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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sicherheit von P2P


P2P-Coder
2007-01-26, 08:08:58
Was wenn beim Handshake zwischen zwei clients eine paar Dateien getauscht werden würden (z.B. Gedichte), die unter einer Lizens stehen die es nur erlaubt die Dateien zu tauschen, wenn man Privatanwender ist, also nicht z.B. ein Spy von einer IP-loggenden Gesellschaft ist? Dann müsste schon alleine um die Verbindung aufzubauen ein Lizens- und somit Gesetzverstoss von kommerziellen Gesellschaften begangen werden, was jede weitere Ermitlung unrechtens macht, und die Polizei kann auch nicht ermitteln, nur weil jemand ein Programm für P2P laufen hat, ohne überhaupt zu wissen, was in seiner Tauschliste ist.

Damit hätte man die von den Verwertungsgesellschaften erzwungenen Gesetze benutzt um sie selbst auszuhebeln.










(Bitte hier nicht über Recht/Unrecht, über Illegalität, über sonst was debatieren, was nicht direkt über diese Technolgie/Technik ist).

darkcrawler
2007-01-26, 09:51:42
die vervielfältigung und das öffentliche anbieten von UrG Material ist nun mal nicht erlaubt, ob von privat zu privat spielt da imho keine rolle

P2P-Coder
2007-01-26, 10:00:15
die vervielfältigung und das öffentliche anbieten von UrG Material ist nun mal nicht erlaubt, ob von privat zu privat spielt da imho keine rolle
Es ist unter der Lizens des Eigentümers erlaubt, d.h. das man ein Gedicht für nicht Kommerzielle zwecke frei zum Tausch anbietet, aber für kommerzielle Dinge verbietet, darf jeder private soviel damit vervielfältigen wie er will. Spy-Bots die IPs loggen dürften das aber nicht.

Gast
2007-01-31, 18:35:17
Es ist unter der Lizens des Eigentümers erlaubt, d.h. das man ein Gedicht für nicht Kommerzielle zwecke frei zum Tausch anbietet, aber für kommerzielle Dinge verbietet, darf jeder private soviel damit vervielfältigen wie er will. Spy-Bots die IPs loggen dürften das aber nicht.

"Spy-Bots", wie du sie nennst, tauschen nicht, sondern saugen nur. Von daher wird es kommerziell nicht weiter angeboten, und ist damit nicht strafbar. Dazu kommt noch die Auslegung des Begriffs "kommerziell". Dieser meint hier nämlich das kostenpflichtige Vertreiben von Produkten. Auch das macht ein "Spy-Bot" nicht. Davon abgesehen interessieren sich "Spy-Bots" nicht für Material, welches vom Urheber zum Tausch angeboten wird. Freeware ist im Übrigen das Gleiche: Man darf es beliebig oft tauschen, aber nicht verkaufen.

P2P-Coder
2007-02-02, 14:15:30
"Spy-Bots", wie du sie nennst, tauschen nicht, sondern saugen nur. Von daher wird es kommerziell nicht weiter angeboten, und ist damit nicht strafbar. Dazu kommt noch die Auslegung des Begriffs "kommerziell". Dieser meint hier nämlich das kostenpflichtige Vertreiben von Produkten. Auch das macht ein "Spy-Bot" nicht. Davon abgesehen interessieren sich "Spy-Bots" nicht für Material, welches vom Urheber zum Tausch angeboten wird. Freeware ist im Übrigen das Gleiche: Man darf es beliebig oft tauschen, aber nicht verkaufen.
Falls es zum Handschake, also zum Verbindungsaufbau, dazugehört, werden sie keine Verbindung aufbauen können, sofern sie sich mittels senden von geschütztem Material z.B. einem Gedicht das dem macher des P2P-Programs Rechtemässig gehört identifizieren.
Ein Spybot ist kommerziel genutzt, das Ding wurde nicht Privat von jemandem zuhause gemacht und angewendet, sondern mit wirtschaftlichen Gedanken dabei.

Gast
2007-02-03, 15:49:48
die Frage ist halt, ob Ermittlungsbehörden diese Urheberrechte nicht sowieso ausser Kraft setzen können.

Industrie könnte man so eventuell eindämmen.

Aber was hindert die Industrie daran, dennoch zu Klagen. Die meisten P2P Nutzer dürften nicht gerade die reichsten sein, von daher ist eine Konfrontation mit jahrelangen Gerichtsverhandlungen rein vom Geldbeutel her für die wenigsten machbar.

Und ich glaube genau davon provitiert die Industrie derzeit.

P2P-Coder
2007-02-04, 01:44:39
die Frage ist halt, ob Ermittlungsbehörden diese Urheberrechte nicht sowieso ausser Kraft setzen können.
Ja das stimmt, das hatte ich auch gesagt, jedoch dürfen, meines Wissens nach, die Behörden nicht ohne verdacht ermitteln. Falls es jemand bei seiner "Internetstreife" sieht und dann klagt ist natürlich nicht zu verhindern. Ich hab auch nicht sonderlich ein Problem damit. Das Dumme ist ja nur, dass die Industrie pauschal jede IP abcheckt und Menschen nachstellt, so wie es nichtmal die Polizei dürfte. Stichwort: Rasterfahndung


Aber was hindert die Industrie daran, dennoch zu Klagen. Die meisten P2P Nutzer dürften nicht gerade die reichsten sein, von daher ist eine Konfrontation mit jahrelangen Gerichtsverhandlungen rein vom Geldbeutel her für die wenigsten machbar.

Und ich glaube genau davon provitiert die Industrie derzeit.
Aber falls du vor Gericht bist, könntest du auf die Illegal ergatterten Daten hinweisen, damit würden diese Beweise und alle deswegen weiter erhaltenen Beweise für Ungültig eklärt, weil das so wäre als ob jemand einen Dieb beklaut um zu beweisen, dass er geklaute Dinge hat.

Leonidas
2007-02-04, 05:02:55
In D wird absolut höchst selten auf illegal erlangte Beweise plädiert, weil das eigentlich nie durchgeht. Das funktioniert nur in den USA, weil dort eine entsprechende Rechtsvorschrift existiert.

P2P-Coder
2007-02-04, 14:35:05
In D wird absolut höchst selten auf illegal erlangte Beweise plädiert, weil das eigentlich nie durchgeht. Das funktioniert nur in den USA, weil dort eine entsprechende Rechtsvorschrift existiert.
Es ist selbstverständlich auch in Deutschland verboten Beweise illegal zu erlangen. Sogar etwas relativ harmloses um Kinderpornographie zu verhindern steht momentan in der Schusslinie.

In anbetracht dessen wird ein bewuster massen Gesetzesbruch seitens Spybotbetreiber hoffentlich auch jegliche Beweise unwirksam machen.


ps. Falls du das zufällig nicht gesehen haben solltest: http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/84460

pps. Schön dass man dich hier mal wieder sieht Leo. :)