qualifizierte Antworten:
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.misc?lnk=srg&hl=de

Ich vermute jedoch, daß Du Dich nicht strafbar machst. Immerhin ist sie 16.

Und wenn derartiges: http://www.frag-einen-anwalt.de/Annahme-sexueller-Dienstleistungen-Minderjähriger-(16-Jahre)-in-der-Schweiz-erlaubt?__f15389.html
erlaubt ist, dann würde es mich schon wundern, solltest Du rechtlichen Ärger bekommen. Wenn Du Zeit und Geld hast kannst Du auch dort fragen...

Hvoralek
2006-12-30, 11:47:14
Und wenn derartiges: http://www.frag-einen-anwalt.de/Annahme-sexueller-Dienstleistungen-Minderjähriger-(16-Jahre)-in-der-Schweiz-erlaubt?__f15389.html
erlaubt ist, dann würde es mich schon wundern, solltest Du rechtlichen Ärger bekommen. Wenn Du Zeit und Geld hast kannst Du auch dort fragen...Dabei geht es um Sex mit Minderjährigen (In D übrigens im Grundsatz ab 14 erlaubt (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html), gegen Entgelt erst ab 16 (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html)), nicht um das Erziehungs(vor)recht der Eltern.

Jenny23
2006-12-30, 12:20:49
Ist mir schon klar. Aber wenn sie sich mit 16 prostituieren darf, würde es mich schlicht wundern, wenn es da rechtliche Probleme macht, wenn ihr Jemand Unterschlupf gewährt nachdem sie von zu Hause weg ist. Aber wie gesagt, ich weiss es nicht. Ich kann mir da viele Sichtweise vorstellen die auch andere Schlüsse zuließen, daher der Verweis an die Fachleute. Wobei er diese Möglichkeit offenbar noch nicht genutzt hat.

Super Grobi
2006-12-30, 12:28:18
was soll daran kindisch sein?

(..)

Natürlich ist das kindisch! Meinste die Alten sind doof? Was meinste wie schnell die vor der Tür des Freundes stehen? Hat dann alles sehr viel gebracht. Auch wird es lustig, wenn die Elter das "Kind" als vermisst melden. (den ganzen Stress dann noch zu Sylverster)

Ich hab nicht behauptet, das es lustig ist, wenn man so ein scheiss daheim hat. Aber das "weglaufen" bringt erstmal garnichts und macht nur noch mehr ärger.

Ausserdem gibt es sehr wohl die Möglichkeit, vor dem 18. Lebensjahr weg zu ziehen. Allerdings wird sie dann in das sogenannte "betreute wohnen" kommen.

SG

Edit: Wie alt ist sie überhaupt? Minderjährig kann auch unter 16 Jahre sein. Hab ich das Alter hier im Thread überlesen?

Edit2: Nur um es nochmal klar zu machen, warum ICH es kindisch finde: Weil mit dem weglaufen das Problem nicht gelöst wird und ich eher sehen, das es alles noch schlimmer wird

Gast
2006-12-30, 13:17:54
was soll daran kindisch sein?SuperGrobi hat schon Recht. Dieses Verhalten ist kindisch. Sie sollte einfach ein vernünftiges Gespräch mit ihren Eltern suchen. Nur so kann man das Problem lösen. Sollte das nicht funktionieren, muss sie sich wohl dem Willen ihrer Eltern beugen, solange sie minderjährig ist. Die Eltern haben das Recht zu bestimmen, wo sich ihre Tochter aufhält und mit wem sie Kontakt hat. Wäre ich der Vater des Mädchens, würde ich den Kontakt mit ihrem Freund unterbinden, wenn sich herausstellt, dass er an einer solchen Aktion mitgewirkt hat.

Gast
2006-12-30, 13:24:00
Edit: Wie alt ist sie überhaupt? Minderjährig kann auch unter 16 Jahre sein. Hab ich das Alter hier im Thread überlesen?
Ja, hast Du:
"Ich bin 19 und sie ist 16, falls das weiterhilft."

Die Frage wurde noch nicht beantwortet. Ob das Handeln sinnvoll ist oder nicht war mWn nicht die Frage des Threaderstellers. Sonst hätte er ihre Situation wohl ausführlicher geschildert.

Dennoch: Sofern sie nicht mißhandelt wird, wird sie die zwei Jahre noch durchhalten müssen und wenn sie keinen Job findet auch noch länger. Also sollte sie zusehen einen guten Schulabschluss hinzulegen. Und dann studieren (BAFöG, Nebenjob) oder eine Lehre beginnen. Sozialamt zahlt eigene Wohnung nur unter bestimmten Umständen.

