Jorge
2007-01-10, 21:09:44
Hallo
meine Cousine hat im Okt 2006 für 3000 EUR einen gebrauchten Twingo bei einem Gebr.wagen-Händler erworben. Der hatte seitedem diverse Schäden (Tach kaputt, Schraube, die den Sitz an der Karosserie festhält abgerissen, Lenkstange irgendwas kaputt, fuhr plötzlich nicht mehr schneller als 80km/h), die zusammen in einer Werkstatt für ca. 500 EUR repariert wurden.
Ich hab mich gefragt, warum sie das nicht über Garantie hat reparieren lassen. Man hat doch in so einem Fall ein halbes Jahr, oder?
Das Problem besteht allerdings darin, dass das Auto ca. 80 km vom Wohnort entfernt erworben wurde. Wie sieht es in so einem Fall mit der Garantieleistung aus? Muss ich die Karre immer die 80 km/h zum Händler fahren oder gibt es in der Praxis auch die Übereinkunft, dass ich das Auto in einer Werkstatt in meiner Umgebung reparieren lasse und der Händler bei dem ich gekauft habe mir die Reparaturkosten dann zurückerstattet?
Thx
meine Cousine hat im Okt 2006 für 3000 EUR einen gebrauchten Twingo bei einem Gebr.wagen-Händler erworben. Der hatte seitedem diverse Schäden (Tach kaputt, Schraube, die den Sitz an der Karosserie festhält abgerissen, Lenkstange irgendwas kaputt, fuhr plötzlich nicht mehr schneller als 80km/h), die zusammen in einer Werkstatt für ca. 500 EUR repariert wurden.
Ich hab mich gefragt, warum sie das nicht über Garantie hat reparieren lassen. Man hat doch in so einem Fall ein halbes Jahr, oder?
Das Problem besteht allerdings darin, dass das Auto ca. 80 km vom Wohnort entfernt erworben wurde. Wie sieht es in so einem Fall mit der Garantieleistung aus? Muss ich die Karre immer die 80 km/h zum Händler fahren oder gibt es in der Praxis auch die Übereinkunft, dass ich das Auto in einer Werkstatt in meiner Umgebung reparieren lasse und der Händler bei dem ich gekauft habe mir die Reparaturkosten dann zurückerstattet?
Thx