Das Leben ist in der Tat kein Zuckerschlecken. Man muß sich durchbeißen und helfen wird einem niemand (können).

So wie das hier steht könnte man die Situation auch anders verstehen: Sie ist ein verzogenes Kind, das jeden Abend auf Party will und dann bis morgens wegbleiben möchte, tolle Klamotten braucht, super Handy und Eltern sollen zahlen und erlauben. Mag auch sein, daß es sich "nur" um den teenagertypischen Wahnsinn handelt, der durch die Hormonumstellung entsteht und bei Mädchen in der Regel ausgeprägter ist als bei Jungs.

Spekulationen. Der Threadstarter hat sich ja auch nicht wieder gemeldet.

Gast
2006-12-30, 13:31:34
hat andauernd Stress mit ihren Eltern (die verbieten ihr alles...).Was in dem Alter auch durchaus sinnvoll sein kann. Man kann 16-jährigen Mädchen nicht alles erlauben, was sie so machen wollen.

Wenn du mit ihr Silvester verbringst, obwohl die Eltern es verboten haben, würde ich nicht darauf wetten, dass ihre Eltern in Zukunft sonderlich gut auf dich zu sprechen wärst. Ich als Vater hätte dich dann wohl an die Wand geklatscht.

Gast
2006-12-30, 13:32:13
Und überhaupt: Was ist so unverständlich daran, dass die Eltern einer 16-jährigen Tochter verbieten die Nacht mit einem notgeilem 19-jährigem Nerd zu verbringen? ;)

Gast
2006-12-30, 14:38:13
...wenn meine minderjährige Freundin zu mir kommt, ohne Einverständnis der Eltern? Also sie will Silvester unbedingt mit mir verbringen und hat andauernd Stress mit ihren Eltern (die verbieten ihr alles...). Sie will von zu Hause abhauen für 2 Tage und dann zu mir kommen. Aber ich will mich wegen sowas nicht strafbar machen. Ich bin 19 und sie ist 16, falls das weiterhilft.
Sie braucht die Einwilligung ihrer Eltern, strafbar machst du dich aber nicht, jedenfalls weiß ich von keinem entsprechenden Paragraphen.
Im übrigen ist ihr der Aufenthalt in Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, etc nach 24 Uhr ohne erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person verboten. Und ich nehme an es ist ausgeschlossen daß ihre Eltern dir einen solchen Auftrag erteilen. Also bleibt daheim und fickt. Du darfst sie dazu notfalls auch mit Geld bestechen (damit sie früher ausziehen kann).

Cyphermaster
2006-12-30, 15:36:10
Ich kann da auch nur an die Vernunft appellieren: Denkt drüber nach, und handelt euch nicht für dieses eine Sylvester-Fest jede Menge unnützen Ärger ein. Setzt euch vielleicht mal gemeinsam mit ihren Eltern hin und sprecht über eine Übernachtungsregelung o.ä. - entschärfen ist da sicher besser als verschärfen (und das wäre durch das weglaufen garantiert!).
Mit etwas Glück akzeptieren ihre Eltern dank so einer Aussprache auch, daß du mit deinen 19 Jahren auch schon etwas reifer bist, und sie von größerem Blödsinn abhalten willst/wirst. Damit habt ihr beide einen wesentlich besseren Stand, auch bei späteren Anlässen, wenn es darum geht, für gemeinsame Unternehmungen ein ok zu bekommen.

Bei mir war's mal ähnlich; ich hab's dann aber über einige "Grabenkämpfe" sogar bei ihrem Vater (ein wirklich zäher Brocken, und auch noch Dr. jur.!) geschafft, auf einen "Respektsabstand" zu kommen.

Gast
2006-12-30, 20:54:08
Nicht strafbar. Ihre Eltern können gar nichts machen.

Gast
2006-12-30, 21:31:01
Man lebt nur einmal, tut es! Ein wenig Nervenkitzel braucht man schon im Leben. Wer nichts spürt ist tot.

Hansmaulwurf
2006-12-30, 23:45:47
Jungs seid ihr schonmal schwarz gefahren? Man wird nicht wegen allem gleich zu Lebenslänglich oder zum Tode verurteilt...

EDIT: In Deutschland kannst du noch ganz andere Sachen mit Kindern machen und wirst dafür nicht verknackt.

[dzp]Viper
2006-12-30, 23:47:56
Er macht sich nicht strafbar - aber die Eltern mit der verletzung ihrer Aufsichtspflicht (verdrehte Welt ;) )

Gouvernator
2006-12-30, 23:52:26
Nicht strafbar. Ihre Eltern können gar nichts machen.

;D Strafbar. Als grosser Papa haue ich ihm auf die Fresse. Man muss mit allem rechnen... auch wenn du dich gesetzlich nicht strafbar gemacht hast heisst es noch lange nicht das du nicht gelyncht wirst. Ein bisschen nachdenken! Ich hätte lieber einen Staatsanwalt am Hals als einen Elternteil buchstäblich am Hals =)

SKYNET
2006-12-30, 23:55:01
Viper']Er macht sich nicht strafbar - aber die Eltern mit der verletzung ihrer Aufsichtspflicht (verdrehte Welt ;) )

eben, mit vollendetem 16. lebensjahr darf se -theoretisch- hin wo sie mag...

derpinguin
2006-12-30, 23:59:33
aber nicht solange sie mag. das ist das problem. sie darf mit 16 nur bis mitternacht raus

SKYNET
2006-12-31, 00:04:56
aber nicht solange sie mag. das ist das problem. sie darf mit 16 nur bis mitternacht raus

das gilt für kneipen & co.

Chronicle
2006-12-31, 03:29:32
Schonmal, wenn die Eltern wirklich so schlimm sein sollten, daran Gedacht wie die Situation aussieht, wenn sie nach 2 Tagen wieder Heim kommt?

Dimon
2006-12-31, 03:58:07
Schonmal, wenn die Eltern wirklich so schlimm sein sollten, daran Gedacht wie die Situation aussieht, wenn sie nach 2 Tagen wieder Heim kommt?

Autsch, das möchte ich nicht miterleben :biggrin:


mfg

Gast
2006-12-31, 04:31:51
aber nicht solange sie mag. das ist das problem. sie darf mit 16 nur bis mitternacht rausSo ein Quatsch! Jeder Mensch darf draußen sein wann er will, in Deutschland gibt es keine Ausgangssperre für bestimmte Personen...

Jenny23
2006-12-31, 10:34:55
So ein Quatsch! Jeder Mensch darf draußen sein wann er will, in Deutschland gibt es keine Ausgangssperre für bestimmte Personen...Was Jugendliche dürfen - Das Wichtigste in Kürze:

Disko und Tanzveranstaltungen:
Für Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erziehungsberechtigter erlaubt. Ab 16 Jahren auch alleine, aber nur bis 24 Uhr.

Kneipen und Gaststätten:
Unter 16 Jahren dürfen sich Jugendliche zwischen 5 und 23 Uhr dort aufhalten bei Konsum von Essen oder alkoholfreien Getränken.

Spielhallen und Nachtklubs:
Der Zutritt ist generell erst ab 18 Jahren gestattet.

Cyphermaster
2006-12-31, 11:17:53
Schonmal, wenn die Eltern wirklich so schlimm sein sollten, daran Gedacht wie die Situation aussieht, wenn sie nach 2 Tagen wieder Heim kommt?DAS ist für mich der eigentliche Punkt, nicht der rechtliche.

Auch, wenn die Eltern dann nicht schon Silvester mit Stinkwut im Bauch bei ihm auf der Matte stehen, es sind maximal 2 schöne Tage - und danach? Besser wird's nicht werden, im Gegenteil, die Eltern haben dann sogar noch mehr Argumente, ihre Tochter "an der kurzen Leine" zu halten.
Ich fände es zudem etwas verantwortungslos von IHM, da einfach so mitzumachen. Mit 19 sollte er schon etwas besonnener und vernünftiger sein!

Gast
2006-12-31, 14:17:29
eben, mit vollendetem 16. lebensjahr darf se -theoretisch- hin wo sie mag...Falsch. Sie darf nur das machen, was ihre Erziehungsberechtigten erlauben. Und das solange bis sie das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Auch kann ich Cyphermaster nur zustimmen. Eine jetzt schon angespannte Situation wird durch solch eine Aktion garantiert nicht verbessert. Wenn du das durchziehst, haben ihre Eltern erst recht einen Grund sie an der kurzen Leine zu halten. Wäre ich der Vater des Mädchens, wäre die eventuelle Strafbarkeit deines Verhaltens aber dein geringstes Problem. ;)

Devil01
2006-12-31, 19:33:16
Frag mich immer was ein 19jähriger mit einem 16 Jahre altem Mädchen will.

Sex, okay, vorstellbar. Beziehung, Na ja.

Als Freundin, konnte ich mir das nicht vorstellen in dem Alter son junges Ding zu haben. Die waren mir dann doch noch zu oberflächlich. Gibt sicher auch ausnahmen.

Später sind drei Jahre kein Thema, in dem Alter sind das aber Welten.

Das die Eltern Stress machen kann ich schon verstehen.

- Das mit dem Übernachten würde ich aufjeden Fall lassen, und Deinem Mädel auch ganz schnell ausreden. Stell Dir mal vor es wäre Deine Tochter und Du wärst an der stelle der Eltern.

Thanatos
2006-12-31, 19:44:56
Frag mich immer was ein 19jähriger mit einem 16 Jahre altem Mädchen will.

Sex, okay, vorstellbar. Beziehung, Na ja.

Errr, das muss nicht immer sein. :D

In meinem näheren Bekanntenkreis hab ich sogar ein Pärchen von 18 und 43, und scheinbar klappt das Ganze recht gut.

Meinen Segen haben sie auch, da der 43er auf jeden Fall kein schlechter Umgang ist. :)

Mir wäre da der Altersunterschied aber auch etwas zu groß. ;(


Wobei......., ich sollte lieber ruhig sein, ich habe auch schon einer 28 Jährigen einen Antrag gemacht..... :rolleyes: :D

Gouvernator
2006-12-31, 19:50:51
Bei uns in Betrieb hat ein Bruder vom Altgesellen etwa mit 30 unsere Auszubildende Verkäuferin (18) geheiratet jetzt 3 Kinder schon :D

Thanatos
2006-12-31, 19:52:16
Bei uns in Betrieb hat ein Bruder vom Altgesellen etwa mit 30 unsere Auszubildende Verkäuferin (18) geheiratet jetzt 3 Kinder schon :D

Na, die waren aber fleißig, oder absolut erzkonservative Christen. :O

Gouvernator
2006-12-31, 19:55:42
Ne gar nicht, normale deutsche Familie.

Maki
2006-12-31, 21:33:48
Meine Güte, ich bin gerade ziemlich froh, dass meine Eltern mich haben machen lassen was ich wollte. Solange ich gesagt habe, dass ich weggehe und evtl. über Nacht bleibe, war alles ok.

Ist 'ne ziemlich beschissene Situation, wenn Eltern ihren Kindern nicht viel erlauben. Was man da machen kann? Wenn reden nichts mehr bringt, vielleicht können dir deine Eltern helfen.

Gast
2007-01-01, 13:39:45
Meine Güte, ich bin gerade ziemlich froh, dass meine Eltern mich haben machen lassen was ich wollte. Das ist aber nicht für jeden Charakter das richtige. Manche Jugendliche können mit so viel Freiheit gut umgehen, andere wiederrum nicht.

Gast
2007-01-01, 16:05:22
Mach bloss nicht bei so einem Kinderkram mit! Ob es strafbar ist, weiss ich nicht, aber das es kindisch ist, das weiss ich 100%.

SG

Sowas hast DU natürlich nicht erlebt. Wieso ist das bitte kindisch? Erklär mal...

Gast
2007-01-01, 16:18:41
Vielleicht sollte man auch mal überlegen, WARUM die Eltern Stress machen, vielleicht gibt es gute Gründe warum Sie Ihr nicht vertrauen, oder Sie nicht über Nacht weglassen. Es ist immer einfach die Eltern zu verurteilen, wenn man die Hintergründe nicht kennt.

Meine Tochter würde ich ganz sicher nicht mit Älteren feiern lassen, zumindest nicht mit 16 , da hätte Sie sonstwas für Stress machen können.Ist auch immer drollig, die Eltern finanzieren den ganzen Lebensunterhalt, ihre kompletten Spässchen und sollen dafür die Fresse halten. Ich würde mit der Rübe mal ein ernstes Wörtchen reden und ihr mal die Alternativen klar machen, was es heisst ohne Kohle der Eltern auf der Strasse zu sitzen.

Skorpion
2007-01-03, 00:20:25
Was ist denn nun rausgekommen, bzw. hast/habt du/ihr gemacht?

Gast
2007-01-03, 21:17:54
Was ist denn nun rausgekommen, bzw. hast/habt du/ihr gemacht?Gab eine Menge Ärger (ist aber nichts gravierendes passiert, es standen zwar böse Menschen vor meiner Tür, aber ich konnte alles friedlich regeln). Aber das war es Wert! :D
Hatte ganz vergessen zu erwähnen, dass sie Türkin ist...

teh j0ix :>
2007-01-03, 21:45:59
Hatte ganz vergessen zu erwähnen, dass sie Türkin ist...

Also mal ehrlich DANN hätt ichs erst recht nicht gemacht :eek: